DOC: Unverständnis bei der Stadt

OVG NRW erklärt Bebauungsplan Nr. 657 der Stadt Remscheid für unwirksam. Stadt und Investor gehen in Revision.

Das OVG NRW hat heute den Bebauungsplan Nr. 657 der Stadt Remscheid für unwirksam erklärt. Die Stadt Remscheid bedauert diese Entscheidung, die auf einer erst im Oktober 2019 geänderten höchstrichterlichen Rechtsprechung beruht. Diese konnte logischerweise im Bebauungsplanverfahren und zum Zeitpunkt des zugehörigen Satzungsbeschlusses des Rates im Dezember 2016, also 2 ½ Jahre vor dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes im Oktober 2019, nicht berücksichtigt werden.

Die Stadt Remscheid hat hingegen alles getan und beachtet, was zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses im Dezember 2016 und zum Zeitpunkt der Bekanntmachung des Bebauungsplanes im April 2017 aus rechtlicher und städtebaulicher Sicht zu tun und zu beachten war.

Noch schwerer ist dabei zudem für die Stadt Remscheid nachvollziehbar, dass das OVG NRW entgegen der zwischenzeitlichen Rechtsprechung von Oberverwaltungsgerichten anderer Bundesländer die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 17.10.2019 noch verschärfend anwendet. Eine planerhaltende Auslegung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes wäre insofern auch für den Bebauungsplan Nr. 657 der Stadt Remscheid durchaus möglich gewesen.

Künftig erschwerte Stadtentwicklungsplanung

Mit dieser Entscheidung wird eine rechtsichere Stadtentwicklungsplanung noch schwerer bis unmöglich, da eine ständig wechselnde Rechtsprechung zum Baurecht in den Bauleitplanverfahren nicht vorhersehbar ist und entsprechend berücksichtig werden kann.

Positiv ist, dass das OVG die Revision gegen das Urteil zugelassen hat. Damit eröffnet das OVG auch von sich aus eine Überprüfung des Urteils durch das Bundesverwaltungsgericht.

Investor und Stadt Remscheid haben heute gemeinsam erklärt, in Revision gehen zu wollen. Gemeinsam mit dem Investor wird die Stadt Remscheid außerdem weitere Schritte prüfen und abstimmen.

Die vom Antragsteller im Normenkontrollverfahren vorgetragenen und von der Bürgerinitiative Lennep e.V. unterstützten Argumente zu Verkehrsbelastung und Umweltverträglichkeit haben bei der Entscheidung des OVG NRW keinerlei Rolle gespielt.

Konzert von Johannes und Hae Min Geßner in Lennep

Tante Paula entpuppte sich beim Konzert von Johannes und Hae Min Geßner in der Stadtkirche Lennep als Publikumsliebling.

Vor knapp neun Monaten führte das Ehepaar Geßner in der evangelischen Stadtkirche zu Lennep den von Johannes Geßner komponierten Liederzyklus „Wenn jener Tag kommt“ auf. Der ernste Hintergrund der Kompositionen war der koreanische Widerstand gegen die japanische Besetzung des Landes vor dem 2. Weltkrieg (wir berichteten: „Johannes und Hae Min Geßner stellen Liederzyklus vor„).

Am Sonntag, dem 25. Oktober, gab es nun ein weiteres Konzert des musikalischen Paares, wenn auch ein gänzlich anderes. Schlager und Chansons rund um die 30er Jahre des vorigen Jahrhunderts standen in der knapp einstündigen Mini-Revue auf dem Programm, Lieder aus der Zeit also, als schmissige Schlager noch als „Jazz“ bezeichnet wurden und der eine oder andere durchaus skurrile Text geschrieben wurde.

Hae Min Geßner singt in der Kirche vom Büsumer Keuschheitsverein

Dazu gehörte ohne Zweifel das von Ralph Benatzky komponierte Kleinod „In Büsum gibts einen Keuschheitsverein“, das Hae Min mit ihrem weittragenden Sopran songdienlich interpretierte. „Ich habe hier in der Kirche schon viel gesungen“, erzählte die Sängerin, „Bach-Kantaten, Schubert-Lieder und ähnliches. Aber so etwas noch nie.“ Das erfreulich zahlreiche Publikum äußerte seine Begeisterung durch anhaltenden Beifall.

