Individuelle Quarantäneanordnungen für alle Schüler:innen eines Klassen- oder Kursverbandes ersetzt die Stadt Remscheid ab sofort durch eine für alle geltende Allgemeinverfügung, mit der sie tagaktuell Absonderungen für ganze Klassenverbände inklusive des in Kontakt geratenen Lehr- und Betreuungspersonals anordnet. Die Allgemeinverfügungen als öffentliche Mitteilungen veröffentlicht die Stadt Remscheid in einem Sonderamtsblatt. Alle Amtsblätter und Sonderamtsblätter sind im städtischen Internetportal via www.remscheid.de online abrufbar. Personen, die über kein Internet verfügen, erhalten Sicherheit beim Bergischen ServiceCenter unter der Rufnummer (0 21 91) 16 – 2000.
Mit dieser Verfahrensumstellung reagiert die Stadt Remscheid auf die vielen Quarantänen, die zurzeit in Schulen trotz Rückkehr zur Maskenpflicht ausgesprochen werden müssen und den Dienstbetrieb im Gesundheitsamt immens belasten.
Im schulischen Kontext gilt nach den Richtlinien des Robert-Koch-Instituts (RKI), dass der komplette Klassen- oder Kursverband in Quarantäne geschickt werden muss, wenn zeitgleich zwei oder mehr Mitschüler:innen infiziert sind. Diese Regelung hat beim Gesundheitsamt, das bei den steigenden Infektionszahlen ohnehin unter der sehr aufwändigen Kontaktpersonennachverfolgung ächzt, erhebliche Mehrarbeit ausgelöst. So wurden allein im Zeitraum 25. November bis 7. Dezember 173 Kinder im Alter von sechs bis achtzehn positiv getestet. In der Folge mussten die Schüler:innen von insgesamt 18 Schulklassen mit individuellen Quarantäneanordnungen nach Hause geschickt werden.
Um dieses Verfahren zu vereinfachen, wurde nun rechtssicher umgestellt: Das Remscheider Gesundheitsamt spricht die Quarantänen im schulischen Kontext ab sofort in Form einer Allgemeinverfügung aus, die sie tagaktuell online veröffentlicht. Die obligatorischen kurzfristigen Schulinformationen an die betroffenen Personen laufen selbstverständlich weiter.
Pressemitteilung Stadt Remscheid.