Weitere Infizierte aber auch erste Erkrankte genesen

Nach heutigem Stand sind 33 Remscheider Bürgerinnen und Bürger positiv auf die Covid-19-Erkrankung getestet worden. Von diesen 33 Personen wurden sieben Personen als genesen aus der angeordneten Quarantäne entlassen.

200 Remscheiderinnen und Remscheider befinden sich zur Zeit in angeordneter häuslicher Quarantäne. Eine Erfassung der freiwilligen Quarantäne erfolgt nicht.

ACHTUNG ***Weiter gilt:

Mit Fortschreiten des Infektionsgeschehens gibt es immer mehr Menschen, die an Covid-19 erkrankt sind und unerkannt bleiben. Es ist davon auszugehen, dass sich deutlich mehr Remscheiderinnen und Remscheider als die offiziell bestätigten Personen mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 angesteckt haben. Auch die Dunkelziffer der sogenannten begründet verdächtigen Menschen nach den Richtlinien des Robert-Koch-Instituts (RKI) dürfte bereits bedeutend höher sein. Das Infektionsgeschehen ist so weit fortgeschritten, dass die Nachverfolgung der Infektionsketten nicht mehr vollständig möglich ist.

E-Sport BERG und Jusos Remscheid rufen „Bergisch Brawl“ ins Leben

Neue E-Sport-Turnierserie für das Bergische Land.

Schulschließungen und Versammlungsverbote – wer sich dieser Tage verantwortungsbewusst verhalten möchte, bleibt zu Hause. Besonders Schülerinnen und Schüler sowie Studierende verbringen ihren Alltag nun völlig anders als zuvor. Langeweile macht sich breit. Im Rahmen der Initiative „Zocken statt nur hocken“ etabliert der aufstrebende, lokale Verein Esport BERG zusammen mit den Jusos Remscheid ein wöchentliches Online-Turnier. „Mit der Kampagne wollen wir fürs Erste die Attraktivität der eigenen vier Wände für junge Menschen und Junggebliebenen steigern“, so der Juso-Vorsitzende Burhan Türken. „Nach der Corona-Krise peilen wir in Remscheid die Etablierung des Esports über die vier Wände hinaus an“, so Türken weiter.

Jeden Montag Bergisch Brawl

Unter dem Namen BERGISCH BRAWL werden jeden Montag die Wettkämpfe stattfinden. Gespielt wird Super Smash Bros. Ultimate, ein beliebtes, japanisches Spiel für die Nintendo Switch Konsole. Die maximale Teilnehmerzahl ist aktuell unbegrenzt. „Vielen Spielern aus dem Bergischen Land bieten wir damit montagabends eine gute Abwechslung zum langweiligen stay-at-home Alltag an“, sagt BERG-Mitgründer Pasquale Cammareri. Registrieren können sich aber auch Spieler aus ganz Deutschland.

Für 2020 hatte Esport BERG, gemeinsam mit den Jusos Remscheid, regelmäßige Esport-Turniere an verschiedenen Locations in Remscheid und Umgebung geplant. Die Corona-Pandemie verhindert nun vorerst die Umsetzung. „Das ist natürlich sehr ärgerlich, aber wir passen uns den Gegebenheiten an und entwickeln alternative Möglichkeiten die bergischen Gamer zu vernetzen“, kommentiert Philipp Brämer, Vorsitzender von Esport BERG. „Esport BERG ist der einzige Esport-Verein im Bergischen. Deshalb bin ich besonders stolz, dass wir die Talente dazu bringen konnten sich zukünftig in Lennep anzusiedeln“, sagt Daniel Pilz von der Lenneper SPD. „Die Szene wächst und wird in Zukunft noch mehr Menschen von außerhalb zu uns nach Lennep, zum Beispiel zu Turnieren, bringen. Wir werden sehen was in Zukunft kommt. Da ist viel Potenzial, das kann ein Gewinn für die ganze Stadt sein“, so Pilz weiter.

Interessierte Spieler finden unter der Internetadresse smash.gg/berg weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung.

NRW beschränkt landesweit Zusammenkünfte auf zwei Personen

Nordrhein-Westfälische Landesregierung kündigt landesweite Regelung zur Beschränkung sozialer Kontakte an. Ab Wochenbeginn sind Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen* verboten. Öffentliches Leben in Remscheid jetzt auf ein Minimum reduziert. Zu Hause bleiben und soziale Kontakte vermeiden gilt mehr als denn je.

Im Kampf gegen die anhaltende massive Ausbreitung des Corona-Virus haben die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder sich heute auf ein bundesweit abgestimmtes Vorgehen verständig. Die sozialen Kontakte zwischen Bürgerinnen und Bürgern werden weiter drastisch eingeschränkt. Hierzu ist noch für heute (Sonntag, 22.03.2020) eine Verordnung des Landes NRW angekündigt, die die derzeit gültige Allgemeinverfügung der Stadt Remscheid ersetzen wird.

