Platzvergabe in den Remscheider Kitas zum neuen Kindergartenjahr am 1. August

Die 61 Remscheider Kindertageseinrichtungen hatten sich ursprünglich verständigt, die Eltern ab heute (11.01.) darüber zu informieren, ob ihnen ein Kindergartenpatz zum 1. August angeboten werden kann. Alle Eltern wissen entsprechend Bescheid und warten natürlich auf positive Nachrichten. Nun jedoch starten alle Kitas heute in den eingeschränkten Pandemiebetrieb.

Den Betrieb umzustellen, erfordert organisatorische Veränderungen, die im Moment mit Hochdruck geplant und umgesetzt werden. Die Info an die neuen Eltern kann sich nun an einzelnen Standorten etwas verspäten. Alle Einrichtungen versuchen jedoch, das im Januar zu schaffen.

Zeugen gesucht: Neun Autos zerkratzt

Zwischen Samstag, 17:15 Uhr, und Sonntag (10.01.), 14:00 Uhr, zerkratzten unbekannte Täter in Bergisch Gladbach in der Straße Strunder Delle im Stadtteil Herrenstrunden mehrere am Straßenrand geparkte Autos. Insgesamt wurden bisher neun Anzeigen erstattet.

Zeugen, die zur Tatzeit etwas Verdächtiges beobachtet haben und Hinweise auf den oder die Täter geben können, wenden sich bitte an die Polizei Rheinberg.

Hinweise und Zeugen

Wer kann Aussagen treffen oder sachdienliche Hinweise geben? Bitte an die Polizei RheinBerg unter der Rufnummer 02202 205-0 wenden.

Elternfreundliche Handhabung Elternbeiträge für Kita- und OGS-Plätze für November 2020 – Januar 2021

Gute Nachrichten für Eltern von Kindern in Kitas, Kindertagespflegen und Offener Ganztagsschule (OGS):

Nach einem Ratsbeschluss werden die Gebühren für November und Dezember 2020 den Eltern zurück erstattet, sofern die Kita, die Tagespflege oder die OGS als Folge behördlich verfügter Corona-Quarantäne geschlossen war beziehungsweise coronabedingt nur eine reduzierte Regelbetreuung angeboten werden konnte. Ein entsprechender Antrag ist bei der Kita, der Tagespflege und der OGS erhältlich.

Für Januar 2021 hat das Land NRW mit den kommunalen Spitzenverbänden eine generelle Regelung vereinbart, die auch für Remscheid – vorbehaltlich einer Dringlichkeitsentscheidung im Rathaus – gültig sein wird. Hier erfolgt eine Rückerstattung bereits bezahlter Beiträge automatisch. Die durch entstehenden Einnahmeausfälle teilen sich das Land NRW und die Kommunen. Von diesen Regelungen werden viele Eltern betroffen sein. Die Mitarbeiterinnen des Fachdienstes Soziales und Wohnen tun alles, was möglich ist, für eine zeitnahe Bearbeitung. Mit längeren Wartezeiten ist leider trotzdem zu rechnen.

Corona in Remscheid

Alle unsere Meldungen zu Corona in Remscheid und den Inzidenzwert Remscheid findet man auch direkt und einfach unter www.corona-remscheid.de.

Hotline für Ältere und Vorerkrankte verstärkt

Um den Service für Ältere und Vorerkrankte zu verbessern, wird ab Montag, 25. Januar 2021, eine weitere Telefonnummer freigeschaltet. Die Hotline ist von Montag – Freitag jeweils von 8 bis 16 Uhr unter den Rufnummern (0 21 91) 4 64 53 51 und (0 21 91) 4 64 55 81  zu erreichen!

Mann verursacht Unfall nach medizinischem Notfall – Er verstirbt im Krankenhaus

Am 08.01.2020, gegen 11:15 Uhr, erlitt ein Mann (73) aus Hüllhorst/Schnathorst im Kreis Minden-Lübbeke auf der Badischen Straße einen medizinischen Notfall und verlor am Steuer seines VW Bulli das Bewusstsein. An der leicht ansteigenden Straße (Höhe Lippestraße) rollte das Fahrzeug rückwärts und beschädigte einen Mercedes Sprinter leicht an der Front.

Sowohl der Beifahrer (67) des 73-Jährigen als auch die 21-jährige Fahrerin des Sprinters leisteten umgehend Erste-Hilfe bis die Rettungskräfte eintrafen. Im Krankenhaus verstarb der Mann. (jb)

UPDATE! Vermisste Mädchen wohlauf zurück!

