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Erstmalig Quarantäneverordnung NRW zum 1. Dezember

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Gestern ist zeitlich parallel zur Allgemeinverfügung, mit der die Stadt Remscheid die Isolation von positiv getesteten Personen regelt, erstmalig eine Landesverordnung zu Quarantäneregelungen erlassen worden. Die Regelungen der Verordnung sind weitreichender als die Regelungsgehalte der Remscheider Rechtsverordnung. Die Remscheider Rechtverordnung wird damit überflüssig. Es gelten die Regeln der Quarantäneverordnung.

Die Remscheider Allgemeinverfügung vom 30. November verpflichtet Remscheiderinnen und Remscheider, die positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestet werden, unter anderem dazu, sich unverzüglich in häusliche Quarantäne zu begeben, sobald sie von ihrem positiven Testergebnis erfahren haben.

Die Quarantäneverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen geht darüber hinaus. Personen, die einen PCR-Test mit positivem Ergebnis erhalten haben, müssen nicht nur in Quarantäne. Sie sind auch gehalten, diejenigen über ihre Infektion zu informieren, zu denen sie Kontakt hatten, um einen möglichst schnellen Informationsfluss sicherzustellen. Außerdem schickt die Verordnung Personen, die sich wegen Erkältungssymptomen oder einem positiven Coronaschnelltest dem mikrobiologischen PCR-Test unterzogen haben, sicherheitshalber bereits für die Zeit bis zum Eintreffen des Testergebnisses in Quarantäne. Häusliche Quarantäne gilt nach neuer Quarantäneverordnung in der Regel auch für diejenigen, die im gemeinsamen Haushalt mit einer Person leben, die sich nach Eingang eines PCR-Testergebnisses nachweislich infiziert hat.

Die Regelungen der Quarantäneverordnung NRW gelten allgemein. Spezielle Regelungen der örtlichen Gesundheitsämter gehen diesen allgemeinen Regelungen vor.

Link-Tipp

Die neue Quarantäneverordnung ist auf der Internetseite des Landes Nordrhein-Westfalen abrufbar unter: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/201130_quarantanevo.pdf.

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