Nach bisherigem Kenntnisstand ergibt sich für Remscheid im Wesentlichen eine bedeutende Veränderung: *Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.

Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.

Ebenfalls angekündigt wurden drastische Strafen bei Zuwiderhandlungen.

Die Verordnung des Landes tritt am Tag nach der Verkündigung und somit voraussichtlich am morgigen Montag, 23.03.2020, in Kraft.

Oberbürgermeister Mast-Weisz: „Ich begrüße, dass es nun endlich zu einer landesweit abgestimmten Vorgehensweise gekommen ist. Der bisherige Flickenteppich unterschiedlichster Verordnungen in den Städten Nordrhein-Westfalens hat zu großer Verunsicherung bei den Menschen geführt. Ich bitte alle Remscheiderinnen und Remscheider darum, diese landesweite Verordnung sehr ernst zu nehmen. Nur auf diesem Weg kann es gelingen, Infektionsketten zu unterbrechen und damit die Pandemie wirksam zu bekämpfen.“

Städtedreieck beschränkt Zusammenkünfte auf vier Personen

Schulterschluss und gemeinsamer Brandbrief ans Land. Einheitliche Verfügung für alle gefordert.

Das Bergische Städtedreieck hat am Freitag den Schulterschluss in der Corona-Krise vollzogen: Die drei Oberbürgermeister Andreas Mucke (Wuppertal), Tim Kurzbach (Solingen) und Burkhard Mast-Weisz (Remscheid) haben sich darauf geeinigt, die Bestimmungen weiter zu verschärfen: Daher sind ab Samstag, 21. März (0 Uhr), Zusammenkünfte mit mehr als vier Personen in allen drei Städten untersagt.

Frisöre jetzt auch geschlossen

Das haben die Oberbürgermeister in einer gemeinsamen Krisen-Konferenz am Nachmittag beschlossen. Sie haben sich ferner darauf verständigt, ihre derzeit geltenden Allgemeinverfügungen, in denen die Beschränkungen des Öffentlichen Lebens festgelegt sind, zu harmonisieren. Das gewährleistet denselben Status an Schutzmaßnahmen im Bergischen Städtedreieck. Neu für Remscheid außerdem: Frisörgeschäfte sind ebenfalls zu schließen. Frisörinnen und Frisöre können aber weiterhin Kunden unter Beachtung der Hygienebestimmungen im Rahmen von Hausbesuchen bedienen.

Über dieses Vorgehen haben die Städte die Regierungspräsidentin als Leiterin der Kommunalen Aufsichtsbehörde informiert. Die Städte Wuppertal, Solingen und Remscheid wählen diesen Weg in Ermangelung einer klaren Landesverfügung. Die Oberbürgermeister sehen diesen Schritt angesichts der steigenden Zahlen an Infizierten sowie des ersten Corona-Toten im Bergischen Land als zwingend notwendig an.

Oberbürgermeister wenden sich an Städtetag

Unterstützt vom Deutschen Städtetag wenden sich Andreas Mucke, Tim Kurzbach und Burkhard Mast-Weisz in einem Brief an die Landesregierung. Darin fordern die Oberbürgermeister, umgehend eine eindeutige Verfügung des Landes, die als Grundlage für alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen dient. Die bisherige Praxis der Landesregierung, mit Erlassen und Weisungen zu arbeiten, führe zu einem erheblichen Umsetzungsaufwand in allen Städten und führe zu unterschiedlichen Regelungen und damit zu Verwirrung bei den Menschen. Es sei dringend an der Zeit, dieses Vorgehen zu ändern und zukünftig mit Rechtsverordnungen zu arbeiten. Die Oberbürgermeister verweisen auf die Beispiele in anderen Bundesländern (Bayern, Saarland), die bereits entsprechend handeln.

An die Menschen in Wuppertal, Solingen und Remscheid richten die drei Stadt-Chefs erneut den dringenden Appell, zu Hause zu bleiben und die sozialen Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren. Die neue Allgemeinverfügung zeige nicht nur die neuen Beschränkungen auf – sondern sie diene auch als Beweis für den Ernst der Lage.

Link-Tipp

Link zur Allgemeinverfügung zum Zwecke der Verhütung und Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 vom 20. März 2020: https://remscheid.de/rathaus-und-politik/medienpool/dokumente050/0.02-2020-Amtsblatt-Nr.8-20Maerz-Sonderausgabe.pdf!

