DIE LINKE begrüßt offizielles DOC-Aus

Pressemitteilung von Die Linke.Remscheid

DIE LINKE Remscheid begrüßt die offiziell verkündete Entscheidung der Stadtspitze, sich von den DOC-Plänen zu verabschieden. Nach Jahren des Stillstands besteht nun für Lennep die Chance, sich zeitgemäß und nachhaltig weiterzuentwickeln. Schade und unnötig finden wir allerdings die subtilen Seitenhiebe gegenüber Kläger und Gericht seitens der Stadt, an deren Stelle vielleicht eher etwas selbstkritische Demut angebracht wäre. „Aber jetzt ist nicht die Zeit zum Nachtreten oder Trauern. Natürlich bedauern auch wir die verschwendeten Ressourcen und dass Warnrufe lange ignoriert wurden. Doch das müssen wir jetzt abhaken, nach vorne schauen und gemeinsam kreativ werden und anpacken, um unser Lennep zukunftsfähig zu machen!“, so unser Landtagskandidat Peter Lange.

Wichtig ist, dass die Stadt aus den begangenen Fehlern lernt und das nicht nur in planungsrechtlicher Hinsicht. „Bei den künftigen Überlegungen und Plänen für die Zukunft der betroffenen Flächen und ganz Lenneps, müssen nun von Anfang an die Bürgerinnen und Bürger gehört und mitgenommen werden“, sagt unser Lenneper Bezirksvertreter Colin Cyrus. „So ein offener und partizipativer Prozess schafft nicht nur gute Ideen und erhöht die Planungssicherheit, sondern bildet auch wieder Brücken zwischen den Befürworter:innen und Kritiker:innen des DOC-Projekts“, so Cyrus weiter.

„Das müssen wir jetzt abhaken, nach vorne schauen und gemeinsam kreativ werden und anpacken, um unser Lennep zukunftsfähig zu machen!“

Peter Lange, NRW-Landtagskandidat Die Linke

DIE LINKE Remscheid und ihre Mitglieder beteiligen sich jedenfalls gerne und konstruktiv an Ideen und Prozessen zur weiteren Entwicklung Lenneps. Die zentrumsnahen und freien Flächen bieten allerhand Möglichkeiten, um den Stadtteil attraktiver zu gestalten und nachhaltig voranzubringen.

„Wir diskutieren natürlich schon länger Nachfolgeoptionen, doch gerade nach dem letzten Gerichtsurteil haben wir uns nochmals zusammengesetzt und viele Ideen und Möglichkeiten eruiert“, so unsere Fraktionsvorsitzende Brigitte Neff-Wetzel. Eine zuletzt öffentlich diskutierte Wohnbebauung wäre auch für DIE LINKE denkbar und realistisch. So könnte ein ganz neuer Stadtteil „Neustadt“ neben der Altstadt entstehen, mit viel Grün, höhen ökologischen Standards, hohen Anteil an sozialgebundenen Wohnraum und offenen Angeboten für die Stadtgesellschaft, wie beispielsweise Reparaturcafés, Upcycling-Werkstätten oder Angebote für Kunst- und Kulturschaffende. Gastronomie und Gewerbe blieben in der Altstadt und würden von höher Frequentierung profitieren. Wichtig wäre aber auch Platz für Kitas oder OGS. „Ansonsten wären wir aber auch für innovative und kreative Ansätze offen, wie z.B. universitäre, forschende oder studentische Einrichtungen anzusiedeln (Röntgen- und Industriestadt) oder auch eine große Mehrzweckhalle – falls sich Möglichkeiten dazu ergeben und die Rahmenbedingungen passen“, so Neff-Wetzel weiter.