Ein weiteres Highlight des Konzertes war das 1928 vom Odeon-Tanzorchester durchaus berühmt gemachte „Tante Paula liegt im Bett und ißt Tomaten“, das Ohrwurmcharakter hat und das man deshalb schwer wieder aus den Gehörgängen entfernen kann. Dazu ist der Text nicht nur schräg, sondern auch witzig.

Ohrwurm als Zugabe

Johannes Geßner und seine Gattin Hae Min brachten ungewöhnliche Stücke in die Lenneper Stadtkirche. Foto: Peter Klohs
Johannes Geßner und seine Gattin Hae Min brachten ungewöhnliche Stücke in die Lenneper Stadtkirche. Foto: Peter Klohs

Aber auch moderate Töne gab es im Konzert. Einige Operettenmelodien erklangen, so der Robert-Stolz-Walzer „Zwei Herzen im Dreivierteltakt“ oder „Im Salzkammergut kann man gut lustig sein“, ein Lied, bei dem Hae Min bewies, dass sie sehr wohl jodeln kann. Die eher nachdenklichen Songs „Frauen sind keine Engel (durch Margot Hielscher bekannt geworden) und „Frag‘ nicht warum ich gehe“ trugen das ihrige zur Balance des Konzertes bei.

Johannes Geßner bestach nicht nur durch erstklassiges Klavierspiel, sondern auch durch seine hin und wieder hinzugefügte zweite Stimme. Solo sang er „Ein Freund, ein guter Freund“, das man von den Comedian Harmonists kennt. Und mit „Ich tanze mit dir in den Himmel hinein“ endete die musikalische Stunde, wie sie begonnen hatte: Mit einem Walzer.

Die Konzertbesucher durften sich als Zugabe ein Lied aus dem Programm wünschen, und so lag Tante Paule mit ihren Tomaten zum zweiten Mal an diesem Abend im Bett.

Vorerst kein DOC in Lennep

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat in seiner heutigen Sitzung den Bebauungsplan für unwirksam erklärt, weil es derzeit keine Rechtsgrundlage für den aktuellen Plan gebe. Somit kann das Designer Outlet Center vorerst nicht gebaut werden.

Der 10. Senat des Oberverwaltungsgericht Münster hat den Bebauungsplan für das Lenneper Areal, auf dem das DOC Designer Outlet Center entstehen sollte, für unwirksam erklärt. Eine Revision wird wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Urteils zugelassen. Vertretende der Stadt Remscheid und auch des Investors McArthurGlen haben unmittelbar erklärt, dass sie die Causa vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bringen wollen. Eine weitere Verzögerung des Baus ist durch diesen Schritt unabwendbar.

Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts Münster

Das Oberverwaltungsgericht hat heute auf Antrag eines Anwohners den Bebauungsplan der Stadt Remscheid für die Errichtung eines Designer-Outlet-Centers (DOC) im Stadtteil Lennep für unwirksam erklärt.                                               

Mit dem angegriffenen Bebauungsplan sollte die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung eines DOC mit einer Verkaufsfläche von maximal 20.000 qm sowie des dazugehörigen Parkhauses durch die Beigeladene, ein zur McArthurGlen Gruppe gehörendes Unternehmen, geschaffen werden. Der Antragsteller machte unter anderem geltend, als Eigentümer eines benachbarten Grundstücks werde er durch den durch das DOC ausgelösten Kraftfahrzeugverkehr und die damit einhergehende Geräusch- und Schadstoffbelastung sowie durch die optische Wirkung des Parkhauses beeinträchtigt.