Städtische Dienststellen und Verwaltungsgebäude für Publikumsverkehr geschlossen

Zur Eindämmung des Corona-Virus sollen die Menschen möglichst alle sozialen Kontakte vermeiden. Dies gilt auch für Behördenbesuche. Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Remscheid entschieden, alle Dienststellen und Verwaltungsgebäude bis aus Weiteres für den Publikumsverkehr zu schließen.

Kontaktaufnahmen bzw. Terminvereinbarungen zur Klärung absolut notwendiger Anliegen erfolgen ausschließlich per Telefon über die zentrale Rufnummer 16-00 oder über die Funktions-E-Mail-Adressen der jeweiligen Bereiche. Hierzu stehen folgende Anschriften zur Verfügung :

Für alle anderen Anliegen nutzen Sie bitte die generelle Anschrift remscheid@remscheid.de.

Selbstverständlich stehen auch die Briefpost, die jeweiligen Hausbriefkästen und die bekannten Faxnummern zur Verfügung.

Bitte haben Sie Verständnis für die geänderte Situation vor Ort und wenden Sie sich nur in dringenden Notfällen an diese Kontakt-Adressen.

Hinweis: Das Innenministerium hat klargestellt, dass Bürgern keine Nachteile entstehen, wenn Personalausweise und Reisepässe zum jetzigen Krisenzeitpunkt nicht neu beantragt werden. „Das Innenministerium hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein vorhandenes gültiges Dokument reicht – entweder der Reisepass oder der Personalausweis. Auch ein abgelaufener Ausweis gilt noch als Identitätsnachweis. Die Bürger können somit ihrer Pflicht zum Identitätsnachweis nachkommen. Dem Ministerium ist wichtig, dass Menschen jetzt dem dringenden Rat der Bundes- und Landesregierung folgen und zu Hause bleiben. Die Stadt Remscheid weist darauf hin, das durch den eingeschränkten Dienstbetrieb keine Nachteile bei möglichen Fristversäumnissen entstehen und kein Verwarngeld verlangt wird. Dies hat auch das Ministerium ausdrücklich bestätigt.

Stadtwerke: Fahrplan wird weiter reduziert

Ab Montag, 23. März 2020, reduziert der SR-Verkehrsbetrieb sein Fahrplanangebot erneut.

Auf Remscheider Liniengebiet fahren die Busse dann bis auf Weiteres täglich nach dem Samstagsfahrplan. Das bedeutet, dass Fahrten, die bisher alle 20 Minuten stattfanden, dann alle 30 Minuten durchgeführt werden und Fahrten, die vorher einen 30 Minuten-Takt hatten, auf einen 60 Minuten-Takt umgestellt werden.

Sonntags wird nach dem Sonn- und Feiertagsfahrplan gefahren.

Ab der Nacht von Freitag, 20.03. auf Samstag, 21.03. wird der NachtExpress-Verkehr verkürzt. Die letzten Fahrten starten um 22.20 Uhr bzw. 22.21 Uhr (Linien NE12, NE16, NE18 und NE19) und 22.50 Uhr bzw. 22.51 Uhr (Linien NE13, NE14, NE17 und NE20).
Auf der Linie NE15/615 entfallen die Fahrt um 23.21 Uhr ab Remscheid Hbf sowie alle Fahrten nach Mitternacht. Der AST-Verkehr Hasten/ Westen und Lennep/ Bergisch-Born/ Wermelskirchen ab 23.00 Uhr entfällt komplett.

IGR: Hockey im Homeoffice

Eine Woche ohne den geliebten Sport ist für aktive Sportler*innen eine Herausforderung – für den Körper und für die Psyche. Die IGR Remscheid hat ein Trainingskonzept für zuhause entwickelt.

IGR-Spielerin Anna Behrendt und Trainer Markus Feldhoff haben in den vergangenen Tagen durchgearbeitet. Um den Aktiven des Vereins die Möglichkeit fürs „Hockey-Homeoffice“ zu bieten, haben die beiden ein Trainingskonzept für daheim entwickelt.

IGR-Spielerin Anna Behrendt trainiert in der Garage. Foto: IGR Remscheid
IGR-Spielerin Anna Behrendt trainiert in der Garage. Foto: IGR Remscheid

Übungen für zuhause

Insgesamt 101 Technikübungen und über 50 Fitnessübungen stehen im Corona-Trainingsplan zur Verfügung. Foto: IGR Remscheid
Insgesamt 101 Technikübungen und über 50 Fitnessübungen stehen im Corona-Trainingsplan zur Verfügung. Foto: IGR Remscheid

In einer riesigen Videoreihe werden Übungen vorgestellt, die aufeinander aufbauen und zum Nachmachen in Keller, Garage oder Garten anregen und einladen. Die Übungen sind für alle Aktiven der IGR ab U9 bis zu den Senioren geeignet. Mit 101 Rollhockey-Technikübungen und über 50 Fitnessübungen steht dem Fortlauf des Trainings nichts im Weg.