Gemeinsame Presseerklärung von SPD, GRÜNEN und FDP zum DOC-Aus

„Wir nehmen die Herausforderung an, neue Ideen für Lennep zu entwickeln und umzusetzen“

Das von vielen Bürgerinnen und Bürgern und der regionalen Wirtschaft lang ersehnte und geplante DOC in Lennep wird es nicht geben. Das hat die Stadt Remscheid heute bekanntgegeben. Nach intensiven Gesprächen mit dem Investor McArthurGlen haben sich beide Seiten zu diesem schweren Schritt entschieden, die Zusammenarbeit freundschaftlich, aber endgültig zu beenden. Die Gestaltungsmehrheit aus SPD, GRÜNEN und FDP nimmt dies mit großem Bedauern zur Kenntnis.

„Heute ist kein guter Tag für Remscheid. Das endgültige Aus für das DOC in Lennep ist zweifelsfrei eine vertane Chance für unsere Stadt. Sehr viel Arbeit, Herzblut und auch Hoffnung sind in den vergangenen Jahren in dieses Projekt geflossen. Das ist eine große Enttäuschung für uns, für alle Beteiligten, vor allem aber auch für die Lenneperinnen und Lenneper, die darin eine Zukunft ihres Stadtteils gesehen und die nun viele Fragen haben.

Wir danken McArthurGlen ausdrücklich für die gute Zusammenarbeit und den Mut, dieses große Projekt gemeinsam mit der Stadt Remscheid gewagt zu haben. Anerkennung verdienen auch der lange Atem, mit dem sie das DOC vorangetrieben haben und die freundschaftliche Art, nach gemeinsamer Beratung auseinanderzugehen. Wir danken auch der Verwaltung dafür, dass sie dieses komplexe Verfahren professionell geführt und dabei Politik und Bürgerschaft stets eingebunden und gut darüber informiert hat.

Unverständlich bleibt uns weiterhin die Dauer der Prozesse und das überkomplizierte Planungsrecht. Denn sowohl Befürworter als auch Gegner hätten rascher eine Antwort verdient. Unsere persönlichen Erfahrungen werden wir an geeigneten politischen Ebenen einbringen, um diese Prozesse zu verbessern. Solche Großprojekte erscheinen sonst künftig nicht mehr realisierbar.

Aus unserer Sicht liegt aber in dieser Enttäuschung auch eine große Chance, wenn wir es zügig schaffen, die umfangreichen und mitten in Lennep gelegenen Flächen sinnvoll und nachhaltig zu entwickeln. Die vielen guten Ideen der Bürgerinnen und Bürger, der Politik und der Wirtschaft werden wir in diesen Prozess gerne aufnehmen und in einem konstruktiven Verfahren zusammenbringen. Als Gestaltungsmehrheit im Rat der Stadt Remscheid nehmen wir diese Herausforderung an.“

Sven Wolf
(Fraktionsvorsitzender SPD)

David Schichel
(Fraktionsvorsitzender BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN)

Sven Chudzinski
(Fraktionsvorsitzender FDP)

echt: 1. Vorschlag zur Nachnutzung der DOC Flächen

Pressemitteilung von echt.Remscheid

Sofern der Investor weiter an seinen Plänen festhält, haben wir die Verwaltung gebeten, die Folgen des Szenarios „Aufstellung eines neuen, vorhabensbezogenen Bebauungsplans“ detailliert inkl. Ablauf Planverfahren, Kosten und Zeitplan in der nächsten am 03.03.22 Ratssitzung darzustellen.

Sollten die Grundstücke einer anderen Nutzung zugeführt werden, ist für uns eine Wohnbebauung auf dem Kirmesplatz, dem Gebiet Jahnplatz und katholischer Grundschule vorstellbar, die sich in das Gesamtbild der Altstadt einfügt. Die Kommunalaufsicht hatte im Rahmen eines Haushaltsgespräches mit der Verwaltung am 02.08.2016 mitgeteilt, dass, sofern das DOC nicht umgesetzt wird, die freigewordenen Flächen einer Wohnbebauung zugeführt werden. Eine Wohnbebauung auf der Fläche des Schützenplatzes wurde bereits im Zuge des Maßnahmenplanes zum Schuldenabbau 2010-2015 geprüft (aus Drucksache 16/0293).

