LIVE: Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus

Die Gedenkandacht in der evangelischen Stadtkirche Remscheid beginnt heute, 27. Januar 2022 um 18.30 Uhr. Wer nicht zur Kirche kann, hat die Möglichkeit der Andacht mit Superintendentin Antje Menn und City-Pfarrer Martin Rogalla. Im Anschluss ziehen Gruppen von Menschen los, um Stolpersteine zu reinigen.

Der Livestream beginnt gegen 18.30 Uhr.

WTT: Frühschicht bei Tiffany

Auch in der kommenden Woche zeigt das WTT Schauspiel Remscheid noch einmal die Komödie „Frühschicht bei Tiffany“. Das WTT bittet darum, die geltenden Regeln bzgl. der Pandemie zu beachten und Karten vorzubestellen.

Frühschicht bei Tiffany

Eine Komödie von Kerry Renard, deutsche Bearbeitung von Angela Burmeister.

Chris, der seit zwei Jahren geschieden ist, lebt in einem kleinen Apartment in Lower East Side Manhattan. Sein ganzer Stolz ist der kleine Balkon, der zur Wohnung gehört. Hier sitzt der Journalist in jeder freien Minute und tippt an seinem ersten Roman. Oft ärgert sich Nachbar Bob darüber, der ein Stockwerk über Chris wohnt, da dieser Computer ablehnt und noch immer auf seiner alten Schreibmaschine tippt, während Bob die Ruhe zwischen seinen zahlreichen Balkonpflanzen genießen möchte. Turbulent wird es, als die überaus attraktive Verkäuferin bei Tiffany (Amy) in das leerstehende Apartment neben Bob einzieht…

Mit: Matthias Knaab, Björn Lukas, Alina Rohde

Regie: Björn Lenz, Claudia Sowa

Termin

Samstag, 5. Februar 2022, um 19:30 Uhr

Trailer

Preise

Tickets kosten 15 Euro. Der ermäßigte Ticketpreis von 10 Euro gilt für Schüler*innen, Studierende, Auszubildende, Personen im Bundesfreiwilligendienst bis zum vollendeten 30. Lebensjahr, Personen mit Grundsicherung, Schwerbehinderte ab 80% Schwerbehinderung. Entsprechende Nachweise sind bei Kauf bzw. Abholung bitte vorzulegen.

Veranstaltungsort

Westdeutsches Tourneetheater / Schauspiel Remscheid, Bismarckstraße 138 in 42859 Remscheid

Kartenreservierung

Kartenvorbestellung entweder per E-Mail: info@schauspiel-remscheid.de, per Telefon 02191 – 3 22 85 oder online auf remscheid-live.de

Weitere Informationen

Auf der neuen Website vom Westdeutschen Tourneetheater sind weiterführende Informationen zu den Veranstaltungen zu finden: www.schauspiel-remscheid.de

Die Linke Remscheid zum Gerichtsentscheid über das geplante DOC

„Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass der Bebauungsplan für das geplante Designer Outlet Center unwirksam ist! Das DOC darf also in dieser Form nicht gebaut werden!

Als DOC-Kritische Fraktion stellt sich bei uns dennoch keine wirkliche Freude ein, angesichts der Tatsache, dass in Remscheid schon wieder große Summen und etliche Ressourcen für die ergebnislose Planung und handfeste Vorarbeiten für ein Großprojekt verpulvert wurden.
Wir haben seit Jahren auf die ökologischen, sozialen und infrastrukturellen Probleme und Folgen eines möglichen DOCs hingewiesen aber auch immer wieder betont, dass erst einmal Rechtssicherheit herrschen muss, bevor die Stadt Geld in Vorarbeiten investiert und dass wir dringend einen Plan B brauchen, falls das DOC nicht gebaut werden kann. Dafür wurden wir belächelt und angefeindet.

Es wurden nicht nur Millionen von Euros in den Sand gesetzt, sondern ein Stillstand der Lenneper Stadtentwicklung in Kauf genommen.

Nun müssen gute, kreative und nachhaltige Lösungen für die Weiterentwicklung Lenneps gefunden werden und auf keinen Fall sollten die Stadt und andere Parteien denselben Fehler begehen und weiter am DOC festhalten!