Die beiden seit Anfang Januar (siehe untenstehende Meldung) vermissten Mädchen Nadja S. (13) und Melody Danielle H. (14) wurden wohlbehalten aufgefunden und befinden sich wieder in ihrer Unterkunft. (mw)

Seit Dienstag (05.01.) werden die beiden Mädchen Nadja S. (13) und Melody Danielle H. (14) vermisst. Die Jugendlichen sind in einem Jugendwohnheim im Stadtteil Lustheide untergebracht und wurden dort letztmalig am Dienstag um 20:00 Uhr gesehen.

Nadja ist circa 165cm groß, hat dunkelblonde, lange Haare und grüne Augen. Melody ist 165cm groß, hat braun-blonde Haare und braune Augen. Es ist wahrscheinlich, dass die beiden Mädchen zusammen unterwegs sind.

Die Polizei RheinBerg bittet um Mithilfe: Wer kennt die Mädchen oder kann Angaben zum Aufenthaltsort machen?

Hinweise und Zeugen

Wer kann Aussagen treffen oder sachdienliche Hinweise geben? Bitte an die Polizei RheinBerg unter der Rufnummer 02202 205-0 wenden.

Naturerlebnis-Tipp „Grünspecht“

Die Natur-Schule Grund hat den „lachenden Specht“ zum Thema des ersten Naturerlebnis-Tipps im Neuen Jahr gemacht. Gehört habt Ihr ihn bestimmt schon, den Grünspecht. Sehen ist deutlich schwieriger, denn er ist ziemlich scheu.

Er ist ein scheuer Geselle, aber auch in Gärten wieder regelmäßig zu beobachten, der Grünspecht (auch Grasspecht, Erdspecht oder „Fliegender Zorro“). Rote Kappe, grünes Gefieder, schwarze Augenmaske und ein Gesang, der an das Lachen eines Menschen erinnert, so kennt man den lachenden Specht, den Grünspecht, Picus viridis, aus der Familie der Erdspechte, der Picidae.
Er wird bis 32cm lang und hat eine Spannweite von etwa 52 cm.

Bereits Ende Januar beginnen die Balzgesänge; gebrütet wird zwischen April und Mai. Als Wohnraum braucht der Grünspecht dicke, alte Bäume, mit möglichst schon weichem, morschem Holz, um hier eine Bruthöhle anzulegen. Das Brutpaar, das meist nur für eine Saison zusammenbleibt, zimmert gemeinsam, was die Paarbindung festigt. Das Weibchen legt fünf bis acht weiße Eier auf die durch die Bauarbeiten entstandenen Späne, es wird kein Nistmaterial eingebracht. Weibchen und Männchen teilen sich das Brutgeschäft, die Jungen schlüpfen nach 14 bis 17 Tagen, sind nach 23 bis 27 Tagen flügge und beginnen bereits im darauffolgenden Jahr selber zu brüten.

Balzgesänge ab Ende Januar

Grünspecht. Foto: Daniel Borker
Grünspecht. Foto: Daniel Borker

Bevorzugte Bäume für Bruthöhlen sind Weiden, Pappeln und Obstbäume. Verlassene Höhlen sind begehrt bei Nachmietern wie Staren, Meisen, Kleibern, Gartenrotschwanz, aber auch bei Fledermäusen, Hornissen oder Siebenschläfern.

Lieblingsspeise des tagaktiven Grünspechts sind Ameisen, notfalls auch Insekten, Regenwürmer, Schnecken oder Obst.
Unter den Spechten ist der Grünspecht der mit der längsten Zunge. Um an die begehrte Beute zu gelangen, wird der Schnabel als Axt oder Zange eingesetzt, um Löcher in Ameisennester zu bohren. Dann stochert die bis zu zehn Zentimeter lange, klebrige Zunge, ein empfindliches Tastorgan, in die offenen Gänge hinein und fördert Ameisen, Puppen, Larven und Eier zu Tage.
So vertilgt der Grünspecht bis zu 2000 Ameisen pro Tag.

Der Grünspecht verlässt uns über Winter nicht. Er ist ein Stand- oder Strichvogel. Während er im Sommer kleine Ameisenarten, zu erkennen an kleinen Erdhäufchen an der Erdoberfläche, bevorzugt, dienen ihm im Winter oft auch die großen Nesthügel der größeren Waldameisen als Nahrungslieferanten. Grünspechte können auch unter dem Schnee versteckte Ameisennester wiederfinden. Problematisch wird es, wenn die Schneedecke sehr dick wird oder die Erde sehr fest gefroren ist. Auf Grund seiner Ernährungsweise bevorzugt der Grünspecht als Lebensraum baumbestandene Gärten, Parkanlagen, Waldränder und die immer seltener werdenden Streuobstwiesen.

