Remscheid: Quarantänen in Kitas & Schulen

Die Stadt Remscheid hat auch erneut mit ordnungsbehördlichen Allgemeinverfügungen Quarantänen angeordnet. Sie betreffen die Kinder der

  • gesamten Hasen-Gruppe der Kindertageseinrichtung Windvogel in 42899 Remscheid, die in der Zeit vom 20.01.2022 bis 24.01.2022 die Einrichtung besucht haben.
  • gesamten Elmogruppe der Kindertageseinrichtung Am Holscheidsberg in 42853 Remscheid, die in der Zeit vom 24.01.2022 bis 26.01.2022 die Einrichtung besucht haben.
  • gesamten Rabauken-Gruppe der Städt. Kindertageseinrichtung Eisernstein in 42899 Remscheid, die in der Zeit vom 21. bis 25.01.2022 die Einrichtung besucht haben.
  • gesamten Regenbogen-Gruppe der Städt. Kindertageseinrichtung Eisernstein in 42899 Remscheid, die am 21.01.2022 die Einrichtung besucht haben.
  • gesamten Gruppe 2 der Städt. Kindertageseinrichtung Fürberg in 42857 Remscheid, die in der Zeit vom 21. bis 24.01.2022 die Einrichtung besucht haben.
  • gesamten Sonnengruppe der Ev. Kindertageseinrichtung Pusteblume in 42853 Remscheid, die in der Zeit vom 21.01.2022 bis 25.01.2022 die Einrichtung besucht haben.
  • gesamten Mondgruppe der ev. Kita Himmelszelt in 42855 Remscheid, die in der Zeit vom 20. Januar bis 24. Januar die Einrichtung besucht haben.
  • gesamten Bärengruppe der Kindertageseinrichtung Hagedornweg in 42857 Remscheid, die am 21.01.2022 die Einrichtung besucht haben.
  • gesamten Sternengruppe der Kindertageseinrichtung Rosenhügel in 42859 Remscheid, die in der Zeit vom 17.01.2022 bis 21.01.2022 die Einrichtung besucht haben.
  • gesamten Käfergruppe der Kindertageseinrichtung St. Marien in 42853 Remscheid, die in der Zeit vom 19.01.2022 bis 20.01.20200 die Einrichtung besucht haben.
  • Kindertagespflegestelle Kremenholler Str. 93 in 42857 Remscheid, die am 21.01.2022 die Einrichtung besucht haben.
  • gesamten Waldorf-Kindertageseinrichtung Zaunkönig e.V. in 42897 Remscheid, die in der Zeit vom 17. bis 21.01.2022 die Einrichtung besucht haben.
  • gesamten Sternengruppe der ev. Kita Himmelszelt in 42855 Remscheid, die in der Zeit vom 20.01.2022 bis 24.01.2022 die Einrichtung besucht haben.
  • gesamten Kindertageseinrichtung Villa Kunterbunt e.V. in 42857 Remscheid, die in der Zeit vom 19.01.2022 bis 24.01.2022 die Einrichtung besucht haben.
  • gesamten Tigergruppe der Ev. Kindertageseinrichtung Reinshagen in 42857 Remscheid, die in der Zeit vom 17.01.2022 bis 20.01.2022 die Einrichtung besucht haben.
  • gesamten Mäusegruppe der Kindertageseinrichtung Ahörnchen e.V. in 42855 Remscheid, die in der Zeit vom 17. bis 19.01.2022 die Einrichtung besucht haben.
  • gesamten Fischgruppe der Ev. Kindertageseinrichtung Klausen (Hans-Böckler-Str.) in 42899 Remscheid, die in der Zeit vom 19. bis 21.01.2022 die Einrichtung besucht haben.
  • gesamten Krümelmonstergruppe der Kindertageseinrichtung Am Holscheidsberg in 42853 Remscheid, die am 21.01.2022 die Einrichtung besucht haben.

Mit ordnungsbehördlichen Allgemeinverfügungen sind außerdem Quarantänen angeordnet für die Schülerinnen und Schüler der

  • gesamten Klasse 9a der Heinrich-Neumann-Schule in 42853 Remscheid, die in der Zeit vom 24.01.2022 bis 25.01.2022 die Einrichtung besucht haben.
  • gesamten Klasse VU4 der Förderschule Hilda-Heinemann-Schule in 42897 Remscheid, die am 24.01.2022 die Einrichtung besucht haben.