Lennep darf keine weiteren Jahre vertrödeln, es muss JETZT etwas geschehen!“

BVerwG erklärt DOC-Bebauungsplan für nichtig – Verwaltungsspitze reagiert mit Unverständnis und großem Bedauern

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat gestern (25.01.) den Bebauungsplan für das Designer Outlet Center im Stadtteil Lennep in letzter Instanz als unwirksam erklärt und damit die Hoffnung der Stadt Remscheid auf eine Fortführung des infrastrukturellen Großprojektes vorerst zunichte gemacht. Vertan ist damit zunächst auch die große Chance auf eine Stärkung Remscheids und der Region, des lokalen Arbeits- und Ausbildungsmarktes, der örtlichen Wirtschaft und des regionalen Tourismus, die mit der Realisierung  des DOC einherging. Eine bittere Niederlage, wie heute der Verwaltungsvorstand in einer ersten Lageeinschätzung nach Kenntnis des gestrigen Gerichtstermins feststellte.

Bis gestern noch hatte die Hoffnung bestanden, dass das BVerwG das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) NRW in Münster vom 28.10.2020 zur Unwirksamkeit des Bebauungsplans Nr. 657 aufheben und das Verfahren zur Verhandlung der bislang überhaupt noch nicht behandelten Einwände des Klägers zurück an das OVG NRW verweisen würde. Immerhin hatte das OVG im Oktober 2020 die Revision gegen sein Urteil zugelassen und damit von sich aus den Weg für eine Überprüfung seiner Entscheidung durch das Bundesverwaltungsgericht freigemacht.

Das hatte die Stadt Remscheid als positives Signal gewertet. Wäre das Verfahren wie erhofft an das OVG zurückverwiesen worden, hätte nach einer positiven Entscheidung dort noch eine private Klage gegen die Baugenehmigung und eine weitere gegen die Einziehung der Wupperstraße vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf angestanden.

Mit der Zurückweisung der Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster ist dieser Weg nun verbaut. Die Entscheidung des höchsten Richtergremiums ist nicht mehr anfechtbar. Die Enttäuschung und das Unverständnis auf Seiten der Stadtspitze ist sehr groß. Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz: „Wir bedauern den gestern getroffenen Richterspruch sehr. Es ist für uns unverständlich, dass ein für uns und diese Region so wertvolles und chancenreiches Großprojekt an rein formaljuristischen Fragen scheitert. Wer kann schon verstehen, wenn ein DOC nicht gebaut wird, weil das Gericht die im Bebauungsplan enthaltenen Bestimmungen zur Verkaufsfläche als rechtsfehlerhaft festgestellt hat? Und das deswegen, weil sich hierzu erst nach dem Satzungsbeschluss die Rechtsprechung geändert hat! Die vom Kläger vorgetragenen und von der Bürgerinitiative Lennep e.V. unterstützten Argumente zu Verkehrsbelastung und Umweltverträglichkeit haben bei der Entscheidung der Gerichte überhaupt keine Rolle gespielt.“

Das Erstinstanzurteil: OVG NRW erklärte Bebauungsplan Nr. 657 der Stadt Remscheid für unwirksam

Das Oberverwaltungsgericht NRW hatte am 28. Oktober 2020 den Bebauungsplan Nr. 657 der Stadt Remscheid auf Grundlage einer erst im Oktober 2019 geänderten höchstrichterlichen Rechtsprechung für unwirksam erklärt. Dass diese 2019 geänderte Rechtsprechung im Bebauungsplanverfahren und zum Zeitpunkt des zugehörigen Satzungsbeschlusses des Rates im Dezember 2016, also 2 ½ Jahre vor dem jetzt zugrundegelegten Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom Oktober 2019, nicht berücksichtigt werden konnte, liegt auf der Hand.

Die Stadt Remscheid hatte hingegen alles getan und beachtet, was zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses im Dezember 2016 und zum Zeitpunkt der Bekanntmachung des Bebauungsplanes im April 2017 aus rechtlicher und städtebaulicher Sicht zu tun und zu beachten war.

