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Corona: Treffen in der Öffentlichkeit

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Nach der seit Montag, 2. November 2020 geltenden Coronaschutzverordnung dürfen sich maximal zwei Haushalte in der Öffentlichkeit treffen. Dabei darf die Gesamtzahl der Personen aus diesen beiden Haushalten, die sich in der Öffentlichkeit treffen, zehn nicht übersteigen.

Die neue Coronaschutzverordnung ist damit restriktiver als die Allgemeinverfügung der Stadt Remscheid, die auf der Grundlage der vorherigen Coronaschutzverordnung erlassen wurde.

Bei der Frage danach, wie viele Menschen sind im öffentlichen Bereich treffen dürfen, ist demnach die neue Coronaschutzverordnung anzuwenden.

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(red) Pressemitteilungen und andere Veröffentlichungen.
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