Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilt mit:
Die Corona-Pandemie trifft nicht nur die Wirtschaftsbranche hart, sondern auch viele Verbraucherinnen und Verbraucher: Kurzarbeit oder gar der Verlust des Jobs bedeuten finanzielle Notlagen. Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser will die Bürgerinnen und Bürger entlasten und hat deshalb unter anderem eine Bundesratsinitiative für faire Verbraucherverträge auf den Weg gebracht: „Neu abgeschlossene Verträge sollten deutlich kürzere Laufzeiten von maximal einem Jahr haben, Verträge sollten stillschweigend um maximal drei Monate verlängert werden können. Das schafft Wahlfreiheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher, stärkt das Verbrauchervertrauen und belebt den Wettbewerb.“ Ein entsprechender Änderungsantrag wurde von Nordrhein-Westfalen in den Verbraucherschutzausschuss des Bundesrates eingebracht, der Bundesrat stimmt am 12. Februar 2021 über den Antrag ab.
„Auch Verbraucherinnen und Verbraucher müssen über die Krise hinaus gestärkt werden.“
Ursula Heinen-Esser, Verbraucherschutzministerin des Landes NRW
Zunehmende Sorgen und Nöte registriert auch die Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen. Allein über die Corona-Hotline wurden seit März 2020 bislang gut 31.000 telefonische Kurzberatungen durchgeführt. Rund 5.000 Verbraucheranliegen per E-Mail wurden monatlich zudem alleine im Servicecenter bearbeitet – hinzu kommen zahlreiche Verbraucheranfragen, die laufend von den Beratungskräften in ihren jeweiligen Kommunen über digitale Wege beantwortet werden.
„Die Anfragen sind breit gefächert: Die Menschen haben Fragen rund um die Corona-Verordnungen wie geschlossene Fitness-Studios oder geplante Urlaube“, schilderte Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. „Viele wenden sich aber auch an uns, weil wegen Kurzarbeit, Arbeitsplatzverlust oder weggefallenem Minijob die Budgets auf Kante genäht sind und deshalb die finanziellen Verpflichtungen nicht mehr eingehalten werden können. Neben direkter Hilfe durch sozialpolitische Maßnahmen fordern wir daher, die Kreditraten für Verbraucherinnen und Verbraucher, die wegen Corona vorübergehende Einkommenseinbußen und Liquiditätsprobleme haben, erneut für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten ohne Mehrkosten zu stunden.“
Ministerin Heinen-Esser wies darauf hin, dass viele Verbraucherinnen und Verbraucher in der Krise Gutscheine akzeptiert oder die Lieferangebote des örtlichen Handels wahrgenommen hätten. „Viele Verbraucherinnen und Verbraucher, die finanziell dazu in der Lage waren, haben verantwortungsbewusst gehandelt. Die Unternehmen sollten nun im Gegenzug kulant sein und bei Zahlungsschwierigkeiten angemessene und vernünftige Ratenzahlungen vereinbaren“, forderte Heinen-Esser. Sie forderte auch die Energieversorgenden auf, weiterhin auf Strom- oder Gassperren bei Zahlungsrückständen zu verzichten.