Möglich wäre die Entstehung eines Spektrums an Wohnraum auf dieser Fläche, dass sowohl bezahlbaren Wohnraum zur Miete als auch Möglichkeiten zur Schaffung von Wohneigentum beinhaltet. Der Standort zeichnet sich durch seine Fußläufigkeit zu Kultur- und Sportstätten,
Schulen, Kindergärten, Naherholungsgebiete sowie der Nahversorgung aus. Alles Voraussetzungen für die Entwicklung eines attraktiven Wohnortes für Menschen aller Generationen.

„Wir setzen uns für den Erhalt des Röntgenstadions ein!“

Bettina Stamm, echt. Wählergruppe Remscheid

Als Frequenzbringer für die Altstadt und mit Blick auf die geplante Bebauung im Wasserschutzgebiet Knusthöhe und einhergehender Flächenversiegelung, stellt ein Wohngebiet vor den Toren der Altstadt, die nachhaltigere Alternative für uns dar. Die Idee einer ökologischen
Siedlung ist standortunabhängig und wäre auch an diesem Ort umsetzbar. Sollte weiterhin an der Umsetzung des Platzes „am Wassertor“ festgehalten werden, müsste dieser entsprechend in die Planungen eingebunden werden.

Aus unserer Sicht sinnvoll, wäre die Doppelnutzung des ehemaligen Tennenplatzes als öffentliche Veranstaltungsfläche (evtl. mit Mehrzweckhalle für die Vereine) inkl. Tiefgarage mit Stellplätzen für die Anwohner sowie Besucher von Veranstaltungen. Darüber hinaus setzen wir uns für den Erhalt des Röntgenstadions ein.

Der DOC-Investor hat vertraglich eine Laufzeit von 10 Jahren garantiert, d.h. wenn sein Geschäftsmodell nicht mehr läuft, zieht er weiter. Grundsätzlich muss hinterfragt und abgewogen werden, ob solche Investorenmodelle tatsächlich geeignet sind, um dauerhaft die Lenneper Altstadt und den Einzelhandel zu beleben. Eine Wohnbebauung ist auf Dauer angelegt. Das gleiche gilt für die Steuereinnahmen aus Lohn- und Einkommenssteuer.

Dies ist ein erster Vorschlag zur Nachnutzung der DOC-Flächen, den wir – analog zu unserem Antrag auf eine erste und weitere Bürgerbeteiligungen – in die öffentliche Diskussion einbringen. Die von uns forcierte Wohnraumbeschaffung durch Sanierung im Bestand verfolgen wir weiterhin.

Mit freundlichen Grüßen
echt. Remscheid e.V.
Bettina Stamm
Remscheid 07.02.2022

DOC gestorben: Kein Outlet-Center für Remscheid

Am 8. Februar haben Vertreter von McArthurGlen und der Stadt zusammen beraten, welche Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum DOC zu ziehen sind.

Voraussetzung für McArthurGlen, das Projekt weiter zu verfolgen, wären ein bestandskräftiger Bebauungsplan, eine bestandskräftige Baugenehmigung und die bestandskräftige Einziehung der Wupperstraße auf der Basis einer Verkaufsflächengröße von 20.000 m².

Beide Seiten stimmen darin überein, dass der Aufwand, die Kosten und die Risiken, dies zu erreichen, unverhältnismäßig hoch seien. Um diese Voraussetzungen zu erfüllen, müssten erneut mehrere Millionen Euro Planungs-, Gutachten und juristische Beratung investiert werden. Ein neues Bebauungsplan-Verfahren – einschließlich der erwartbaren Klagen – würde sich aus heutiger Sicht über mindestens fünf bis sieben Jahre hinziehen.