Um diesem hübschen Vogel, dem lachenden Specht, Lebensraum und Futterquellen zu erhalten, sollte im eigenen Garten auf den Einsatz von Pestiziden und Dünger verzichtet werden.

Bis zum nächsten Naturerlebnis-Tipp
Eure / Ihre Stefanie Barzen

Abholservice der Stadtbücherei – Kontaktlose Ausleihe

Da der Lockdown bis vorerst zum 31. Januar verlängert wird, muss auch die Stadtbücherei weiterhin geschlossen bleiben. Laut der neuen Coronaschutzverordnung, die ab dem 11. Januar gilt, ist die Abholung und Auslieferung bestellter Medien sowie deren Rückgabe aber wieder zulässig, wenn dies unter Beachtung von Schutzmaßnahmen vor Infektionen möglichst kontaktfrei erfolgen kann.

Ab Montag können sich Leserinnen und Leser von den Mitarbeiterinnen daher wieder Medien zur Abholung bereitstellen lassen. Im Online-Katalog https://opac.wermelskirchen.de kann gestöbert und die gewünschten verfügbaren Medien ausgewählt werden. Per E- Mail unter buecherei@wermelskirchen.de oder telefonisch unter 02196-710410 können die Medien dann bestellt werden. Falls es keine bestimmten Titelwünsche gibt, stellen die Mitarbeiterinnen gern eine Auswahl zusammen. Die Kunden werden informiert, wann sie die bestellten Medien im Eingangsbereich der Bücherei abholen können. Das Betreten der Bibliothek ist allerdings nicht möglich.

Grundsätzlich wird die Leihfrist aller entliehenen Medien für den Zeitraum der durch den Lockdown bedingten Schließung automatisch verlängert.

Zugänglich bleibt zudem die Bergische Onleihe (www.bergische-onleihe.de), wo nach wie vor rund um die Uhr digitale Medien entliehen werden können.

11.01.2021: Corona im Oberbergischen Kreis

Seit Samstag 146 weitere Fälle im Kreisgebiet bestätigt

Derzeit sind 1169 Personen aus dem Oberbergischen Kreis positiv auf SARS-CoV-2 getestet.

Oberbergischer Kreis. Seit Beginn der Pandemie wurden im Oberbergischen Kreis 6528 Personen positiv auf SARS-CoV-2 getestet (laborbestätigte Fälle). Davon konnten bereits 5254 Personen als genesen aus der Quarantäne entlassen werden. Aktuell sind 1169 Personen positiv auf das Virus getestet (laborbestätigte Fälle). Davon werden 84 Personen stationär in Krankenhäusern behandelt. 10 der 84 stationär behandelten Personen werden derzeit beatmet. Alle positiv getesteten Personen befinden sich in angeordneter Quarantäne.

Es sind drei weitere Personen aus dem Oberbergischen Kreis verstorben, die zuvor positiv auf SARS-CoV-2 getestet worden waren. Verstorben sind eine 90-jährige Frau aus Waldbröl (AWO Seniorenzentrum am Königspark), eine 96-Jährige aus Bergneustadt (Haus Evergreen) und ein 91 Mann aus Waldbröl (AWO Seniorenzentrum am Königspark). Landrat Jochen Hagt spricht den Angehörigen derVerstorbenen sein Mitgefühl aus. Seit Beginn der Pandemie sind im Oberbergischen Kreis 105Personen verstorben, die zuvor positiv auf das Virus getestet worden waren.

Das Infektionsgeschehen ist nach wie vor diffus. Das Hauptinfektionsgeschehen im Oberbergischen Kreis spielt sich in der Gruppe der Erwachsenen zwischen 20 und 69 Jahren ab. Viele Infektionen resultieren nach Erkenntnissen des Gesundheitsamtes aus dem privaten Bereich. Bis zu 50 Prozent dieser Infektionen gehen auf das familiäre Umfeld zurück. Ein Zusammenhang mit den zurückliegenden Feiertagen ist vor dem Hintergrund der Inkubationszeit sehr wahrscheinlich. Derzeit gibt es keine Ausbrüche im Zusammenhang mit Schulen. Der Lockdown zeigt in diesem Bereich Wirkung. Es gibt sehr vereinzelt Infektionen mit Bezug zu Kindertageseinrichtungen. Die Pflegeeinrichtungen im Oberbergischen Kreis sind moderat betroffen.

