Ein- und Rückreisende aus ausländischen Risikogebieten haben sich möglicherweise mit dem Coronavirus infiziert und tragen das Virus bei ihrer Einreise in unsere Städte und Kreise hinein. Deswegen müssen sie eine Meldepflicht und eine Testpflicht beachten, die Bund und Land zum Schutze der Bevölkerung einfordern. Verstöße gegen diese Pflichten bedeuten ein hohes Bußgeld.
Reiserückkehrende sind verpflichtet, unverzüglich das örtliche Gesundheitsamt schriftlich oder elektronisch zu kontaktieren und auf ihren Aufenthalt in einem Risikogebiet (siehe Internetseiten des Robert-Koch-Instituts: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html) hinzuweisen. Die Meldepflicht kann auch durch das ordnungsgemäße Ausfüllen einer Aussteigekarte – das ist ein Fragebogen, der von Unternehmen im grenzüberschreitenden Eisenbahn-, Bus-, Flug- oder Schiffsverkehr erhoben und weitergeleitet wird – erfüllt werden.
Reiserückkehrende haben außerdem nach Coronaeinreiseverordnung (CoronaEinrVO) in Verbindung mit der Bundes-Testpflichtverordnung und den Bundesanordnungen betreffend den Reiseverkehr einen Nachweis auf eine Testung auf Verlangen des zuständigen Gesundheitsamtes vorzulegen, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Corona-Infektion vorhanden sind.
In Remscheid werden die Aussteigekarten mit den gemeldeten Rückkehrenden mit Negativtests abgeglichen. Von den bisher nicht erfassten Rückkehrenden wird die Vorlage eines Coronatests verlangt. Eine Nichtvorlage des Tests stellt nach CoronaEinrVO in Verbindung mit dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Bußgeld bis zu 25.000 € bedroht. Im Einzelfall wird ein Bußgeld von 500 Euro als angemessen bewertet.
Derzeit werden im Remscheider Gesundheitsamt rund 40 Bußgeldfälle im Anhörungsverfahren bearbeitet.
Online-Formular für Reiserückkehrende vereinfacht Meldepflicht beim Remscheider Gesundheitsamt
Reiserückkehrende aus ausländischen Risikogebieten finden im Internetportal der Stadt Remscheid eine Online-Hilfe für ihre pflichtige Sofort-Meldung beim Gesundheitsamt. Auf der Starseite www.remscheid.de ist ein Online-Formular hinterlegt, über das Ein- und Rückreisende direkt das Gesundheitsamt kontaktieren können, um ihren Aufenthalt in einem Risikogebiet und eventuelle Symptome anzuzeigen. Sofern ein Corona-Testergebnis bereits vorliegt, kann es direkt über das Formular hochgeladen werden. Ein später eintreffendes Corona-Testergebnis muss ohne gesonderte Aufforderung an das Gesundheitsamt versendet werden: Corona@remscheid.de.