Frontalkollision von Pkw und Trecker

Zwei Verletzte und hoher Sachschaden – das ist die Bilanz eines schweren Verkehrsunfalls, der sich am heutigen Mittwoch auf der Asbrucher Straße in Velbert ereignete. Aus bislang ungeklärter Ursache waren eine 65-jährige Wülfratherin, die mit ihrem Mercedes Kombi in Richtung Wuppertal unterwegs war, und ein 23-Jähriger aus Meinerzhagen, der einen Trecker John Deere 6210 R mit Anhänger Richtung Wülfrath steuerte, in einer leichten Kurve frontal zusammengestoßen.

Dabei riss der Mercedes das linke Vorderrad des schweren landwirtschaftlichen Fahrzeugs ab und schleuderte in den Straßengraben. Auf der anderen Straßenseite kippte der Trecker um, wobei der zweiachsige Anhänger auf die Fahrerkabine stürzte. Nachdem um 15.11 Uhr zunächst der Rettungsdienst mit zwei Rettungswagen und einem Notarzteinsatzfahrzeug zum Asbruch alarmiert worden waren, wurde aufgrund der Schwere des Unfalls kurz darauf auch die hauptamtliche Wache aus Velbert-Mitte nachgefordert.

Fahrzeuge eigenständig verlassen

Bei Eintreffen der Rettungskräfte hatten sowohl die Wülfratherin wie auch der junge Mann aus Meinerzhagen ihre Fahrzeuge bereits eigenständig verlassen. Beide wurden umgehend vom Rettungsdienst erstversorgt, der Treckerfahrer anschließend in ein Wuppertaler Krankenhaus, die Wülfratherin ins Klinikum Niederberg transportiert.

Die Feuerwehr stellte derweil den Brandschutz sicher, streute ausgelaufene Betriebsstoffe mit Ölbindemittel ab und räumte die Trümmer von der Fahrbahn. Da aus dem Trecker eine unbekannte Menge Hydrauliköl ausgelaufen war, wurde außerdem die Untere Wasserbehörde informiert. Die Bergung der beiden Fahrzeuge dauerte bis zum Abend, erst gegen 20 Uhr war die Asbrucher Straße wieder befahrbar.

Der Einsatz der Feuerwehr war gegen 16.30 Uhr beendet. Die Höhe des erheblichen Sachschadens ist zur Zeit noch nicht bekannt.

Fotos: Feuerwehr Velbert

DOC: Unverständnis bei der Stadt

OVG NRW erklärt Bebauungsplan Nr. 657 der Stadt Remscheid für unwirksam. Stadt und Investor gehen in Revision.

Das OVG NRW hat heute den Bebauungsplan Nr. 657 der Stadt Remscheid für unwirksam erklärt. Die Stadt Remscheid bedauert diese Entscheidung, die auf einer erst im Oktober 2019 geänderten höchstrichterlichen Rechtsprechung beruht. Diese konnte logischerweise im Bebauungsplanverfahren und zum Zeitpunkt des zugehörigen Satzungsbeschlusses des Rates im Dezember 2016, also 2 ½ Jahre vor dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes im Oktober 2019, nicht berücksichtigt werden.

Die Stadt Remscheid hat hingegen alles getan und beachtet, was zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses im Dezember 2016 und zum Zeitpunkt der Bekanntmachung des Bebauungsplanes im April 2017 aus rechtlicher und städtebaulicher Sicht zu tun und zu beachten war.

Noch schwerer ist dabei zudem für die Stadt Remscheid nachvollziehbar, dass das OVG NRW entgegen der zwischenzeitlichen Rechtsprechung von Oberverwaltungsgerichten anderer Bundesländer die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 17.10.2019 noch verschärfend anwendet. Eine planerhaltende Auslegung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes wäre insofern auch für den Bebauungsplan Nr. 657 der Stadt Remscheid durchaus möglich gewesen.

Künftig erschwerte Stadtentwicklungsplanung

Mit dieser Entscheidung wird eine rechtsichere Stadtentwicklungsplanung noch schwerer bis unmöglich, da eine ständig wechselnde Rechtsprechung zum Baurecht in den Bauleitplanverfahren nicht vorhersehbar ist und entsprechend berücksichtig werden kann.

