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Neues Gifttiergesetz in NRW

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Seit dem 1. Januar 2021 gilt in NRW das neue Gifttiergesetz NRW (GiftTierG NRW). Jetzt ist es verboten, sehr giftige Tiere neu anzuschaffen und zu halten. Darauf macht das Umweltressort der Stadt Wuppertal aufmerksam.

Tiere die vor dem 1. Januar 2021 erworben wurden, dürfen abweichend vom Verbot nur dann weiterhin gehalten werden, wenn innerhalb von sechs Monaten die Volljährigkeit und Zuverlässigkeit sowie eine ausreichend abdeckende Haftpflichtversicherung des Halters nachgewiesen werden können.

Zuständig ist das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) als Sonderordnungsbehörde.

Die Vorschriften des Artenschutzes werden durch das neue Gifttiergesetz NRW nicht tangiert. Es tritt jedoch eine weitere Meldepflicht hinzu!

Nähere Informationen unter:

Lüttringhauser.de
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(red) Pressemitteilungen und andere Veröffentlichungen.
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1 Kommentar

  1. Als Tierhalter der im Gesetz betroffenen Tiere, seh ich das Gesetzt aus verschiedenen Positionen echt kritisch!
    Klar ist halt, man hat jetzt keine Alternative, als sich zu versichern oder das Tier abzugeben… was ich auch echt Grenzwertig finde..
    Immerhin ist die Absicherung über einen Spezialversicherer http://www.exotische-tierversicherung.de problemlos möglich
    Verstehe auch nicht, warum NRW hier alleinig so ein Gesetz beschließt.. ist meines Wissens sonst nirgends in Deutschland so:(