Anzahl der aktuell positiv getesteten Personen (laborbestätigte Fälle) in den kreisangehörigen Kommunen:

Stand der Fallzahlen: 11.01.2021, 00:00 Uhr

  • Bergneustadt: 109
  • Engelskirchen: 51
  • Gummersbach: 213
  • Hückeswagen: 34
  • Lindlar: 64
  • Marienheide: 47
  • Morsbach: 42
  • Nümbrecht: 87
  • Radevormwald: 98
  • Reichshof: 62
  • Waldbröl: 154
  • Wiehl: 63
  • Wipperfürth: 54

Durch das Gesundheitsamt erfasst und informiert, aber in der Statistik noch keiner Kommune zugeordnet: 91 Personen

Lage im Oberbergischen Kreis im Kurzüberblick:

Stand der Fallzahlen: 11.01.2021, 00:00 Uhr
In Klammern: Veränderung zum Stand 09.11.2021, 00:00 Uhr

7-Tage-Inzidenz im Oberbergischen Kreis: 244,8 (+2,2)

Laborbestätigte Fälle seit Beginn der Pandemie: 6528 Personen (+146)

Von den laborbestätigten Fällen (positives Laborergebnis) sind:

  • aktuell positiv getestet (in angeordneter Quarantäne): 1169 Personen (=)
  • bereits genesen und aus Quarantäne entlassen: 5254 Personen (+143)
  • verstorben: 105 Personen (+3)

Personen in angeordneter Quarantäne*: 1870 Personen (-190)

* Umfasst aktuell positiv getestete Personen sowie Kontaktpersonen in angeordneter Quarantäne (Einzelverfügungen und Allgemeinverfügungen mit Bezug zu Einrichtungen).

Quelle: Oberbergischer Kreis

Robert Koch Institut für Oberbergischer Kreis heute

Es gibt insgesamt 6.528 positiv getestete Menschen aus dem Oberbergischen Kreis. Die 7-Tage-Inzidenz liegt momentan bei 244,8. 105 Menschen sind leider verstorben.

Fälle letzte 7 Tage666
Fälle letzte 7 Tage/100.000 EW244,8
Fälle gesamt6.528
Fälle gesamt/100.000 EW2.399,5
Todesfälle gesamt105
Einwohnerzahl272.057
BundeslandNordrhein-Westfalen
Meldung des RKI.

Wuppertaler Bibliothek mit Vorreiterrolle

Als erste deutsche öffentliche Bibliothek bietet die Stadtbibliothek Wuppertal kostenloses Noten-Streaming mit der App von nkoda an, dem weltweit größten Anbieter von Noten für Anfänger, Fortgeschrittene, Hobbymusiker und Profis. Die nkoda Bibliothek umfasst 500 Jahre Musik – von klassisch bis zeitgenössisch.

Mit einem Bibliotheksausweis der Stadtbibliothek Wuppertal haben Nutzer kostenlosen Zugriff auf mehr als 100.000 Noten aus mehr als 80 Verlagen für fast alle Instrumente. Mit nkoda können Noten auf mobile Endgeräte heruntergeladen und auch eigene Titellisten erstellt werden.  Auch das teilen mit anderen Nutzern ist möglich. 

Interessenten können über eine E-Mail an stadtbibliothek@stadt.wuppertal.de einen Zugangslink anfragen. Wie das Angebot funktioniert, ist einer Kurzanleitung auf der Homepage der Stadtbibliothek nachzulesen. https://www.wuppertal.de/kultur-bildung/stadtbibliothek/nkoda.php

Das Angebot wird ermöglicht durch die freundliche Förderung der Dr. Werner Jackstädt-Stiftung und fachlich begleitet von der Bergischen Musikschule.

Befristetes kostenloses Digitalabo

Die umfangreichen digitalen Angebote der Stadtbibliothek Wuppertal wie Film- und Musikstreaming, e-Books und e-Magazines, e-Audio und Sprachkurse, Schülerhilfen und Fachdatenbanken können von Wuppertalerinnen und Wuppertalern während des Lockdowns kostenlos in Anspruch genommen werden: https://www.wuppertal.de/kultur-bildung/stadtbibliothek/veranstaltungen/schnupperabo.php

Steuererklärung 2020 und 2021: Die neue Homeoffice-Pauschale

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Bislang galt: Nur wer zu Hause ein eigenes Arbeitszimmer hatte, konnte seine Kosten dafür von der Steuer absetzen. Mit der neuen, im Dezember beschlossenen Homeoffice-Pauschale ändert sich das: Jetzt können Arbeitnehmer, die in den heimischen vier Wänden am Esstisch oder in der Arbeitsecke arbeiten, bis zu 600 Euro im Jahr absetzen. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) hatte seit Beginn der Corona-Krise eine ähnliche Lösung gefordert und zeigt, worauf Arbeitnehmer nun achten sollten und wer von der Homeoffice-Pauschale wirklich profitiert.