„Das Urteil beim Bundesverwaltungsgericht zum DOC ist das Ende einer großen Chance!“

Burkhard Mast-Weisz, Oberbürgermeister von Remscheid

Weder McArthurGlen noch die Stadt sehen sich in der Lage, dies zeitlich, finanziell und strategisch zu leisten. Dies hat zur Folge, dass beide Seiten das Projekt zum DOC einvernehmlich nicht weiterverfolgen werden. Der Entwicklungschef von McArthurGlen, Herr Gary Bond, und Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz gelangten zum Ergebnis, dass man sich gezwungen sehe, einander die Hand zu geben und ohne gegenseitige Vorwürfe auseinander zu gehen und zu konstatieren, dass ein für beide Seiten wichtiges und zukunftsweisendes Vorhaben an dem Widerstand einiger weniger Kläger und an einem nur schwer nachvollziehbaren Urteil gescheitert ist.

„Man muss sich das vor Augen führen: Es gibt ein Grundstück, einen Investor, keine Konkurrentenklagen, kein vorheriges Windhundrennen um die Frage, wer denn investiert. Es gibt ein mehrfach wiederholtes positives Votum des Rates! Und dennoch darf das DOC aus formaljuristischen Gründen infolge einer zwischenzeitlich veränderten Rechtsprechung nicht umgesetzt werden. Daraus kann man kaum schlau werden! Das ist für viele Menschen in unserer Stadt nicht nachvollziehbar“, so Burkhard Mast-Weisz.

Für McArthurGlen, die bereits bisher 16 Millionen Euro investiert haben und nun abschreiben müssen, ist das Urteil auch ein Warnruf für den Wirtschaftsstandort Deutschland. „Wie soll ein Investor noch verlässlich planen können, wenn trotz aller politischer Zustimmung ein solche Investition nicht aus sachlichen, sondern ausschließlich formalen Gründen scheitert“, stellt Henning Balzer fest.

Der Stadt und der gesamten Region entgeht eine riesige Chance. 170 Mio. Euro Direktinvestition, 1.000 zusätzliche Arbeitsplätze, Aufträge für die regionalen Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe: All das ist nun nicht mehr möglich. Für Hotellerie und Gastronomie wäre es eine große Chance gewesen – nicht nur in der Lenneper Altstadt. Die Erfahrungen anderer Center zeigen, dass nicht nur die jeweilige Stadt, sondern auch das Umfeld davon profitiert. Insofern ist auch das ehrliche Bedauern aller Nachbarstädte über das Urteil in Leipzig nachvollziehbar.

Die Stadt bedankt sich bei McArthurGlen für die Geduld mit einem Verfahren, das mit mehr als zehn Jahren Planungen, außergerichtlichen Auseinandersetzungen und mehreren Gerichtsverfahren für ein Projekt mit einer so hohen Bedeutung für den Standort viel zu lange gedauert hat. „Ich danke auch allen Kolleginnen und Kollegen sowie den Mitgliedern des Rates, die sich für das Vorhaben ausgesprochen und mit viel Engagement verfolgt haben, für ihren Einsatz und ihre Geduld“, so OB Burkhard Mast-Weisz abschließend. „Wir werden jetzt zeitnah Überlegungen zur weiteren Planung in Lennep mit Rat und Bezirksvertretung beraten und die Bürgerschaft in geeigneter Weise frühzeitig einbeziehen.“

Presseinformation der Stadt Remscheid

ÖPNV: Befristete Umstellung auf Ferienfahrplan

Zeitlich befristete Umstellung des Fahrplanangebotes auf Ferienfahrplan aufgrund des coronabedingten hohen Krankenstands im Fahrdienst.

Die Lage in Bezug auf Corona führt im Verkehrsbetrieb der Stadtwerke Remscheid GmbH nach wie vor zu einem überdurchschnittlich hohen Krankenstand im Fahrdienst. Selbst der Einsatz von Verwaltungspersonal, welches im Besitz eines Busführerscheins ist und bereits einzelne Fahrten im Schülerverkehr übernommen hat, konnte nur teilweise zur Entlastung der Gesamtlage führen.

