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Remscheid

Sven Wolf hält an Forderung nach Geschwindigkeitsbegrenzungen fest

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Angesichts der beiden jüngsten schweren Unfälle auf der A1 bei Remscheid (am 07.09.2020, am 15.10.2020 und am 23.11.2020) hat der Landtagsabgeordnete für Remscheid und Radevormwald, Sven Wolf (SPD), am 09.12.2020 erneut eine Kleine Anfrage im nordrhein-westfälischen Landtag gestellt. Zu der nun vorliegenden Antwort des Ministers erklärt Sven Wolf:

„Obwohl es im Corona-Jahr 2020 zu einem geringeren Verkehrsaufgebot auf den Autobahnen in unserem Land kam, ereigneten sich in jüngster Zeit gleich drei schwere Unfälle auf der A1 bei Remscheid. Trotzdem bleibt die Landesregierung bei Ihrer Meinung, dass derzeit kein Anlass bestehe, für diesen Streckenabschnitt über weitere Verkehrssicherungsmaßnahmen oder Maßnahmen zur Änderung der Verkehrssituation zu beraten.

Auch wenn diese Antwort eindeutig ist, ändert dies nichts an meiner Meinung. Es sollte dringend ein Tempolimit eingerichtet werden, um die Sicherheit der vielen Pendlerinnen und Pendler, die jeden Tag auf der A1 bei Remscheid unterwegs sind, zu gewährleisten.

Ich werde bei dem Thema deshalb nicht lockerlassen und ein genaues Auge auf das Unfallgeschehen auf der A1 bei Remscheid werfen.“

Fragen und Ministerantwort

Frage 1: Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über den Unfallhergang bzw. die Unfallursache der beiden Unfälle vom 15.10.2020 sowie 23.11.2020 vor? (bitte aufgelistet nach Unfall vom 15.10.2020 und Unfall vom 23.11.2020)

Der erste Verkehrsunfall ereignete sich am 15.10.2020 zwischen der Tank- und Rastanlage (TuR-Anlage) Remscheid und der Anschlussstelle Wermelskirchen.

Bei dem Verkehrsunfall mit drei beteiligten Fahrzeugen wurden zwei Personen im Pkw des Unfallverursachers leichtverletzt. Unfallursächlich war ein Fahrfehler des Verursachers, der beim Schulterblick nach links seinen Pkw versehentlich nach rechts lenkte. In der Folge kollidierte sein Fahrzeug mit der Flinterachse einer auf dem dortigen Fahrstreifen in gleicher Höhe fahrenden Zugmaschine. Nach dem Zusammenprall kam der Pkw auf dem 2. Fahrstreifen zum Stillstand. Das Fahrzeug war noch nicht abgesichert, als ein nachfolgender Klein-Lkw auf diesen auffuhr. Für dessen Fahrzeugführer war der Pkw als stehendes Hindernis nicht früh genug erkennbar. Erkenntnisse zu einem möglichen Geschwindigkeitsverstoß liegen mir nicht vor.

Am 23.11.2020 befuhr die Unfallverursacherin, die sich allein im Fahrzeug befand, mit ihrem Pkw die Bundesautobahn (BAB) 1 in Fahrtrichtung Saarbrücken.

Kurz vor der Anschlussstelle Remscheid-Lennep kam die Fahrzeugführerin nach Zeugenaussagen im Bereich einer langgezogenen Rechtskurve ohne Fremdeinwirkung aus unbekannten Gründen nach rechts von der Fahrbahn ab, überschlug sich mit ihrem Pkw und kam mit der Fahrzeugfront in dem rechts neben der BAB verlaufenden Grünstreifen zum Stehen.

Frage 2: Welche Erkenntnisse liegen inzwischen darüber vor, ob bei dem Unfallhergang für den Unfall am 07.09.2020 eine überhöhte Geschwindigkeit ursächlich gewesen ist?

Ein zunächst im Raum stehender Verdacht auf einen technischen Defekt am Fahrzeug des tödlich Verunglückten wurde durch das Gutachten eines Sachverständigen ausgeräumt.

Übereinstimmend gaben Zeugen an, dass der Fahrzeugführer zum Unfallzeitpunkt mit massiv überhöhter Geschwindigkeit gefahren sei. Das Fahrzeug war durch den Unfall so zerstört, dass technische Daten durch bei dem Unfallhergang für den Unfall am das Verkehrsunfallaufnahmeteam nicht mehr ausgelesen werden konnten. Eine nachträgliche Auslesung des Steuergerätes durch einen Gutachter war aufgrund des Gerätealters nicht möglich.

Frage 3: Wie stellt sich die Entwicklung der Unfallzahlen in den betreffenden Abschnitten im Zeitraum der letzten 5 Jahre im Vergleich zu anderen Abschnitten der Autobahn A 1 dar? (bitte ergänzt um die in der Antwort des Ministers fehlenden Monate September bis Januar)

Die Streckenabschnitte divergieren in Bezug auf die jeweiligen Ausbauzustände, -Verläufe und Topografien, beziehungsweise weisen Unterschiede in der Verkehrsbelastung und -Zusammensetzung auf. Ein direkter Vergleich der Abschnitte kann daher nur bedingt erfolgen. In der Gesamtbetrachtung zeigt sich das Verkehrsunfallgeschehen in den betreffenden Streckenabschnitten jedoch unauffällig.

Die Darstellung der Verkehrsunfalllage in vier Teilabschnitten der BAB 1 für die Jahre 2016 bis 2020, jeweils vergleichbar für die Monate September bis Dezember sowie die Monate Januar bis Dezember sind der Anlage 1 zu entnehmen.

Die Daten für Dezember 2020 umfassen die bis zum 15.12.2020 (Abfragedatum der Daten) polizeilich erfassten Verkehrsunfälle. Bei den Daten der Monate Oktober, November und (bis 15.) Dezember handelt es sich um nicht festgeschriebene Daten, die noch Änderungen unterliegen können. Die Festschreibung erfolgt im dritten Monat nach Monatsende.

Frage 4: Besteht für die Landesregierung angesichts der jüngsten Unfälle auf der BAB 1 in Remscheid Anlass, über weitere Maßnahmen zur Verhütung schwerer Unfälle zu beraten?

Frage 5: Hält die Landesregierung die bisher erfolgten technischen Verkehrsüberwachungsmaßnahmen für ausreichend, um schwere Unfälle in Remscheid-Lennep, Remscheid sowie an der Tank&Rast-Anlage Remscheid vorzubeugen?

Die Fragen 4 und 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Wie bereits in der Antwort auf die Kleine Anfrage 4325 (Drs. 17/11502) beschrieben, liegt im angesprochenen Abschnitt der A 1 gemäß einer polizeilichen Auswertung keine Unfallhäufungsstelle oder Unfallhäufungslinie vor. Dies hat sich auch durch den Unfall am 23.11.2020 nicht geändert. Für die Unfallkommission besteht derzeit kein Anlass, für diesen Streckenabschnitt über weitere Verkehrssicherungsmaßnahmen oder Maßnahmen zur Änderung der Verkehrssituation zu beraten.

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(red) Pressemitteilungen und andere Veröffentlichungen.
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