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Masterplan für eine Bibliothek der Zukunft

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Antrag für die Sitzung des Ausschusses für Kultur und Weiterbildung am 9. März 2021 und für die Sitzung des Rates am 22. April 2021.

Masterplan für eine Bibliothek der Zukunft

Beauftragung und Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für die bestmögliche Realisierung der Bibliothek der Zukunft für Remscheid

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Humpert,

die Fraktionen von SPD, CDU, GRÜNE und FDP bitten Sie darum, folgenden Antrag in die Tagesordnung der oben genannten Gremiensitzungen aufzunehmen und zur Abstimmung zu stellen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt
    • a) in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Kultur und Weiterbildung den aktuellen Stand der Überlegungen zur Entwicklung der Bibliothek zu einem so genannten „Dritten Ort“, also einem offenen, gemeinsamen Ort der Kommunikation, vorzustellen.
    • b) unter Hinzuziehung externer Expertise zu prüfen, ob die Entwicklungsziele für die Bibliothek am derzeitigen Standort im Gebäude Scharffstraße 4-6 umgesetzt werden können oder ob dies besser an einem alternativen Standort, beispielsweise an der Alleestraße, möglich ist.
      Die Prüfung beinhaltet neben den konzeptionellen Aspekten ausdrücklich auch eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit und berücksichtigt die städtebauliche Perspektive im Sinne des Revitalisierungskonzepts für die Innenstadt und der aktuellen Überlegungen für die Zukunft der Alleestraße.
  2. Zu diesem Zwecke werden im Haushalt 2021/2022 einmalig Mittel in Höhe von 50.000 Euro zur Verfügung gestellt. Eine konsumtive Ermächtigungsübertragung in Höhe der zum Jahresabschluss ggf. nicht verbrauchten Haushaltsmittel 2021 auf das Folgejahr 2022 ist sicherzustellen.

Begründung

In Konkretisierung des einstimmig gefassten Beschlusses des Ausschusses für Kultur und Weiterbildung vom 16.06.2020 zur Drucksache 15/7200 ist es aufgrund der daraus resultierenden Anforderungen aus Sicht der Antragstellenden erforderlich, die erforderlichen Wirtschaftlichkeitsprüfungen unter Zuhilfenahme externer Expertise durchzuführen.

Unter Heranziehung von Vergleichswerten für die Beauftragung entsprechender Betrachtungen bzw. Begutachtungen halten die Antragstellenden einen einmaligen Aufwandsansatz in Höhe von 50.000 Euro für realistisch und angemessen. Dieser Aufwandsansatz wäre im Rahmen der noch ausstehenden Beschlussfassung des Doppelhaushaltes 2021/2022 entsprechend zu berücksichtigen.

Auf Basis der Genehmigung dieses Haushaltes durch die Kommunalaufsicht ist die Beauftragung der externen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, für deren Durchführung ein Zeitraum von max. sechs Monaten angemessen erscheint. Für den Fall, dass sich aus pandemiebedingten und/oder sonstigen außergewöhnlichen Ereignissen ergeben sollte, dass das Projekt nicht im Jahr 2021 zum Abschluss gebracht werden kann, ist vorsorglich eine konsumtive Ermächtigungsübertragung in das Folgejahr vorzusehen, um keinen Projektstillstand zu erzeugen.

Zwischenzeitliche Sachstandsberichte und das schlussendliche Ergebnis dieser Betrachtungen sind den fachlich zuständigen Ausschüssen durch die Verwaltung vorzulegen.

Hinsichtlich der Ausgestaltung der Beauftragung und des Umfangs der Wirtschaftlichkeitsprüfung wird u. a. auf die begründenden Ausführungen der DS 15/7200 zzgl. der in der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Kultur und Weiterbildung am 16.06.2020 hierzu festgehaltenen Ausführungen verwiesen, die hierfür insoweit maßgeblich sind.

gez. Sven Wolf, Fraktionsvorsitzender
gez. Ursula Wilberg, Sprecherin im Ausschuss für Kultur und Weiterbildung

gez. Markus Kötter, Fraktionsvorsitzender
gez. Mathias Heidtmann, Sprecher im Ausschuss für Kultur und Weiterbildung

gez. David Schichel, Fraktionsvorsitzender
gez. Beatrice Schlieper, Sprecherin im Ausschuss für Kultur und Weiterbildung

gez. Sven Chudzinski, Fraktionsvorsitzender
gez. Sven Stamm, Sprecher im Ausschuss für Kultur und Weiterbildung

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