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FFP2-Maskenpflicht auch für Gäste der Kultureinrichtungen

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Die städtischen Kulturinstitute weisen darauf hin, dass ab sofort beim Besuch eine FFP2-Maske getragen werden muss. Eine medizinische OP-Maske reicht aktuell nicht mehr aus.

Dies gilt für einen Besuch

  • des Teo Otto Theaters (inklusive der Theaterkasse),
  • der Bibliotheken,
  • der Volkshochschule (inklusive aller Kursveranstaltungen),
  • der Musik- und Kunstschule,
  • des Deutschen Röntgenmuseums,
  • des Deutschen Werkzeugmuseums und
  • des Stadtarchivs.

Lesen Sie auch: Ab sofort: FFP2-Maskenpflicht in allen städtischen Gebäuden

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