Grüne fordern Klarheit und Verlässlichkeit für Schulen und Kitas

„So kann es nicht weitergehen“, sagt Jutta Velte, schulpolitische Sprecherin der Remscheider Grünen mit Blick auf die möglichen Vorgaben des Ministeriums für die Schulen. „Kinder, Eltern und Lehrkräfte brauchen Klarheit, Planbarkeit und Verlässlichkeit. Arbeitgeber müssen informiert, die Kinderbetreuung im Lockdown sichergestellt, der Unterricht geplant und wichtige Abschlussklausuren geschrieben werden. Nach den gestrigen Gesprächen zwischen Bund und Ländern ist immer noch nicht klar wie und unter welchen Bedingungen der Unterricht nach dem 11. Januar laufen soll. Die Schulen sollen „weitestgehend“ geschlossen bleiben. Letztendlich entscheiden wird das NRW-Landeskabinett erst in einer heutigen Sondersitzung. Klar ist nur, es wird irgendeine Verlängerung geben – und das seit Langem. Es wäre jetzt endlich an der Zeit, sich nicht in realitätsfernen Überlegungen zu ergehen, sondern endlich den Schulen die Möglichkeit zu geben, angepasst zu agieren. Das gilt selbstverständlich auch für die Situation in den OGSen.“

Ratlosigkeit in Schule und Kita

„Die unübersichtliche Situation setzt sich in den Kitas fort“, ergänzt Ilka Brehmer, familienpolitische Sprecherin der Grünen. „Es gibt bisher weder klare Regeln noch Planbarkeit. Offenbar gibt es in den Ministerien keine Kenntnisse über die realen Situationen in den Familien. Homeoffice kann zur Belastung werden und es sind einmal mehr die Mütter, die jedwede Idee ausbaden müssen.“

Einig sind sich die beiden Ratsfrauen in der Einschätzung, dass unter der Situation insbesondere die Kinder und Familien leiden, die aus einkommensschwachen Familien stammen. Besonders die Kinder von Familien mit Fluchthintergrund sind stark betroffen. Durch den Lockdown fällt der wichtige Kontakt zu den deutschsprachigen Kindern weg und damit die Chance in der neuen Heimat Fuß zu fassen. Das ist tragisch. Besonders schlimm: keines der Ministerien hat diese Kinder auch nur im Blick.

Weihnachtsbaum-Abholtermine stehen fest

Im Bergischen Städtedreieck stehen die Termine für die Abholung der abgeschmückten Weihnachtsbäume fest. Welche Bedingungen in welcher Stadt gelten, haben wir in folgender Übersicht zusammengestellt.

Wuppertal: AWG holt ausrangierte Weihnachtsbäume ab

Abholung startet in der 2. KW im Westen, in der 3. KW im Osten. Bäume müssen für die Kompostierung frei von Schmuck sein.

Auch in diesem Jahr holt die AWG wieder ausrangierte Weihnachtsbäume ab:  

  • im Westen Wuppertals in der 2. Kalenderwoche (ab Montag, 11. Januar 2021)
  • im Osten Wuppertals in der 3. Kalenderwoche (ab Montag, 18. Januar 2021).

Zum entsprechenden Leerungstermin müssen die Bäume zur grauen Restmülltonne gestellt werden. Die entsprechenden Termine finden sich in Ihrem aktuellen Abfallkalender.

Grundsätzliche Vorgabe für die Abholung: Die ausrangierten Bäume müssen frei von Schmuck bzw. Lametta sein. Von Bäumen, die einen Ballen haben, sollte der Benutzer vor dem Herausstellen den Übertopf entfernen und die Erde so gut wie möglich abschlagen. Die AWG bringt die Wuppertaler Weihnachtsbäume zur Kompostierungsanlage der Gesellschaft für Kompostierung und Recycling (GKR) im benachbarten Velbert. Nur entschmückte Weihnachtsbäume können dort fachgerecht kompostiert werden.

Remscheid: Drei verschiedene Termine

Die Technischen Betriebe Remscheid (TBR) erteilen auch in diesem Jahr den Weihnachtsbäumen eine Abfuhr. Für die Stadtteile Lennep, Lüttringhausen und Alt-Remscheid gelten unterschiedliche Termine.

Los geht es in Lennep am Montag, 11. Januar. Am Mittwoch, 13. Januar, wird in Lüttringhausen eingesammelt. Zuletzt werden die Weihnachtsbäume in Alt-Remscheid am Samstag, 16. Januar, abgeholt.

Die TBR bitten darum, die Weihnachtsbäume am jeweiligen Abholtag bis 7 Uhr gut sichtbar auf dem Bürgersteig – also nicht am Mülltonnenstandort – abzulegen.

Weil die Bäume verwertet werden, werden nur vollständig abgeschmückte Weihnachtsbäume mitgenommen. Weihnachtsbäume über zwei Meter Länge bitte durchsägen!