Positiv ist, dass das OVG die Revision gegen das Urteil zugelassen hat. Damit eröffnet das OVG auch von sich aus eine Überprüfung des Urteils durch das Bundesverwaltungsgericht.

Investor und Stadt Remscheid haben heute gemeinsam erklärt, in Revision gehen zu wollen. Gemeinsam mit dem Investor wird die Stadt Remscheid außerdem weitere Schritte prüfen und abstimmen.

Die vom Antragsteller im Normenkontrollverfahren vorgetragenen und von der Bürgerinitiative Lennep e.V. unterstützten Argumente zu Verkehrsbelastung und Umweltverträglichkeit haben bei der Entscheidung des OVG NRW keinerlei Rolle gespielt.

Der 2. Lockdown ist da – Und es trifft die Falschen

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassten nach einer gemeinsamen Videokonferenz am 28. Oktober 2020 einen Beschluss.

Trotz der Maßnahmen, die Bund und Länder vor zwei Wochen vereinbart haben, steigt die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) inzwischen in nahezu allen Regionen Deutschlands mit exponentieller Dynamik an. Dies hat dazu geführt, dass bereits in zahlreichen Gesundheitsämtern eine vollständige Kontaktnachverfolgung nicht mehr gewährleistet werden kann, was wiederum zu einer beschleunigten Ausbreitung des Virus beiträgt. Aktuell verdoppeln sich die Infiziertenzahlen etwa alle sieben und die Zahl der Intensivpatienten etwa alle zehn Tage. Nach den Statistiken des Robert-Koch-Institutes sind die Ansteckungsumstände im Bundesdurchschnitt in mehr als 75% der Fälle unklar. Zur Vermeidung einer akuten nationalen Gesundheitsnotlage ist es deshalb nun erforderlich, durch eine erhebliche Reduzierung der Kontakte in der Bevölkerung insgesamt das Infektionsgeschehen aufzuhalten und die Zahl der Neuinfektionen wieder in die nachverfolgbare Größenordnung von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche zu senken. Ohne solche Beschränkungen würde das weitere exponentielle Wachstum der Infiziertenzahlen unweigerlich binnen weniger Wochen zu einer Überforderung des Gesundheitssystems führen und die Zahl der schweren Verläufe und der Todesfälle würde erheblich ansteigen. Wesentlich ist es dabei auch, jetzt schnell zu reagieren. Je später die Infektionsdynamik umgekehrt wird, desto länger bzw. umfassender sind Beschränkungen erforderlich.

Bund und Länder streben an, zügig die Infektionsdynamik zu unterbrechen, damit einerseits Schulen und Kindergärten verlässlich geöffnet bleiben können und andererseits in der Weihnachtszeit keine weitreichenden Beschränkungen im Hinblick auf persönliche Kontakte und wirtschaftliche Tätigkeit erforderlich sind. Familien und Freunde sollen sich auch unter Corona-Bedingungen in der Weihnachtszeit treffen können. Dazu bedarf es jetzt erneut, wie schon im Frühjahr, einer gemeinsamen nationalen Anstrengung des Bundes und aller Länder.

Bund und Ländern ist bewusst, dass die Beschränkungen für die Bevölkerung eine große Belastung darstellen. Deshalb gebührt der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung großer Dank, die bisher und auch in Zukunft diese Maßnahmen mit Gemeinsinn und Geduld einhalten und besonders denjenigen, die für die praktische Umsetzung der Maßnahmen sorgen und natürlich auch denen, die im Gesundheitssystem ihren Dienst leisten.

Die Lage ist jetzt wieder sehr ernst. Vor uns liegen vier schwierige Wintermonate. Aber Bund und Länder sehen mit Zuversicht in die Zukunft. Die Fortschritte bei der Impfstoffentwicklung und die einfachere Infektionskontrolle im Sommer geben uns die Hoffnung, dass Deutschland, wenn es gut durch diesen Winter kommt, im nächsten Jahr schrittweise die Pandemie überwinden und sich auch wirtschaftlich erholen kann.

Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder ergänzend zu ihren bisherigen Beschlüssen:

1. Ab dem 2. November treten deutschlandweit die im Folgenden dargelegten zusätzliche Maßnahmen in Kraft. Die Maßnahmen werden bis Ende November befristet. Nach Ablauf von zwei Wochen werden die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sich erneut beraten und die durch die Maßnahmen erreichten Ziele beurteilen und notwendige Anpassungen vornehmen.