„Eine Wahnsinnsarbeit haben die zwei geleistet und die erste Resonanz ist super. Gestresste Eltern können jetzt ihren Nachwuchs endlich wieder mit Hockey beschäftigen“, ist Georg Feldhoff, Vorsitzender der IGR Remscheid, begeistert. Das Hockey-Homeoffice steht allen Aktiven der IGR zur Verfügung. Zugangsdaten erhält man nach Anmeldung per E-Mail von Markus Feldhoff.

Gutschein: Lokale Gastronomie stärken

Die Remscheider Gastronomieszene hat eine Bürgeridee aufgegriffen und wirbt darum Gutscheine von lokalen Gastronomiebetrieben zu kaufen, um den Umsatztotalausfall während der Corona-Krise bei bleibenden Fixkosten abzufedern.

Torsten Dehnke vom Miro in der Scharffstraße hat dazu die Facebookseite „Unser Remscheid – Unser Genuss“ ins Leben gerufen und dazu einige Gastrobetriebe aufgelistet, mit den Links wo man Gutscheine dazu erwerben kann. Auch der Lüttringhauser Gastronom Markus Kärst, Vorsitzender des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands für Remscheid (DEHOGA Remscheid) und Inhaber u.a. vom Hotel-Restaurant Kromberg, unterstützt und begrüßt diese Solidaritätsaktion.

Jetzt kaufen und nach der Krise einlösen.

Hier eine alphabetische Auflistung von einigen Gastronomiebetrieben, die sich an der Aktion beteiligen.

Ausgangssperre nur durch strikte Einhaltung alle Einschränkungen und Verbote zu verhindern

Nach heutigem Stand wurden 14 Remscheider Bürgerinnen/Bürger positiv auf Covid-19 getestet. Zusätzlich befinden sich 118 Remscheiderinnen/Remscheider in angeordneter Quarantäne. Eine Erfassung der freiwilligen Quarantäne erfolgt nicht mehr. Thomas Neuhaus, der Leiter des Remscheider Krisenstabes, warnt eindringlich davor, diese für NRW vergleichsweise geringen Zahlen, als „Entwarnung“ zu nehmen: „Die Lage ist ernst, sehr ernst. Wir müssen leider auch in Remscheid mit Toten rechnen. Auch bei uns gibt es immer mehr erkrankte Menschen, die unerkannt bleiben. Es ist davon auszugehen, dass deutlich mehr als die offiziell bestätigten 14 Personen infiziert sind. Eine Nachverfolgung der Infektionsketten ist nicht mehr vollständig möglich.“

Ausgangssperre droht

Die einzige Chance das Infektionsgeschehen zu verlangsamen, liegt nun in der absoluten Beschränkung aller sozialen Kontakte auf das zwingend erforderliche Mindestmaß. Es wurden bereits zahlreiche Einschränkungen und Verbote ausgesprochen, die uns alle massiv in unserem täglichen Leben einschränkten und vor große Herausforderungen stellen. Wenn wir jetzt nicht dazukommen, dass diese Maßnahmen ausnahmslos von Jedem und Jeder in dieser Stadt beachtet werden, wird eine komplette Ausgangssperre in Kürze unumgänglich sein. Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz appelliert daher: „Bleiben Sie soeben es geht zu Hause. Vermeiden Sie unnötige soziale Kontakte, so schwer es auch fällt. Es ist jetzt nicht die Zeit für Partys und gesellige Runden – weder drinnen noch draußen und über alle Generationen! Retten Sie dadurch Leben. Helfen Sie durch umsichtiges Verhalten, die Gesundheit derer aufrecht zu erhalten, die in dringenden Schlüsselpositionen von uns allen benötigt werden (z. B. medizinisches Personal, Lebensmitteleinzelhandel, Infrastruktursektor, Feuerwehr, Polizei und Ordnungskräfte).

Viele Menschen in unserer Stadt beherzigen dies bereits. Leider zeigen tägliche Beobachtungen, Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern und auch die Einsatzlisten des Kommunalen Ordnungsdienstes dass dies noch nicht Jede/Jeder verinnerlicht hat. Dies Stadt Remscheid versucht hier durch diverse Medienveröffentlichungen, durch Aufklärung, durch Gespräche auf zahlreichen Ebenen zu sensibilisieren. „Bitte halten Sie dringend alle ausgesprochenen Einschränkungen und Verbote ein. Sie schützen damit nicht nur Ihr eigenes Leben, sondern auch das Leben Dritter. Und Sie verhindern so eine komplette Ausgangssperre“, so Thomas Neuhaus, Leiter des Krisenstabes.