Zur Begründung des Urteils führte der Vorsitzende aus: Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts fehle eine Rechtsgrundlage dafür, die Zahl der zugelassenen Nutzungen in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans für das Sondergebiet auf nur ein Einkaufszentrum zu beschränken. Daraus folge die Unwirksamkeit der Beschränkung der maximalen Verkaufsflächen, die der Rat der Stadt Remscheid zum Schutz der zentralen Versorgungsbereiche auch der Nachbarkommunen als erforderlich angesehen habe. Auch die Festsetzung, nach der Verkaufsflächen ganz überwiegend nur im Erdgeschoss zulässig seien, um sicherzustellen, dass das DOC in einem so genannten „Village-Stil“ als für ein DOC typische Bauform errichtet werde, ließen die baurechtlichen Vorschriften so nicht zu. Sie sei daher ebenfalls unwirksam. Hieraus folge die Gesamtunwirksamkeit des Bebauungsplans.

Über die von dem Antragsteller aufgeworfenen Fragen hatte das Oberverwaltungsgericht danach nicht mehr zu entscheiden.

Der Senat hat wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

Aktenzeichen: 10 D 43/17.NE

Weitere Informationen: Die Beklagte hat bereits im April 2017 Baugenehmigungen für die Errichtung des DOC und eines Parkhauses erteilt. Hiergegen hat der Antragsteller Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf erhoben, über die noch nicht entschieden worden ist.

Lenneper Weihnachtsreff endgültig abgesagt

Es hat sich schon abgezeichnet, jetzt ist es definitiv: Der Lenneper Weihnachtstreff wird in diesem Jahr nicht stattfinden. Bis in den Frühherbst hatten die Aktiven vom Verein Lennep Offensiv noch etwas Hoffnung, dass es bei einem Abflauen der Corona-Pandemie eventuell eine Chance für den Weihnachtstreff geben könnte. Die neuste Entwicklung hat alle Erwartungen zunichte gemacht.

Selbst wenn eine solche Veranstaltung mit Auflagen überhaupt genehmigt werden würde, wäre es nicht die Art von Beisammensein, wie der Verein oder die Besucher es erwarten. Ein gemütliches Weihnachtsdorf mit freundschaftlicher Atmosphäre und netten Gesprächen in geselliger Runde wäre nicht zu realisieren. „Wir haben uns im Vorstand deshalb schweren Herzens entschlossen, den Weihnachtstreff abzusagen“ teilt der Vereinsvorsitzende Thomas Schmittkamp mit.

Offen bleibt natürlich, wie es im kommenden Jahr weitergehen wird. Mit Corona steht hinter allem ein großes Fragezeichen. Aber Lennep Offensiv rüstet sich auf jeden Fall, um bei einer Normalisierung der Lage auch mit seinen Festivitäten wieder voll durchstarten zu können.

Digitaler Workshop: Gewusst wie – Stark durch finanzielle Förderung

Viele Menschen engagieren sich in Vereinen, Initiativen, Schulen oder Gemeinden für internationale Solidarität, in der Partnerschaftsarbeit und im Fairen Handel. So wird gezeigt: Wir leben in der Einen Welt und nur gemeinsam können wir unsere globalen Herausforderungen lösen. Mit Partner*innen im Süden oder hier im Bergischen Land werden vielfältige Veranstaltungen, Aktionen und spannende Projekte umgesetzt. Doch oft fehlen die finanziellen Mittel, um viele weitere innovative Ideen umzusetzen. Folgender Workshop kann einen neuen Weg finanzieller Förderung aufzeigen.

Vereine, Initiativen und Schulen sind auf Spenden oder Fördergelder zur Umsetzung von Projekten angewiesen. Der Dschungel der Förderlandschaft scheint allerdings auf den ersten Blick sehr undurchsichtig. In diesem Workshop dienen zwei Experten als Wegweiser, um die richtigen Fördermöglichkeiten für den jeweiligen Bedarf zu finden und neue Fördertöpfe zu erschließen.

Sascha Ivan vom Eine Welt Netz NRW e.V. ist Fachpromotor für Fundraising und wird hilfreiche Einblicke in dieses Thema und Tipps für Ihr Engagement geben.