Noch weniger war für die Stadt Remscheid nachvollziehbar, dass das OVG NRW entgegen der zwischenzeitlichen Rechtsprechung von Oberverwaltungsgerichten anderer Bundesländer die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 17.10.2019 noch verschärfend angewandt hatte. Eine planerhaltende Auslegung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes wäre insofern auch für den Bebauungsplan Nr. 657 der Stadt Remscheid durchaus möglich gewesen.

Rechtsdezernentin Barbara Reul-Nocke: „Das Urteil zeigt, dass eine rechtsichere Stadtentwicklungsplanung heutzutage kaum mehr möglich ist. Eine ständig wechselnde Rechtsprechung zum Bauplanungsrecht ist weder für uns als Stadt noch für potentielle Investoren vorhersehbar und kalkulierbar.“

In Kenntnis des Urteils wird sich die Stadtspitze nun in enger Abstimmung mit dem Rat der Stadt und dem Investor neu positionieren und die strategischen Zukunftsfragen systematisch abarbeiten.

Remscheid: Quarantänen in Kitas & Schulen

Die Stadt Remscheid hat auch erneut mit ordnungsbehördlichen Allgemeinverfügungen Quarantänen angeordnet. Sie betreffen die Kinder der

  • gesamten Hasen-Gruppe der Kindertageseinrichtung Windvogel in 42899 Remscheid, die in der Zeit vom 20.01.2022 bis 24.01.2022 die Einrichtung besucht haben.
  • gesamten Elmogruppe der Kindertageseinrichtung Am Holscheidsberg in 42853 Remscheid, die in der Zeit vom 24.01.2022 bis 26.01.2022 die Einrichtung besucht haben.
  • gesamten Rabauken-Gruppe der Städt. Kindertageseinrichtung Eisernstein in 42899 Remscheid, die in der Zeit vom 21. bis 25.01.2022 die Einrichtung besucht haben.
  • gesamten Regenbogen-Gruppe der Städt. Kindertageseinrichtung Eisernstein in 42899 Remscheid, die am 21.01.2022 die Einrichtung besucht haben.
  • gesamten Gruppe 2 der Städt. Kindertageseinrichtung Fürberg in 42857 Remscheid, die in der Zeit vom 21. bis 24.01.2022 die Einrichtung besucht haben.
  • gesamten Sonnengruppe der Ev. Kindertageseinrichtung Pusteblume in 42853 Remscheid, die in der Zeit vom 21.01.2022 bis 25.01.2022 die Einrichtung besucht haben.
  • gesamten Mondgruppe der ev. Kita Himmelszelt in 42855 Remscheid, die in der Zeit vom 20. Januar bis 24. Januar die Einrichtung besucht haben.
  • gesamten Bärengruppe der Kindertageseinrichtung Hagedornweg in 42857 Remscheid, die am 21.01.2022 die Einrichtung besucht haben.
  • gesamten Sternengruppe der Kindertageseinrichtung Rosenhügel in 42859 Remscheid, die in der Zeit vom 17.01.2022 bis 21.01.2022 die Einrichtung besucht haben.
  • gesamten Käfergruppe der Kindertageseinrichtung St. Marien in 42853 Remscheid, die in der Zeit vom 19.01.2022 bis 20.01.20200 die Einrichtung besucht haben.
  • Kindertagespflegestelle Kremenholler Str. 93 in 42857 Remscheid, die am 21.01.2022 die Einrichtung besucht haben.
  • gesamten Waldorf-Kindertageseinrichtung Zaunkönig e.V. in 42897 Remscheid, die in der Zeit vom 17. bis 21.01.2022 die Einrichtung besucht haben.
  • gesamten Sternengruppe der ev. Kita Himmelszelt in 42855 Remscheid, die in der Zeit vom 20.01.2022 bis 24.01.2022 die Einrichtung besucht haben.
  • gesamten Kindertageseinrichtung Villa Kunterbunt e.V. in 42857 Remscheid, die in der Zeit vom 19.01.2022 bis 24.01.2022 die Einrichtung besucht haben.
  • gesamten Tigergruppe der Ev. Kindertageseinrichtung Reinshagen in 42857 Remscheid, die in der Zeit vom 17.01.2022 bis 20.01.2022 die Einrichtung besucht haben.
  • gesamten Mäusegruppe der Kindertageseinrichtung Ahörnchen e.V. in 42855 Remscheid, die in der Zeit vom 17. bis 19.01.2022 die Einrichtung besucht haben.
  • gesamten Fischgruppe der Ev. Kindertageseinrichtung Klausen (Hans-Böckler-Str.) in 42899 Remscheid, die in der Zeit vom 19. bis 21.01.2022 die Einrichtung besucht haben.
  • gesamten Krümelmonstergruppe der Kindertageseinrichtung Am Holscheidsberg in 42853 Remscheid, die am 21.01.2022 die Einrichtung besucht haben.

