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Remscheid

Stadt erweitert Verbote im Stadtgebiet Remscheid

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Zum Zweck der Verhütung und Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS CoV 2 zeigt die Stadt Remscheid weiter Entschlossenheit. Die neue Allgemeinverfügung mit heutigem Datum ersetzt die bisherige Allgemeinverfügung vom 13. März und ergänzt sie inhaltlich um weitere kontaktreduzierenden Maßnahmen. Die Stadt Remscheid folgt damit einem gleichlautenden Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15. März.

Ab sofort bis auf weiteres wird für das Stadtgebiet Remscheid folgendes angeordnet:

Alle auf Remscheider Stadtgebiet stattfindenden Veranstaltungen sind untersagt. Dieses Verbot gilt auch für Gottesdienste und sonstige Veranstaltungen von Religionsgemeinschaften. Ausgenommen sind nur Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfürsorge und -vorsorge dienen. Dies sind beispielsweise Wochenmärkte.

Folgende Einrichtungen sind zu schließen:

  • alle Bars, Clubs, Diskotheken, Theater, Kinos und Museen unabhängig von der Trägerschaft und den Eigentumsverhältnissen
  • alle Fitness-Studios, Schwimm- und Hallenbäder, Thermalbäder und Saunen,
  • alle Angebote in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und private außerschulische Bildungseinrichtungen,
  • Zusammenkünfte in Sportvereinen und sonstigen Sport-, Kult- und Freizeiteinrichtungen,
  • Zusammenkünfte in Spielhallen, Spielbanken und Wettbüros,
  • Prostitutionsbetriebe.

Der Betrieb von Restaurants und Gaststätten sowie von Hotels für die Bewirtung von Übernachtungsgästen ist unter nachfolgenden Auflagen erlaubt

  • Besucherregistrierung mit Telefonnummer
  • Reglementierung der Besucherzahl
  • Einhaltung von Mindestabständen von 2 Metern zwischen Tischen
  • Aushänge mit Hinweisen zu Hygienemaßnahmen
  • Bereitstellung ausreichender Hygienemittel (Waschgelegenheiten, Desinfektionsmittel, Papierhandtücher)

Der Zugang zu Einrichtungshäusern und Einkaufzentren oder vergleichbaren Einrichtungen, die mehr als 15 Einzelgeschäfte umfassen, ist nur zur Deckung des dringenden oder täglichen Bedarfs zu gestatten.

(Anmerkung: Alle Geschäfte im Allee-Center Remscheid bleiben geöffnet. Das Betreten des Centers ist nur erlaubt, um Einkäufe für den täglichen und dringenden Bedarf zu tätigen. Ein Aufenthalt im Center für andere Zwecke ist nicht gestattet.)

Link-Tipp

Link zur Allgemeinverfügung zum Zwecke der Verhütung und Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2: https://remscheid.de/rathaus-und-politik/medienpool/dokumente050/Amtsblatt-5_20-16._Maerz-_Sonder.pdf.

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