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Die Teilhabe am Arbeitsmarkt darf auch in Pandemie-Zeiten nicht in Frage gestellt werden!

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Kucharczyk begrüßt Corona-Teilhabe-Fonds des Bundes für Inklusionsunternehmen.

„Die Teilhabe am Arbeitsmarkt darf auch in Pandemie-Zeiten nicht in Frage gestellt werden. In Remscheid arbeiten mehrere hundert Menschen mit und ohne Behinderung in inklusiven Unternehmen und Einrichtungen. Diese Personengruppe hat es schwer, in der aktuellen Pandemie ausreichend Gehör und Beachtung zu finden. Deshalb kann ich als Ausschuss-Vorsitzender, den vom Bundestag in dieser Woche auf den Weg gebrachten Corona-Teilhabe-Fonds nur begrüßen!“

Mit diesen Worten reagierte der Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Wohnen und Pflege des Rates der Stadt Remscheid, Jürgen Kucharczyk, auf die Meldung, wonach der Deutsche Bundestag in dieser Woche 100 Millionen Euro für die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen bereit gestellt hat.

„Mit den Mitteln aus diesem Corona-Teilhabe-Fonds werden Inklusionsunternehmen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Sozialkaufhäuser und gemeinnützige Sozialunternehmen unterstützt, die durch die Corona-Pandemie einen finanziellen Schaden erlitten haben. In Remscheid käme hierfür die Lebenshilfe mit ihren Einrichtungen in Lennep und in Bergisch Born als auch die Arbeit Remscheid gGmbH als Träger des Sozialkaufhauses in Frage“, so Kucharczyk.

Der Bund habe seit Beginn der Pandemie die Unternehmen mit umfangreichen finanziellen Mitteln unterstützt und durch Maßnahmen wie einem erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld, ein massives Ansteigen der Arbeitslosigkeit verhindert. „Mit dem Corona-Teilhabe-Fonds wird eine Lücke geschlossen. Inklusionsunternehmen nehmen in der lokalen Wertschöpfungskette eine nicht unerhebliche Brückenfunktion ein, indem sie zahlreiche Industriedienstleistungen oder Montagearbeiten verrichten. Darüber hinaus ist die Arbeit in diesen Unternehmen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung nicht nur ökonomisch, sondern auch sozial von immenser Bedeutung, da sie ihnen das Gefühl gibt gebraucht zu werden und der Großteil der sozialen Kontakte über den Arbeitsplatz entsteht.“ Die Zuschüsse aus dem Corona-Teilhabe-Fonds umfassen 90 Prozent der betrieblichen Fixkosten, wenn diese nicht durch Einnahmen gedeckt sind. Eine Förderung ist von September 2020 bis März 2021 möglich und kann rückwirkend beantragt werden. Bis Ende März können die Hilfen bei den jeweiligen Integrationsämtern beantragt werden.

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(red) Pressemitteilungen und andere Veröffentlichungen.
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