Die Landesregierung hat eine Präzisierung der Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) vorgenommen. Musikschulen fallen nicht weiter unter das in der CoronaSchVO vom 30. Oktober festgelegte befristete Verbot von (Präsenz-)Angeboten in der außerschulischen Bildung.
Ab dem heutigen Tag (05.11.2020) ist die Durchführung musikalischen Unterrichts in Musikschulen somit wieder möglich. Die Neufassung der CoronaSchVO (§7 Abs. 1) sieht vor, dass musikalischer Unterricht unter Beachtung der Regelungen der §§ 2 bis 4a ab 05.11.2020 wiederum zulässig ist.