GRÜNE: Verzögerter Start der Impfzentren führt zu neuerlichem Informationschaos

Zur Verschiebung des Starts der Impfzentren erklärt David Schichel, Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN: „Die katastrophale Informationspolitik des Landes und erneute Planungspannen bei den Impfungen führen uns schon wieder in ein Informationschaos. In Windeseile mussten die Kommunen Ende letzten Jahres Impfzentren aufbauen, Räumlichkeiten und Personal finden. Seitdem warten die Zentren auf den Start der Impfungen, der immer weiter verzögert wird. Auf den Kosten für den Betrieb bleibt die Stadt sitzen, denn anders als für privat angemietete Flächen, zahlt das Land den Kommunen für die Bereitstellung der Impfräume keinen Cent.

Zu Lasten unserer älteren Mitbürger*innen wird der Impfstart nun um eine weitere Woche nach hinten geschoben. Dies sind sieben verlorene Tage bei der Bekämpfung der Pandemie. Die Stadt Remscheid hatte alles auf den 1. Februar eingerichtet. Eine vom Land gewünschte gemeinsame Benachrichtigung durch Oberbürgermeister Mast-Weisz und Landesgesundheitsminister Laumann, wurde gerade versandt und wird mittlerweile bei den ersten Bürger*innen im Briefkasten gelandet sein. Der hier genannte Termin ist aber seit heute bereits wieder obsolet. Wir erwarten, dass das Land für diesen Aufschub und die neuerlich notwendige Information an die Bevölkerung gerade steht und weder den Schwarzen Peter, noch die Kosten weiter auf die Kommunen abwälzt.“

Zwei Schwerverletzte bei Frontalzusammenstoß

Heute Morgen (20.01.) um 06:15 Uhr ist es auf der Friedrich-Offermann-Straße (L 288) zu einem Verkehrsunfall mit zwei verletzten Personen gekommen.

Eine 29-jährige Rösratherin war mit ihrem VW Golf aus Richtung Forsbach in Richtung Bensberg unterwegs. Aus bisher unbekanntem Grund kam die Fahrerin nach rechts von der Fahrbahn ab. Als sie dies bemerkte, lenkte sie vermutlich stark nach links, prallte jedoch zuerst vor ein Verkehrszeichen und schleuderte dann mit ihrem Pkw in den Gegenverkehr, wo sie mit dem Mercedes eines 56-jährigen Odenthalers kollidierte. Bei der Kollision prallten die Pkw voneinander ab und wurden in den Straßengraben geschleudert.

Die Unfallverursacherin wurde dabei in ihrem Pkw eingeschlossen und musste von der Feuerwehr befreit werden.

Beide Unfallbeteiligten wurden schwer verletzt mit Rettungswagen in Krankenhäuser gebracht. Es bestand keine Lebensgefahr.

Der Sachschaden wurde auf insgesamt circa 33.000 Euro geschätzt. Beide Pkw dürften einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten haben und wurden anschließend abgeschleppt. Für die Dauer der Unfallaufnahme sowie die anschließenden Aufräumarbeiten war die Straße rund vier Stunden gesperrt. (ct)

Tötung männlicher Eintagsküken ab 2022 verbieten

Nach Plänen der Bundesregierung soll das millionenfache Töten männlicher Küken in der Legehennen-Zucht ab Anfang 2022 verboten sein. Ein entsprechender Gesetzesentwurf von Bundesagrarministerin Julia Klöckner wurde heute vom Bundeskabinett verabschiedet.