Besonders wichtig ist es jetzt auch, für Menschen da zu sein, die sich beispielsweise in Notsituationen oder in Quarantäne befinden. Auch Menschen, die zu den Risikogruppen gehören, brauchen Unterstützung.

Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz und Beig. Thomas Neuhaus heben hervor, dass es hierzu bereits zahlreiche öffentliche und auch private Hilfsangebote und Vernetzungen gibt. Gebündelt werden diese unter dem städtischen Hilfstelefon für Ältere und Vorerkrankte, Tel. 464 53 51. Allen Remscheiderinnen und Remscheider, die sich hier oder in anderweitigen Hilfsaktionen engagieren, gebührt großer Dank.

An alle anderen geht die Bitte von Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz: „Schauen Sie nach Ihren Nachbarn, nach Ihren Angehörigen, fragen Sie, ob Hilfe benötigt wird und helfen Sie!“.

Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz: „Lassen Sie uns die aktuelle Krise von bisher unbekanntem Ausmaß gemeinsam in unserer Stadt Remscheid meistern. Bleiben Sie gesund! Mein abschließender Dank geht an alle, die derzeit hier und überall in den Schlüsselfunktionen zum Funktionieren der Stadtgesellschaft beitragen und dabei für uns alle täglich ihre Gesundheit riskieren!“.

Sparkasse: Auch in der Krise da

Die Stadtsparkasse Remscheid hält den Betrieb auch in der Corona-Krise aufrecht. Zum Schutz der Mitarbeitenden und Kunden müssen aber bestimmte Regeln eingehalten werden.

Angesichts der um sich greifenden Infektion mit dem Corona-Virus hält die Stadtsparkasse Remscheid ihren Betrieb aufrecht, hat allerdings vorübergehend einige strukturelle Veränderungen vorgenommen. Dabei betont Vorstandsvorsitzender Michael Wellershaus nachdrücklich: „Wir stellen die kreditwirtschaftliche Versorgung im Remscheid weiterhin sicher. Alle Zahlungsverkehrssysteme, auch das Online-Banking, bleiben funktionsfähig. Die Bargeldversorgung ist vollumfänglich gesichert“. Auch die Geldautomaten an allen Standorten sind und bleiben funktionsfähig und werden wie gewohnt aufgefüllt.

Kontaktaufnahme möglichst telefonisch oder per E-Mail

Die Öffnungszeiten im Kundencenter in der Sparkassen-Hauptstelle Alleestraße sowie in den Geschäftsstellen Handweiser, Hasten, Lennep und Lüttringhausen ändern sich zunächst nicht. „Sollte es hier Einschränkungen geben müssen, um personelle Kapazitäten zu bündeln, werden wir hierüber zeitnah informieren“, sagt Unternehmenssprecherin Ann-Kristin Soppa. Aktuell können alle Serviceleistungen wie gewohnt in Anspruch genommen werden. „Wir möchten unsere Kundinnen und Kunden allerdings herzlich bitten, wenn irgend möglich den Kontakt über Telefon und E-Mail herzustellen und so die Eindämmung der Infektionskette zu unterstützen“, bittet Herbert Thelen, stellvertretendes Vorstandsmitglied. Ein wesentliches Instrument hierzu ist das KundenServiceCenter, das montags bis freitags von 8 bis 19 Uhr telefonisch unter 0 21 91/16-60 sowie per E-Mail an info@stadtsparkasseremscheid.de erreichbar ist. Dort können viele Bankgeschäfte unkompliziert und schnell erledigt werden. „Wir kümmern uns darum, alle Anfragen zügig zu bearbeiten, bitten aber um Verständnis, wenn nicht jedes Anliegen sofort beantwortet werden kann. Auch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen nach der Schließung von Schulen und Kindertagesstätten vor dem Problem, ihre Kinder zu Hause versorgen und betreuen zu müssen“, sagt Herbert Thelen.

Sollte persönliches Erscheinen in der Hauptstelle Alleestraße und den Geschäftsstellen unumgänglich sein, bittet die Stadtsparkasse um Terminvereinbarung entweder direkt bei den jeweiligen Kundenberatern bzw. -beraterinnen oder über das KundenServiceCenter. Bei unaufschiebbaren Besuchen appelliert der Sparkassen-Vorstand: „Bitte nehmen Sie Rücksicht und halten an Kassen- und Serviceschaltern den empfohlenen Mindestabstand von zwei Metern ein.“

Unbürokratische Hilfen für die Wirtschaft

Unzweifelhaft leidet die gewerbliche Wirtschaft mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern massiv unter den einschneidenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Auch hier versichert Vorstandsvorsitzender Wellershaus: „Wir stehen an der Seite aller Privat- und Firmenkunden, um die Auswirkungen der Corona-Krise so weit wie möglich abzumildern.“ Alle verfügbaren Detailinformationen über die finanziellen Hilfen der KFW-Bank werden schnellstmöglich an die Kunden weitergegeben. Die kurzfristig angekündigten Programme für die zusätzliche Liquiditäts- und Kreditversorgung sollen die von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen, Selbstständigen und andere Kreditnehmer schnell, pragmatisch und effektiv erreichen. Daran wird derzeit mit Hochdruck gearbeitet. Entsprechende Fragen beantworten die bekannten Firmenkundenberater gerne. Wir beraten unsere Unternehmen gerade auch in Krisenzeiten und ihnen stehen mit schneller Unterstützung zur Seite.

