Negative Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests sind nur noch 24 Stunden lang gültig. Das geht zurück auf die aktualisierte Corona-Schutzverordnung des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS), die ab heute, 10. November, gilt. Darin heißt es: „Getestete Personen im Sinne dieser Verordnung sind Personen, die über ein nach der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 24 Stunden zurückliegenden PCR-Tests verfügen.“ Genesene und vollständig geimpfte Menschen gelten im Sinne der Verordnung als immunisiert.
Für Karnevalsveranstaltungen in Innenräumen müssen laut Schutzverordnung dieselben Regeln wie für Clubs und Diskotheken beachtet werden. Der Zugang ist nur Geimpften und Genesenen erlaubt sowie Getesteten, die über ein negatives PCR-Testergebnis oder ein höchstens sechs Stunden altes Antigen-Schnelltestergebnis verfügen. Wer eine solche Veranstaltung besucht, kann dann auf das Tragen einer Maske verzichten.