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilt mit:

Nach Plänen der Bundesregierung soll das millionenfache Töten männlicher Küken in der Legehennen-Zucht ab Anfang 2022 verboten sein. Ein entsprechender Gesetzesentwurf von Bundesagrarministerin Julia Klöckner wurde heute vom Bundeskabinett verabschiedet. Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser begrüßte die Gesetzespläne: „Endlich wird dieser tierschutzwidrigen Praxis ein Ende gesetzt. Ziel muss es sein, dass die Wirtschaft schnellstmöglich auf tierschützende Praktiken bei der Legehennen-Erzeugung wie der Geschlechtsbestimmung im Ei umsteigt.“ Vorausgegangen waren verschiedene Initiativen aus Nordrhein-Westfalen in den zurückliegenden Jahren, um das Ende der tierschutzwidrigen Praxis des Kükentötens zu forcieren.

Endlich wird dieser tierschutzwidrigen Praxis ein Ende gesetzt.

Ursula Heinen-Esser, NRW-Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Ministerin Heinen-Esser ruft Verbraucherinnen und Verbraucher dazu auf, bereits jetzt mit ihrem Einkaufsverhalten Einfluss zu nehmen: „Schon heute gibt es Alternativen im Lebensmitteleinzelhandel wie etwa die Mast von Bruderhähnchen oder die Aufzucht von Hühnern, die sowohl Eier legen als auch Fleisch ansetzen. Greifen Sie bewusst zu Produkten, für die keine männlichen Küken unnütz getötet wurden.“

Hintergrund

Auf Veranlassung des nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsministeriums hatten im Jahr 2013 die zuständigen Veterinärämter Brütereien die Tötung männlicher Eintagsküken in Nordrhein-Westfalen untersagt. Dagegen klagten Unternehmen, woraufhin das Verwaltungsgericht Minden und das Oberverwaltungsgericht Münster im Jahr 2016 die Untersagungsverfügungen als rechtswidrig aufgehoben und die Tötung männlicher Eintagsküken in Brütereien als gesetzeskonform eingestuft haben. Sie sei nach Abwägung aller Belange tierschutzrechtlich nicht zu beanstanden. Daraufhin wurde auf Veranlassung des nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsministeriums das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig angerufen, welches im Juni 2019 im Revisionsverfahren die Tötung männlicher Eintagsküken nur für übergangsweise zulässig erklärte. Grundsätzlich sei das Töten männlicher Eintagsküken nicht vereinbar mit dem Tierschutzrecht.

Einen Überblick über mögliche Alternativen beim Eierkauf bietet die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen:
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/lebensmittel/lebensmittelproduktion/toetung-von-eintagskueken-diese-alternativen-gibt-es-11924

Kostenlose Mietfahrzeuge für Klinikpersonal und Altenpfleger

Landesregierung verlängert Sofortprogramm. Gesundheitspersonal kann weiterhin kostenfreie Mietfahrzeuge für den Weg zur Arbeit nutzen. Das Verkehrsministerium hat das Förderprogramm für die Mobilität von Menschen, die in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, im öffentlichen Rettungsdienst und in weiteren Einrichtungen arbeiten, verlängert.

Das Ministerium für Verkehr teilt mit:

Gesundheitspersonal kann weiterhin kostenfreie Mietfahrzeuge für den Weg zur Arbeit nutzen. Das Verkehrsministerium hat das Förderprogramm für die Mobilität von Menschen, die in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, im öffentlichen Rettungsdienst und in weiteren Einrichtungen arbeiten, verlängert. Sie können Mietfahrzeuge für den Weg zur Arbeit kostenlos anmieten, wenn sie kein eigenes Auto nutzen können.

„Wir sorgen dafür, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Gesundheitsämtern gut zur Arbeit kommen. Sie halten seit Monaten mit ihrem Einsatz das Gesundheitssystem am Laufen. Da kann unser Förderprogramm eine echte Entlastung sein“, sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst.

Verlängerung möglich

Das Förderprogramm für kostenlose Mietfahrzeuge für Gesundheitspersonal ist befristet bis zum 31. März 2021. Die Mietfahrzeuge können zunächst für die Dauer von bis zu einem Monat angemietet werden. Sofern danach weiterhin ein Bedarf besteht, gibt es die Möglichkeit der Verlängerung des Anmietzeitraums. Voraussetzung ist, dass Beschäftigte eine gültige Fahrerlaubnis haben, aber für den Weg zu ihrem Arbeitsplatz in Nordrhein-Westfalen kein eigenes oder dienstliches Fahrzeug nutzen können.