Solingen: Tannenbäume werden am Freitag abgeholt

Abgeschmückt an Sammelstellen deponieren.

Ausgediente Tannenbäume werden am Freitag, 8. Januar, abgeholt. Sie müssen bis 7 Uhr morgens vor dem Grundstück abgelegt werden. Nachbarschaftliche Sammelstellen erleichtern den Mitarbeitern der Technischen Betriebe ihre Arbeit. Es werden nur komplett abgeschmückte Bäume mitgenommen.

Wegen der Abholung der Bäume verschiebt sich die Restmüllabfuhr in der anschließenden Woche: Die für den 8. vorgesehene Abholung wird am Montag, 11. Januar, nachgeholt, danach erfolgt jede Abholung einen Tag später, bis die Freitags-Leerung am Samstag, 16. Januar, nachgeholt ist.  

Die Änderungen sind auch dem Abfallkalender der Stadt und dem Abfall-Navi zu entnehmen: www.solingen.de/tbs/inhalt/abfallnavi/

Corona-Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat gemeinsam mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die weiteren Corona-Regeln beschlossen. Diese müssen jetzt wieder in eine Coronaschutzverordnung des Landes eingefasst werden, um in geltendes Recht umgesetzt zu werden.

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:

Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 5. Januar 2021

BESCHLUSS

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:

Die Corona-Pandemie hat auch das Weihnachtsfest und den Jahreswechsel 2020/2021 geprägt. Viele Bürgerinnen und Bürger haben auf für sie gerade in dieser Zeit wichtige Begegnungen verzichtet, um sich und andere zu schützen. Dafür danken wir allen sehr.

Dennoch ist die Belastung im Gesundheitswesen hoch und weiter gestiegen. Dem unermüdlichen Einsatz der medizinischen und Pflegefachkräfte, Ärztinnen und Ärzte und aller anderen, die in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Gesundheitsämtern ihren Dienst tun, gilt unser Dank und unsere besondere Anerkennung.

Mit der Mobilisierung aller Kräfte von Wissenschaft und Forschung ist es in Rekordzeit gelungen, Impfstoffe mit guter Verträglichkeit und hoher Wirksamkeit zu entwickeln, zu testen und zum Einsatz zu bringen. Dafür gebührt allen Beteiligten Dank und Anerkennung. Bund und Länder haben seit Beginn der Pandemie darauf gesetzt, diese durch die zügige Entwicklung von Impfstoffen zu bewältigen. Mit den nunmehr verfügbaren Impfstoffen gibt es eine Perspektive für eine Normalisierung unseres Alltags und die Rückkehr zu einem Leben ohne pandemiebedingte Einschränkungen.

Bund und Länder begrüßen ausdrücklich die gemeinsame Impfstoffbestellung der Europäischen Union und das Ziel, den Impfstoff gemeinsam für alle 27 Länder der EU zu sichern. In Zeiten der weltweiten Pandemie verhindern nationale Alleingänge wirkungsvollen Gesundheitsschutz.

Die vor uns liegenden Monate Januar, Februar und März werden jedoch noch erhebliche Geduld und Disziplin aller erfordern. Die Wintermonate begünstigen durch die saisonalen Bedingungen die Ausbreitung des Virus und die Impfungen werden sich erst dann auf die Infektionsdynamik dämpfend auswirken, wenn auch ein größerer Teil der jüngeren Bevölkerung geimpft ist.

Mit Besorgnis betrachten Bund und Länder die Entwicklung von Mutationen des SARSCov2-Virus. Gemeinsames Ziel von Bund und Ländern ist es, den Eintrag und die Verbreitung von Virusvarianten mit eventuell ungünstigeren Eigenschaften möglichst weitgehend zu begrenzen.

Eine präzise Einschätzung der Entwicklung des Infektionsgeschehens ist am Beginn des neuen Jahres außerordentlich schwierig. Aufgrund der zahlreichen Feiertage kann es zu Test- und Meldeverzögerungen gekommen sein. Darüber hinaus zeigen sich die Auswirkungen des besonderen Besuchs- und Reiseverhaltens während der Feiertage erst später im Infektionsgeschehen. Es ist davon auszugehen, dass die derzeitigen Meldezahlen das tatsächliche Infektionsgeschehen tendenziell zu gering abbilden. Sicher kann jedoch gesagt werden, dass das Infektionsgeschehen deutschlandweit noch auf viel zu hohem Niveau ist.

In gut drei Viertel der 410 Landkreise und Stadtkreise liegt die 7-Tage-Inzidenz bei über 100 (292 Landkreise/Stadtkreise). Dort hat es also in den letzten sieben Tagen mehr als 100 neue Fälle pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern gegeben. Über 70 Land- bzw. Stadtkreise weisen eine Inzidenz von über 200 auf. Deshalb ist es unter Abwägung aller gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Faktoren erforderlich, über den 10. Januar hinaus die weitgehenden Beschränkungen aufrecht zu erhalten. Gemäß der Hotspotstrategie werden in allen Regionen, die ein besonders hohes Infektionsgeschehen aufweisen, weitere beschränkende Maßnahmen umgesetzt.

