6.3 C
Remscheid

Wer ist im Moment Impfberechtigt und kann einen Impftermin beantragen?

Veröffentlicht:

Beitrag Teilen:

Die Reihenfolge der Impfungen ist in einer Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums festgelegt, die auf der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (RKI) aufbaut. Diese aktuelle Rechtsverordnung ist am 8. Februar 2021 in Kraft getreten.

Zur Zeit sind nach der Rechtsverordnung Impfberechtigt:

  1. Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben
  2. Personen, die in stationären und teilstationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege von älteren Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden:
    • Tageseinrichtung
    • Wohngemeinschaften
    • Beschäftigte (auch ehrenamtlich) in Hospizen und ambulanten Hospizen
    • Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
      (Ausgeschlossen sind Eingliederungshilfen)
  3. Personal aus ambulanten Pflegediensten für ältere Menschen
  4. Personal, das regelmäßig in vollstationären Einrichtungen tätig ist:
    (Das können sein: PhysiotherapeutInnen, MasseurInnen, ErgotherapeutInnen, LogopädInnen, FußpflegerInnen, WundversorgerInnen und WundmanagerInnen [1], Zahnärzte und Zahnärztinnen (eingeschlossen deren medizinisches Fachpersonal), Zahnärzte und Zahnärztinnen, die in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung tätig sind, BetreuungsrichterInnen, Prüf – und Begutachtungskräfte des Medizinischen Dienstes, Personal von Hilfsmittel-/ Homecare-Diensten und Sanitätshäusern, FriseurInnen, SeelsorgerInnen, MedizinprodukteberaterInnen bei der Operationsbegleitung in Krankenhäusern oder bei ambulanten Operationen, MitarbeiterInnen der ambulanten Spezialpflege z.B. Stoma und Wundversorgung, sofern sie patientennah erbracht wird, Personal von Kliniken nach § 30 GewO (Privatkrankenanstalten), Personal aus Maßregelvollzugsanstalten) Bitte beachten Sie, entscheidend für die Impfberechtigung ist nicht der angegebene Beruf sondern der regelmäßige Einsatz in einer Vollstationären Einrichtung und muss durch diese schriftlich bestätigt werden. 
  5. HeilmittelerbringerInnen, in der aufsuchenden ambulanten häuslichen Pflege
  6. Personen, die in Bereichen med. Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko, in Bezug auf das Coronavirus, tätig sind:
    • Intensivstationen
    • Notaufnahmen
    • Rettungsdienste
    • Personal in den Impfzentren
  7. Personen, die regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht:
    • Ärzte/Ärztinnen sowie Personal aus der Transplantationsmedizin
    • Ärzte/Ärztinnen sowie Personal aus onkologischen Praxen
    • Ärzte/Ärztinnen sowie Personal aus Dialysepraxen
  8. Zahnärzte und Zahnärztinnen, die in Schwerpunktpraxen vorrangig Corona-Patienten behandeln z.B. Bronchoskopie, Laryngoskopie, Abnahme von Sputumproben, In- und Extubation, zahnärztliche Tätigkeiten
    [1] Bei der Wundversorgung ist die Besonderheit, dass die Berufsgruppe dann zur Priorität 1 zuzurechnen ist, wenn die Behandlung in der vollstationären Einrichtung patientennah erbracht wird.

Ich gehöre zu den derzeit Impfberechtigten, wie bekomme ich einen Termin?

  • Ich bin über 80 Jahre alt: rufen Sie bitte die 0800/11611701 an und vereinbaren dort einen Termin.
  • Ich gehöre zum unter den Punkten 2 bis 8 genannten Personenkreis: Rufen Sie bitte NUR in diesem genannten Fall die 0202 563-4845 an. Diese Zugehörigkeit muss schriftlich über den Arbeitgeber oder die betreuende Einrichtung nachgewiesen werden.

Diese Nummer ist zu folgenden Zeiten freigeschaltet: Mo-Fr von 7 bis 19 Uhr, Sa, So und Feiertag von 10 bis 14 Uhr

Lüttringhauser.de
Lüttringhauser.de
(red) Pressemitteilungen und andere Veröffentlichungen.
- Anzeige -

━ ähnliche artikel

Ehemalige Corona-Infizierte werden befragt

Die Stadtdienste Gesundheit und Statistik der Stadt Solingen starten in dieser Woche eine Bürgerbefragung. In der jüngsten Sitzung des Sozialausschusses wurde die anstehende Befragung vorgestellt,...

Stadt Solingen bietet vierte Impfung an

Zweite Auffrischungsimpfung wird ab sofort im Impfzentrum verabreicht Die Stadt Solingen bietet im Impfzentrum in Solingen-Mitte ab sofort die zweite Auffrischungsimpfung (vierte Impfung) an. Diese...

Stadt Solingen bereitet sich auf einrichtungsbezogene Impfpflicht vor

Für Fragen hat das Gesundheitsamt in Solingen ein E-Mail-Postfach eingerichtet. Die Stadt Solingen bereitet derzeit die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht vor. Noch sind viele Fragen...
- Anzeige -