Die mit Allgemeinverfügung vom 20. Oktober festgelegte Maskenpflicht für den öffentlichen Raum in der Remscheider Innenstadt bedeutet zugleich, dass auch vor Kneipen, Restaurants und Gaststätten im öffentlichen Raum (Straße/Plätze) das Rauchen untersagt ist. Wer sich im Regelungsbereich auf öffentlichen Flächen bewegt, muss immer einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Diese darf nur abgelegt werden, solange gegessen oder getrunken wird. Der Geltungsbereich kann der Veröffentlichung unter https://remscheid.de/rathaus-und-politik/medienpool/dokumente050/0.02-2020-Amtsblatt-Nr.31-20Oktober-Sonderausgabe.pdf entnommen werden. Der Bereich ist auch in der beigefügten Karte gekennzeichnet.
Maskenpflicht im Innenstadtbereich bedeutet auch: Kein Rauchen vor der Kneipe!
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