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Stadt Solingen sucht Jugendschöffinnen und Jugendschöffen

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Der Stadtdienst Jugend sucht Jugendhauptschöffinnen und Jugendhauptschöffen sowie Jugendhilfsschöffinnen und Jugendhilfsschöffen. Tätig werden diese bei den Jugendschöffengerichten beim Amtsgericht Solingen und den Jugendkammern des Landgerichtes Wuppertal. Die Amtszeit dauert vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sind, in Solingen wohnen und am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

Bewerbung bis zum 15. April möglich

Wer unter anderem zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde (auch auf Bewährung) oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.

Auch hauptamtlich in der oder für die Justiz Tätige (Richterinnen und Richter, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelferende, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdienende sollen nicht zu Schöffinnen und Schöffen gewählt werden. Bewerbungsformulare sind in den Bürgerbüros erhältlich oder können aus dem Internet heruntergeladen werden: www.solingen.de

Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungsformular muss bis zum 15. April 2023 im Original in einem frankierten Umschlag folgende Adresse geschickt werden:

Klingenstadt Solingen
Stadtdienst Jugend
Walter-Scheel-Platz 1
42651 Solingen

Alternativ können die Bewerbungen auch in den Bürgerbüros und im Rathaus abgegeben werden. Weitere Auskünfte erhalten Interessierte unter den Telefonnummern 0212 – 290-2505 oder 0212 – 290-2518.

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(red) Pressemitteilungen und andere Veröffentlichungen.
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