Verantwortung übernehmen

„Mit allen getroffenen Maßnahmen übernehmen wir Verantwortung für die Gesundheit unserer Kolleginnen und Kollegen und unserer Kundinnen und Kunden sowie für das für uns
alle wichtige Gesundheitssystem. Wir möchten und müssen dazu beitragen, die Infektionsketten so schnell wie es geht zu unterbrechen. Nur gemeinsam können wir diese weltumspannende Krise bewältigen. Ich wünsche uns allen, dass wir gestärkt aus diesen schwierigen Zeiten hervorgehen und unser Gemeinschaftsgefühl neu entdecken“, bekräftigt Michael Wellershaus.

Die Stadtsparkasse Remscheid informiert regelmäßig unter www.sparkasse-remscheid.de und über ihre Social-Media-Kanäle bei facebook und Instagram über eine Anpassung der bisherigen Maßnahmen während der Corona-Krise.

TBR: Abweichende Regelungen bei Zahlungen und Publikumsverkehr

Ab sofort werden keine Barzahlungen mehr bei den Technischen Betrieben Remscheid (TBR) entgegengenommen.

Das bedeutet für die folgenden Bereiche:

  • Wertstoffhof: Für zahlungspflichtige Abfälle besteht vor Ort die Möglichkeit, per EC Karte zu zahlen.
  • Sperrmüllexpress: Anträge werden nur noch gegen Vorlage eines Überweisungsbelegs anstelle der bislang üblichen Barvorauszahlung angenommen. Die Beträge können Sie hier einsehen: https://www.tbr-info.de/files/daten/entsorgung/download/Sperrgutexpress_27102015.pdf. Antrag und Zahlungsbeleg können entweder per E-Mail (abfallentsorgung@tbr-info.de) übersandt oder auch in den Hausbriefkasten Nordstraße 48 eingeworfen werden. Der Abholtermin wird dann telefonisch oder per E-Mail mitgeteilt.
  • Grundabgaben: Vereinbarte Ratenzahlungen können ebenfalls nicht mehr bar entgegengenommen werden. Die Beträge sind zu überweisen.

Publikumsverkehr: Die Dienstgebäude der TBR in der Nordstraße 48 und Lenneper Straße 63 sind bis auf weiteres für den Publikumsverkehr gesperrt. Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Abstimmung und Rückmeldung durch die Ansprechpartner der TBR möglich.

Leitstelle der Ordnungsbehörde unter (0 21 91) 16 – 9000 erreichbar

Mit der Einrichtung einer neuen Leitstelle reagiert die Remscheider Ordnungsbehörde auf Einsatzaufkommen und Nachfragen in Zusammenhang mit dem COVID-19-Infektionsgeschehen und der gestern bekanntgemachten Allgemeinverfügung zum Zwecke der Verhütung und Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2.

Ab sofort ist die Ordnungsbehörde für sämtliche ordnungsbehördlichen Sachverhalte sowie für inhaltliche Fragen zur Allgemeinverfügung montags bis freitags von 7 bis 22 Uhr sowie samstags und sonntags von 10 bis 22 Uhr unter der Telefonnummer (0 21 91) 16 – 9000 und per E-Mail unter leitstelle.ordnungsamt@remscheid.de erreichbar.
Die Leitstelle der Ordnungsbehörde beantwortet ausschließlich ordnungsbehördliche Fragen.

Übersicht Telefonangebote Stadt Remscheid

  • Allgemeine Hotline: 16-2000
  • Medizinische Hotline: 16-3555
  • Hotline Ordnungsamt: 16-9000
  • Hilfetelefon für Ältere und Vorerkrankte: 4645351

Link-Tipp

Link zur Allgemeinverfügung zum Zwecke der Verhütung und Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 vom 17. März 2020:
https://remscheid.de/rathaus-und-politik/medienpool/dokumente050/0.02-2020-Amtsblatt-Nr.5a-17Maerz-Sonderausgabe.pdf

Stadt verschärft kontaktreduzierende Maßnahmen

Corona-Virus: Stadt verschärft kontaktreduzierende Maßnahmen zur Verlangsamung des COVID-19-Infektionsgeschehens im Stadtgebiet Remscheid

Unter Berücksichtigung der dynamischen Entwicklung der Ausbreitung des Coronavirus SARS CoV 2 hat sich die Stadt Remscheid heute zu einer Verschärfung der kontaktreduzierenden Maßnahmen zur Verlangsamung des Infektionsgeschehens und zum Schutz der medizinischen und pflegerischen Infrastruktur in Remscheid entschlossen.