Mit ordnungsbehördlichen Allgemeinverfügungen sind außerdem Quarantänen angeordnet für die Schülerinnen und Schüler der

  • gesamten Klasse 9a der Heinrich-Neumann-Schule in 42853 Remscheid, die in der Zeit vom 24.01.2022 bis 25.01.2022 die Einrichtung besucht haben.
  • gesamten Klasse VU4 der Förderschule Hilda-Heinemann-Schule in 42897 Remscheid, die am 24.01.2022 die Einrichtung besucht haben.

Hinweise erbeten: Dreiste Diebe stehlen Nestschaukel

Am Wochenende wurde das Spielgerät im Volksgarten demontiert und abtransportiert.

Bei einer Routine-Kontrolle der Technischen Betriebe Solingen musste der Spielplatzwart feststellen, dass die Nestschaukel vom Kinderspielplatz Klingenstraße im Volksgarten gestohlen wurde. Offenbar am vergangenen Wochenende war das große und schwere Gerät demontiert und entfernt worden. Schleifspuren deuteten auf einen Abtransport mit dem Auto hin, zumal die Durchsuchung des näheren Umfeldes ergebnislos blieb. Der Schaden beträgt rund 1000 Euro. Die Stadt Solingen erstattete bei der Polizei Anzeige gegen Unbekannt. Die TBS bitten zudem die Bevölkerung um Mithilfe, vor allem die Anwohner:innen zwischen Klingen- und Schützenstraße. Wer etwas oder jemand Verdächtiges registriert hat, möge bitte die Polizei oder den tbs@solingen.de kontaktieren.

Neue Teststrategie in Grundschulen und Kitas

Pooltests gehen weiter, Schnelltest zur weiteren Abklärung

In Solinger Grundschulen, Kindertagesstätten, bei Tagespflege-Personen sowie bei Brückenangeboten und Spielgruppen wird ab sofort per Schnelltest ermittelt, welches Kind nach einem positiven Pooltest mit dem Coronavirus infiziert ist. Da die Labore überlastet sind, werden die dort stattfindenden PCR-Testungen jetzt priorisiert: Vorrang haben vulnerable Gruppen und Beschäftigte, die diese betreuen und behandeln. Dies haben zu Wochenbeginn die Ministerpräsident:innen der Länder gemeinsam mit dem Bundeskanzler entsprechend einer Entscheidung ihrer Gesundheitsminister bestätigt.

In diesem Zusammenhang passt das Land NRW kurzfristig die sogenannten „Lollitests“ an. In Solingen werden PCR-Lollitests nicht nur in den Grund- und Förderschulen, sondern auch in den Kindertagestätten, in der Tagespflege, bei Brückenangeboten und Spielgruppen eingesetzt. Die eingeschränkten PCR-Kapazitäten führen dazu, dass aktuell positive Pooltests nicht mehr innerhalb eines Tages aufgelöst werden können, da derzeit keine Einzeltests möglich sind. Dies hat zur Folge, dass eine ganze Klasse oder Kita-Gruppe unnötig lange in Quarantäne muss, bis feststeht, welches Kind infiziert ist. Daher wird das Testregime für diese Altersgruppe wie folgt angepasst:   

  • Es werden weiter PCR- Pooltests durchgeführt. Die Einzeltests entfallen.
  • Bei einem positiven Pooltest müssen die Eltern ihre betroffenen Kinder in einem Schnelltestzentrum testen lassen.
  • Ist dieser Schnelltest negativ, kann das Kind unmittelbar nach Ergebnis-Bekanntgabe wieder die Kindertagesstätte oder die Grundschulklasse besuchen.
  • Ist der Schnelltest positiv, ist eine PCR-Test-Bestätigung erforderlich. Das Kind geht zu den derzeit geltenden Regelungen (zehn Tage Isolation, Freitest-Möglichkeit nach sieben Tagen) in Isolation.