Das Angebot richtet sich an alle Beschäftigte von Krankenhäusern – also neben Akutkliniken auch Psychiatrien – und Dialysezentren. Darüber hinaus sind Beschäftigte in voll- oder teilstationären Einrichtungen für die Betreuung von Menschen mit Behinderung, Beschäftigte der kommunalen Gesundheitsämter, die in direktem Kontakt zu Corona-infizierten Personen stehen können und Mitarbeiter des öffentlichen Rettungsdienstes sowie stationärer Alten- und Pflegeeinrichtungen eingeschlossen. Teilnahmeberechtigt sind auch Beschäftigte der 53 offiziellen kommunalen Impfzentren des Landes Nordrhein-Westfalen (Übersicht Impfzentren: https://www.mags.nrw/coronavirus-impfzentren-nrw). Außerdem können Auszubildende sowie Beschäftigte das Programm nutzen, die nur vorübergehend in den oben genannten Einrichtungen tätig sind, etwa Mitarbeiter von Zeitarbeitsfirmen oder Beschäftigte in Freiwilligendiensten.

Beschäftigte können ihren Bedarf an einem Mietfahrzeug über ein einheitliches Formular anmelden. Das Formular und ein Merkblatt mit Informationen auch zu den teilnehmenden Autovermietern steht auf der Corona-Informationsseite des Verkehrsministeriums unter www.vm.nrw.de oder https://www.mobil.nrw/mietfahrzeugprogramm.html zur Verfügung. Unter dem zweiten Link befindet sich auch eine Karte, auf der man sich die nächstgelegenen Anmietstationen anzeigen lassen kann.

Die Klinik- beziehungsweise Einrichtungsleitung unterzeichnet das Formular und bestätigt, dass der Beschäftigte das Angebot in Anspruch nehmen darf. Gegen Vorlage des Formulars kann das Personal das Mietfahrzeug direkt bei einer teilnehmenden Autovermietung anmieten. Um die Abrechnung müssen sich die Teilnehmer nicht kümmern – das übernimmt der Autovermieter direkt mit der Bezirksregierung Münster, die dieses Programm zentral für das ganze Land betreut.

Geschafft: Mehr Park als Parkplatz

Die Linde am Rathaus Lüttringhausen, die ironischerweise Parkplätzen weichen sollte, während das Gelände hinter dem Rathaus zum Park werden sollte, scheint gerettet.

Die Bauverwaltung der Stadt Remscheid hat der Bezirksvertretung Lüttringhausen für BV-Sitzung am 27. Januar 2021 eine aktualisierte Vorlage übersandt, in der auf die Anlage der ursprünglich angedachten zusätzlichen vier Parkplätze verzichtet wird. Somit muss auch die Winterlinde nicht mehr gefällt werden. Der gesunde Baum sollte allein wegen der Neuanlage von Parkplätzen abgeholzt werden.

„Der gemeinsame Einsatz von Bezirksvertretung und Heimatbund gegen die Anlage dieser Parkplätze und dem Abholzen des Baumes ist damit erfolgreich gewesen. Unsere Argumentation, dass es für die zusätzlichen Einstellplätze keine Rechtsgrundlage gibt, ist damit letztlich akzeptiert worden.“

