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Urteil wegen Gülleeinleitung an der Neyetalsperre da

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Am 18. März 2015 wurden von einem landwirtschaftlichen Betrieb im Märkischen Kreis rund 1,7 Millionen Liter Gülle in die Neyetalsperre eingeleitet. Bei der Neyetalsperre handelt es sich um eine Trinkwassertalsperre der EWR GmbH, aus welcher zum damaligen Zeitpunkt glücklicher Weise gerade kein Wasser zur Trinkwasseraufbereitung verwendet wurde. Noch immer offen geblieben war der Zivilrechtsprozess, um die mit der Schadensbeseitigung verbundenen Kosten verursachungsgerecht einzuklagen.

Zum Urteilsspruch im Zivilrechtsprozess um die Gülleeinleitung an der Neyetalsperre im Jahr 2015 veröffentlichen wir folgende Pressemitteilung der EWR:

Der Zivilrechtsprozess kam sehr zeitig zu einem sogenannten Grundurteil, wonach der Besitzer des Hofes dem Grunde nach zur Schadensersatzpflicht verurteilt worden ist. Über Jahre zog sich dann der Prozess zur Ermittlung der Schadenshöhe, welche der EWR in einer Höhe von rund 194.000 € entstanden ist. In dieser Summe sind insbesondere die Reinigung des belasteten Wassers im Klärwerk Hückeswagen des Wupperbandes und die aufwendigen messtechnischen Überwachungen in der Zeit der Schadensbeseitigung enthalten.

Am gestrigen Tag, dem 20.12.2023, hat nun das Landgericht in Hagen das Urteil verkündet und unserem Schadensersatzanspruch annähernd in voller Höhe entsprochen. Die EWR hat dieses Urteil mit großer Erleichterung aufgenommen und fühlt sich erneut bestätigt, zusammen mit vielen Helfern und Institutionen die richtigen effektiven und angemessenen Maßnahmen ergriffen zu haben, den Schaden für die Gewässer und die Natur so gering wie möglich halten zu können.

Die Urteilsbegründung und die entsprechenden Details des Urteils liegen aktuell noch nicht vor und können daher noch nicht abschließend bewertet werden. Darüber hinaus ist das Urteil auch noch nicht rechtskräftig.

Heute, über 100 Monate nach der Gülleeinleitung, hat sich vieles an der Neyetalsperre wieder normalisieren können. Dennoch war der Schaden an der Natur, an der Flora und Fauna und bezogen auf die Wasserqualität, teilweise im ausgewiesenen Naturschutzgebiet an der Neyetalsperre, enorm und hat vielen Tieren, auch sehr seltenen, das Leben gekostet. Diese damalige Gülleeinleitung hat erneut gezeigt, welcher Schaden bei mutwilliger Schadstoffeinleitung in die Natur entstehen kann und wie lange es dauert und wie aufwendig es ist, einen solchen Schaden zu beseitigen. Auch wenn der heutige Zustand an der Neyetalsperre wieder als gut bezeichnet werden kann, so sind aber durch den hohen Nährstoffeintrag die langfristigen Folgen nicht vollständig beseitigt und die Natur konnte sich noch nicht vollständig wieder erholen.

Wir danken allen Menschen, welche an der Schadensbeseitigung und der Eindämmung des Schadensereignisses damals und über die Zeit mitgewirkt haben. Das war ein herausragendes Engagement und ein toller Job!

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(red) Pressemitteilungen und andere Veröffentlichungen.
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