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Neue Information des MAGS NRW zur allgemeinen Kita-Schließung und Betreuungsübernahme für Schlüsselpersonen

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Gestern Abend (14.03.) hat die Stadt Remscheid eine neue Information des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten. Sie enthält aktualisierte Vorgaben zum sogenannten Betretungsverbot von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegen ab kommenden Montag, 16. März, bis Osterferienende am Sonntag, 19. April. Mit Betretungsverbot ist gemeint: Kinder bis zum Einschulungsalter, Schülerinnen und Schüler sowie deren Erziehungsberechtigte beziehungsweise Betreuungspersonen wird der Zutritt zu den Betreuungsangeboten untersagt.

Die Stadt Remscheid hat bereits gestern Abend (14.03.) die aktualisierte Information des Ministeriums an die relevanten beteiligten Akteure in Remscheid weitergeleitet. Die Remscheider Arbeitsgruppe „Kita“, städtische Kindertageseinrichtungen, Tagespflegestellen und Jugendamtselternbeirat sind über die neuen Regelungen informiert und bereiten sich vor.

Die wesentlichen Vorgaben

  • Das Betretungsverbot gilt ab Montag, 16. März, bis zum Osterferienende am Sonntag, 19. April, für alle Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegen.
  • Alle Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegen öffnen am Montag, 16. März, zunächst und bis auf weiteres mit der regulären Personalbesetzung.
  • Es werden ausschließlich Kinder betreut, deren Eltern beruflich aktiv eine sogenannte Schlüsselposition wahrnehmen. Was eine Schlüsselposition ist, definiert die beiliegende Arbeitgeberbescheinigung.
  • Schlüsselpersonen, die alleinerziehend sind, können ihre Kinder weiterhin in die gewohnte Betreuung bringen.
  • Schlüsselpersonen, die beide sorgeberechtigt sind und beide in Schlüsselpositionen aktiv tätig sind, können ihre Kinder weiterhin in die gewohnte Betreuung bringen.

Wichtig für alle Schlüsselpersonen, die weiter Betreuung benötigen!

Alle Schlüsselpersonen, die die gewohnte Betreuung weiterhin nutzen müssen, müssen bis spätestens Mittwoch, 18. März, in der Einrichtung/Kindertagespflege eine Arbeitgeberbescheinigung (siehe Anlage) vorlegen.

Kontakt für Rückfragen/Arbeitgeberbescheinigung

Fachdienst Jugend, Kerstin Biedebach, Telefon (0 21 91) 16 – 28 93, E-Mail Kerstin.Biebebach@remscheid.de

Anlage

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