Peter Maar, Ehrenvorsitzender vom Heimatbund Lüttringhausen

Dass die Neuanlage oder Wiedereinrichtung von Parkplätzen am oder hinter dem Rathaus einer rechtlichen Grundlage entbehrt, recherchierte der Autor dieser Zeilen bereits 2018. Hinter dem historischen Lütterkuser Rathaus wurde damals beim Bau kein Parkplatz angelegt. Nach Auskunft von Jörg Schubert, Leiter des städtischen Fachdienstes Bauen, Vermessung und Kataster, ändert sich die vorgeschriebene Anzahl an Parkplätzen am Rathaus durch die Sanierung oder Umgestaltung des Rathausumfeldes nicht, das wäre nur der Fall bei einer Nutzungsänderung, aber das Rathaus bleibt Rathaus. Die Bürger*innen haben sich mit Unterstützung des Heimatbundes, Peter Maar, Dirk Bosselmann und Stephan Jasper sind da einzig hervorzuheben, allen Einlässen der Verwaltung zum Trotz, erneut erfolgreich gegen neue Parkplätze und gegen das Abholzen eines gesunden Baumes gewehrt. Erneut erfolgreich? Gewiss, denn für ein DOC oder ein Gewerbegebiet an der Blume gilt auch weiterhin: Blume? Pusteblume!

Die Winterlinde darf bleiben

Mit großer Freude nahm heute Mittag Bernhard Ruthenberg (Bündnis 90/Die Grünen), Mitglied der Bezirksvertretung Lüttringhausen, die gute Nachricht auf, dass die Winterlinde hinter dem Rathaus in Lüttringhausen nicht gefällt wird. Im Zuge der geplanten Umgestaltung des Rathausumfelds in Lüttringhausen sollte der Baum Parkplätzen weichen. Am 09.12.2020 gab es mit Mitgliedern der Bezirksvertretung und etlichen Bürgern, trotz ungemütlicher Temperaturen, einen Ortstermin, um den Baum erhalten zu können. „Dieses Engagement hat nun Früchte getragen. Ein großer Dank auch an die Verwaltung, die diese Entscheidung möglich gemacht hat“, so Bezirksvertreterin Jutta Velte (B90/Grüne). „Dass die Bürger sich für diesen Baum in so großer Zahl stark gemacht haben, ist ein positives Zeichen für das bürgerliche Engagement in unserer Stadt“, ist sich Bernhard Ruthenberg sicher.

Vorsorge treffen für das Alter

Örtliche Beratungsangebote und Veranstaltungen für Februar 2021.

Sie möchten Vorsorge für den Fall treffen, dass Sie Ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können? Oder haben Sie selbst bereits eine rechtliche Betreuung übernommen oder sind gebeten worden, eine zu übernehmen, und benötigen Hilfe und Informationen?

Zu allen Fragen rund um das Betreuungsrecht stehen Ihnen, in Zusammenarbeit mit den im Rheinisch-Bergischen Kreis tätigen Betreuungsvereinen, regelmäßige örtliche Beratungsangebote zur Verfügung. Weiterhin finden regelmäßig Informationsveranstaltungen in Ihrer Nähe statt.

Auf Grund der Corona-Pandemie können Beratungen aktuell nicht an allen Standorten persönlich stattfinden. In diesen Fällen bieten Ihnen die Betreuungsvereine die Möglichkeit, sich telefonisch beraten zu lassen. Die Beratungsangebote für Februar 2021 in den Kommunen finden an folgenden Tagen statt:

Burscheid

Donnerstag, den 19. Februar 2021, Beratungssprechstunde im Rathaus in Burscheid, Höhestraße 7 – 9, Raum 0.01, von 12.00 bis 14.00 Uhr, Terminvereinbarung: Telefon: 0178/4673743, Beraterin: Christa Pott, Betreuungsverein im Diakonischen Werk Leverkusen, E-Mail: christa.pott@diakonie-leverkusen.de
Auch außerhalb der Sprechstunde können Termine vereinbart werden, Hausbesuche sind ebenfalls möglich.

Kürten

Dienstag, den 9. Februar 2021, Beratungssprechstunde im Bürgerhaus (Erdgeschoss) Kürten, Karlheinz-Stockhausen-Platz 1, von 09.00 bis 12.00 Uhr, Terminvereinbarung: Telefon: 02171-490314, Beraterin: Maria Braun, Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Leverkusen, E-Mail: m.braun@skf-leverkusen.de
Auch außerhalb der Sprechstunde können Termine vereinbart werden, Hausbesuche sind ebenfalls möglich.

