Presseinformation der Stadt Remscheid: 4. Verordnung zur Änderung von Rechtsverordnungen zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2.
Heute Vormittag hat den Remscheider Krisenstab die 4. Verordnung zur Änderung von Rechtsverordnungen zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 vom 8. Mai gemeinsam mit der ab 11. Mai gültigen Coronaschutzverordnung erreicht. Interessierte finden sie in der Anlage.
Die 4. Verordnung zur Änderung von Rechtsverordnungen zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 enthält unter anderem wesentliche Änderungen für die Gastronomie, Kosmetikbetriebe, Nagelstudios, Massagestudios und Fitnessstudios. Unter Beachtung besonderer Hygiene- und Infektionsschutzstandards, die sich verpflichtend aus dem Infektionsschutzgesetz ergeben, ist ihr Betrieb wieder zulässig. Details hierzu enthält die ebenfalls beigefügte Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ zur CoronaSchutzVO NRW.
Anlagen
- Vierte Verordnung zur Änderung von Rechtsverordnungen zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2
- Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) in der ab dem 11. Mai 2020 gültigen Fassung
- Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ zur CoronaSchutzVO NRW