Ziel von Bund und Ländern bleibt es, die 7-Tage-Inzidenz auf unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner zu senken, um die Gesundheitsämter – unterstützt von Bund und Ländern – wieder in die Lage zu versetzen, die Infektionsketten nachzuvollziehen und Quarantäne für Kontaktpersonen 1 anzuordnen. Zur Beurteilung aller Aspekte der Pandemie werden weitere Indikatoren ebenfalls intensiv betrachtet, wie die Belastung des Gesundheitssystems oder der Impffortschritt, sowie insbesondere solche Indikatoren, die zusätzliche Aussagen zur Infektionsdynamik ermöglichen, wie der r-Wert oder die Verdopplungszeit.

Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder:

  1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig. Alle bis zum 10. Januar 2021 befristeten Maßnahmen, die auf gemeinsamen Beschlüssen beruhen, werden die Länder in den entsprechenden Landesverordnungen bis zum 31. Januar 2021 verlängern. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten alle Bürgerinnen und Bürger dringend, auch in den nächsten drei Wochen alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und soweit möglich zu Hause zu bleiben.
     
  2. In Erweiterung der bisherigen Beschlüsse werden private Zusammenkünfte im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.
     
  3. Betriebskantinen werden geschlossen wo immer die Arbeitsabläufe es zulassen. Zulässig bleibt die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. Ein Verzehr vor Ort ist untersagt.
     
  4. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten großzügige Home- Office-Möglichkeiten zu schaffen, um bundesweit den Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ umsetzen zu können.
     
  5. In Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern werden die Länder weitere lokale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz ergreifen, insbesondere zur Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 km um den Wohnort, sofern kein triftiger Grund vorliegt. Tagestouristische Ausflüge stellen explizit keinen triftigen Grund dar.
     
  6. Für Alten- und Pflegeheime sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen. Hohe Inzidenzen in der älteren Bevölkerung und zahlreiche Ausbrüche in solchen Einrichtungen in den letzten Wochen trotz aller bereits getroffenen Maßnahmen wie der Umsetzung von Hygienekonzepten und der Bereitstellung von Schutzausrüstung haben dies noch einmal verdeutlicht. Mindestens bis die Impfungen mit beiden Impfdosen in den Einrichtungen abgeschlossen sind und die Personen eine entsprechende Immunität aufgebaut haben, kommt den Schnelltests beim Betreten der Einrichtungen eine besondere Bedeutung zu. Deshalb haben die Länder auf Grundlage des gemeinsamen Beschlusses vom 13. Dezember 2020 eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten und Pflegeeinrichtungen sowie für Besucherinnen und Besucher in Regionen mit erhöhter Inzidenz angeordnet. Vielfach fehlen in den Einrichtungen die personellen Kapazitäten, solche Schnelltests vor Ort durchzuführen, obwohl die Abrechnung sowohl der Anschaffung als auch der Testdurchführung über die Testverordnung des Bundes sichergestellt ist. Die Einrichtungen sind in der Verantwortung, eine umfassende Umsetzung der Testanordnung sicherzustellen. Unterstützend werden Bund und Länder aufbauend auf bestehenden Maßnahmen der Länder eine gemeinsame Initiative starten, um Freiwillige vorübergehend zur Durchführung von umfangreichen Schnelltests in die Einrichtungen zu bringen. Die Hilfsorganisationen in Deutschland haben bereits zugesagt, die entsprechenden Schulungen zu übernehmen. Die kommunalen Spitzenverbände werden dabei koordinieren, um den regionalen Bedarf zu klären und die Bundesagentur für Arbeit wird die Vermittlung unterstützen. Diese Initiative soll auch Einrichtungen der Eingliederungshilfe unterstützen.
     
  7. Das Robert-Koch-Institut prüft sorgfältig die Berichte über neue Mutationen mit veränderten Eigenschaften des Virus, etwa in Hinblick auf eine erhöhte Ansteckungsgefahr oder Schwere des Verlaufs in verschiedenen Altersgruppen. Gemeinsames Ziel von Bund und Ländern ist es, den Eintrag von Mutationen mit möglichen pandemieverschärfenden Eigenschaften aus dem Ausland möglichst stark einzudämmen, solche Mutationen in Deutschland durch verstärkte Sequenzierung zu entdecken und deren Ausbreitung durch priorisierte Nachverfolgung und Quarantäne möglichst weitgehend zu begrenzen. Das Bundesministerium der Gesundheit wird auf Basis des 3. Bevölkerungsschutzgesetzes zur verstärkten Sequenzierung eine Verordnung erlassen. Bei nicht vermeidbaren Einreisen aus Gebieten, in denen solche mutierten Virusvarianten vorkommen, wird die Bundespolizei die Einhaltung der besonderen Einreisebestimmungen verstärkt kontrollieren. Die Länder stellen sicher, dass die Kontrolle der Quarantäne in solchen Fällen ebenfalls verstärkt mit besonderer Priorität wahrgenommen wird, ebenso die Nachverfolgung von Fällen beim Auftreten solcher Virusvarianten in Deutschland.
     
