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Eingeschränkter Pandemiebetrieb in Kitas und Schulen

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Informationen zum angepassten Schul- und Kita-Betrieb in Corona-Zeiten: Aussetzung des Präsenzunterrichts für alle Klassen und Jahrgänge bis 31. Januar

Angesichts des aktuellen Pandemiegeschehens hat die Landesregierung einen eingeschränkten Pandemiebetrieb in Kindertageseinrichtungen bis zum 31. Januar beschlossen. Das bedeutet für Kinder und Eltern: Die Kindertageseinrichtungen bleiben zwar geöffnet. Der Betreuungsumfang der bestehenden Betreuungsverträge wird allerdings jeweils um zehn Stunden gekürzt, um die Betreuung der Kinder in festen Gruppen zu garantieren. Der vertraglich vereinbarte Betreuungsumfang in der Kindertagespflege bleibt bestehen.

Die Landesregierung appelliert gleichzeitig an alle Eltern, die Kinderbetreuung bis Monatsende selbst zu übernehmen, um persönliche Kontakte und damit einhergehende Ansteckungsrisiken zu vermeiden. Hierfür räumt sie jedem Elternteil zehn zusätzliche Kinderkrankentage ein, für Alleinerziehende sind es zwanzig. Sie dürfen geltend gemacht werden, wenn das Kind zu Hause bleibt – es muss dafür also nicht krank sein.

Die Frage nach Erstattung von Elternbeiträgen wird noch abschließend entschieden.

Bis zum 31. Januar wird außerdem der Präsenzunterricht in allen nordrhein-Westfälischen Schulen ausgesetzt. Stattdessen gilt Distanzunterricht für alle Klassen und Kurse – beginnend mit der Klasse 1 bis hin zu den Abschlussklassen. In dieser Zeit werden keine Klausuren geschrieben. Ausnahmen bilden unverzichtbare Klausuren oder Abschluss-Prüfungen.

Zur Umstellung auf den Distanzunterricht erhalten die Schulen bei Bedarf zwei Organisationstage. Spätestens am kommenden Mittwoch, 13. Januar, gilt damit flächendeckend Lernen auf Distanz.

Aufrecht erhalten bleibt ein Betreuungsangebot für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6, die nicht zuhause betreut werden können. Hier müssen die Eltern zeitnah ihren Betreuungsbedarf bei den Schulen anmelden. Gleiches gilt für ältere Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf und besonderem Betreuungsbedarf.

Um den Beschäftigten in Schulen und in der Kindertagesbetreuung im Arbeitsalltag Sicherheit zu geben, können sich bis zu den Osterferien sechsmal auf das Corona-Virus testen zu lassen. Die PCR-Testung ist kostenlos und freiwillig, Häufigkeit und Intervall dürfen individuell bestimmt werden.

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(red) Pressemitteilungen und andere Veröffentlichungen.
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