Mit Erlass vom 15. März hat das Schulministerium die Schließung aller Schulen beschlossen. Gleichzeitig erging an die Schulen der Auftrag, für Kinder der Klassen 1 bis 6 eine Notbetreuung einzurichten, wenn deren Eltern in den im Folgenden aufgelisteten kritischen Infrastrukturen arbeiten:
- Sektor Gesundheit
- Sektor Wasser und Entsorgung
- Sektor Ernährung und Hygiene
- Sektor Informationstechnik und Telekommunikation
- Sektor Finanz- und Wirtschaftswesen
- Sektor Transport und Verkehr
- Sektor Medien
- Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen
- Sektor staatliche Verwaltung (Bund, Land, Kommune)
- Sektor Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe
Eine ausführliche Auflistung finden Sie in der Anlage unten auf dieser Seite.
Die Entscheidung, ob ein Kind zur Betreuung in der Schule aufgenommen werden kann, trifft die Schulleitung. Sie organisiert die Notbetreuung für die Schülerinnen und Schüler der eigenen Schule. Der Umfang der Betreuung entspricht dem Zeitraum des Schulbetriebs, wie er an der jeweiligen Schule stattfinden würde.
Grundlage der Entscheidung ist der vorliegende Nachweis darüber, dass beide Elternteile (soweit nicht alleinerziehend) in den beschriebenen Bereichen arbeiten und nicht in der Lage sind, die Betreuung selbst zu organisieren. Darüber hinaus muss eine schriftliche Zusicherung der Arbeitgeber beider Elternteile / des alleinerziehenden Elternteils vorliegen, dass deren Präsenz am Arbeitsplatz für das Funktionieren der jeweiligen kritischen Infrastruktur notwendig ist. Für jeden Elternteil müssen die Voraussetzungen gegeben sein und dementsprechend auch ein Vordruck bei der Schule eingereicht werden.
Das Formular für die Beantragung finden Sie ebenfalls in der Anlage.