Leichlingen

Donnerstag, den 19. Februar 2021, Beratungssprechstunde im Ev. Gemeindehaus in Leichlingen, Marktstraße 15, von 14.30 bis 17.00 Uhr, Terminvereinbarung: Telefon: 0178/4673743, Beraterin: Christa Pott, Betreuungsverein im Diakonischen Werk Leverkusen, E-Mail: christa.pott@diakonie-leverkusen.de
Auch außerhalb der Sprechstunde können Termine vereinbart werden, Hausbesuche sind ebenfalls möglich.

Odenthal

Donnerstag, den 4. Februar 2021, Beratungssprechstunde im Rathaus in Odenthal (bitte Klingel am Hintereingang des Rathauses nutzen), Altenberger-Dom-Straße 31, von 14.00 bis 17.00 Uhr, Terminvereinbarung: Telefon: 02202-9835610, Beraterin: Hanne Weißenberg, Betreuungsverein Arbeiter-Samariter-Bund, E-Mail: h.weissenberg@asb-bergisch-land.de
Auch außerhalb der Sprechstunde können Termine vereinbart werden, Hausbesuche sind ebenfalls möglich.

Overath

Beratungssprechstunde in Overath nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter: Telefon: 02202-9835610, Beraterin: Hanne Weißenberg, Betreuungsverein Arbeiter-Samariter-Bund, E-Mail: h.weissenberg@asb-bergisch-land.de oder Telefon: 02171-490314, Beraterin: Maria Braun, Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Leverkusen, E-Mail: m.braun@skf-leverkusen.de oder Telefon: 02205-8950680, Beraterin: Susanne Haag, Betreuungsverein Lebenshilfe, E-Mail: haag.susanne@btv-lebenshilfe-nrw.de
Auch die Vereinbarung von Hausbesuchen ist möglich.

Rösrath

Dienstag, den 2. Februar 2021, Beratungssprechstunde aktuell nur telefonisch von 10.00 bis 13.00 Uhr, Terminvereinbarung: Telefon: 02205-8950680, Beraterin: Susanne Haag, Betreuungsverein Lebenshilfe, E-Mail: haag.susanne@btv-lebenshilfe-nrw.de
Auch außerhalb der Sprechstunde können Termine vereinbart werden, Hausbesuche sind ebenfalls möglich.

Wermelskirchen

Montag, den 1. Februar 2021, Beratungssprechstunde aktuell nur telefonisch von 14.00 bis 18.00 Uhr. Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich unter Telefon: 02196-732495, Beraterin: D. Wittky, Betreuungsverein im Diakonischen Werk des Kirchenkreises Lennep, E-Mail: d.wittky@diakonie-kklennep.de

Zweitimpfung heute und morgen mit Biontech/Pfizer-Impfstoff

Die vereinbaren Zweitimpfungen sind gesichert und finden statt. Heute erhalten alle Personen, die in Remscheid am 30. Dezember die erste Dosis des Impfstoffes Biontech/Pfizer erhalten haben, die zweite Injektion desselben Impfstoffes. Gleiches gilt morgen für alle Personen, die am Silvestertag erstgeimpft worden.

Corona in Remscheid

Alle unsere Meldungen zu Corona in Remscheid und den Inzidenzwert Remscheid findet man auch direkt und einfach unter www.corona-remscheid.de.

Hotline für Ältere und Vorerkrankte verstärkt

Um den Service für Ältere und Vorerkrankte zu verbessern, wird ab Montag, 25. Januar 2021, eine weitere Telefonnummer freigeschaltet. Die Hotline ist von Montag – Freitag jeweils von 8 bis 16 Uhr unter den Rufnummern (0 21 91) 4 64 53 51 und (0 21 91) 4 64 55 81  zu erreichen!