Aufgrund dieser angespannten Personallage stellt der Verkehrsbetrieb den Fahrplan ab Donnerstag, 10. Februar 2022 auf den Ferienfahrplan um, wodurch sich das Gesamtangebot um etwa fünf Prozent reduziert. Dieser Ferienfahrplan wird jedoch zur Schulverkehrszeit mit zusätzlichen Verstärkerfahrten erweitert. Auch die durch den Dienstleister Reisebüro Növermann GmbH im Auftrag durchgeführten Schülerfahrten werden weiterhin angeboten. Auf anderen Strecken müssen Schüler jedoch ggf. auf normale Linienwagen ausweichen. Nach heutigem Stand gehen die Stadtwerke Remscheid davon aus, dass diese Änderungen zunächst bis zum 25. Februar 2022 Gültigkeit haben werden.

Details zu diesem erweiterten Ferienfahrplan entnehmen Sie bitte den Infos unter „Aktuelles“ auf www.stadtwerke-remscheid.de. Der Ferienfahrplan ist sowohl über die Fahrplanauskunft und über die SR App abrufbar als auch direkt an den jeweiligen Schulen über das Sekretariat erhältlich. Telefonisch können Fahrplanauskünfte unter der kostenpflichtigen Hotline 01806 – 50 40 30 eingeholt werden.

Mit dem erweiterten Ferienfahrplan soll Fahrgästen eine gewisse Planungssicherheit gegeben werden.

Bogenschießen: Medaillen für die Lenneper Turngemeinde

Am vergangenen Wochenende nahmen acht Schütz*innen der Bogensportabteilung an den Landesmeisterschaften in Mönchengladbach teil. Drei Silbermedaillen lautete die Ausbeute der LTG-Löwen. Bei den Compoundschützen*innen erreichten Cedric Neumann (Herren), Sabine Neumann (Master weibl.) und die Herren-Mannschaft mit Oliver Manz, Cedric Neumann und Ralf Werner jeweils den zweiten Platz und konnten eine Silbermedaille mit nach Hause nehmen.

Weitere Teilnehmende

  • Luis Lohoff, Recurve Schüler A, 9. Platz
  • Jürgen Neumann, Compound Master, 11. Platz
  • Jasmin Körschgen, Langbogen, 14. Platz
  • Klaus-Peter Prost, Blankbogen Master, 14. Platz

Die Wertungen im Detail

2. Platz

  • Cedric Neumann: 570 Ringe, Compound Herren
  • Sabine Neumann: 537 Ringe, Compound Master weibl.
  • Oliver Manz, Cedric Neumann, Ralf Werner: 1671 Ringe, Compound Mannschaft Herren
Die Siegerehrung: Compound Mannschaft Herren mit den LTG-Löwen auf Platz 2. Foto: Lenneper Turngemeinde
Die Siegerehrung: Compound Mannschaft Herren mit den LTG-Löwen auf Platz 2. Foto: Lenneper Turngemeinde

6. Platz

  • Ralf Werner: 558 Ringe, Compound Master

8. Platz

  • Oliver Manz: 543 Ringe, Compound Herren

9. Platz

  • Luis Lohoff: 405 Ringe, Recurve Schüler A

11. Platz

  • Jürgen Neumann: 541 Ringe, Compound Master

14. Platz

  • Jasmin Körschgen: 297 Ringe, Langbogen
  • Klaus-Peter Prost: 416 Ringe, Blankbogen Master

Leserbrief zum Leipziger Gerichtsurteil gegen den Bebauungsplan des Remscheider DOC

Seit den 1990 Jahren bin ich im Remscheider Naturschutz aktiv, viele Jahre bis heute im Naturschutzbeirat (NB) der Stadt. Ein Ziel der Arbeit ist, freie Flächen in der für die  Artenvielfalt, an den Wasserscheiden, für die Lebensmittelerzeugung sowie der Erholung der Bürger Erholung zu erhalten.

Die Bereitschaft des Investors das Outletcenter, statt aufs freie Feld, direkt an der Wasserscheide  an der Blume in Lüttringhausen, auf dem Schützenplatz in Lennep zu investieren, hatte ich zunächst mit Erleichterung aufgenommen. Auf den 1.Blick zeigte sich eine freie, stark verdichtete Fläche, darunter ein verrohrter Bachlauf. Das „bisschen“ Strauch- und Baumgrün am Rand würde ausgeglichen werden.

