Der geplante Outdoor-Weihnachtsgottesdienst mehrerer Gemeinden am 24. Dezember auf dem Schützenplatz ist nach den gestrigen Vereinbarungen zwischen dem Land NRW und den Landeskirchen (https://news.ekir.de/inhalt/regelungen-in-vier-bundeslaendern/) grundsätzlich bis zu einer Personenzahl von 500 genehmigungsfähig. Diese grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit hat die Remscheider Stadtverwaltung gestern mit den Vertretern der Kirchen mündlich erörtert.
Eine Genehmigung wurde – entgegen der medialen Berichterstattung – bisher noch nicht erteilt. Hierzu müssen zunächst das Hygienekonzept und das Verkehrskonzept gemäß der Vorgaben der Coronaschutzverordnung vorgelegt werden.