  8. In den bisherigen Beschlüssen der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder wurde von einem Impfbeginn in 2021 ausgegangen. Nunmehr war es aufgrund einer frühen Zulassung des Impfstoffes von BioNTech / Pfizer und Bereitstellung der Infrastruktur durch die Länder möglich, bereits am 27. Dezember 2020 in allen Ländern mit dem Impfen zu beginnen. 1,3 Millionen Dosen des Impfstoffes wurden bis Jahresende an die Länder ausgeliefert, knapp 2,7 Millionen weitere Dosen folgen bis zum 1. Februar 2021, so dass bis zu diesem Datum ca. vier Millionen Impfdosen ausgeliefert werden können. Der Bund wird den Ländern auf Grundlage der Herstellermeldungen verlässliche Lieferzeiten übermitteln, um ein abgesichertes Terminmanagement vor Ort zu ermöglichen.

    Bis spätestens Mitte Februar wird allen Bewohnerinnen und Bewohnern von stationären Pflegeeinrichtungen ein Impfangebot gemacht werden können. Dies ist nicht zuletzt wegen der hohen Fallzahlen und der schweren Verläufe im Bereich dieser Einrichtungen ein wichtiges erstes Zwischenziel der Impfkampagne.

    Ziel ist es, die anfangs eingeschränkten Produktionskapazitäten in Deutschland zu erhöhen. Dazu unterstützen der Bund und das Land Hessen BioNTech nach Kräften dabei, dass noch im Februar in einem neu eingerichteten Werk in Marburg die Produktion genehmigt und begonnen werden kann. Der Bund wird auch darüber hinaus mit den Herstellern darüber sprechen, wie schnellstmöglich weitere Produktionskapazitäten für Impfstoffe aufgebaut werden können.

    Im 1. Quartal 2021 ist mit der Zulassung weiterer Impfstoffe und in der Folge mit der Auslieferung weiterer Impfdosen zu rechnen.
     
  9. Der Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen hat höchste Bedeutung für den die Bildung der Kinder und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern. Geschlossene Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen, ausgesetzte Präsenzpflicht bzw. Distanzunterricht in Schulen über einen längeren Zeitraum bleibt nicht ohne negative Folgen für die Bildungsbiographien und die soziale Teilhabe der Kinder und Jugendlichen. Dennoch müssen die von den Ländern ergriffenen Maßnahmen auch in diesem Bereich entsprechend des Beschlusses vom 13. Dezember 2020 bis Ende Januar verlängert werden.
     
  10. Angesichts der SARS-CoV2-Pandemie kann der bestehende Anspruch in manchen Fällen nicht ausreichen. Deshalb wird der Bund gesetzlich regeln, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird, weil die Schule oder der Kindergarten bzw. die Klasse oder Gruppe pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt bzw. der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde.
     
  11. Die Beschränkungsmaßnahmen wurden in allen Bereichen durch umfangreiche finanzielle Hilfsprogramme des Bundes und der Länder begleitet. Durch Abschlagszahlungen wurden bisher über eine Milliarde Euro an Novemberhilfe durch den Bund an Betroffene ausgezahlt. Die vollständige Auszahlung der beantragten Novemberhilfe über die Länder erfolgt spätestens ab dem 10. Januar 2021. Anträge für die Dezemberhilfe können seit Mitte Dezember 2020 gestellt werden, die ersten Abschlagszahlungen erfolgen seit Anfang Januar. Nunmehr kommt insbesondere der Überbrückungshilfe III des Bundes besondere Bedeutung zu. Dabei wird je nach Umsatzrückgang und Betroffenheit ein bestimmter Prozentsatz der fixen Kosten bis zu einer Höhe von maximal 500.000 Euro pro Monat erstattet. Es werden Abschlagszahlungen möglich gemacht. Erste reguläre Auszahlungen im Rahmen der bis Ende Juni 2021 laufenden Überbrückungshilfe III werden durch die Länder im ersten Quartal 2021 erfolgen. Nachdem der Bund die Voraussetzungen geschaffen hat, werden Bund und Länder die Auszahlungen so schnell wie möglich realisieren.
     