„Der Ausgleich für die Natur wird im Verfahren festgelegt“ lautet die Regelung bei allen Bebauungsplänen, der Vorlagen, die der NB zu entscheiden hat. So auch die Aussage der Verwaltung auf meine Anfrage im Rat (Nov. 2019) zum „Interkommunalen Gewerbegebiet-Gleisdreieck“ und vielen weiteren Bebauungsplänen.

Bewertet wird nach einem Punktesystem, das den ökologischen Wert der Fläche festlegt, die ausgeglichen werden muss. Es wird dann nach geeigneten Flächen gesucht. Findet sich keine Fläche, kann der Ausgleich auch monetär erfolgen. In Ausnahmefällen kann der Ausgleich auch außerhalb der Stadt erfolgen.

In Leverkusen, Nähe Panzersperre, erfolgte eine Ausgleichspflanzung 20 Jahre nach der Genehmigung und Umsetzung des Bebauungsplans. Das zeigt, wie schwierig es schon jetzt ist, Eingriffe in in Natur und Landschaft auszugleichen, weil auch hier die Flächen fehlen.

Zurück zum DOC:

Auf den 2.Blick wäre viel Stadtgrün (Bäume, Sträucher) verloren gegangen. Auch Bäume, die durch die Baumschutzsatzung geschützt sind, hätten entfernt werden müssen. Ein Baum ist ein Lebensraum für viele Arten. Seine Fähigkeit CO2 zu reduzieren sind bekannt, wie auch die deutlich geringeren Temperaturen in seiner Nähe an Hitzetagen. Die Darstellung der Bäume sind in den Modellen des DOC geschönt. Sie hätten ihre Größe und auch ihre wohltuende Funktion erst nach Jahren erreicht.

Geeigneter Ausgleich wird im Verfahren festgelegt- so die Gesetzgebung. Umsetzung in 20 Jahren?

Anders die Verkehrsplanung: Trecknase und weitere Straßenbereiche wurden  bis heute vorausschauend  „ertüchtigt“. Maßstab war allein der Verkehrsfluss der Autos. CO2 Reduktion spielte hier für Stadtplanung offenbar keine Rolle? Ein zukunftsweisendes Mobilitätskonzept ist hier nicht erkennbar. Große Straßenflächen wurden für das DOC ohne Begleitgrün versiegelt. Die Möglichkeit der Klimaerwärmung entgegenzuwirken wurde vertan.

Auch die Remscheider Sportflächen wurden vorausschauend auf das Outletcenter beplant.

Die Gesetzgebung Naturschädigungen im Verfahren auszugleichen ist nicht zeitgemäß. Sie berücksichtigt zudem nicht die Notwendigkeit von Klimaschutz und CO2-Reduktuktion.

Für eine nachhaltige Stadtentwicklungsplanung fehlen richtungsweisende ganzheitliche, kreative Ideen, die Zukunft der Stadt mit ihren Bürgern zu gestalten. Die Fläche der kleinsten kreisfreien Stadt in NRW im Außenbereich ist voll.  Bebauungsplanungen von innerstädtischen Brachen muss ökologisch und  klimarelevanten gestaltet werden.

Gabriele Lipka
RBN – Rheinisch-Bergischer-Naturschutzverein

Nüdelshalbach 75
42855 Remscheid
Tel. 291885

Bürgerinitiative Lennep reagiert auf DOC-Aus

Die BI Lennep e.V. ist erleichtert über die Bestätigung des Urteils von Münster durch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, da hierdurch die Umsetzung dieses umweltschädlichen Projektes in weite Ferne gerückt ist. Wie in der Vergangenheit wiederholt betont, hat es sich als Fehler erwiesen, die Stadtplanung in Lennep einzig auf das DOC auszurichten. Die Folge sind zwölf Jahre DOC-bedingter Stillstand der Entwicklung in Lennep und ein Schaden für die Bürger*innen und die sprichwörtlichen Steuerzahlenden, der bereits jetzt in die Millionen geht.