2. Wichtigste Maßnahme in der kommenden Zeit wird es sein, Abstand zu halten und Kontakte zu verringern. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.

3. Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist daher ab sofort nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes jedoch in jedem Falle maximal mit 10 Personen gestattet. Dies gilt verbindlich und Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen werden entsprechend von den Ordnungsbehörden sanktioniert. Darüber hinausgehende Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Bund und Länder wirken bei den verstärkten Kontrollen zusammen.

4. Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche -auch von Verwandten- zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.

5. Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören
a. Theater, Opern, Konzerthäuser, und ähnliche Einrichtungen,
b. Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen,
c. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen,
d. der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen,
e. Schwimm- und Spaßbäder, Saunen und Thermen,
f. Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen.

6. Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt. Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden.

7. Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen.

8. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich. Friseursalons bleiben unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet.

9. Der Groß- und Einzelhandel bleibt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet. Dabei ist sicherzustellen, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 10 qm Verkaufsfläche aufhält.

10. Schulen und Kindergärten bleiben offen. Die Länder entscheiden über die erforderlichen Schutzmaßnahmen.

11. Für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen wird der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewähren, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen. Der Erstattungsbetrag beträgt 75% des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter, womit die Fixkosten des Unternehmens pauschaliert werden. Die Prozentsätze für größere Unternehmen werden nach Maßgabe der Obergrenzen der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben ermittelt. Die Finanzhilfe wird ein Finanzvolumen von bis zu 10 Milliarden haben.

12. Jenseits der umfassenden temporären Beschränkungen führen bereits die bisherigen Maßnahmen dazu, dass einige Wirtschaftsbereiche auch in den kommenden Monaten erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Deshalb wird der Bund Hilfsmaßnahmen für Unternehmen verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern (Überbrückungshilfe III). Dies betrifft zum Beispiel den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft und die Soloselbständigen. Außerdem wird der KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten geöffnet und angepasst.

13. Auch in der Pandemie wollen wir in Industrie, Handwerk und Mittelstand sicheres Arbeiten möglichst umfassend ermöglichen. Die Arbeitgeber haben eine besondere Verantwortung für ihre Mitarbeiter, um sie vor Infektionen zu schützen. Infektionsketten, die im Betrieb entstehen, sind schnell zu identifizieren. Deshalb muss jedes Unternehmen in Deutschland auch auf Grundlage einer angepassten Gefährdungsbeurteilung sowie betrieblichen Pandemieplanung ein Hygienekonzept umsetzen und angesichts der gestiegenen Infektionszahlen auch nochmals anpassen. Ziel ist u.a. nicht erforderliche Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden zu vermeiden, allgemeine Hygienemaßnahmen umzusetzen und die Infektionsrisiken bei erforderlichen Kontakten durch besondere Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu minimieren. Bund und Länder fordern die Unternehmen eindringlich auf, jetzt wieder angesichts der hohen Infektionszahlen, wo immer dies umsetzbar ist, Heimarbeit oder das mobile Arbeiten zu Hause zu ermöglichen. Die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden sowie die Unfallversicherungsträger beraten die Unternehmen dabei und führen Kontrollen durch.

14. Steigende Infektionszahlen führen leider auch zu einem Anstieg an Infektionen in medizinischen Einrichtungen und bei vulnerablen Gruppen. Deren Schutz stellt eine besondere Herausforderung dar. Deshalb haben die zuständigen Stellen je nach den lokalen Gegebenheiten für die Krankenhäuser, Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen besondere Schutzvorkehrungen ergriffen. Dabei wird stets berücksichtigt, dass die jeweiligen Regelungen nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen führen dürfen. Bei steigenden Infektionszahlen werden diese Maßnahmen entsprechend angepasst. Der Bund hat durch die neue Testverordnung sichergestellt, dass die Kosten der seit kurzem verfügbaren SARS-CoV2-Schnelltests für regelmäßige Testungen der Bewohner bzw. Patienten, deren Besucher und das Personal übernommen werden. Die verfügbaren Schnelltests sollen jetzt zügig und prioritär in diesem Bereich eingesetzt werden, um auch bei steigenden Infektionszahlen einen bestmöglichen Schutz zu gewährleisten und sichere Kontakte zu ermöglichen. Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe sowie vergleichbare Beratungseinrichtungen bleiben geöffnet. Die Krankenhäuser sollen weiterhin bei der Bereitstellung von Intensivbetten unterstützt werden. Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern werden zeitnah praktikable Lösungen erarbeiten, die auch die Fortführung finanzieller Unterstützungen enthalten soll. Krankenhäuser, die aufgrund der Behandlung von SARS-CoV-2-Patienten besonders belastet sind, können wie in der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung vorgesehen sanktionsfrei von den Vorgaben abweichen.