Gericht kassiert Bebauungsplan: Das Aus fürs DOC

Seit mehr als zehn Jahren planen Remscheid und McArthurGlen ein Outlet-Center in Remscheid. 2017 wurde die Baugenehmigung erteilt. Doch Klagen von Anwohnenden und handwerkliche Fehler der Stadt bremsten das Projekt immer wieder aus. Heute ging es erneut vor Gericht.

Der Bebauungsplan für das Gelände des geplanten DOC in Lennep wurde 2020 in erster Instanz vom Oberverwaltungsgericht in Münster für ungültig erklärt, da der Bebauungsplan allein auf einen einzigen Investor, nämlich McArthurGlen, zugeschnitten wurde.

Nach mehr als einstündiger Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wurde in der Berufungsverhandlung das Erstinstanzurteil bestätigt. Damit gibt es kaum noch realistische Chancen auf ein Outlet-Center in Lennep.

Hier die Pressemitteilung vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im Originallaut:

Bebauungsplan für Designer Outlet Center in Remscheid unwirksam

Der Bebauungsplan für ein Designer Outlet Center im Remscheider Stadtteil Lennep ist unwirksam. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

Der angegriffene Bebauungsplan Nr. 657 („Gebiet: Röntgen-Stadion, Jahnplatz und Kirmesplatz in Remscheid-Lennep“) überplant ein 11,5 ha großes Gebiet und soll die Voraussetzungen für ein Einkaufszentrum im sog. Village-Stil schaffen. Auf einer etwa 5 ha großen Teilfläche („SO1“) sollen auf mindestens 12 000 qm und maximal 20 000 qm Verkaufsfläche heruntergesetzte Markenartikel – also etwa Produkte 2. Wahl, Auslaufmodelle, Restposten, Überproduktion – verkauft werden. Auf einer zweiten Teilfläche („SO2“) ist ein Parkhaus vorgesehen.

Auf den Antrag eines Plannachbarn hat das Oberverwaltungsgericht Münster den Bebauungsplan für unwirksam erklärt (OVG Münster, Urteil vom 28. Oktober 2020 – 10 D 43/17.NE). Die dagegen gerichteten Revisionen der Gemeinde und der Vorhabenträgerin hat das Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen. Denn die Bestimmungen des Plans zur Verkaufsfläche waren rechtsfehlerhaft. Solche Festsetzungen lässt die Baunutzungsverordnung (BauNVO) nur als Bestimmungen zur Art der baulichen Nutzung zu. Die Gemeinde ist befugt, die Verkaufsfläche für einzelne Vorhaben festzusetzen. Einen solchen Vorhabenbezug hatte der Plan aber nicht wirksam hergestellt; aus Umständen außerhalb des Plans, etwa städtebaulichen Verträgen oder den Eigentumsverhältnissen, kann sich der Vorhabenbezug nicht ergeben. Die Gemeinde hatte die Verkaufsfläche auch nicht für ein einziges Buchgrundstück bestimmt, sondern nur für das im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses aus mehreren Grundstücken bestehende ­Sondergebiet SO1. Dieser Fehler führte zur Gesamtunwirksamkeit des Plans, weil es ein zentrales Anliegen der Antragsgegnerin war, die Verkaufsfläche zu begrenzen.

BVerwG 4 CN 5.20 – Urteil vom 25. Januar 2022

Vorinstanz: OVG Münster, 10 D 43/17.NE – Urteil vom 28. Oktober 2020 –

Gleisdreieck: Kennenlernen was zerstört werden soll

Auch im neuen Jahr laden die drei Remscheider Naturschutzverbände RBN, BUND und NABU gemeinsam zum Spaziergang in das Gleisdreieck ein, in dem ein interkommunales Gewerbegebiet entstehen soll.

Die Spaziergänge finden an jedem zweiten Sonntag im Monat statt und zeigen die konkreten Kritikpunkte der Remscheider Naturschutzverbände an dem Vorhaben direkt vor Ort in Remscheid, Hückeswagen und Wermelskirchen auf. Das Gewerbegebiet ist direkt am Quellgebiet dreier Bäche geplant, die Überschwemmungsgefahr bei Starkregen, wie im vergangenen Juli auch in Remscheid erlebbar, wird bei zusätzlicher Flächenversiegelung in diesem Bereich drastisch ansteigen. Dass heimische Bauernhöfe weichen sollen, stößt den Naturschutzverbänden ebenso sauer auf wie das geplante Fällen eines kompletten Eichenwäldchens oder zu gering geplanten Pufferzonen zu den angrenzenden Naturschutzgebieten.

