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Remscheid

Pflichtumtausch in EU-Kartenführerschein startet

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Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, nach EU-Recht in den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Das geschieht stufenweise und beginnt mit den Geburtsjahrgängen 1953 bis 1958, die bis zum 31.12.1998 ausgestellt worden sind.

Entsprechend der EU-rechtlichen Vorgaben hat der Bundesrat beschlossen, dass alle Führerscheine der Geburtsjahrgänge 1953-1958, die bis zum 31.12.1998 ausgestellt worden sind, bis zum 19.01.2022 in den aktuellen EU-Kartenführerschein umzutauschen sind.

Um allen Betroffenen die Möglichkeit zu geben, den Umtausch rechtzeitig zu beantragen, richtet die Fahrerlaubnisbehörde Remscheid ab Oktober ein zusätzliches Büro nur für den Umtausch der alten Führerscheine in den aktuellen EU-Kartenführerschein ein und erhöht das Terminkontingent entsprechend.

Jetzt Termin sichern!

Passende Termine können ab sofort online auf der Homepage der Stadt Remscheid (Termine buchen → Fahrerlaubnisangelegenheiten → Führerscheinstelle → Allgemeine Fahrerlaubnisangelegenheiten → Umtausch EU-Kartenführerschein) gebucht werden. Bitte den Butten „Umtausch EU-Kartenführerschein“ nur für diesen Zweck betätigen! Sollten Sie mehrere Anliegen haben – zum Beispiel Erweiterung, Verlängerung, internationaler Führerschein – ist dies über diesen gebuchten Termin nicht möglich!

Notwendige Unterlagen

Bitte bringen Sie diese Unterlagen zum Termin mit

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bisheriger deutscher Führerschein
  • 1 Passfoto nach der Passverordnung (biometrisches Passfoto), Passfotoautomat ist im Haus vorhanden
  • gegebenenfalls eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, wenn der bisherige Führerschein nicht in Remscheid gemacht wurde, siehe Hinweis unten

Gebühren: 25,30 Euro

Wichtig

Haben Sie zum Zeitpunkt des Erwerbs Ihrer Fahrerlaubnis Ihren Wohnsitz nicht in Remscheid gehabt, sind bei der Fahrerlaubnisbehörde Remscheid keine Daten vorhanden. Sie müssen sich in diesem Fall an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes zum Zeitpunkt der Ausstellung des Führerscheines wenden und eine Karteikartenabschrift anfordern. Dies gilt auch dann, wenn Sie die Fahrerlaubnis zwar in Remscheid erstmalig erworben haben, dann aber in der Folgezeit von einer anderen Fahrerlaubnisbehörde einen neuen Führerschein ausgestellt bekommen haben.

Telefonische Erreichbarkeit der Führerscheinstelle für Rück- und Anfragen ab 4. Oktober

Ab dem 4. Oktober ist die Führerscheinstelle für passende telefonische Auskünfte unter der Rufnummer (0 21 91) 16 – 30 16 in diesen Zeiten zu erreichen:

  • Mo, Mi, Fr von 8 bis 12 Uhr,
  • Mo und Mi von 14 bis 15.30 Uhr.
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(red) Pressemitteilungen und andere Veröffentlichungen.
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