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Remscheid

Pflicht zum Tragen medizinischer Masken gilt auch für die städtischen Dienstgebäude

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Resultierend aus den Änderungen der Coronaschutzverordnung und den entsprechenden Vorgaben des Arbeitsschutzes gilt auch für die Dienstgebäude der Stadt Remscheid ab dem 25. Januar 2021 die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.

Mitarbeiter*innen und Besucher*innen müssen dann auf den Verkehrsflächen (Flure, Treppenhäuser, Gänge, Warteräume, Sanitäranlagen etc.) eine OP-Maske, eine FFP2-Maske oder eine KN95/N95-Maske tragen. In den jeweiligen Büros/an den Arbeitsplätzen gelten die spezifischen arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben. Für Besucher*innen ohne entsprechende Masken werden diese  – ebenso wie für die Mitarbeiter*innen – zur Verfügung gestellt.

Corona in Remscheid

Alle unsere Meldungen zu Corona in Remscheid und den Inzidenzwert Remscheid findet man auch direkt und einfach unter www.corona-remscheid.de.

Hotline für Ältere und Vorerkrankte verstärkt

Um den Service für Ältere und Vorerkrankte zu verbessern, wird ab Montag, 25. Januar 2021, eine weitere Telefonnummer freigeschaltet. Die Hotline ist von Montag – Freitag jeweils von 8 bis 16 Uhr unter den Rufnummern (0 21 91) 4 64 53 51 und (0 21 91) 4 64 55 81  zu erreichen!

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(red) Pressemitteilungen und andere Veröffentlichungen.
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