  12. Für Einreisen aus Risikogebieten nach Deutschland soll zukünftig grundsätzlich neben der bestehenden zehntägigen Quarantänepflicht, die vorzeitig beendet werden kann, sobald ein negatives Testergebnis eines frühestens am fünften Tag der Quarantäne erhobenen Coronatests vorliegt, zusätzlich eine Testpflicht bei Einreise eingeführt werden (Zwei-Test-Strategie). Der Testpflicht bei Einreise kann durch eine Testung binnen 48 Stunden vor Anreise oder durch eine Testung unmittelbar nach Einreise nachgekommen werden. Die Musterquarantäneverordnung wird entsprechend angepasst und von den Ländern in ihren entsprechenden Verordnungen zum 11. Januar 2021 umgesetzt1. Der Bund wird über die seit August 2020 bestehende Testpflicht hinaus auf der Grundlage des 3. Bevölkerungsschutzgesetzes gesonderte Regeln insbesondere zur Testpflicht vor Einreise für besondere Risikogebiete erlassen, von denen aufgrund von der Verbreitung von Mutationen des Virus oder besonders hoher Inzidenzen ein besonderes Eintragsrisiko besteht. Bund und Länder weisen noch einmal eindrücklich darauf hin, dass Reisen in Risikogebiete ohne triftigen Grund unbedingt zu vermeiden sind und dass neben der Test- und Quarantänepflicht eine Verpflichtung zur digitalen Einreiseanmeldung bei Einreisen aus Risikogebieten besteht.
     
  13. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung am 25. Januar 2021 erneut beraten und über die Maßnahmen ab 1. Februar 2021 beschließen.

1 Auf den Beschluss des Oberwaltungsgerichts für das Land NRW (Az 13 B 1770/20 NE) wird hingewiesen, mit dem die Quarantäneverpflichtung mit Freitestmöglichkeiten erst nach 5 Tagen für Personen, die aus vom RKI ausgewiesenen Risikogebieten einreisen, für NRW außer Vollzug gesetzt wurde.

06.01.2021: Corona in Wuppertal

Am 6. Januar um 8 Uhr sind für Wuppertal folgende Zahlen gemeldet:

Bestätigte Fälle (Gesamtzahl infizierte Menschen):10073
– davon aktuell infizierte Personen:1175
– davon genesene Personen:8664
– davon verstorbene Personen234
Gesamtzahl in Quarantäne1857
– davon in häuslicher angeordneter Quarantäne1769
– davon in freiwilliger Quarantäne88
Anzahl Neuinfektionen vom Vortag:85
Neuinfektionen der letzten 7 Tage:492
Neuinfektionen der letzten 7 Tage pro 100.000 Einwohner:138,59

Quelle: Stadt Wuppertal

Robert Koch Institut heute für Wuppertal

Es gibt insgesamt 10.031 positiv getestete Wuppertalerinnen und Wuppertaler. Die 7-Tage-Inzidenz liegt momentan bei 138,6. 233 Menschen sind leider verstorben.

Fälle letzte 7 Tage492
Fälle letzte 7 Tage/100.000 EW138,6
Fälle gesamt10.031
Fälle gesamt/100.000 EW2.824,8
Todesfälle gesamt233
Einwohnerzahl355.100
BundeslandNordrhein-Westfalen
Meldung des RKI.

06.01.2021: Corona in Solingen

Insgesamt wurden seit Ausbruch der Pandemie in Solingen bisher 5.027 bestätigte Fälle gemeldet.

Aktuell sind 340 Personen nachgewiesen infiziert, 54 Patient:innen werden derzeit stationär behandelt, die übrigen ambulant betreut. 4.578 Menschen sind wieder genesen. 109 mit dem Virus infizierte Menschen sind bisher verstorben.

In den letzten sieben Tagen sind insgesamt 193 Corona-Neuinfektionen festgestellt worden. Damit entfallen 121,2 neue Fälle auf je 100.000 Menschen, die in der Klingenstadt leben.

In Quarantäne befinden sich derzeit insgesamt 903 Personen. Die Quarantäne beenden konnten 20.935 Personen.

Zahlen zeugen noch nicht von Entspannung!

Dass die Sieben-Tages-Inzidenz in Stadt und Land in den vergangenen Tagen gesunken ist, weist noch nicht auf eine Entspannung der Infektionslage hin. Bei der Interpretation der Fallzahlen muss man beachten: Wegen der Feiertage suchten weniger Menschen eine Ärztin oder einen Arzt auf. In Solingen und in anderen Städten wurde weniger getestet, zum Teil pausierten die Testzentren ganz. Auch die Labore arbeiteten über die Feiertage nur eingeschränkt.

Quelle: Stadt Solingen – Stand: 05.01.2021 – 17:19 Uhr

Aktuelle Meldung vom Robert Koch Institut für Solingen

Es gibt insgesamt 5.027 positiv getestete Solingerinnen und Solinger. Die 7-Tage-Inzidenz liegt momentan bei 121,2. 109 Menschen sind leider verstorben.