Die BI Lennep e.V. fordert nun den Stadtrat und die Verwaltung auf, dem DOC-Projekt eine eindeutige Absage zu erteilen. Ärger über die Klage gegen das DOC-Projekt ist absolut fehlgerichtet: Wer einen fehlerhaften Bebauungsplan aufstellt, darf sich am Ende nicht wundern, wenn dieser einer Prüfung durch die Gerichte nicht standhält. Fernab von formalen Fehlern lag aber die eigentliche Schwäche des Projekts von Anfang an in der mangelnden Mitnahme der Bürger*innen und in der kompletten Ignoranz sämtlicher umweltpolitischer Aspekte. Die BI Lennep e.V. hatte vor Jahren ausdrücklich zum neuen Standort in Lennep eine erneute Abstimmung der Bürger*innen eingefordert, was von Politik und Verwaltung zurückgewiesen wurde. Auch Kritik an den vorgelegten Gutachten wurde vom Tisch gefegt. Eine Diskussion annähernd auf Augenhöhe kam erst im Jahr 2020 zustande, als der Gerichtstermin näher rückte. Allerdings ließen Stadt und Investor jegliche Bereitschaft vermissen, das Projekt tatsächlich umwelt- und sozialverträglicher zu gestalten. Es ist jedoch unabdingbar, Bürger*innen bei großen städtischen Projekten zu beteiligen und eine nachhaltige Stadt(teil)politik nicht aus dem Blick zu verlieren. Hierzu bietet die BI Lennep e.V. ausdrücklich ihre aktive Mitarbeit an.

Peter Lange, BI Lennep e.V., Vorstand

Die Linke Remscheid zum Gerichtsentscheid über das geplante DOC

„Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass der Bebauungsplan für das geplante Designer Outlet Center unwirksam ist! Das DOC darf also in dieser Form nicht gebaut werden!

Als DOC-Kritische Fraktion stellt sich bei uns dennoch keine wirkliche Freude ein, angesichts der Tatsache, dass in Remscheid schon wieder große Summen und etliche Ressourcen für die ergebnislose Planung und handfeste Vorarbeiten für ein Großprojekt verpulvert wurden.
Wir haben seit Jahren auf die ökologischen, sozialen und infrastrukturellen Probleme und Folgen eines möglichen DOCs hingewiesen aber auch immer wieder betont, dass erst einmal Rechtssicherheit herrschen muss, bevor die Stadt Geld in Vorarbeiten investiert und dass wir dringend einen Plan B brauchen, falls das DOC nicht gebaut werden kann. Dafür wurden wir belächelt und angefeindet.

Es wurden nicht nur Millionen von Euros in den Sand gesetzt, sondern ein Stillstand der Lenneper Stadtentwicklung in Kauf genommen.

Nun müssen gute, kreative und nachhaltige Lösungen für die Weiterentwicklung Lenneps gefunden werden und auf keinen Fall sollten die Stadt und andere Parteien denselben Fehler begehen und weiter am DOC festhalten!

Lennep darf keine weiteren Jahre vertrödeln, es muss JETZT etwas geschehen!“

BVerwG erklärt DOC-Bebauungsplan für nichtig – Verwaltungsspitze reagiert mit Unverständnis und großem Bedauern

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat gestern (25.01.) den Bebauungsplan für das Designer Outlet Center im Stadtteil Lennep in letzter Instanz als unwirksam erklärt und damit die Hoffnung der Stadt Remscheid auf eine Fortführung des infrastrukturellen Großprojektes vorerst zunichte gemacht. Vertan ist damit zunächst auch die große Chance auf eine Stärkung Remscheids und der Region, des lokalen Arbeits- und Ausbildungsmarktes, der örtlichen Wirtschaft und des regionalen Tourismus, die mit der Realisierung  des DOC einherging. Eine bittere Niederlage, wie heute der Verwaltungsvorstand in einer ersten Lageeinschätzung nach Kenntnis des gestrigen Gerichtstermins feststellte.