Dieses Verfahren wurde jetzt zwischen den Stadtdiensten Gesundheit, Jugend, Schule sowie den Leitungen der Solinger Kitas, Kindertagespflegeeinrichtungen und Schulen abgestimmt. Es gilt für alle Kinder, die aktuell von einer Quarantäne aufgrund eines Kontaktes in einer Betreuungseinrichtung oder der Grundschule betroffen sind. Für Kinder, die sich aufgrund eines Erkrankungsfalles im privaten Umfeld in Quarantäne befinden, gilt diese Regel nicht. Familien, deren Kinder aufgrund eines positiven Pooltests von Montag in Quarantäne sind und noch keine Information vom Labor erhalten haben, können ebenfalls die Möglichkeit des Schnelltests nutzen.

Für Kinder in Förderschulen gilt grundsätzlich weiterhin die Landesregelung, nach der positive Pooltests durch PCR-Tests bestätigt werden sollen. Wegen der PCR-Testknappheit räumt die Stadt Solingen jedoch auch hier die Möglichkeit von Schnelltests ein.

Mit den neuen Verfahren verspricht sich die Stadt, den Familien zeitnah nach einem positiven Pooltest die Sicherheit zu geben, ob das eigene Kind betroffen ist und bei negativem Schnelltest schnell wieder einen Kita- oder Grundschulbesuch zu ermöglichen. Damit entfallen auch alle anderen Quarantäne-Regeln in den Einrichtungen, weil sich nur noch die positiv getesteten Kinder in Isolation begeben müssen.

Da die Kitas jetzt vor der Herausforderung stehen, aus dem Stand ein neues System planen und umzusetzen zu müssen, werden betroffene Familien gebeten, sich mit ihrer Kita abzusprechen, ab wann ihr Kind die Einrichtung wieder besuchen kann. Denn trotz der geänderten Teststrategie kann es in Einzelfällen möglich sein, dass eine Betreuung nicht gewährleistet werden kann, wenn beispielsweise das Personal infinziert ist. Die Grundschulen haben ein vergleichbares Testsystem, dessen Umsetzung allerdings durch das Land gesteuert wird. Eine entsprechende Verordnung liegt vor.

Ronsdorf: W.i.R. hängt die Weihnachtsbeleuchtung ab

Ab Samstag, 5. Februar, ist die Weihnachtszeit in Ronsdorf endgültig vorbei. Ab 13 Uhr hängt die Interessengemeinschaft W.i.R. (Wir in Ronsdorf) die 22 Weihnachtsgirlanden in der City ab. Es kann vereinzelt zu kurzen Beeinträchtigungen des Verkehrs kommen. „Wer im Stau steht, kann uns gerne helfen! Dann sind wir schneller fertig“, bittet Vorstandsmitglied Christoph Tölle um Verständnis. Die traditionelle Weihnachtsbeleuchtung kehrt zur Instandhaltung zurück ins Lager, damit sie im November 2022 wieder eingeschaltet werden kann.

Sofia Rodriguez: „Wenn Du schüchtern bist, dann komm mit in den Jugendrat!“

Mit 14 Jahren wollte Sofia Rodriguez unbedingt in den Jugendrat gewählt werden. Zunächst fehlte eine Unterschrift und dann war die Post zu lange unterwegs. Das hielt die zielstrebige Jungpolitikerin jedoch nicht davon ab, sich dennoch für das Jugendgremium zu engagieren.