Zudem wird Andreas Hennig, Leiter der Außenstelle Düsseldorf von Engagement Global gGmbH, Fördermöglichkeiten des Landes NRW und des Bundes vorstellen.

In dem Zoom-Meeting am Mittwoch, 4. November 2020, 17–19.15 Uhr lernt man wichtige Ansprechpartner*innen und Angebote kennen und bekommt seine Fragen rund um die Förderung eigener Ideen beantwortet.

Anmeldung

Melden Sie sich jetzt oder spätestens bis zum 28. Oktober 2020 verbindlich für die Veranstaltung bei Sophia Merrem unter s.merrem@fsi-forum.de oder telefonisch unter 0163 6193827 an. Einen Link zur Einwahl sowie weitere technische Informationen gibt es mit der Anmeldebestätigung.

Download

Hier gibt es die vierseitige Einladung vom Forum für Soziale Innovation zum Download als .pdf.

Hintergrund

Durch die vielfältigen Vereine, Initiativen, Gemeinden und Schulen ist Solingen mit der ganzen Welt verbunden – von Mittelamerika, über den Nahen Osten und Afrika bis nach Südostasien. Mit verschiedenen Veranstaltungen möchten soll die Vernetzung der Engagierten in Solingen und dem Bergischen Land untereinander verstärkt werden. Informationen zu dem Forum für globale Verantwortung und Eine Welt: www.solingen.de/forum-fuer-globale-verantwortung-und-eine-welt/

Streik: Geschäftsstellen der Sparkasse bleiben geschlossen

Aufgrund des erneuten Warnstreiks der Gewerkschaft ver.di bleiben die Geschäftsstellen der Stadtsparkasse Remscheid am Dienstag, 20. Oktober 2020, geschlossen.

Die Selbstbedienungsbereiche sind wie gewohnt für die Kundinnen und Kunden geöffnet. Auch das Kundenservicecenter steht unter der Telefonnummer 02191 16-60 zur Verfügung. Ebenfalls uneingeschränkt stehen den Kundinnen und Kunden für ihre Bankgeschäfte die Internetfiliale unter www.stadtsparkasse-remscheid.de und die Sparkassen-App zur Verfügung.

Die Stadtsparkasse Remscheid bittet um Verständnis für die Einschränkungen und ist am Mittwoch wieder wie gewohnt für alle Kund*innen vor Ort.

Lokalnachrichten aus Remscheid: Die Woche KW43/2020

Die Lokalnachrichten aus Remscheid, wie jeden Montag ab 18.30 Uhr, heute mit diesen Themen:

  • Ferienspaß: Das Sportcamp vom Sportbund Remscheid.
  • Gegenveranstaltung zur nächsten Aktion der Coronaleugnenden geplant.
  • Das Hotel Restaurant Kromberg mit technischer Unterstützung gegen Corona.
  • Ein anderer Blickwinkel auf die Woche der seelischen Gesundheit.

Kurznachrichten

  • Neue Coronaschutzverordnung in Kraft.
  • Streiks im öffentlichen Dienst.
  • Polizei sucht Zeugen nach Unfall in Bergisch Born.
  • Natur-Schule Grund: Wanderung zur Ökologie der Pilze.

So schauen wir Die Woche im TV

Aktualisierte Coronaschutzverordnung mit verbindlichen Regeln für Hotspots

Das Landeskabinett hat am Freitag (16.10.) im Einklang mit den Beschlüssen des Bund-Länder-Kreises weitere Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Veränderungen betreffen insbesondere Teilnehmerzahlen bei Veranstaltungen und Festen, wenn die Schwelle von 35 beziehungsweise 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen überschritten wird. In diesen Fällen wird auch die Maskenpflicht ausgeweitet. Die neuen Regeln treten mit der aktualisierten Coronaschutzverordnung am Samstag, 17. Oktober 2020, in Kraft und gelten zunächst bis Ende Oktober.