Flächenversiegelung stoppen

Forderung des BUND Remscheid nicht nur für das Gleisdreieck: Stoppt Flächenversiegelung! Foto: Sascha von Gerishem
Forderung des BUND Remscheid nicht nur für das Gleisdreieck: Stoppt Flächenversiegelung! Foto: Sascha von Gerishem

Das vorliegende Artenschutz-Gutachten, das nur geringfügigen Einfluss auf die Artenvielfalt attestiert, wird von den lokalen Naturschutzverbänden abgelehnt. Bei den Spaziergängen werden die Artenverluste durch das bereits bestehende Gewerbegebiet erläutert (ehemals größte Kiebitz-Kolonie im Bergischen Land bereits unwiederbringlich verloren). Anhand geschützter Arten, die überall im Planungsbereich leben und auf den Spaziergängen lebendig zu sehen sind, werden die Auswirkungen auf Flora und Fauna erklärt und deutlich gemacht. Die Spaziergänge geben den Teilnehmenden die Möglichkeit, sich selbst ein umfassendes Bild von der Natur und den Landwirtschaftsflächen zu machen, die entgegen aller klima- und umweltwissenschaftlichen Erkenntnisse und Beobachtungen der letzten Jahrzehnte, gerodet und zubetoniert werden sollen. „Einmal zerstört, ist dieses Naturschatzgebiet* für immer verloren. Durch den immer schneller fortschreitenden Klimawandel werden wir die Auswirkungen durch solche Bauprojekte nicht erst irgendwann, sondern schon kurzfristig erleben“, mahnt Hubert Benzheim vom BUND Remscheid mit deutlichen Worten.

Ein Naturschatzgebiet ist ein Gebiet, das nicht unter Naturschutz steht, aber für Natur und Umwelt als besonders wertvoll erachtet wird. Dazu zählen in Remscheid neben dem Planungsgebiet Gleisdreieck auch der Intzeforst, die Knusthöhe oder die Blume in Lüttringhausen.

Es gelten die 2G-Regeln, die vorgeschriebenen Abstandsregelungen von 1,5 Metern zwischen den Spazierenden oder medizinische Maske, falls die Abstände mal nicht eingehalten werden können. Impfbescheinigungen oder Belege der Genesung (nicht länger als sechs Monate her) sollten gemeinsam mit einem Ausweisdokument bereitgehalten werden. Einige Spaziergangsteilnehmende gehen im Anschluss noch gemeinsam zum Essen in den Restaurationsbetrieb „Melli’s Restaurant“ im Borner Sporttreff an den Tennishallen. Dort gibt es Essen à la carte zu humanen Preisen. Falls Sie mitgehen möchten, frühstücken Sie nicht zu üppig und planen Sie entsprechend mehr Zeit ein. Beim Essen tauscht man sich in geselliger Runde über die Eindrücke des Spazierganges und über weitere Ideen und Planungen aus.

Termin und Treffpunkt

Der Spaziergang findet am Sonntag, 9. Januar 2022 ab 11 Uhr statt, Treffpunkt ist am Parkplatz der Tennishallen, Bornbacher Straße 11, 42897 Remscheid.

Ab sofort: FFP2-Maskenpflicht in allen städtischen Gebäuden

In allen städtischen Gebäuden und Einrichtungen gilt ab sofort neben der bereits bekannten 3G-Regelung (geimpft/genesen/getestet) die Verpflichtung, eine FFP2-Maske zu tragen. Die sogenannte OP-Maske reicht nicht mehr aus.

Alle Gäste werden gebeten, diese Regelungen zum Schutze aller zu beachten und auch weiter privat die AHA+L-Regeln – Abstand halten, Hygieneregeln beachten, Alltag mit (FFP2-)Maske und Lüften – einzuhalten.

Die FFP2-Pflicht in städtischen Gebäuden gilt selbstverständlich auch für alle Mitarbeitenden der Stadt Remscheid.

Tannenbäume: Die Abholtermine stehen fest

Im Bergischen Städtedreieck stehen die Termine für die Abholung der abgeschmückten Weihnachtsbäume fest. Welche Bedingungen in welcher Stadt gelten, haben wir in folgender Übersicht zusammengestellt.

Wuppertal: AWG holt ausrangierte Weihnachtsbäume ab

Abholung startet in der 2. KW im Westen, in der 3. KW im Osten. Bäume müssen für die Kompostierung frei von Schmuck sein.

