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Presseschau 19. Januar 2021

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Rechtsextremismus

AfD-Bundessprecher Meuthen sieht keine inhaltliche Grundlage für Beobachtung der Gesamtpartei

Bielefeld. Der AfD-Bundessprecher Jörg Meuthen hält eine drohende Beobachtung der Gesamtpartei durch das Bundesamt für Verfassungsschutz für unbegründet. „Für eine Beobachtung der Gesamtpartei durch den Verfassungsschutz bietet die AfD keinerlei inhaltliche Grundlage. Wer die AfD kennt, weiß: An der Verfassungstreue unserer Partei kann es keinen Zweifel geben“, sagte Meuthen der in Bielefeld erscheinenden Neuen Westfälischen (Dienstagausgabe).

„Eine Beobachtung würde eine gezielte Image-Schädigung unserer Partei im Superwahljahr 2021 bedeuten“ – und das würde nach seiner Ansicht eine Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes nahelegen. „Für diesen Fall würde sich die Partei unmittelbar mit allen rechtlichen Mitteln gegen diese ungerechtfertigte Entscheidung zur Wehr setzen.“

Quelle: Neue Westfälische (Bielefeld) – www.nw.de

Kommentar von Sascha von Gerishem: Die AfD ist eine Partei, die offen menschenverachtende und ausgrenzende Inhalte propagiert, jedweden Diskurs trumpesk nach rechts verschiebt und Politik lediglich simuliert. Vor dem versuchten Staatsstreich in den USA versuchte ein Mob den Berliner Reichstag zu stürmen, allesamt Sympathisant*innen rechtsextremistischer Thesen und Opfer der unzähligen Falschnachrichten, die AfD-Abgeordnete und Anhänger*innen überall verbreiten. Die AfD zählt Faschist*innen in ihren Reihen und auch in ihrem Vorstand. Wenn der Verfassungsschutz diese rechtsextreme Vereinigung nun hoffentlich endlich überall und vollständig beobachtet, stellt sich nicht die Frage nach dem WARUM, da die demokratiefeindliche Ausrichtung bestens bekannt und dokumentiert ist. Die richtige Frage lautet: WARUM ERST JETZT? Der ehemalige Präsident des Verfassungsschutzes, Hans-Georg Maaßen, Mitglied der CDU und da Mitglied der besonders erzkonservativen „Werteunion“, könnte die Frage beantworten. Aber da der Verfassungsschutz nun wieder demokratische Ziele verfolgt, sollte man endlich aufhören dem staatszersetzendem Mumpitz der Demokratiezersetzenden Gehör zu schenken. Außer man verhört sie endlich in Nürnberg, aber dazu braucht es mehr als nur die Beobachtung dieser rechtsextremistischen, lauten Minderheit.

Politik

FDP will von Merz nichts wissen

Die FDP will dem gescheiterten Kandidaten für den CDU-Vorsitz, Friedrich Merz, kein Angebot für einen Parteieintritt unterbreiten. FDP-Wirtschaftsexperte Reinhard Houben sagte der „Saarbrücker Zeitung“ (Mittwoch): „Wir haben genug Wirtschaftskompetenz, wir brauchen Herrn Merz nicht.“

Der Liberale ergänzte, Merz sei zweimal durchgefallen bei der Wahl zum CDU-Vorsitz. „Die FDP ist kein Auffangbecken für gescheiterte CDU-Politiker.“ Wenn Merz einen neuen Job brauche, müsse er sich woanders umsehen, so Houben.

Nach seiner Wahlniederlage auf dem CDU-Parteitag am Samstag kamen Spekulationen auf, der ehemalige Fraktionsvorsitzende könnte zur FDP wechseln.

Quelle: Saarbrücker Zeitung – www.saarbruecker-zeitung.de

BVG lehnen Kooperation ab

Berliner Verkehrsbetriebe sehen ihre Anlagen nicht als „Kritische Infrastruktur“ und wollen nicht mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik kooperieren.

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) verweigern trotz hoher Gefahr von Hackerattacken die volle Kooperation mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Der Konflikt schwelt nach Informationen des „Tagesspiegels“ schon seit 2018. Die BVG hat im Oktober 2020 gegen eine Anordnung des BSI, die gesetzlich vorgeschriebenen Meldepflichten zum Stand der IT-Sicherheit einzuhalten, Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Aus Sicht der Verkehrsbetriebe ist das BSI für sie rechtlich nicht zuständig. Das Bundesamt hingegen stuft die Berliner Verkehrsbetriebe mit mehr als einer Milliarde Fahrgäste pro Jahr als meldepflichtigen Betreiber einer Kritischen Infrastruktur ein.

Die BVG hat dem Bundesamt bislang „freiwillig“ Angaben zu vier Anlagen gemacht. Die übermittelten Informationen reichen dem BSI nicht. Die BVG komme „den gesetzlichen Anforderungen nach BSI-Gesetz als Betreiber Kritischer Infrastrukturen nicht nach“, sagte BSI-Sprecher Matthias Gärtner. In einer bundesweit gültigen Rechtsverordnung zum BSI-Gesetz werden Verkehrssteuerungs- und Leitsysteme des ÖPNV ab einem Schwellenwert von 125 Millionen Fahrgästen als Kritische Infrastruktur eingestuft. Die BVG argumentiert jedoch gegenüber dem BSI, als „natürliche Personen“ gebe es nur 30 Millionen Fahrgäste. Das ist allerdings ein Widerspruch zu den eigenen Angaben der BVG im Internet. Auf ihrer Website verkünden die Verkehrsbetriebe, jährlich würden „über eine Milliarde Fahrgäste“ befördert.

Die Vorsitzende des Aufsichtsrats der BVG, Berlins Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne), ließ mitteilen, die BVG kläre mit dem BSI „zügig“ die Anwendung des BSI-Gesetzes. Dem widerspricht jedoch, dass die BVG erst vor drei Monaten beim Verwaltungsgericht Köln die Klage gegen das BSI eingereicht hat. Ein Schreiben von BSI-Präsident Arne Schönbohm an Pop hat offenbar wenig bewirkt. Die Strategie der BVG scheint aber auch im Berliner Senat umstritten zu sein. Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) stellte sich auf die Seite des BSI. Die BVG betreibe Anlagen der Kritischen Infrastruktur „gemäß der BSI-Definition“, teilte Günthers Sprecher mit. Außerdem falle die BVG mit ihren Fahrgastzahlen „eindeutig unter das Bemessungskriterium für Kritische Infrastruktur“.

Online unter: https://www.tagesspiegel.de/politik/26831542.html

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(red) Pressemitteilungen und andere Veröffentlichungen.
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