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Corona-Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschef*innen der Länder

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Bundeskanzlerin Angela Merkel hat gemeinsam mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die weiteren Corona-Regeln beschlossen. Diese müssen jetzt wieder in eine Coronaschutzverordnung des Landes eingefasst werden, um in geltendes Recht umgesetzt zu werden.

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:

Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 19. Januar 2021

BESCHLUSS

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:

Zum Beginn des Jahres 2021 gibt es in der Corona-Pandemie große Hoffnung. Die Zulassung von inzwischen zwei Impfstoffen, der Beginn der Impfungen und die Aussicht auf weitere erfolgreiche Impfstoffkandidaten sind verbunden mit der Hoffnung, dass die Pandemie in diesem Jahr überwunden werden kann. Genau dies war auch von Anfang an das Ziel von Bund und Ländern: Sobald bei entsprechender Verfügbarkeit allen Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot gemacht werden kann, gibt es eine Perspektive für eine Normalisierung unseres Alltags und die Rückkehr zu einem Leben ohne pandemiebedingte Einschränkungen.

Ferner zeigt sich deutlich, dass die Beschränkungen seit dem 16. Dezember wirken und Neuinfektionszahlen zurück gehen. Mit Erleichterung nehmen Bund und Länder zur Kenntnis, dass damit auch die Belastung der Krankenhäuser und Intensivstation auf immer noch hohem Niveau jetzt leicht rückläufig ist. Das hat auch viel mit dem besonnenen Verhalten der Bürgerinnen und Bürger während der Weihnachtsfeiertage zu tun. Dafür sind die Bundeskanzlerin und Regierungschefinnen und -chefs der Länder von Herzen dankbar.

Zu Beginn dieses neuen Jahres gibt es aber auch große Herausforderungen: Die Impfstoffmengen werden – bei allen Bemühungen um frühzeitige Impfstofflieferungen und zusätzliche Produktionskapazitäten – in den kommenden Monaten noch knapp sein, sodass eine Entspannung der Lage durch Impfimmunität in der Bevölkerung noch nicht zu erwarten ist. Allerdings wird es durch die laufenden Impfungen einen zunehmenden Schutz der besonders vulnerablen Gruppen geben. Der Winter ist außerdem ohnehin eine Zeit, in der Atemwegserkrankungen sich leicht ausbreiten, was die Bekämpfung des Virus erschwert. Darüber hinaus sind alle Bürgerinnen und Bürger von den langen Monaten des Lebens in der Pandemie angestrengt und wünschen sich eine baldige Entlastung von den pandemiebedingten Einschränkungen.

Ganz wesentliche Sorgen machen aber vor allem die Erkenntnisse über Mutationen des SARS-CoV2-Virus. Die britischen Gesundheitsbehörden und die überwiegende Zahl der Forscher sind sehr alarmiert, weil epidemiologische Erkenntnisse darauf hindeuten, dass die dort aufgetretene Mutation B1.1.7 deutlich infektiöser ist, als das uns bisher bekannte Virus. Ähnlich wie damals zu Beginn der Pandemie hinsichtlich des Virus gibt es jetzt hinsichtlich der neuen Mutation noch keine eindeutige Gewissheit bezüglich deren Eigenschaften. Da die Mutation B.1.1.7 bereits in Deutschland nachgewiesen wurde, sind Bund und Länder gemeinsam der Auffassung, dass der jetzige Erkenntnisstand zwingend ein vorsorgendes Handeln erfordert, weil die Folgen einer Verbreitung einer Virusmutation mit höherem Ansteckungspotenzial eine schwerwiegende Verschärfung der pandemischen Lage bedeuten würde. Deshalb gebietet es das Vorsorgeprinzip, den weiteren Eintrag nach Deutschland und die Verbreitung der Mutationen in Deutschland möglichst weitgehend zu unterbinden.

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder sind daher heute vorgezogen zu einer Konferenz  zusammengetreten, um zur Abwendung der Risiken, die durch die Mutation hinzugetreten sind, den Rückgang des Infektionsgeschehens in Deutschland noch einmal deutlich zu beschleunigen. Bei einer niedrigen Reproduktionszahl wird auch die Reproduktion einer möglichen ansteckenderen Mutation stärker gehemmt. Dazu ist es erforderlich, weitere Maßnahmen zu ergreifen. Eine schnelle Senkung der Infektionszahlen führt dazu, dass die Gesundheitsämter die Infektionsketten wieder kontrollieren können, um ein erneutes exponentielles Ansteigen der Neuinfektionen zu verhindern.

Wesentlicher Erfolgsfaktor für alle Maßnahmen ist dabei die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger, die Maßnahmen in ihrem Alltag so umzusetzen, dass das Virus wirklich keine Chance zur Verbreitung hat. Die weit überwiegende Zahl der Menschen in Deutschland tut dies seit fast einem Jahr mit großer Disziplin. Allerdings zeigen die Mobilitätsdaten, dass das öffentliche Leben im März und April 2020 stärker zurückgegangen war. Deshalb appellieren Bund und Länder jetzt noch einmal an alle Bürgerinnen und Bürger: Auf die nächsten Wochen in der Pandemie kommt es entscheidend an. Wir müssen die Infektionszahlen jetzt wieder dauerhaft unter eine 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner senken, damit wir ähnlich wie im Sommer des letzten Jahres bei niedrigem Infektionsniveau wieder Normalität zurückgewinnen können.

Wenn die Virusmutationen sich tatsächlich als deutlich ansteckender erweisen, ist eine weitere deutliche Verschärfung der Situation wahrscheinlich. Dies gilt es zu vermeiden. Deshalb braucht es jetzt eine gemeinsame Anstrengung von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft, um schnell die Neuinfektionszahlen zu senken.

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(red) Pressemitteilungen und andere Veröffentlichungen.
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