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Remscheid

Neue Anforderungen aus dem Geldwäschegesetz

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Ab dem 8. August 2021 verlangt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei allen Bargeschäften (Bargeld, Sorten und Edelmetalle) von mehr als 10.000 Euro als Gutschrift auf das eigene Kundenkonto die Vorlage eines aussagekräftigen Belegs als Herkunftsnachweis über den Einzahlungsbetrag. „Bei Einzahlungen von mehr als 10.000 Euro müssen wir unsere Kundinnen und Kunden daher bitten, einen geeigneten Beleg über die Herkunft des Geldes vorzulegen“, erklärt Thomas Wingenbach und fügt hinzu: „Dies kann zum Beispiel beim Verkauf eines Fahrzeugs der Kaufvertrag sein.“ Einzahlungen am Automaten sind auf 10.000 Euro begrenzt.

Damit reagiert die Stadtsparkasse Remscheid auf die neuen Anforderungen der BaFin, die als Maßnahmen zur effizienten Bekämpfung der Geldwäsche gefordert sind.

Pressemitteilung der Stadtsparkasse Remscheid

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(red) Pressemitteilungen und andere Veröffentlichungen.
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