Ab sofort bis auf weiteres wird für das Stadtgebiet Remscheid folgendes angeordnet:

1. Alle auf Remscheider Stadtgebiet stattfindenden

  • öffentlichen und privaten Veranstaltungen sowie
  • Personenansammlungen von mehr als zehn Personen außerhalb von privaten Wohnungen sind untersagt. Hierzu zählen auch sämtliche Zusammenkünfte
    • in Schulen und Kindertagesstätten
    • in Vereinen
    • in Sport- und Freizeiteinrichtungen
    • in Parkanlagen
    • in Kleingartenanlagen
    • in Kirchen und Gemeindehäusern
    • in Moscheen
    • anderer Glaubensgemeinschaften
    • bei Trauerfeiern und Beerdigungen.

2. Auf dem Remscheider Stadtgebiet ist allen Personen

  • die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen
  • die Wahrnehmung von Angeboten in Musikschulen
  • die Wahrnehmung von Angeboten in sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich
  • der Sportbetrieb auf und in Sporthallen, Sportplätzen und Sportanlagen
  • der Aufenthalt auf und die Nutzung von öffentlich zugänglichen Spielplätzen und Bolzplätzen
  • der Aufenthalt auf und die Nutzung von Schulhöfen außerhalb der Notbetreuung
  • die Teilnahme an Kulturveranstaltungen
  • die Teilnahme an Reisebusreisen

untersagt.

3. Folgende Einrichtungen dürfen nicht geöffnet werden

  • Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen, Cafés und ähnliche Einrichtungen
  • Theater, Museen und ähnliche Einrichtungen
  • Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich
  • Bibliotheken
  • Trauerhallen und Verabschiedungsräume
  • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
  • Messen, Ausstellungen und ähnliche Einrichtungen
  • Kinos
  • Freizeit- und Tierparks
  • Angebote von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen)
  • Spezialmärkte
  • Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
  • Sportanlagen
  • Schwimm- und Spaßbäder
  • Saunen
  • Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
  • Fahrschulen
  • Physio- und Massageeinrichtungen (s.a. 7.)
  • öffentlich zugängliche Spielplätze und Bolzplätze
  • alle Verkaufsstellen des Einzelhandels mit Ausnahme von
    • Einzelhandel für Lebensmittel
    • Wochenmärkte
    • Abhol- und Lieferdienste
    • Getränkemärkte
    • Apotheken
    • Sanitätshäuser
    • Drogerien
    • Tankstellen
    • Banken und Sparkassen
    • Poststellen
    • Frisöre
    • Reinigungen
    • Waschsalons
    • Zeitungsverkauf
    • Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und Großhandel.

Die vom Öffnungsverbot ausgenommenen Verkaufsstellen haben bei ihrer Öffnung allerdings ausdrücklich sicherzustellen, dass die Hygienebestimmungen eingehalten werden, der Zutritt im erforderlichen Maße gesteuert wird und Warteschlangen durch organisatorische Maßnahmen vermieden werden.

4. Gastronomiebetriebe

Der Betrieb aller erlaubnispflichtigen und erlaubnisfreien Gastronomiebetriebe ist untersagt, soweit Speisen oder Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht oder angeboten werden. Ausschließlich zum Verzehr außer Haus dürfen Speisegaststätten, Imbissbetriebe und Catering-Unternehmen Speisen und Getränke verabreichen, sofern ein Aufenthalt von Gästen auf die Abholung der Speisen und Getränke begrenzt ist, Hygienebestimmungen eingehalten werden, der Zutritt im erforderlichen Maße gesteuert wird und Warteschlangen durch organisatorische Maßnahmen vermieden werden.

5. Hotels

Hotels und Beherbergungsbetriebe dürfen ihre Betten ausschließlich zu notwendigen und nicht zu touristischen Zwecken anbieten und überlassen. Hotels und Beherbergungsbetriebe dürfen zudem ausschließlich ihre eigenen Übernachtungsgäste bewirten.

6. Dienstleiste rund Handwwerker

Dienstleister und Handwerker (auch Optiker und Hörgeräteakustiker) können ihren entsprechenden Tätigkeiten unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen weiterhin nachgehen.

7. Gesundheitswesen

Einrichtungen des Gesundheitswesens können unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet bleiben. Hierzu zählt auch die Durchführung von medizinisch verordneter Physiotherapie.