Fälle letzte 7 Tage193
Fälle letzte 7 Tage/100.000 EW121,2
Fälle gesamt5.027
Fälle gesamt/100.000 EW3.156,8
Todesfälle gesamt109
Einwohnerzahl159.245
BundeslandNordrhein-Westfalen
Meldung des RKI.

Corona-Hotline für Solingen

Abstand halten, Mund und Nase bedecken, Einschränkungen und Schutzmaßnahmen beachten – jede und jeder von uns kann dazu beitragen, die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern. Nur gemeinsam können wir es schaffen. Die Stadt Solingen hat eine Corona-Hotline eingerichtet: 0212 / 290-2020. Infos aus Solingen: Wir alle sind gefordert.

06.01.2021: Aktuelle Gesundheitslage in Remscheid

Leider sind drei weitere Remscheider (alle männlich, 55 Jahre, 88 Jahre, 62 Jahre) mit Corona verstorben.

Laut Gesundheitsamt gibt es aktuell 132 Remscheiderinnen und Remscheider, die an Covid-19 erkrankt sind und sich in angeordneter Quarantäne befinden.

Damit gibt es insgesamt 2.953 positiv getestete Remscheiderinnen und Remscheider. 2.724 Remscheiderinnen und Remscheider gelten als genesen, 97 Menschen sind leider verstorben.

Zusätzlich gibt es mit heutigem Datum 275 Personen, die als Verdachtsfälle unter häuslicher Quarantäne stehen.

Die Krankenhäuser vermelden 20 positive Fälle in stationärer Behandlung, darunter 6 intensivpflichtige Behandlungen (3 beatmet), Stand 06.01.2021 (Das sind nicht unbedingt Remscheiderinnen und Remscheider.).

(* Die Differenz in der Zahl der Todesfälle (1) resultiert aus zeitlichen Meldeverzögerungen.)

Quelle: Stadt Remscheid – 06.01.2021 – 10.24 Uhr

Robert Koch Institut für Remscheid heute

Es gibt insgesamt 2.953 positiv getestete Remscheiderinnen und Remscheider. Die 7-Tage-Inzidenz liegt momentan bei 69,2. 96 Menschen sind leider verstorben.

Fälle letzte 7 Tage77
Fälle letzte 7 Tage/100.000 EW69,2
Fälle gesamt2.953
Fälle gesamt/100.000 EW2.652,3
Todesfälle gesamt96
Einwohnerzahl111.338
BundeslandNordrhein-Westfalen
Meldung des RKI.

Corona in Remscheid

Alle unsere Meldungen zu Corona in Remscheid und den Inzidenzwert Remscheid findet man auch direkt und einfach unter www.corona-remscheid.de.

Hotline für Ältere und Vorerkrankte verstärkt

Um den Service für Ältere und Vorerkrankte zu verbessern, wird ab Montag, 25. Januar 2021, eine weitere Telefonnummer freigeschaltet. Die Hotline ist von Montag – Freitag jeweils von 8 bis 16 Uhr unter den Rufnummern (0 21 91) 4 64 53 51 und (0 21 91) 4 64 55 81  zu erreichen!

Corona-Impfaktion in Solingen ging am 2. Januar weiter

Bei zwei Terminen im alten Jahr waren in Solinger Senioreneinrichtungen bereits 830 Personen geimpft worden. Gestern wurden weitere 852 weitere Impfungen durchgeführt. 

Die Impfaktion begann am 2. Januar um 12 Uhr  zeitgleich in insgesamt sieben Einrichtungen (St. Lukas Pflegeheim, evangelischen Altenhilfe Wald, Seniorenresidenz am Theater, Zentrum für Betreuung und Pflege am Kirschbaumer Hof, Josef-Haus, Haus Elisabeth, Theodor-Fliedner-Heim). Unter der Federführung des Solinger Mediziners Dr. Stephan Kochen waren insgesamt 30 Ärztinnen und Ärzte im Einsatz sowie 28 medizinische Fachangestellte und zahlreiche Fachkräfte aus den verschiedenen Häusern. „Wir haben die Aktion im Vorfeld mit allen Beteiligten eng abgestimmt.  Alle waren bestens vorbereitet, so dass der Tag entspannt und reibungslos ablaufen konnte. Nach rund vier Stunden war alles erledigt“, berichtet Udo Stock, Leiter des Solinger Impfzentrums. 

Da die Verfahrensanleitung für den Impfstoff der Firma BioNTech inzwischen angepasst wurde, konnten spontan sogar mehr Personen geimpft werden als zunächst vorgesehen. So erhielten auch eine Reihe von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Intensivstationen und Notaufnahmen sowie Rettungssanitäter eine Corona-Schutzimpfung. Die Stadt Solingen folgt damit den Argumenten des städtischen Klinikums: Bereits in der ersten Impfphase müsse das medizinische Personal berücksichtigt werden, das einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sei. Eine entsprechende Forderung hatten Vertreter des Klinikums in einem offenen Brief an NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann gestellt.  

