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Intakte Lebensräume erhalten

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Herbstzeit ist Pilzezeit! Wer sammeln möchte, muss jedoch einiges beachten. Darauf weist die Untere Naturschutzbehörde hin.

Wichtig ist vor allem die nötige Sachkunde: Essbare Arten müssen sicher identifiziert werden können. Dazu gehören etwa Birkenpilz, Rotkappe und Morchel, Steinpilz, Schweinsohr und Brätling oder Hallimasch.

Gesammelt werden darf nur für den Eigenbedarf, also nicht in großen Mengen: Das Mycel im Boden, der Fruchtkörper und die Sporen tragen zur Sicherung des Bestandes und zur Verbreitung bei. Gewerbliches Sammeln ist genehmigungspflichtig.

In Naturschutzgebieten ist das Sammeln grundsätzlich verboten. Die Pilze sind Teil einer Lebensgemeinschaft in einem wertvollen Areal: Sie sind als „Zersetzer“ unterwegs und müssen sich frei entfalten können. Werden sie ennommen, ist das Wirkungsgefüge empfindlich gestört. Hinzu kommt, dass man in Naturschutzgebieten Wege nicht verlassen darf.

Wer Fragen und Anregungen hat, kann sich per Mail an die Untere Naturschutzbehörde wenden:
naturschutz@solingen.de

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(red) Pressemitteilungen und andere Veröffentlichungen.
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