So wird die neue Homeoffice-Pauschale berechnet

Pro Arbeitstag im Homeoffice darf ein Arbeitnehmer eine Pauschale von fünf Euro von der Steuer absetzen, allerdings höchstens 600 Euro im Jahr. Das entspricht 120 Tagen Homeoffice:

120 Tage x 5 Euro = 600 Euro

Auch wer 130 oder 150 Tage von zu Hause arbeitet, darf nicht mehr als 600 Euro absetzen.

Arbeitnehmer-Pauschbetrag schluckt Homeoffice-Pauschale

Die Homeoffice-Pauschale wird in den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (auch bekannt als Werbungskostenpauschale) eingerechnet – und der liegt bei 1.000 Euro. Arbeitnehmer, die ihre Steuererklärung abgeben, erhalten automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag – oder anders gesagt: Das Finanzamt rechnet jedem Arbeitnehmer pauschal 1.000 Euro Werbungskosten als Steuervergünstigung an. Denn der Staat geht davon aus, dass jeder Arbeitnehmer Kosten hat, die ihm aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit entstehen.

Den größten Posten machen die Fahrtkosten aus. Da für einen Arbeitnehmer im Homeoffice allerdings die Fahrten zur Arbeit wegfallen, können ihm auch weniger Kosten für das Pendeln über die Pendlerpauschale abgezogen werden. Das bedeutet: Etliche Arbeitnehmer würden bei ihrer Steuererklärung finanziell besser dastehen, wenn die Homeoffice-Pauschale zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag absetzbar wäre und nicht erst, wenn man mit seinen Werbungskosten über die 1.000 Euro kommt. Wenn es sich also sozusagen um einen Homeoffice-Zuschlag handeln würde.

Wer mit seinen Werbungskosten über 1.000 Euro kommt, profitiert

Hatte ein Arbeitnehmer im Jahr Werbungskosten von beispielweise 500 Euro und war mindestens 120 Tage im Homeoffice aktiv, darf er bei seiner Steuererklärung 1.100 Euro als Werbungskosten angeben (500 Euro Werbungskosten + 600 Euro Homeoffice-Pauschale = 1.100 Euro).

Das heißt: Kommt der Arbeitnehmer mit seinen tatsächlichen Werbungskosten und der Homeoffice-Pauschale auf einen Betrag von über 1.000 Euro, darf er diesen in der Steuererklärung eintragen. Und wenn er schon alleine mit seinen Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro überschreitet, darf er die Homeoffice-Pauschale von 600 Euro noch zusätzlich geltend machen. Beispiel:

1.200 Euro Werbungskosten + 600 Euro Homeoffice-Pauschale = 1.800 Euro

Allerdings muss der Arbeitnehmer seine tatsächlichen Werbungskosten nachweisen können.

Wichtig: Je länger der Arbeitsweg eines Arbeitnehmers ist, umso mehr steigen die Chancen, dass er – trotz Homeoffice – über die 1.000 Euro Arbeitnehmer-Pauschbetrag kommt. Deshalb sollte jeder, der an seiner Steuererklärung sitzt, seine Pendlerpauschale genau nachrechnen und mit der Homeoffice-Pauschale von fünf Euro pro Tag summieren.

Diese Nachweise sollten Arbeitnehmer im Homeoffice bereithalten

  • Eine Bescheinigung des Arbeitgebers, in welchem Zeitraum er von zu Hause aus gearbeitet hat.
  • Eine möglichst präzise Aufzeichnung, wann das Homeoffice genutzt wurde. Hier bietet sich eine Tabelle mit Datum, Anzahl der Stunden und genauen Uhrzeiten an.

Die neue Homeoffice-Pauschale wurde am 10. Dezember 2020 mit dem Jahressteuergesetz 2020 im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages beschlossen. Die Pauschale gilt zunächst befristet für zwei Jahre, nämlich für die Steuererklärungen 2020 und 2021.

Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr als einer Million Mitglieder und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt die VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater.

Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt Freibeträge, ermittelt und beantragt Förderungen und Zulagen, prüft den Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.