Auch in diesem Jahr holt die AWG wieder ausrangierte Weihnachtsbäume ab:  

  • im Westen Wuppertals in der 2. Kalenderwoche (ab Montag, 10. Januar 2021)
  • im Osten Wuppertals in der 3. Kalenderwoche (ab Montag, 17. Januar 2021).

Zum entsprechenden Leerungstermin müssen die Bäume zur grauen Restmülltonne gestellt werden. Die entsprechenden Termine finden sich in Ihrem aktuellen Abfallkalender.

Grundsätzliche Vorgabe für die Abholung: Die ausrangierten Bäume müssen frei von Schmuck bzw. Lametta sein. Von Bäumen, die einen Ballen haben, sollte der Benutzer vor dem Herausstellen den Übertopf entfernen und die Erde so gut wie möglich abschlagen. Die AWG bringt die Wuppertaler Weihnachtsbäume zur Kompostierungsanlage der Gesellschaft für Kompostierung und Recycling (GKR) im benachbarten Velbert. Nur entschmückte Weihnachtsbäume können dort fachgerecht kompostiert werden.

Remscheid: Drei verschiedene Termine

Die Technischen Betriebe Remscheid (TBR) erteilen auch in diesem Jahr den Weihnachtsbäumen eine Abfuhr. Für die Stadtteile Lennep, Lüttringhausen und Alt-Remscheid gelten unterschiedliche Termine.

Los geht’s in Lennep am Montag, 10. Januar. Am Mittwoch, 12. Januar, wird in Lüttringhausen eingesammelt. Zuletzt werden die Weihnachtsbäume in Alt-Remscheid am Samstag, 15. Januar, abgeholt.

Die TBR bitten darum, die Weihnachtsbäume am Abholtag bis 7 Uhr gut sichtbar auf dem Bürgersteig – also nicht am Mülltonnenstandort – abzulegen.

Weil die Bäume verwertet werden, werden nur vollständig abgeschmückte Weihnachtsbäume mitgenommen. Weihnachtsbäume über zwei Meter Länge bitte durchsägen!

Solingen: Tannenbäume werden am Freitag abgeholt

Abgeschmückt an Sammelstellen deponieren

Ausgediente Tannenbäume werden am Freitag, 7. Januar, abgeholt. Sie müssen bis 7 Uhr morgens vor dem Grundstück abgelegt werden, dürfen aber den Verkehr nicht behindern oder gefährden. Gut ist es, die Bäume an nachbarschaftlichen Sammelstellen zu deponieren. Das erleichtert den Mitarbeitenden der Technischen Betriebe Solingen (TBS) die Arbeit.

Mitgenommen werden nur komplett abgeschmückte Bäume ohne Netze, Säcke oder Töpfe. Der Stammdurchmesser darf maximal 15 Zentimeter betragen, die Länge zwei Meter nicht überschreiten.

Wegen der Weihnachtsbaum-Abfuhr verschiebt sich die Abfallentsorgung in der anschließenden Woche: Die freitags-Leerung vom 7. Januar wird am Montag, 10. Januar, nachgeholt. Jede weitere Abfuhr in der Woche findet dann einen Tag später statt, die Leerung vom Freitag am Samstag, 15. Januar.

Die Änderungen sind auch im gedruckten Abfallkalender und im Abfall-Navi verzeichnet:
www.solingen.de/tbs/inhalt/abfallnavi/

Quarantänen in Schulen – Stadt ersetzt ab sofort Einzelverfügungen durch Allgemeinverfügung

Individuelle Quarantäneanordnungen für alle Schüler:innen eines Klassen- oder Kursverbandes ersetzt die Stadt Remscheid ab sofort durch eine für alle geltende Allgemeinverfügung, mit der sie tagaktuell Absonderungen für ganze Klassenverbände inklusive des in Kontakt geratenen Lehr- und Betreuungspersonals anordnet. Die Allgemeinverfügungen als öffentliche Mitteilungen veröffentlicht die Stadt Remscheid in einem Sonderamtsblatt. Alle Amtsblätter und Sonderamtsblätter sind im städtischen Internetportal via www.remscheid.de online abrufbar. Personen, die über kein Internet verfügen, erhalten Sicherheit beim Bergischen ServiceCenter unter der Rufnummer (0 21 91) 16 – 2000.