15. Bund und Länder werden die Information über die geltenden Corona-Maßnahmen noch einmal verstärken und durch möglichst einheitliche Maßnahmen die Übersichtlichkeit erhöhen. Sie werden jedoch auch die Kontrollen zur Einhaltung der Maßnahmen flächendeckend verstärken und dabei auch mittels verdachtsunabhängiger Kontrollen, insbesondere im grenznahen Bereich, die Einhaltung der Quarantäneverordnungen überprüfen.

16. Bund und Länder sind sich darüber im Klaren, dass es sich um sehr einschneidende Maßnahmen handelt. Aber sie sind notwendig und sie sind mit Blick auf das zu schützende Rechtsgut der Gesundheit der Bevölkerung und zur Abwendung noch umfangreicherer wirtschaftlicher Schäden im Falle einer unkontrollierten pandemischen Entwicklung verhältnismäßig.

Erden Ankay-Nachtwein zur Stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Ratsfraktion gewählt

Nach sechsjähriger Abstinenz ist ein Ratsmitglied aus Lüttringhausen wieder in den Vorstand der SPD-Ratsfraktion gewählt worden. Erden Ankay-Nachtwein, die bei der Kommunalwahl am 13. September für den Wahlbezirk Klausen-West direkt in den Rat der Stadt Remscheid gewählt worden war, wurde zur zweiten stellvertretenden Vorsitzenden gewählt und wird in den kommenden fünf Jahren mit an der Spitze der 20-köpfigen SPD-Ratsfraktion stehen.

Erden Ankay-Nachtwein ist pensionierte Grundschullehrerin und seit mehreren Jahrzehnten im Schulausschuss aktiv. Darüber hinaus ist die langjährige Gewerkschafterin seit 2014 Vorsitzende des Integrationsrates der Stadt Remscheid. Bei der Kommunalwahl am 13. September 2020 wurde sie auch in die Bezirksvertretung Lüttringhausen gewählt.

Im Kommunalwahlkampf hatte Ankay-Nachtwein unter anderen mit den Themen Bildungschancen, flächendeckender Ausbau von Kindertagesstätten und für einen qualitativen und nachhaltigen Ausbau der schulischen Betreuungsangebote geworben.

„Wir freuen uns, dass wir als Lüttringhauser SPD künftig an der Spitze der Ratsfraktion vertreten sein werden“, nahm die Vorsitzende der SPD-Ortsvereins Lüttringhausen, Dr. Gerhilt Dietrich, die Wahl von Ankay-Nachtwein erfreut zur Kenntnis.

Für Dietrich gibt die Wahl von Erden Ankay-Nachtwein einen Trend wieder, der sich in einer steten Bedeutungszunahme der Lüttringhauser SPD widerspiegelt. „Bei der Kommunalwahl haben wir als Lüttringhauser SPD drei von vier Wahlbezirken direkt gewonnen und ein sehr gutes Ergebnis bei der Wahl zur Bezirksvertretung erzielt. Die Lüttringhauser SPD ist im wahrsten Sinne des Wortes ein Team, das gut zusammenarbeitet. Das werden wir auch in den kommenden Jahren“, so Dietrich.

Zwei Verletzte und hoher Sachschaden bei Verkehrsunfall

Am Dienstag, 27. Oktober um 11 Uhr, ist es in Höhe der Einmündung Kürtener Straße / Strunder Delle im Bergisch Gladbacher Ortsteil Herrenstrunden zu einem Verkehrsunfall gekommen.