Die sechzehnjährige Sofia Rodriguez gehört beim 9. Jugendrat Remscheid zu den engagiertesten Mitgliedern. Sie wollte sich vor zwei Jahren gerne ganz regulär zur Wahl aufstellen lassen, vergaß aber die Elternunterschrift. Die Bewerbung kam zurück, die Eltern unterschrieben, doch die Post brauchte über eine Woche – die Bewerbungsfrist war überschritten. „Ich wollte da unbedingt hin, weil ich immer schon etwas verändern wollte“, sagt Sofia im Interview rückblickend. Ihr besonderes Potenzial wurde erkannt und sie auch weiterhin zu allen Veranstaltungen eingeladen, und das war auch der Grund, warum sie weitermachte, sonst hätte ihr damals vielleicht die Motivation gefehlt, dabei zu bleiben, wie sie gesteht.

Bewerbung für den 10. Jugendrat

Jetzt hat sich Sofia erneut beworben, um offizielles gewähltes Mitglied des 10. Remscheider Jugendrates zu werden. Die Bewerbungsfrist läuft noch bis zum 31. Januar. Bei ihr an der Sophie-Scholl Gesamtschule bewerben sich auch noch weitere Schüler*innen. Denen kann sie dann erzählen, dass es gar nicht so ist, wie sie es sich vor zwei Jahren vorgestellt hat: „Ich dachte das sei alles ein bisschen spießiger und nicht, dass das so cool eigentlich ist!“ Nach außen würden ja eher die formellen und offiziellen Sachen dringen, aber dieses lockere Zusammensein und Spaßhaben, diese Kameradschaft, das hat sie sehr positiv überrascht.

Verändert hat Sie während der Zeit beim Jugendrat aber nicht nur Dinge und Ansätze in Remscheid, sondern auch bei sich selbst. Durch das Planen, Machen und Organisieren hat sie sich selbst nämlich auch weiterentwickelt. War sie am Anfang eher schüchtern, ist es für sie heute ganz normal auch vor großem Publikum zu reden oder Interviews zu geben, zum Beispiel auch im Fernsehen.

Das Klima als Fluchtgrund – Beitrag vom 17.10.2021 auf rs1.tv

Den Vorstand des Jugendrates hat sie immer als Rückhalt und Bereicherung erlebt. Konnte jemand nicht so, wie vielleicht eingeplant, rückten die anderen näher zusammen und füllten die Lücke. „Ich finde, die letzten zwei Jahre haben sehr gut geklappt mit dem Vorstand, ich kann mir aber vorstellen, mich auch für den Vorstand zu bewerben“, verkündet die Naturschützerin mit einem Lächeln.

Öffentlichkeitsarbeit und Vielfalt

Gerne würde sie die Themen Klimaschutz und Nachhaltigkeit weiter ausbauen, da braucht es ihrer Meinung nach noch viel, viel mehr, „und wenn ich die Chance hab, da noch weiter was zu machen, dann will ich das auf jeden Fall auch nutzen!“ Doch auch die Themen Öffentlichkeitsarbeit und Solidarität und Vielfalt gehören zu ihren Lieblingsthemen. Der Bereich Öffentlichkeitsarbeit richtet sich vor allem direkt an die Remscheider Jugend. Das klappt besonders gut und interaktiv über die Instagram-Seite vom Jugendrat. Die Kommunikation dort ist keine Einbahnstraße. Besonders gut kamen dort übrigens die Instaviews an, bei denen Jugendrät*innen die Kandidat*innen der demokratischen Parteien interviewten. Es sind aber auch lustige Momente zu sehen, etwa von Seminaren, wo man sich freut, umarmt und gemeinsam Spaß hat. Das Gefühl von Normalität spricht auch die Jugend schon sehr emotional an.

Beim Thema Vielfalt sieht Sofia für Remscheid noch Nachholbedarf. Zwar leben hier 120 Nationen friedlich zusammen, aber das Wissen über andere Kulturen und Religionen hinkt oftmals hinterher, „und das find ich so schade, wir sind doch alle Menschen, egal woher wir kommen und welche Religion wir haben“, mahnt Sofia eindrücklich.

