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Sporthalle West wird Standort für das Impfzentrum in Remscheid

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Das Land NRW hat entschieden, dass in allen 53 Kreisen und kreisfreien Städten in NRW Impfzentren aufgebaut werden müssen, um in einer ersten Stufe der Impfstrategie des Bundes und der Länder besondere (vom Ethikrat und der Ständigen Impfkommission definierten) vulnerable Personengruppen vor der COVID-19-Viruserkrankung zu schützen, die kritische Infrastruktur in der Pandemie zu stabilisieren und mit einer beginnenden Durchimpfung der Bevölkerung die Pandemie einzudämmen. Demnach ist in Remscheid ein Impfzentrum in Betrieb zu nehmen und Massenimpfungen nach Erhalt des Impfstoffs (ggfs. bereits im Dezember 2020) vorzunehmen.

Das Land NRW trägt die Verantwortung für die operative Vorbereitung und Umsetzung von Impfzentren und mobilen Teams und hat für alle Kommunen in NRW die einheitlichen, verbindlichen Infrastrukturvorgaben zum Aufbau von Impfzentren erarbeitet, nach denen sich die Stadt Remscheid bei der Auswahl des Standortes zu richten hat. Die Stadt Remscheid hat eine geeignete Liegenschaft zu Verfügung zu stellen, in denen sie die Impfstellen gemäß den verbindlichen Infrastrukturvorgaben des Landes einrichten muss.

Wie vom Gesundheitsministerium des Landes NRW kommuniziert, werden das Land und der Bund jeweils 50 % der Kosten zur Errichtung und zum Betrieb zunächst jeweils eines Impfzentrums pro Kreis und kreisfreier Stadt tragen.

Bei den zu errichtenden Impfzentren muss es sich um lernende und aufbaufähige Strukturen handeln – je nach mengenmäßiger Verfügbarkeit eines Impfstoffes und Interesse an einer Impfung – müssen die Strukturen anpassungsfähig sein (d.h. der gewählte Standort muss Erweiterungsmöglichkeiten haben).

Das Land NRW nennt Beispiele für mögliche Gebäude:

  • große, feststehende Gebäude (z.B. Turnhallen, Messehallen, Konzerthallen, Jugendherbergen, Kliniken, Kirchen)
  • Mobil aufbaubare Strukturen (z.B. Festzelt, Baucontainer, mobile Ressourcen aus dem Bevölkerungsschutz / Katastrophenhilfe / Sanitätsdienst BW / Nothilfe NGOs )

Pro 70.000 Einwohner*innen soll eine Impfstraße errichtet werden. Remscheid benötigt daher in dem Gebäude mind. 2 Impfstraßen bzw. Erweiterungsmöglichkeiten auf max. 4 Impfstraßen, falls phasenweise höhere Durchläufe erreicht werden müssen.

Nach den vorliegenden Vorgaben und Informationen von Bund und Land muss nach der Impfstrategie in der ersten Phase (Impfzentrum und mobile Impfteams) von ca. 20 % der Gesamtbevölkerung der Stadt Remscheid (vulnerable Bürger*innen und Personen aus der kritischen Infrastruktur) ausgegangen werden. Das Impfzentrum soll ca. bis Mitte des Jahres 2021 betrieben werden.

Aufstellung der verbindlichen Infrastrukturvorgaben gemäß der „Skizze zur Impforganisation in Nordrhein-Westfalen (Stand 24.11.2020)“  

In Rede stehende Standorte/Gebäude:

  • Schule Hölterfeld
  • ehemalige katholische Grundschule am Stadion Lennep
  • Sinn-Leffers (Alleestraße)
  • Schützenplatz (Zelt, Module)
  • Sporthalle 4 Hackenberg mit Zelt auf dem Parkplatz davor
  • Große Sporthalle Hackenberg
  • Halle West
  • Halle Neuenkamp
  • Sporthalle Klausen
  • leerstehender Real-Markt Alleecenter
  • leerstehender Aldi
  • Eventarena Handelsweg

Anforderungen/Merkmale:

  • gute Erreichbarkeit (Patienten, Personal, Material)
    • Parkplätze
    • Abstellplatz Fahrräder
    • ÖPNV
  • behindertengerechter Zugang / Barrierefreiheit innerhalb und außerhalb des Gebäudes
  • separate Anlieferungsfläche und Stellplatz für Kühl-LKW
  • Möglichkeiten für polizeilichen Schutz des Gebäudes
  • Sicherung der Gebäudezugänge während des Impfbetriebs
  • Sicherung des Gebäudes außerhalb des Dienstbetriebs
  • Sicherung der Materialien und Impfstoffe
  • Arbeitsschutz: Umsetzung des SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandards und der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregeln möglich
  • Infektionsschutz: Gewährleistung von Infektionsschutzmaßnahmen zur Vermeidung von Querinfektionen sowohl im Impfzentrum als auch bei Zugang und Abgang aus dem Impfzentrum
  • Technik: Kühlsystem (2-8 Grad aufstellbar, Telefon- und Internetanschluss, Adäquate Beleuchtung
  • Anschlüsse: Stromzufuhr (ggfs. auch für Ultratiefkühlschränke) sowie Notfallplan im Falle eines Netzausfalls
  • Wasser/Abwasser
  • Wärme
  • Raumhygiene (sachgerechte Abfallentsorgung, leicht zu reinigende / desinfizierende Flächen / gute Belüftung
  • abschließbare Räume (z.B. Materiallager mit Ultratiefkühl-Möglichkeit für Impfstoffe)
  • Raum für Impfstoffaufbereitung
  • Personalräume, Büroraum, Umkleideräume; ggfs. Trennwände
  • Sanitäre Anlagen (Personal und Besucher*innen)
  • Warteräume
  • Einbahnstraßensystem für Impflinge als zwingendes Erfordernis
  • Verfügbarkeit des Gebäudes über mind. 6 Monate ab sofort

Entscheidung

Da die Standortentscheidung vom Gesundheitsministerium NRW bis zum 30.11.2020 für die Herrichtung eines den Vorgaben des Landes entsprechenden Standortes bis zur Betriebsbereitschaft des Impfzentrums am 15.12.2020 zeitnah zu treffen war, hat der Krisenstab COVID-19 der Stadt Remscheid eine Unterarbeitsgruppe eingesetzt. Die Unterarbeitsgruppe mit den Fachakteuren der Feuerwehr, des Ordnungsamtes, der Polizei, des Gebäudemanagements, der Kassenärztlichen Vereinigung Remscheid, des Gesundheitsamtes und des Sportamtes hat nach Beratung und Prüfung dem Krisenstab einen Standortvorschlag aus den in Remscheid in Frage kommenden Standorten vorgelegt und eine Bewertung mit einer Entscheidungsmatrix vorgenommen. Der zunächst ins Auge gefasste Standort war der Sporthallenkomplex Hackenberg in Remscheid-Lennep.

Durch von dem Rollhockey-Sportverein IGR e.V., dem Sportbund Remscheid und politische Parteien vorgetragene Bedenken (bei einer möglichen durch das Land NRW zu verordnenden Wiederaufnahme des Vereinssports zu einem aus heutiger Sicht noch unbestimmten Zeitpunkt in 2021 hätte diese Sportart mit zwei Bundesligamannschaften keine alternativen Trainings- und Spielmöglichkeiten in anderen Sporthallen durch ungeeignete Hallenböden und die fehlende Möglichkeit, für einen sicheren Trainings- und Spielbetrieb die zwingend erforderliche Bande aufzubauen) hat die Unterarbeitsgruppe auf Bitte der Stadt Remscheid eine erneute Überprüfung der in Rede stehenden Standorte vorgenommen, da die Akzeptanz des endgültigen Standortes des Impfzentrums in der Gesamtbevölkerung als ein wichtiger Faktor für den Erfolg der Umsetzung der Impfstrategie in Remscheid anzusehen ist.

Nach erneuter Beratung und unter Berücksichtigung von zusätzlichen Maßnahmen für die Eignung des Standortes nach den Vorgaben des Landes NRW konnte heute im Krisenstab eine Entscheidung zugunsten der Halle West in Reinshagen getroffen werden.

Für die Eignung der Halle West als Impfzentrum werden folgende Maßnahmen umgesetzt, um in der Standortbewertung mit dem Standort Hackenberg gleichzuziehen:

  • Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung und Parkverbote im Umfeld der Halle West
  • Verlagerung der Rats- und Ausschussitzungen in die Aula der Albert-Einstein-Gesamtschule mit baurechtlicher Genehmigung
  • Heranführung des ÖPNV an die Halle West
  • Verlegung des pflichtigen Schulsportes der Halle West in den Sporthallenkomplex Hackenberg; Sicherstellung der Schülerbeförderung für die Dauer des Betriebs des Impfzentrums
  • Verlegung des in der Halle West ansässigen Vereinssports in alternative Sportstätten, sobald sein Betrieb wieder aufgenommen werden darf
  • Sicherung von Objekt und Gelände
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(red) Pressemitteilungen und andere Veröffentlichungen.
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