Eine 69-jährige Bergisch Gladbacherin bog mit ihrem Mercedes von der Strunder Delle nach links in die Kürtener Straße (L 286) in Fahrtrichtung Bergisch Gladbach ein. Dabei übersah sie den Ford eines 21-jährigen Kürteners, der in Fahrtrichtung Kürten unterwegs war. Die beiden Fahrzeuge kollidierten im Einmündungsbereich.

Dabei wurde die Unfallverursacherin leicht verletzt, der Kürtener wurde mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht und verblieb dort zur weiteren Behandlung seiner Verletzungen stationär.

Der Sachschaden wird auf insgesamt 16.000 Euro geschätzt und der Mercedes wurde anschließend mit einem platten Reifen abgeschleppt. Für die Dauer der Unfallaufnahme wurde die Fahrbahn gesperrt. (ct)

Lkw-Scheibe eingeschlagen

Unbekannte haben in Bergisch Gladbach eine Autoscheibe einschlagen und ein Tabaketui gestohlen.

Ein 33-Jähriger aus Bergisch Gladbach hat am 27.10. gegen 18:30 Uhr einen Firmenwagen auf einem Parkplatz an der S-Bahnhaltestelle in der Damaschkestraße geparkt. Als er gegen 20:15 Uhr zu seinem Lkw zurückkehrte, musste er feststellen, dass die Scheibe der Beifahrertür des IVECO eingeschlagen worden war. Aus dem Lkw fehlte lediglich ein Etui gefüllt mir Tabak im Wert von etwa 5 Euro.

Hinweise und Zeugen

Wer kann Aussagen treffen oder sachdienliche Hinweise geben? Bitte an die Polizei RheinBerg unter der Rufnummer 02202 205-0 wenden.

Vier Einbrüche in Wuppertal

In den Mittagstunden des 27.10.2020 gelangten Unbekannte in eine Wohnung in der Marienstraße und stahlen Bargeld sowie ein Mobiltelefon. An der Märkische Straße blieb es in der Nacht vom 25.10.2020 zum 26.10.2020 bei einem Einbruchversuch. Die Täter scheiterten bei dem Versuch, eine Wohnung gewaltsam zu öffnen. An der Horather Straße wurde ein Einfamilienhaus zum Ziel von Einbrechern. Am späten Nachmittag des 27.10.2020, gelangten sie in die Wohnräume. Die Ermittlungen zur Beute sind noch nicht abgeschlossen. Im Laufe des 27.10.2020 gelangten Straftäter in eine Wohnung in der Mirker Straße. Angaben zum Diebesgut liegen noch nicht vor.

Zeug*innen gesucht und Hinweise erbeten

Die Polizei bittet Zeug*innen und Hinweisgebende, die sich zu diesem Sachverhalt äußern können, sich unter der Telefonnummer 0202/284-0 zu melden.

Einbruch in Raststätte

In der Nacht vom 26.10.2020 zum 27.10.2020, öffneten bislang Unbekannte eine Raststätte an der Ohligser Heide. Aus den Räumen stahlen sie Bargeld.

Zeug*innen gesucht und Hinweise erbeten

Die Polizei bittet Zeug*innen und Hinweisgebende, die sich zu diesem Sachverhalt äußern können, sich unter der Telefonnummer 0202/284-0 zu melden.

Digitalisierungsausschuss kommt

Die Freien Demokraten begrüßen die Einrichtung eines Ausschusses, der die Zuständigkeit für die Digitalisierung erhalten wird. Damit wird diesem wichtigen Thema in der Arbeit der kommenden Jahre eine zentrale Stellung zukommen.

Fraktionsvorsitzender Sven Chudzinski sieht damit eine Forderung der Freien Demokraten erfüllt: „Wir haben uns dafür eingesetzt, die Digitalisierung an zentraler Stelle in der künftigen Rats- und Ausschussarbeit zu verankern. Der Hauptausschuss wird in der nächsten Wahlperiode für die Digitalisierungsstrategie zuständig sein und damit das Thema Digitalisierung in seinem Bereich bündeln. Gleichzeitig fanden wir es wichtig, die Fachausschüsse weiter einzubeziehen. Die Digitalisierung an Schulen etwa sollte auch weiterhin im Schulausschuss diskutiert werden.“

Aus Sicht der Fraktion der Freien Demokraten wird der hohe Stellenwert, den die Digitalisierung damit auch in der laufenden Arbeit erhält, dem Thema gerecht: „Wir müssen die Chancen der Digitalisierung nutzen. Dazu gehört es, die Verwaltung einfacher, schneller, kundenfreundlicher und damit leistungsstärker aufzustellen. Die Einrichtung einer zeitgemäßen digitalen und technischen Infrastruktur in den Remscheider Schulen beschäftigt uns zurecht. Aber auch in anderen Bereichen, wie dem ÖPNV, können wir digitale Technologien nutzen, um Herausforderungen zu begegnen“, so Chudzinski.