Zentrale Impfzentren gehen landesweit erst am 8. Februar an den Start

Das Land hat der Stadt Remscheid gestern mitgeteilt, dass die Impfstoff-Produktion im belgischen Biontech-Werk reduziert wurde. Hintergrund ist die erforderliche Erweiterung des Werkes zur Steigerung der Produktionskapazität. In der Folge wird es vorübergehend keine Auslieferungen für Erstimpfungen geben, das Land hat alle Bestellungen storniert. Hiervon sind insbesondere die Impfungen in den Krankenhäusern betroffen, die zum Wochenbeginn gestartet sind. Laut aktuellem Hinweis des Gesundheitsministeriums NRW (https://www.mags.nrw/coronavirus-schutzimpfung) wird der Start der landesweit installierten Impfzentren deswegen um eine Woche auf den 8. Februar verschoben.

Corona in Remscheid

Alle unsere Meldungen zu Corona in Remscheid und den Inzidenzwert Remscheid findet man auch direkt und einfach unter www.corona-remscheid.de.

Hotline für Ältere und Vorerkrankte verstärkt

Um den Service für Ältere und Vorerkrankte zu verbessern, wird ab Montag, 25. Januar 2021, eine weitere Telefonnummer freigeschaltet. Die Hotline ist von Montag – Freitag jeweils von 8 bis 16 Uhr unter den Rufnummern (0 21 91) 4 64 53 51 und (0 21 91) 4 64 55 81  zu erreichen!

Land gibt Terminbuchungen für Corona-Schutzimpfungen ab dem 25. Januar frei

Informationsschreiben von Gesundheitsminister Laumann und Oberbürgermeister Mast-Weisz sind unterwegs. Zentrale Impfzentren gehen landesweit erst am 8. Februar an den Start.

Wie berichtet, hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen zu Beginn der vergangenen Woche den Start für die Corona-Schutzimpfungen der über 80-Jährigen in den zentralen Impfzentren ab Anfang Februar angekündigt. Noch in dieser Woche erhalten alle Remscheiderinnen und Remscheider, die 80 Jahre oder älter sind, hierzu Post. Ein Minister-Brief informiert allgemein zum landesweiten Impfstart in den Impfzentren und über die Terminreservierungen ab dem 25. Januar unter der kostenlosen Telefonnummer (0800) 116 117 01 oder online auf der Internetseite www.116117.de.

Der Brief von Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz enthält darüber hinaus Remscheid-spezifische Informationen zum Impfen im Impfzentrum Halle West. Die Hinweise sind nicht abschließend, neue Informationen zum Thema werden jeweils zeitnah öffentlich berichtet.

Aktuell wird beispielsweise noch geklärt, unter welchen Bedingungen die Hausärzte im Einzelfall einen Krankentransportschein für die Fahrt ins Impfzentrum und zurück nach Hause ausstellen können.  

Beide Schreiben sind auf den Weg gebracht. Insgesamt wurden rund 8.300 Personen angeschrieben. Darunter befinden sich allerdings auch diejenigen, die ihren Lebensmittelpunkt in einer Einrichtung der Alten- oder Behindertenhilfe haben und demzufolge bereits ein Impfangebot erhalten haben. Die Schreiben finden Interessierte in der Anlage.

Anlagen

Corona in Remscheid

Alle unsere Meldungen zu Corona in Remscheid und den Inzidenzwert Remscheid findet man auch direkt und einfach unter www.corona-remscheid.de.

Hotline für Ältere und Vorerkrankte verstärkt

Um den Service für Ältere und Vorerkrankte zu verbessern, wird ab Montag, 25. Januar 2021, eine weitere Telefonnummer freigeschaltet. Die Hotline ist von Montag – Freitag jeweils von 8 bis 16 Uhr unter den Rufnummern (0 21 91) 4 64 53 51 und (0 21 91) 4 64 55 81  zu erreichen!