8. Rückkehrer aus RKI-Krisengebieten

Personen, die sich in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet entsprechend der jeweils aktuellen Festlegung durch das Robert-Koch-Institut (RKI) (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html) aufgehalten haben, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit ihrer Rückkehr aus einem dieser Gebiete folgende Einrichtungen nicht betreten

  • Gemeinschaftseinrichtungen (Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen, „Kinderbetreuung in besonderen Fällen“
  • Schulen und Heime, in denen überwiegend minderjährige Personen betreut werden)
  • betriebserlaubte Einrichtungen nach § 45 SGB VIII (stationäre Erziehungshilfe)
  • Krankenhäuser
  • Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt
  • Dialyseeinrichtungen
  • Tageskliniken
  • Stationäre Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe
  • Berufsschulen
  • Hochschulen

9. Pflegeeinrichtungen

Vollstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe, in denen besonders schutzbedürftige Personen leben, sowie für anbieterverantwortete Wohngemeinschaften im Sinne des § 24 Abs. 3 – 5 Wohn- und Teilhabegesetz haben folgende Besuchseinschränkungen und Betriebsregelungen umzusetzen und einzuhalten:

  • Personen, die sich in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet entsprechend der jeweils aktuellen Festlegung durch das Robert-Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit ihrer Rückkehr aus einem dieser Gebiete diese Einrichtungen nicht betreten.
  • Kontaktpersonen der Kategorien 1 und 2 (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktperson/Management_Download.pdf?__blob=publicationFile) dürfen diese Einrichtungen nicht betreten.
  • Die Zugänge in die Einrichtung sind zu minimieren.
  • Gemeinschaftsaktivitäten mit Externen sind untersagt.
  • Kantinen, Cafeterien oder andere der Öffentlichkeit zugänglichen Einrichtungen für Patienten und Besucher sind zu schließen.
  • Sämtliche Veranstaltungen wie Vorträge, Lesungen, Informationsveranstaltungen etc. sind zu unterlassen.
  • Besuche sind auf das Notwendigste zu beschränken: je Bewohnerin / je Bewohner im Regelfall eine Person je Tag. Die Besuche sollen max. eine Stunde dauern. Die Bewohnerinnen und Bewohner sind von der Einrichtung über persönliche Schutzmaßnahmen zu unterweisen und haben diese einzuhalten. Ein Besuch ist ausdrücklich nur mit Schutzmaßnahmen mittels Mund-, Nasenschutz und Händewaschen sowie mit Hygieneunterweisung erlaubt.
  • Besuche haben nur noch auf dem Zimmer stattzufinden, nicht mehr in Gemeinschaftsräumen.
  • Es ist eine Besucher- und Mitarbeiterregistrierung mittels Register vorzunehmen.
  • Ausnahmen für nahestehende Personen können nur im Einzelfall (z.B. im Rahmen der Sterbebegleitung) unter Auflagen zugelassen werden.
  • Ebenfalls ausgenommen sind medizinisch erforderliche Besuche.

Die neue Allgemeinverfügung mit heutigem Datum ersetzt die Allgemeinverfügung vom 16. März.

Link-Tipp

Link zur Allgemeinverfügung zum Zwecke der Verhütung und Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 vom 17. März 2020:
https://remscheid.de/rathaus-und-politik/medienpool/dokumente050/0.02-2020-Amtsblatt-Nr.5a-17Maerz-Sonderausgabe.pdf!

Aktuelle Lage: Eine weitere Infizierte im Stadtgebiet

Aktuelle Lage: Eine weitere Infizierte im Stadtgebiet Remscheid

Bei dem bestätigten Fall handelt es sich um die Ehefrau des Mietwagen-Fahrers einer Nahost-Reisegruppe. Sie befindet sich zur stationären Versorgung im Sana-Klinikum. Ihr geht es den Umständen entsprechend gut.

Aktuell befinden sich 64 Remscheiderinnen und Remscheider in angeordneter Quarantäne. Eine Erfassung der freiwilligen Quarantäne erfolgt nicht mehr.

Achtung

Mit Fortschreiten des Infektionsgeschehens gibt es immer mehr Menschen, die an Covid-19 erkrankt sind und unerkannt bleiben. Bereits heute ist davon auszugehen, dass sich deutlich mehr Remscheiderinnen und Remscheider als die offiziell bestätigten neun Personen mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 angesteckt haben.

Auch die Dunkelziffer der sogenannten begründet verdächtigen Menschen nach den Richtlinien des Robert-Koch-Instituts (RKI) dürfte bereits sehr hoch sein.

Das Infektionsgeschehen ist jetzt so weit fortgeschritten, dass die Nachverfolgung der Infektionsketten nicht mehr vollständig möglich ist.