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ÖPNV: Pflicht zum Tragen medizinischer Masken

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Nach dem Beschluss von Bund und Ländern zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 19. Januar 2021 besteht ab Montag, 25. Januar 2021 die Pflicht, in allen öffentlichen Verkehrsmitteln medizinische Masken (sogenannte OP-Masken oder auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2) zu tragen. Die grundsätzliche Pflicht für das Tragen von medizinischen Masken gilt bereits beim Aufenthalt an allen Haltestellen und in Bahnhöfen. Bei einem Verstoß wird seit dem 12. August 2020 ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro erhoben. Insbesondere an den ersten Tagen wird die Einhaltung dieses Beschlusses verstärkt kontrolliert werden.

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(red) Pressemitteilungen und andere Veröffentlichungen.
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