Mit dieser Verfahrensumstellung reagiert die Stadt Remscheid auf die vielen Quarantänen, die zurzeit in Schulen trotz Rückkehr zur Maskenpflicht ausgesprochen werden müssen und den Dienstbetrieb im Gesundheitsamt immens belasten.

Im schulischen Kontext gilt nach den Richtlinien des Robert-Koch-Instituts (RKI), dass der komplette Klassen- oder Kursverband in Quarantäne geschickt werden muss, wenn zeitgleich zwei oder mehr Mitschüler:innen infiziert sind. Diese Regelung hat beim Gesundheitsamt, das bei den steigenden Infektionszahlen ohnehin unter der sehr aufwändigen Kontaktpersonennachverfolgung ächzt, erhebliche Mehrarbeit ausgelöst. So wurden allein im Zeitraum 25. November bis 7. Dezember 173 Kinder im Alter von sechs bis achtzehn positiv getestet. In der Folge mussten die Schüler:innen von insgesamt 18 Schulklassen mit individuellen Quarantäneanordnungen nach Hause geschickt werden.

Um dieses Verfahren zu vereinfachen, wurde nun rechtssicher umgestellt: Das Remscheider Gesundheitsamt spricht die Quarantänen im schulischen Kontext ab sofort in Form einer Allgemeinverfügung aus, die sie tagaktuell online veröffentlicht. Die obligatorischen kurzfristigen Schulinformationen an die betroffenen Personen laufen selbstverständlich weiter.

Pressemitteilung Stadt Remscheid.

Naturschatzgebiet: Dezemberspaziergang im Gleisdreieck

Die Remscheider Naturschutzverbände RBN, NABU und BUND laden zum Spaziergang in das Gleisdreieck. Das sogenannte Gleisdreieck ist derzeit Planungsbereich für ein mögliches interkommunales Gewerbegebiet von Remscheid, Hückeswagen und Wermelskirchen. Die Remscheider Naturschutzverbände wehren sich gegen die weitere Flächenversiegekung und klären bei Spaziergängen durch den Planungsbereich über die Gründe zur Ablehnung auf.

Beim Spaziergang, der an jedem zweiten Sonntag im Monat stattfindet, geht es inhaltlich um die Kritik der Remscheider Naturschutzverbände an dem Vorhaben. Einer der Kritikpunkte besteht in der Flächenversiegelung, die den Lebensraum für wilde Tiere und Pflanzen drastisch einschränkt, und die daraus resultierenden Auswirkungen auf die Umwelt. Bei den Spaziergängen werden die Kritikpunkte der Remscheider Naturschutzverbände direkt vor Ort aufgezeigt und erklärt. Auch die besondere ökologische Bedeutung des Naturschatzgebietes Gleisdreieck wird bei den monatlichen Spaziergängen immer wieder anhand konkreter, lebendiger Beispiele angeführt und belegt. Durch Ihre Teilnahme zeigen Sie der Politik, dass Sie ein Umdenken wünschen.

Termin: Sonntag, 12. Dezember 2021, 11 Uhr
Treffpunkt: Parkplatz der Tennishallen, Bornbacher Straße 11, 42897 Remscheid

Es gelten die vorgeschriebenen Abstandsregelungen von 1,5 Metern zwischen den Spazierenden oder ggf. Alltagsmaske. Einige Spaziergangsteilnehmende gehen im Anschluss noch gemeinsam zum Essen in den Restaurationsbetrieb „Melli’s Restaurant“ im Borner Sporttreff an den Tennishallen. Dort gibt es Essen à la carte zu humanen Preisen. Falls Sie mitgehen möchten, frühstücken Sie nicht zu üppig und planen Sie entsprechend mehr Zeit ein. Beim Essen tauscht man sich in geselliger Runde über die Eindrücke des Spazierganges und über weitere Ideen und Planungen aus.

Fernsehbeitrag

Das Naturschatzgebiet

Leiten Sie diese Einladung gerne an Freunde, Verwandte und Bekannte weiter. Erzählen Sie auch gerne von der Webseite www.naturschatzgebiet.de, dort kann man sich selbstständig für eine Mailingliste anmelden, um jeweils eine Einladung zum nächsten Spaziergang zu erhalten, oder auch um unregelmäßig über interessante Neuigkeiten rund um das Gleisdreieck informiert zu werden.