Zitronen zu Limonade

Die gesamte Amtszeit des Jugendrates stand unter dem Fluch „Corona“. Sofias Wunsch war ursprünglich, möglichst viel zu erleben und sich miteinander zu treffen. Zunächst blieb ihr der Wunsch weitgehend verwehrt, es änderte sich im Verlauf der Pandemie aber noch. „Eigentlich nehm ich mit, dass Zusammenhalt zwischen einer Gruppe auch in so einer Zeit gar nicht so schwierig war“, blickt sie zurück und erinnert sich schmunzelnd an das allererste Seminar zurück, das in Präsenz stattfand: „Da haben wir uns alle erst mal kennengelernt, das war so komisch, am Ende aber noch so lustig.“ Seit dem richtigen Kennenlernen fiel es dann auch leichter sich etwa online nach den Zoom-Sitzungen noch zu verbreden. Eine ganze Weile lang traf man sich dann online zum Among Us-Spielen, das sei sehr lustig gewesen und habe richtig viel Spaß gemacht.

„Es wird sehr oft nur das Negative dargestellt, aber es gab auch sehr viele Chancen. Wir konnten uns auch viel öfter nur für ein, zwei Stunden treffen, online per Zoom, weil niemand irgendwo hinfahren musste, und auch wenn man krank war, konnte man trotzdem noch so ein bisschen daran teilnehmen, das hat viele Chancen ermöglicht. Wir haben es auf jeden Fall gut gemeistert“, erinnert Sofia begeistert, und man muss ihr da zustimmen.

Jugendrätinnen Belinda Tillmanns und Sofia Rodriguez im Foyer der Zentralbibliothek Remscheid. Foto: Sascha von Gerishem
Jugendrätinnen Belinda Tillmanns und Sofia Rodriguez im Foyer der Zentralbibliothek Remscheid. Foto: Sascha von Gerishem

Warum sollte man sich für den Jugendrat bewerben?

Wenn man Menschen erzählt, dass man im Jugendrat aktiv ist und welche Projekte man dort so begleitet oder angestoßen hat, freuen sich diese Menschen, weil sie sich über eine engagierte und aktive Jugend freuen. Schlauheit würden viele Menschen mitbringen, aber im Jugendrat lerne man vor allem auch Sozialkompetenz, also wie man im Team und gegenüber anderen Menschen und Gruppierungen seine Ideen vorstellt und diese vorantreiben kann. „Man lernt auch total selbstbewusst zu sein, und deswegen würde ich sagen: Wenn Du schüchtern bist, dann komm mit in den Jugendrat, wir beißen alle nicht und sind total lieb und helfen einander“, richtet sich Sofia direkt an interessierte Jugendliche, „deswegen bewirb dich, versuch es, nutz diese Chance, denn irgendwann hast du sie nicht mehr!“

Der Jugendrat ist ein offizielles politisches Gremium in Remscheid, das heißt man müsse natürlich gewisse Regeln und Normen einhalten, das habe man mit der Zeit schon manchmal gemerkt, aber es sei eben ein Jugendgremium, und das Lernen stünde dabei ganz klar auch im Vordergrund. „Erwachsene machen auch nicht immer alles richtig, und das müssen wir auch nicht.“ Unterstützung erhalten die Jugendrät*innen auch jederzeit von Marie Münstermann, der Geschäftsführerin des Jugendrates, die alle Mitglieder begleitet, „deswegen hab ich mir da auch nie Sorgen drüber gemacht“, lacht Sofia, „immer wenn wir wollen, können wir sagen: Marie, komm bitte mit, hilf uns“, und diese aktive und positive Unterstützung gibt jederzeit Rückenwind.

Kennenlernparty in der Kraftstation online: Sofia Rodriguez interviewt Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz. Screenshot: Jugendrat Remscheid
Kennenlernparty in der Kraftstation online: Sofia Rodriguez interviewt Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz. Screenshot: Jugendrat Remscheid

So verwundert es nicht, dass Sofia auch zum Abschluss des Gespräches nochmal deutlich unterstreicht: „Bewirb Dich als Jugendlicher einfach! Man hat nur Chancen daraus und es macht so viel Spaß, auch wenn man das vielleicht am Anfang gar nicht denkt, nutz die Chance, verspiel’s dir nicht. Ganz einfach: Bewirb Dich!“

Die Jugendratswahlen

Bewerben können sich alle Einwohnenden Remscheids, die am 14. März 2022 mindestens 14 und höchstens 17 Jahre alt sind. Den Bewerbungsbogen kann man noch bis zum 31. Januar 2022 um 14 Uhr in der Geschäftsstelle des Jugendrates beim Fachdienst Jugend der Stadt Remscheid in der Haddenbacher Straße 38-42 in 42855 Remscheid abgeben.