Konzert von Johannes und Hae Min Geßner in Lennep

Tante Paula entpuppte sich beim Konzert von Johannes und Hae Min Geßner in der Stadtkirche Lennep als Publikumsliebling.

Vor knapp neun Monaten führte das Ehepaar Geßner in der evangelischen Stadtkirche zu Lennep den von Johannes Geßner komponierten Liederzyklus „Wenn jener Tag kommt“ auf. Der ernste Hintergrund der Kompositionen war der koreanische Widerstand gegen die japanische Besetzung des Landes vor dem 2. Weltkrieg (wir berichteten: „Johannes und Hae Min Geßner stellen Liederzyklus vor„).

Am Sonntag, dem 25. Oktober, gab es nun ein weiteres Konzert des musikalischen Paares, wenn auch ein gänzlich anderes. Schlager und Chansons rund um die 30er Jahre des vorigen Jahrhunderts standen in der knapp einstündigen Mini-Revue auf dem Programm, Lieder aus der Zeit also, als schmissige Schlager noch als „Jazz“ bezeichnet wurden und der eine oder andere durchaus skurrile Text geschrieben wurde.

Hae Min Geßner singt in der Kirche vom Büsumer Keuschheitsverein

Dazu gehörte ohne Zweifel das von Ralph Benatzky komponierte Kleinod „In Büsum gibts einen Keuschheitsverein“, das Hae Min mit ihrem weittragenden Sopran songdienlich interpretierte. „Ich habe hier in der Kirche schon viel gesungen“, erzählte die Sängerin, „Bach-Kantaten, Schubert-Lieder und ähnliches. Aber so etwas noch nie.“ Das erfreulich zahlreiche Publikum äußerte seine Begeisterung durch anhaltenden Beifall.

Ein weiteres Highlight des Konzertes war das 1928 vom Odeon-Tanzorchester durchaus berühmt gemachte „Tante Paula liegt im Bett und ißt Tomaten“, das Ohrwurmcharakter hat und das man deshalb schwer wieder aus den Gehörgängen entfernen kann. Dazu ist der Text nicht nur schräg, sondern auch witzig.

Ohrwurm als Zugabe

Johannes Geßner und seine Gattin Hae Min brachten ungewöhnliche Stücke in die Lenneper Stadtkirche. Foto: Peter Klohs
Johannes Geßner und seine Gattin Hae Min brachten ungewöhnliche Stücke in die Lenneper Stadtkirche. Foto: Peter Klohs

Aber auch moderate Töne gab es im Konzert. Einige Operettenmelodien erklangen, so der Robert-Stolz-Walzer „Zwei Herzen im Dreivierteltakt“ oder „Im Salzkammergut kann man gut lustig sein“, ein Lied, bei dem Hae Min bewies, dass sie sehr wohl jodeln kann. Die eher nachdenklichen Songs „Frauen sind keine Engel (durch Margot Hielscher bekannt geworden) und „Frag‘ nicht warum ich gehe“ trugen das ihrige zur Balance des Konzertes bei.

Johannes Geßner bestach nicht nur durch erstklassiges Klavierspiel, sondern auch durch seine hin und wieder hinzugefügte zweite Stimme. Solo sang er „Ein Freund, ein guter Freund“, das man von den Comedian Harmonists kennt. Und mit „Ich tanze mit dir in den Himmel hinein“ endete die musikalische Stunde, wie sie begonnen hatte: Mit einem Walzer.

Die Konzertbesucher durften sich als Zugabe ein Lied aus dem Programm wünschen, und so lag Tante Paule mit ihren Tomaten zum zweiten Mal an diesem Abend im Bett.