Corona-Hotline für Solingen

Abstand halten, Mund und Nase bedecken, Einschränkungen und Schutzmaßnahmen beachten – jede und jeder von uns kann dazu beitragen, die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern. Nur gemeinsam können wir es schaffen. Die Stadt Solingen hat eine Corona-Hotline eingerichtet: 0212 / 290-2020. Infos aus Solingen: Wir alle sind gefordert.

05.01.2021: Aktuelle Gesundheitslage in Remscheid

Laut Gesundheitsamt gibt es aktuell 118 Remscheiderinnen und Remscheider, die an Covid-19 erkrankt sind und sich in angeordneter Quarantäne befinden.

Damit gibt es insgesamt 2.928 positiv getestete Remscheiderinnen und Remscheider. 2.716 Remscheiderinnen und Remscheider gelten als genesen, 94* Menschen sind leider verstorben.

Zusätzlich gibt es mit heutigem Datum 338 Personen, die als Verdachtsfälle unter häuslicher Quarantäne stehen.

Die Krankenhäuser vermelden 21 positive Fälle in stationärer Behandlung, darunter 6 intensivpflichtige Behandlungen (3 beatmet), Stand 05.01.2021 (Das sind nicht unbedingt Remscheiderinnen und Remscheider.).

(* Die Differenz in der Zahl der Todesfälle (1) resultiert aus zeitlichen Meldeverzögerungen.)

Quelle: Stadt Remscheid – 05.01.2021 – 11.11 Uhr

Robert Koch Institut für Remscheid heute

Es gibt insgesamt 2.928 positiv getestete Remscheiderinnen und Remscheider. Die 7-Tage-Inzidenz liegt momentan bei 80,8. 93 Menschen sind leider verstorben.

Fälle letzte 7 Tage90
Fälle letzte 7 Tage/100.000 EW80,8
Fälle gesamt2.928
Fälle gesamt/100.000 EW2.629,8
Todesfälle gesamt93
Einwohnerzahl111.338
BundeslandNordrhein-Westfalen
Meldung des RKI.

Corona in Remscheid

Alle unsere Meldungen zu Corona in Remscheid und den Inzidenzwert Remscheid findet man auch direkt und einfach unter www.corona-remscheid.de.

Hotline für Ältere und Vorerkrankte verstärkt

Um den Service für Ältere und Vorerkrankte zu verbessern, wird ab Montag, 25. Januar 2021, eine weitere Telefonnummer freigeschaltet. Die Hotline ist von Montag – Freitag jeweils von 8 bis 16 Uhr unter den Rufnummern (0 21 91) 4 64 53 51 und (0 21 91) 4 64 55 81  zu erreichen!

05.01.2021: Corona in Solingen

Insgesamt wurden seit Ausbruch der Pandemie in Solingen bisher 4.980 bestätigte Fälle gemeldet.

Aktuell sind 340 Personen nachgewiesen infiziert, 53 Patient:innen werden derzeit stationär behandelt, die übrigen ambulant betreut. 4.536 Menschen sind wieder genesen. 104 mit dem Virus infizierte Menschen sind bisher verstorben.

In den letzten sieben Tagen sind insgesamt 200 Corona-Neuinfektionen festgestellt worden. Damit entfallen 125,0 neue Fälle auf je 100.000 Menschen, die in der Klingenstadt leben.

In Quarantäne befinden sich derzeit insgesamt 864 Personen. Die Quarantäne beenden konnten 20.795 Personen.

Zahlen zeugen noch nicht von Entspannung!

Dass die Sieben-Tages-Inzidenz in Stadt und Land in den vergangenen Tagen gesunken ist, weist noch nicht auf eine Entspannung der Infektionslage hin. Bei der Interpretation der Fallzahlen muss man beachten: Wegen der Feiertage suchten weniger Menschen eine Ärztin oder einen Arzt auf. In Solingen und in anderen Städten wurde weniger getestet, zum Teil pausierten die Testzentren ganz. Auch die Labore arbeiteten über die Feiertage nur eingeschränkt.

Quelle: Stadt Solingen – Stand: 04.01.2021 – 17:39 Uhr

Aktuelle Meldung vom Robert Koch Institut für Solingen

Es gibt insgesamt 4.980 positiv getestete Solingerinnen und Solinger. Die 7-Tage-Inzidenz liegt momentan bei 121,2. 106 Menschen sind leider verstorben.

Fälle letzte 7 Tage193
Fälle letzte 7 Tage/100.000 EW121,2
Fälle gesamt4.980
Fälle gesamt/100.000 EW3.127,3
Todesfälle gesamt106
Einwohnerzahl159.245
BundeslandNordrhein-Westfalen
Meldung des RKI.

