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Remscheid

FDP-Anfrage: Anmeldungen der Schulneulinge

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Anfrage der FDP-Ratsfraktion für die Sitzung des Ausschusses für Schule am 19. April 2023.

Die Stadt Remscheid teilt den Eltern vor den Osterferien, also erst nach nunmehr einem halben Jahr nach den Anmeldungen, mit, ob ihr Kind an der gewünschten Grundschule aufgenommen wird. Eine solche Verzögerung darf es aus unserer Sicht nicht wieder geben, denn insbesondere die Eltern sind auf Planungssicherheit angewiesen. Dies gilt erst recht, wenn die berufliche Tätigkeit von einem Betreuungsplatz abhängig ist.

Mit unserer Anfrage wollen wir die Ursachen für die verspäteten Rückmeldungen klären, um solche Verzögerungen für die nächsten Schulanmeldungen möglichst ausschließen zu können. Außerdem stellen wir verschiedene Fragen zu den baulichen Erweiterungen und Maßnahmen an einzelnen Schulstandorten, die von der Stadt angekündigt wurden, um in diesem Punkt mehr Klarheit zu erhalten.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,

die Anmeldungen für die Schulneulinge zum Schuljahr 2023/2024 fanden an den städtischen Grundschulen in der Woche vom 26. September bis zum 29. September 2022 statt. Nach nunmehr einem halben Jahr wird den Eltern mitgeteilt werden, ob ihr Kind an der gewünschten Schule aufgenommen wird. Eltern, deren Kinder aus Kapazitätsgründen nicht aufgenommen werden können, müssen eine andere Grundschule mit noch freien Kapazitäten wählen. Erst in den nächsten Wochen erhalten dann die Eltern, die ihre Kinder für die offenen Ganztagsbetreuung (OGGS) anmelden wollen, eine Zu- oder Absage für die Betreuung. Damit erhalten Eltern erst sehr spät Planungssicherheit für die Zeit ab dem kommenden Schuljahr. Da die berufliche Tätigkeit von Eltern in vielen Fällen auch von einem Betreuungsplatz abhängig ist, sind so späte Rückmeldungen nicht akzeptabel.

Wir bitten zur Sitzung des Ausschusses für Schule am 19. April 2023 um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Können die Vorbereitungen und Planungen für die Anmeldungen der Schulneulinge zum Schuljahr 2024/2025 in der Weise gestaltet werden, dass es nicht erneut zu deutlichen Verzögerungen bei den Zu- und Absagen kommt?
  2. Welche Gründe bestehen aus Sicht der Verwaltung für die steigende Zahl an verspäteten Anmeldungen?
  3. Ist es möglich, im Falle von Verzögerungen bei den Zu- und Absagen den Eltern, die ihre Kinder an der wohnortnächsten Grundschule mit einer ausreichenden Kapazität angemeldet haben, vorab eine Zusage zu geben?
  4. Ist es möglich, im Falle von Verzögerungen bei den Zu- und Absagen den Eltern, deren Kinder an der gewünschten Grundschule angenommen werden können, da die Schule über eine ausreichende Kapazität verfügt, vorab eine Zusage zu geben?
  5. Wie viele Kinder, die außerhalb Remscheids wohnen, befinden sich unter den Schülerinnen und Schülern, die zum Schuljahr 2023/2024 an einer Remscheider Grundschule eingeschult werden?
  6. Wie viele Kinder, die in Remscheid wohnen, werden zum Schuljahr 2023/2024 an einer Grundschule außerhalb Remscheids eingeschult werden?
  7. Sind die angekündigten baulichen Erweiterungen und Maßnahmen an einzelnen Schulstandorten auch dann notwendig, wenn die betreffenden Schulen zunächst lediglich die Kinder, für welche die Schule die nächstgelegene Grundschule darstellt, entsprechend ihrer bisherigen Kapazität aufnehmen und ggf. weitere Anmeldungen abweisen?
  8. In welcher Weise ist es möglich geworden, an der GGS Siepen eine Mehrklasse im Bestand einzurichten, nachdem in der Vergangenheit nicht die räumlichen Kapazitäten vorhanden waren, um eine Mehrklasse zu bilden, so dass Schülerinnen und Schüler umberaten und abgewiesen werden mussten?
  9. Ist nach der Erweiterung der GGS Reinshagen um einen Pavillon eine ausreichende Fläche als Ersatzschulraum, der bei Niederlegung der vorhandenen Pavillons und ggf. für Räume, die an die Anbau- und Aufstockungsarbeiten grenzen, notwendig wird, vorhanden?
  10. Gibt es bereits Ergebnisse hinsichtlich der Planungen für den ehemaligen Kindergarten in Nachbarschaft der Hilda-Heinemann-Schule, um dieses Gebäude ggf. für schulische Zwecke zu nutzen oder um das Gebäude zu Gunsten einer erweiterten Schulhoffläche niederzulegen?
  11. Ist nach der erneuten Erweiterung der Hilda-Heinemann-Schule um einen Pavillon eine ausreichende Fläche als Ersatzschulraum für die Räume, die an die Anbau- und Aufstockungsarbeiten grenzen, vorhanden?
  12. Wird es aus heutiger Sicht zum Schuljahr 2024/2025 weitere bauliche Erweiterungen und Maßnahmen an einzelnen Schulstandorten geben müssen, um die Beschulung aller Kinder sicherzustellen?

Mit freundlichen Grüßen

gez.
Philipp Wallutat
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender

gez.
Bernd Schaub
Sprecher im Ausschuss für Schule

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