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Sozialamt informiert: Steuerliche Vorteile für Menschen mit Behinderung ab 2021

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Menschen mit Behinderungen erhalten durch das neue Behinderten-Pauschbetragsgesetz einfacher mehr Ermäßigungen bei der Steuererklärung. Darauf weist das städtische Sozialamt hin.

Bereits ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 wird ein steuerlicher Pauschbetrag gewährt. Dieser beträgt 348 Euro. Ab einem Behinderungsgrad von 30 bis zu einem GdB von 100 sowie bei blinden Menschen und Menschen, die hilflos sind, verdoppeln sich die bisherigen Pauschbeträge.

Bisher konnte der Pauschbetrag erst ab einem festgestellten Grad der Behinderung von 30 in Anspruch genommen werden. Zusätzlich mussten bei einem GdB von 30 oder 40 für die Inanspruchnahme des Pauschbetrages die gesundheitlichen Voraussetzungen einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit oder eine Berufskrankheit nachgewiesen sein. In diesen Fällen wurde eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt ausgestellt. Diese bisher zusätzlich erforderlichen Voraussetzungen entfallen. 

Pauschbetrag ohne weitere Nachweise

Ab 2021 können alle behinderten Menschen ab einem Grad der Behinderung von 20 ohne weiteren Nachweis bei ihrer Steuerveranlagung ab dem Steuerjahr 2021 einen Pauschbetrag geltend machen. Auf Antrag stellt die für das Schwerbehindertenrecht zuständige Stelle des Sozialamtes bei einem GdB von 20 bis 40 eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt aus. Wichtig: Die bisher ausgestellten Bescheinigungen behalten ihre Gültigkeit. Ab einem Grad der Behinderung von 50 genügt nach wie vor die Vorlage des Schwerbehindertenausweises.

Sozialdezernent Dr. Stefan Kühn: „Hier werden bürokratische Hürden für Menschen mit Behinderung abgebaut – das ist ein guter Schritt in die richtige Richtung. Wir arbeiten engagiert daran, dass in unserer Stadt alle Menschen ein gleichberechtigtes Leben führen können. Dazu gehört nicht nur Barrierefreiheit und die Teilhabe an allen Bereichen des Lebens, sondern eben auch die finanzielle Seite – gerade für Menschen, die in vielen Bereichen mit Einschränkungen leben müssen oder wegen ihrer Behinderung höhere finanzielle Kosten haben.“

 Für Fragen zu den neuen Regelungen hilft Sozialamt der Stadt Wuppertal, Abteilung Schwerbehindertenrecht, weiter: schwerbehindertenausweise@stadt.wuppertal.de.

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(red) Pressemitteilungen und andere Veröffentlichungen.
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