Die Wahlen finden in der Woche vom 14. März bis zum 18. März 2022 an allen weiterführenden und berufsbildenden Schulen in Remscheid statt.

Gericht kassiert Bebauungsplan: Das Aus fürs DOC

Seit mehr als zehn Jahren planen Remscheid und McArthurGlen ein Outlet-Center in Remscheid. 2017 wurde die Baugenehmigung erteilt. Doch Klagen von Anwohnenden und handwerkliche Fehler der Stadt bremsten das Projekt immer wieder aus. Heute ging es erneut vor Gericht.

Der Bebauungsplan für das Gelände des geplanten DOC in Lennep wurde 2020 in erster Instanz vom Oberverwaltungsgericht in Münster für ungültig erklärt, da der Bebauungsplan allein auf einen einzigen Investor, nämlich McArthurGlen, zugeschnitten wurde.

Nach mehr als einstündiger Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wurde in der Berufungsverhandlung das Erstinstanzurteil bestätigt. Damit gibt es kaum noch realistische Chancen auf ein Outlet-Center in Lennep.

Hier die Pressemitteilung vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im Originallaut:

Bebauungsplan für Designer Outlet Center in Remscheid unwirksam

Der Bebauungsplan für ein Designer Outlet Center im Remscheider Stadtteil Lennep ist unwirksam. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

Der angegriffene Bebauungsplan Nr. 657 („Gebiet: Röntgen-Stadion, Jahnplatz und Kirmesplatz in Remscheid-Lennep“) überplant ein 11,5 ha großes Gebiet und soll die Voraussetzungen für ein Einkaufszentrum im sog. Village-Stil schaffen. Auf einer etwa 5 ha großen Teilfläche („SO1“) sollen auf mindestens 12 000 qm und maximal 20 000 qm Verkaufsfläche heruntergesetzte Markenartikel – also etwa Produkte 2. Wahl, Auslaufmodelle, Restposten, Überproduktion – verkauft werden. Auf einer zweiten Teilfläche („SO2“) ist ein Parkhaus vorgesehen.

Auf den Antrag eines Plannachbarn hat das Oberverwaltungsgericht Münster den Bebauungsplan für unwirksam erklärt (OVG Münster, Urteil vom 28. Oktober 2020 – 10 D 43/17.NE). Die dagegen gerichteten Revisionen der Gemeinde und der Vorhabenträgerin hat das Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen. Denn die Bestimmungen des Plans zur Verkaufsfläche waren rechtsfehlerhaft. Solche Festsetzungen lässt die Baunutzungsverordnung (BauNVO) nur als Bestimmungen zur Art der baulichen Nutzung zu. Die Gemeinde ist befugt, die Verkaufsfläche für einzelne Vorhaben festzusetzen. Einen solchen Vorhabenbezug hatte der Plan aber nicht wirksam hergestellt; aus Umständen außerhalb des Plans, etwa städtebaulichen Verträgen oder den Eigentumsverhältnissen, kann sich der Vorhabenbezug nicht ergeben. Die Gemeinde hatte die Verkaufsfläche auch nicht für ein einziges Buchgrundstück bestimmt, sondern nur für das im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses aus mehreren Grundstücken bestehende ­Sondergebiet SO1. Dieser Fehler führte zur Gesamtunwirksamkeit des Plans, weil es ein zentrales Anliegen der Antragsgegnerin war, die Verkaufsfläche zu begrenzen.

BVerwG 4 CN 5.20 – Urteil vom 25. Januar 2022

Vorinstanz: OVG Münster, 10 D 43/17.NE – Urteil vom 28. Oktober 2020 –