Bis gestern noch hatte die Hoffnung bestanden, dass das BVerwG das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) NRW in Münster vom 28.10.2020 zur Unwirksamkeit des Bebauungsplans Nr. 657 aufheben und das Verfahren zur Verhandlung der bislang überhaupt noch nicht behandelten Einwände des Klägers zurück an das OVG NRW verweisen würde. Immerhin hatte das OVG im Oktober 2020 die Revision gegen sein Urteil zugelassen und damit von sich aus den Weg für eine Überprüfung seiner Entscheidung durch das Bundesverwaltungsgericht freigemacht.

Das hatte die Stadt Remscheid als positives Signal gewertet. Wäre das Verfahren wie erhofft an das OVG zurückverwiesen worden, hätte nach einer positiven Entscheidung dort noch eine private Klage gegen die Baugenehmigung und eine weitere gegen die Einziehung der Wupperstraße vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf angestanden.

Mit der Zurückweisung der Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster ist dieser Weg nun verbaut. Die Entscheidung des höchsten Richtergremiums ist nicht mehr anfechtbar. Die Enttäuschung und das Unverständnis auf Seiten der Stadtspitze ist sehr groß. Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz: „Wir bedauern den gestern getroffenen Richterspruch sehr. Es ist für uns unverständlich, dass ein für uns und diese Region so wertvolles und chancenreiches Großprojekt an rein formaljuristischen Fragen scheitert. Wer kann schon verstehen, wenn ein DOC nicht gebaut wird, weil das Gericht die im Bebauungsplan enthaltenen Bestimmungen zur Verkaufsfläche als rechtsfehlerhaft festgestellt hat? Und das deswegen, weil sich hierzu erst nach dem Satzungsbeschluss die Rechtsprechung geändert hat! Die vom Kläger vorgetragenen und von der Bürgerinitiative Lennep e.V. unterstützten Argumente zu Verkehrsbelastung und Umweltverträglichkeit haben bei der Entscheidung der Gerichte überhaupt keine Rolle gespielt.“

Das Erstinstanzurteil: OVG NRW erklärte Bebauungsplan Nr. 657 der Stadt Remscheid für unwirksam

Das Oberverwaltungsgericht NRW hatte am 28. Oktober 2020 den Bebauungsplan Nr. 657 der Stadt Remscheid auf Grundlage einer erst im Oktober 2019 geänderten höchstrichterlichen Rechtsprechung für unwirksam erklärt. Dass diese 2019 geänderte Rechtsprechung im Bebauungsplanverfahren und zum Zeitpunkt des zugehörigen Satzungsbeschlusses des Rates im Dezember 2016, also 2 ½ Jahre vor dem jetzt zugrundegelegten Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom Oktober 2019, nicht berücksichtigt werden konnte, liegt auf der Hand.

Die Stadt Remscheid hatte hingegen alles getan und beachtet, was zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses im Dezember 2016 und zum Zeitpunkt der Bekanntmachung des Bebauungsplanes im April 2017 aus rechtlicher und städtebaulicher Sicht zu tun und zu beachten war.

Noch weniger war für die Stadt Remscheid nachvollziehbar, dass das OVG NRW entgegen der zwischenzeitlichen Rechtsprechung von Oberverwaltungsgerichten anderer Bundesländer die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 17.10.2019 noch verschärfend angewandt hatte. Eine planerhaltende Auslegung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes wäre insofern auch für den Bebauungsplan Nr. 657 der Stadt Remscheid durchaus möglich gewesen.

Rechtsdezernentin Barbara Reul-Nocke: „Das Urteil zeigt, dass eine rechtsichere Stadtentwicklungsplanung heutzutage kaum mehr möglich ist. Eine ständig wechselnde Rechtsprechung zum Bauplanungsrecht ist weder für uns als Stadt noch für potentielle Investoren vorhersehbar und kalkulierbar.“

In Kenntnis des Urteils wird sich die Stadtspitze nun in enger Abstimmung mit dem Rat der Stadt und dem Investor neu positionieren und die strategischen Zukunftsfragen systematisch abarbeiten.