Sparkasse: 3G bei Beratungsgesprächen und Serviceleistungen

Bei der Stadtsparkasse Remscheid gilt ab Mittwoch die 3G-Regel bei persönlichen Beratungsgesprächen und Dienstleistungen an den Service-Points. Der Schutz der Mitarbeitenden und Kundinnen und Kunden steht an oberster Stelle. Deshalb gilt ab Mittwoch, 8. Dezember 2021 in allen Räumlichkeiten der Stadtsparkasse Remscheid die 3G-Regelung. Die SB-Bereiche sind unter den bekannten AHA-Regeln weiterhin nutzbar.

Bei persönlichem Kontakt zu Mitarbeitenden ist neben einer medizinischen Maske auch eine Impfbescheinigung oder ein Nachweis über eine Genesung vorzuweisen. Alternativ gilt auch ein negatives Testergebnis aus einem Testzentrum. Selbsttest haben keine Gültigkeit. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten als negativ getestet.

SOS-Weihnachtstüten für den Hasenberg

Unter dem vom Landeszentrum für Gesundheit, Senioren und Familien geförderte Projekt und Motto „miteinander und nicht allein“ sind beim Caritasverband Remscheid SOS-Weihnachtstüten kostenlos erhältlich. Neben Weihnachtsgrüßen in Form von kreativen Postkarten und leckeren Plätzchen, einem interessanten Magazin über den Stadtteil am Hasenberg enthalten die Weihnachtstüten die sogenannte Notfalldose.

Immer mehr Menschen haben einen Notfall- und Impfpass, Medikamentenplan, eine Patientenverfügung, etc. zu Hause. Im Notfall ist es für Rettungskräfte meist unmöglich herauszufinden, wo diese Notfalldaten in der Wohnung aufbewahrt werden. In vielen Fällen ist es einem in einer Notfallsituation nicht möglich Auskunft über den Gesundheitszustand, wie beispielsweise zu wichtigen Medikamenten, o.Ä. zu geben. Sind die Retter bei Ihnen eingetroffen und sehen den Aufkleber „Notfalldose“ in der Wohnung, der ebenfalls in der Weihnachtstüte enthalten ist und beispielsweise auf die Innenseite der Wohnungstüre angebracht werden kann, sind sofort wichtige Informationen verfügbar.

Miteinander und nicht allein

Mit dieser Aktion macht der Caritasverband Remscheid insbesondere älteren und alleinstehenden Menschen auf die Wichtigkeit von notfallbezogenen Daten aufmerksam – sie können Leben retten.

„Miteinander und nicht allein“ lautet der Titel des vom Landesministerium für Gesundheit und Senioren und Familien geförderten Projektes, das noch bis November 2022 durch den Caritasverband Remscheid und die Caritas Tagespflege am Hasenberg organisiert wird. Dabei arbeitet die Quartiersentwicklung seit vielen Jahren mit der Interessensgemeinschaft Hasenberg zusammen. Neben der Weihnachtstüten-Aktion realisiert das Projekt verschiedene Veranstaltungen und Angebote, wie u.a. den Digitalen Märchenstammtisch oder das Gedächtnistraining für Erwachsene. Auf Grund der Corona-Pandemie mussten viele analoge Veranstaltungen digital durchgeführt werden. Weitere Infos finden Sie auf der Homepage des Caritasverbandes Remscheid www.caritas-remscheid.de oder telefonisch unter (01 78) 7 27 02 73.

Die Weihnachtstüten werden am Dienstag, 14. Dezember in der Zeit von 9 bis 12 Uhr und am Donnerstag, 16. Dezember in der Zeit von 13 bis 16 Uhr im BBZ am Hasenberg verteilt. Pro Interessent werden maximal drei Tüten herausgegeben. Die Herausgabe findet an frischer Luft vor dem BBZ am Hasenberg, Hasenberger Weg 13a in 42897 Remscheid-Lennep, statt. Das Tragen von Mund- und Nasenbedeckung ist verpflichtend.

„2G-Regel“ in der Stadtbibliothek

Für den Besuch der Remscheider Zentralbibliothek und der Stadtteilbibliotheken Lennep und Lüttringhausen gilt ab sofort die sogenannte „2G-Regel“.

Die Kundinnen und Kunden müssen nachweislich vollständig geimpft oder genesen sein und am Eingang den entsprechenden Nachweis und ein Ausweisdokument bereithalten. Kinder bis einschließlich 15 Jahre sind von dieser Regelung ausgenommen.

Weitere Informationen sind auf der Webseite der Bibliothek zu finden: www.remscheid.de/bibliothek