Ab einem 7-Tage-Inzidenzwert von 35 gilt:

  • Veranstaltungen und Versammlungen sowie Kongresse mit mehr als 1.000 Personen sind unzulässig.
  • An Festen aus herausragendem Anlass außerhalb einer Wohnung dürfen höchstens 25 Personen teilnehmen (gilt ab Montag, 19. Oktober).
  • Die Maskenpflicht gilt auch am Sitz- oder Stehplatz bei Konzerten, Aufführungen, sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen sowie für Zuschauer bei Sportveranstaltungen.
  • Die Maskenpflicht gilt auch in regelmäßig stark frequentierten Außenbereichen wie Fußgängerzonen, in denen der Mindestabstand kaum einzuhalten ist. Wo genau das vor Ort ist, legen die Kommunen ausdrücklich fest.
  • Die Kommunen können in Abstimmung mit dem Landeszentrum Gesundheit, dem Gesundheitsministerium und der Bezirksregierung weitere Schutzmaßnahmen wie eine Sperrstunde für gastronomische Einrichtungen anordnen.

Ab einem 7-Tage-Inzidenzwert von 50 gilt:

  • Bei Veranstaltungen sind innen und außen maximal 100 Personen zulässig; es sei denn, die zuständige Behörde lässt Ausnahmen auf Basis eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes zu.
  • Der Betrieb gastronomischer Einrichtungen und der Verkauf alkoholischer Getränke ist von 23 Uhr bis 6 Uhr unzulässig.
  • An Festen aus herausragendem Anlass außerhalb einer Wohnung dürfen höchstens zehn Personen teilnehmen (gilt ab Montag, 19. Oktober).
  • In der Öffentlichkeit dürfen sich außerhalb von Familien und Personen zweier Hausstände nur noch Gruppen von höchstens fünf Personen treffen.

Weitere Änderungen in der ab 17. Oktober gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung betreffen Beerdigungen sowie standesamtliche Trauungen und Zusammenkünfte unmittelbar vor dem Ort der Trauung.

Konzert: Unterhaltsames der 30er bis 50er-Jahre

Konzert mit Hae Min Geßner und Johannes Geßner am 25. Oktober 2020 in der Evangelischen Stadtkirche Lennep. Anmeldung erforderlich.

Eigentlich war 2020 ein Konzert mit dem Lenneper Kammerorchester und dem Kasseler ResiDance-Orchester geplant, in dem Tanz- und Unterhaltungsmusik der 30er-Jahre gespielt worden wäre. Aber es geht auch eine Nummer kleiner, und nicht weniger unterhaltsam. In dem neugestalteten Programm spielen die Sopranistin Hae Min Geßner und Pianist Johannes Geßner berühmte Schlager aus den UFA-Filmen der 30er-Jahre, genauso wie den ein oder anderen Chanson. Lustiges wie „Tante Paula liegt im Bett und isst Tomaten“ oder „In Büsum gibt’s einen Keuschheitsverein“ wechseln sich mit Romanzen wie „Zwei Herzen im Dreivierteltakt“ ab.

Termin und Voranmeldung

Das Konzert findet statt am 25. Oktober 2020 um 18 Uhr in der Evangelischen Stadtkirche Lennep, Kirchplatz 3 in 42897 Remscheid. Situationsbedingt gibt es nur eine begrenzte Anzahl von nummerierten Sitzplätzen, weshalb dringend um eine Voranmeldung unter johannes.gessner@ekir.de oder (01 76) 84 26 09 49 gebeten wird. Das Eintrittsgeld von 10 Euro, bzw. für Schüler, Studenten, Menschen mit Handicap auf 5 Euro ermäßigt, möge bitte passend mitgebracht werden. Auch ein Mund-Nasenschutz ist unbedingt mitzubringen. Das Konzert wird ca. 60-75 Minuten dauern.

Lokalnachrichten aus Remscheid: Die Woche – KW41/2020

Lokalnachrichten aus Remscheid. Heute unter anderem mit diesen Themen:

Kurznachrichten

So schauen wir Die Woche im TV