Corona-Hotline für Solingen

Abstand halten, Mund und Nase bedecken, Einschränkungen und Schutzmaßnahmen beachten – jede und jeder von uns kann dazu beitragen, die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern. Nur gemeinsam können wir es schaffen. Die Stadt Solingen hat eine Corona-Hotline eingerichtet: 0212 / 290-2020. Infos aus Solingen: Wir alle sind gefordert.

05.01.2021: Corona in Wuppertal

Am 5. Januar um 8 Uhr sind für Wuppertal folgende Zahlen gemeldet:

Bestätigte Fälle (Gesamtzahl infizierte Menschen):9985
– davon aktuell infizierte Personen:1250
– davon genesene Personen:8508
– davon verstorbene Personen227
Gesamtzahl in Quarantäne1964
– davon in häuslicher angeordneter Quarantäne1877
– davon in freiwilliger Quarantäne87
Anzahl Neuinfektionen vom Vortag:50
Neuinfektionen der letzten 7 Tage:556
Neuinfektionen der letzten 7 Tage pro 100.000 Einwohner:156,62

Quelle: Stadt Wuppertal

Robert Koch Institut heute für Wuppertal

Es gibt insgesamt 9.944 positiv getestete Wuppertalerinnen und Wuppertaler. Die 7-Tage-Inzidenz liegt momentan bei 151,2. 226 Menschen sind leider verstorben.

Fälle letzte 7 Tage537
Fälle letzte 7 Tage/100.000 EW151,2
Fälle gesamt9.944
Fälle gesamt/100.000 EW2.800,3
Todesfälle gesamt226
Einwohnerzahl355.100
BundeslandNordrhein-Westfalen
Meldung des RKI.

04.01.2021: Aktuelle Gesundheitslage in Remscheid

Laut Gesundheitsamt gibt es aktuell 123 Remscheiderinnen und Remscheider, die an Covid-19 erkrankt sind und sich in angeordneter Quarantäne befinden.

Damit gibt es insgesamt 2.923 positiv getestete Remscheiderinnen und Remscheider. 2.706 Remscheiderinnen und Remscheider gelten als genesen, 94* Menschen sind leider verstorben.

Zusätzlich gibt es mit heutigem Datum 343 Personen, die als Verdachtsfälle unter häuslicher Quarantäne stehen.

Die Krankenhäuser vermelden 21 positive Fälle in stationärer Behandlung, darunter 6 intensivpflichtige Behandlungen (3 beatmet), Stand 04.01.2021 (Das sind nicht unbedingt Remscheiderinnen und Remscheider.).

(* Die Differenz in der Zahl der Todesfälle (1) resultiert aus zeitlichen Meldeverzögerungen.)

Quelle: Stadt Remscheid – 04.01.2021 12:51 Uhr.

Robert Koch Institut meldet für Remscheid

Es gibt insgesamt 2.923 positiv getestete Remscheiderinnen und Remscheider. Die 7-Tage-Inzidenz liegt momentan bei 95,2. 93 Menschen sind leider verstorben.

Fälle letzte 7 Tage106
Fälle letzte 7 Tage/100.000 EW95,2
Fälle gesamt2.923
Fälle gesamt/100.000 EW2.625,3
Todesfälle gesamt93
Einwohnerzahl111.338
BundeslandNordrhein-Westfalen
Meldung des RKI.

Corona in Remscheid

Alle unsere Meldungen zu Corona in Remscheid und den Inzidenzwert Remscheid findet man auch direkt und einfach unter www.corona-remscheid.de.

Hotline für Ältere und Vorerkrankte verstärkt

Um den Service für Ältere und Vorerkrankte zu verbessern, wird ab Montag, 25. Januar 2021, eine weitere Telefonnummer freigeschaltet. Die Hotline ist von Montag – Freitag jeweils von 8 bis 16 Uhr unter den Rufnummern (0 21 91) 4 64 53 51 und (0 21 91) 4 64 55 81  zu erreichen!

Neues Gifttiergesetz in NRW

Seit dem 1. Januar 2021 gilt in NRW das neue Gifttiergesetz NRW (GiftTierG NRW). Jetzt ist es verboten, sehr giftige Tiere neu anzuschaffen und zu halten. Darauf macht das Umweltressort der Stadt Wuppertal aufmerksam.

Tiere die vor dem 1. Januar 2021 erworben wurden, dürfen abweichend vom Verbot nur dann weiterhin gehalten werden, wenn innerhalb von sechs Monaten die Volljährigkeit und Zuverlässigkeit sowie eine ausreichend abdeckende Haftpflichtversicherung des Halters nachgewiesen werden können.

Zuständig ist das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) als Sonderordnungsbehörde.

Die Vorschriften des Artenschutzes werden durch das neue Gifttiergesetz NRW nicht tangiert. Es tritt jedoch eine weitere Meldepflicht hinzu!

Nähere Informationen unter: