ZDFneo dreht zweite Staffel der Sitcom „Nix Festes“ mit Josefine Preuß

„Nix Festes“ steht erneut auf dem Drehplan von ZDFneo. Josefine Preuß, Sebastian Fräsdorf, Tim Kalkhof, Marie Rathscheck, Dirk Martens und andere stehen für die zweite Staffel der ZDFneo-Sitcom in Berlin und Umgebung vor der Kamera.

In acht neuen Folgen suchen die WG-Bewohnerinnen Wiebke (Josefine Preuß) und Jenny (Marie Rathscheck) gemeinsam mit ihren Mitbewohnern Jonas (Sebastian Fräsdorf) und Basti (Tim Kalkhof) weiterhin ihren Platz in der Hauptstadt und im Leben. Jonas stellt fest, dass er der Letzte aus seinem Schuljahrgang ist, der weder verheiratet ist noch Kinder hat. Basti wiederum blitzt zum ersten Mal bei einem Typen ab, der ihn viel zu alt findet. Wiebke wird mit der wahren Liebe konfrontiert und muss sich die Frage stellen, ob sie überhaupt dauerhaft beziehungstauglich ist. Die Jüngste der Runde, Jenny, entdeckt plötzlich die Nachhaltigkeit für sich – und damit sowohl ihren Karriereweg als auch das große Glück. Lennart (Dirk Martens) betreibt noch immer sein Café im Erdgeschoss des Hauses, aber er versteht seine Kundschaft nicht mehr, alle sprechen nur noch Englisch. Plötzlich steht auch noch Lennarts Sohn an der Theke, zu dem er bisher keinen großen Kontakt hatte. Und dann bekommen es alle mit der überraschenden Kraft der Muskatnuss zu tun – dem heilsamen Gewürz für Körper und Seele.

In Episodenrollen spielen unter anderen Omar El-Saeidi, Natalia Avelon, Barbara Philipp, Gitta Schweighöfer, Gottfried Vollmer, Matthias Komm, Arne Gottschling, Sina Tkotsch, Hanna Plaß und Pina Kühr.

Die zweite Staffel „Nix Festes“ wird im Auftrag von ZDFneo von ITV Studios Germany GmbH produziert, ausführender Produzent ist Christian Rietz. Headautor ist Markus Barth. Regie führt Ulli Baumann. Damaris Sánchez Parellada und Sarah Flasch zeichnen als ZDF-Redakteurinnen verantwortlich. Die ZDFneo-Koordination hat Carina Bernd.

Die Dreharbeiten dauern bis Ende Januar 2021. Zu sehen ist die achtteilige Sitcom voraussichtlich im Herbst 2021 in der ZDFmediathek und ZDFneo.

Ministerin Gebauer: Auch unsere Schulen müssen einen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie leisten

Nach der gestrigen Ministerpräsidentenkonferenz zusammen mit der Bundesregierung hat Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer die konkrete Umsetzung für den Schulbereich in Nordrhein-Westfalen erläutert.

Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit: Nach der gestrigen Ministerpräsidentenkonferenz zusammen mit der Bundesregierung hat Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer die konkrete Umsetzung für den Schulbereich in Nordrhein-Westfalen erläutert: „Angesichts der kritischen Infektionslage in ganz Deutschland braucht es weiterhin entschlossenes Handeln in allen Lebensbereichen, um die Pandemie in diesem Winter zurückzudrängen. Auch unsere Schulen müssen dazu einen weiteren Beitrag leisten. Wir werden daher die Präsenzpflicht an allen Schulen bis Ende Januar aussetzen und für alle Schülerinnen und Schüler Distanzunterricht anbieten.“ Die Ministerin betonte, dass diese Entscheidung niemandem leicht gefallen sei: „Es schmerzt auch mich sehr, dass wir das Recht der Kinder auf Bildung nicht wie gewohnt umsetzen können. Aber angesichts der gegenwärtigen Situation sind die konsequenten Einschränkungen richtig, um Kontakte weiter zu verringern.“

Die neuen Regelungen für den Unterricht in Nordrhein-Westfalen vom 11. bis zum 31. Januar 2021 im Einzelnen:

  1. Der Präsenzunterricht wird bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt.
  2. In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht mit dem Start nach den Weihnachtsferien ab Montag, den 11. Januar 2021, für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt. Diese Regelung gilt auch für alle Abschlussklassen.
    Soweit die Umstellung auf Distanzunterricht weitere Vorbereitungszeit an den Schulen erforderlich macht, sind bis zu zwei Organisationstage möglich, so dass der Distanzunterricht spätestens ab dem 13. Januar 2021 stattfindet. Über die Notwendigkeit der Organisationstage entscheiden die Schulen vor Ort.
    Die Einrichtung des Distanzunterrichts erfolgt auf der Grundlage der Distanzlernverordnung, die die Landesregierung bereits im Sommer als bislang einziges Bundesland auf den Weg gebracht hat. Zudem wurden die Schulen bereits vor Monaten mit der Handreichung zum Distanzunterricht mit umfassenden pädagogisch-didaktischen Hinweisen ausgestattet. Weitere Unterstützung erhalten die Schulen durch die Sofortausstattungsprogramme der Landesregierung für digitale Endgeräte, die seit Juli 2020 zur Verfügung stehen.
    Durch die Aussetzung des Präsenzunterrichts wird eine Doppelbelastung von Lehrkräften vermieden. Sie können sich auf die Organisation des Distanzlernens konzentrieren.
  3. Alle Schulen bieten ab Montag ein Betreuungsangebot für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die nicht zuhause betreut werden können oder bei denen eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in Förderschulen oder in Schulen des Gemeinsamen Lernens, der eine besondere Betreuung erfordert, z.B. in den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung, muss diese in Absprache mit den Eltern bzw. den Erziehungsberechtigten auch in höheren Altersstufen sichergestellt werden.Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regelhafter Unterricht statt. Für die Aufsicht kommt vor allem das sonstige schulische Personal in Betracht. Die Betreuungsangebote dienen dazu, jenen Schülerinnen und Schülern, die beim Distanzlernen im häuslichen Umfeld ohne Betreuung Probleme bekämen, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen. Alle Eltern sind jedoch aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten.
  4. Grundsätzlich werden bis zum 31. Januar 2021 keine Klassenarbeiten geschrieben. Ausnahmen gelten für in diesem Halbjahr noch zwingend zu schreibende Klausuren und durchzuführende Prüfungen in den Jahrgangsstufen Q1 und Q2 und den Abschlussklassen der Berufskollegs. Sie können im Einzelfall unter Einhaltung der Hygienevorgaben der Corona-Betreuungsverordnung geschrieben werden. 

Abschließend erklärte Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer, dass sie schon bei der Vorstellung des Stufenplans vor der Weihnachtspause darauf hingewiesen habe, dass bei einer besonders kritischen Infektionslage die Landesregierung über noch weitergehende Einschränkungen zu entscheiden habe: „Dieser Fall ist nun eingetreten. Aber es ist mir ein wichtiges Anliegen, allen Schülerinnen, Schülern, Eltern und Großeltern klar zu sagen: Sollte es in den kommenden Wochen zu Lockerungen kommen, dann ist es für mich und die gesamte Landesregierung völlig klar, dass die Schulen von Anfang an dabei sind. Dafür habe ich in der KMK gekämpft und dafür werde ich mich weiter nachhaltig einsetzen.“

Bundeskanzlerin Merkel spricht mit dem indischen Premierminister Narendra Modi

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Der Sprecher der Bundesregierung, Steffen Seibert, teilt mit:

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat heute per Videokonferenz mit dem indischen Premierminister Narendra Modi gesprochen. Die beiden tauschten sich über die Corona-Pandemie und Fortschritte bei Entwicklung und Produktion von Impfstoffen aus. Außerdem sprachen die Bundeskanzlerin und ihr indischer Amtskollege unter anderem über bilaterale Beziehungen, Entwicklungen in der Region Indo-Pazifik sowie internationale und wirtschaftliche Themen.

Sternsinger im Remscheider Rathaus

Auch in diesem Jahr nehmen Remscheider Mädchen und Jungen – wenn auch coronabedingt mit angepassten und kreativen Aktionsformen – an der Sternsinger-Aktion der katholischen Kirche teil.

Unter dem Leitmotiv „Segen bringen, Segen sein“ besuchten die Heiligen Drei Könige Caspar, Melchior und Balthasar das Remscheider Rathaus. Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz hat die dreiköpfige Sternsinger-Gruppe unter der Leitung von Marion Kurp von der katholischen Pfarrei St. Suitbertus in Alt-Remscheid im Eingangsbereich des Rathauses begrüßt und hier die traditionelle Segensbitte „20*C+M+B+21“ („Christus mansionem benedicat“ – Christus möge dieses Haus segnen!) in Empfang genommen.

Die Sternsinger-Aktion 2021 unter dem Motto “Kindern Halt geben – in der Ukraine und weltweit“ will gerade in pandemischen Zeiten ein Zeichen für weltweiten Zusammenhalt und Zuversicht setzen.

NRW: Einreisende aus Risikogebieten können zwischen Test und Quarantäne wählen

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Regelungen zur Einreise aus den vom Robert Koch-Institut und den zuständigen Bundesministerien festgelegten Risikogebieten modifiziert.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Regelungen zur Einreise aus den vom Robert Koch-Institut und den zuständigen Bundesministerien festgelegten Risikogebieten modifiziert. Statt der verbindlichen Anordnung einer Testung auf das Coronavirus bei der Einreise (Einreisetestung) besteht jetzt faktisch ein Wahlrecht zwischen Einreisetest und Quarantäne.

Für Reisende, die aus einem Risikogebiet auf dem Land-, See-, oder Luftweg nach Nordrhein-Westfalen einreisen, gilt seit dem 5. Januar 2021 zwar grundsätzlich eine zehntägige Einreisequarantäne. Diese Quarantäne kann aber vermieden werden, wenn sich Reisende 48 Stunden vor oder unmittelbar nach ihrer Einreise einem Coronatest (Einreisetestung) unterziehen und das Ergebnis des Tests negativ ist. Ein Corona-Schnelltest ist dabei ausreichend.

An allen Flughäfen mit Tourismus- und Linienflügen aus Risikogebieten bestehen inzwischen Testmöglichkeiten. Auch in den vorhandenen Testzentren, Apotheken oder bei einem Arzt ist es möglich, sich auf eigene Kosten testen zu lassen. Ausgenommen von der Quarantäne- oder Testpflicht sind weiterhin Durchreisende, Binnenschiffer, der kleine Grenzverkehr bei Aufenthalten von unter 24 Stunden, tägliche oder wöchentliche Grenzpendler und Grenzgänger sowie Verwandtenbesuche, Warentransporte und einreisende Diplomaten/Abgeordnete bei Aufenthalten von unter 48 Stunden.

Angepasst wurden auch die Regelungen für Einreisende aus Großbritannien und Südafrika. In der Landesverordnung wird jetzt auf die zwischenzeitlich für diese Staaten bundesweit geltenden Testpflichten verwiesen. Einreisende aus diesen Ländern müssen schon nach Bundesrecht zwingend einen Test vorweisen. Für sie ordnet das Landesrecht wegen des besonderen Risikos der Verbreitung neuer Virenstämme zur Sicherheit zusätzlich eine mindestens fünftägige Quarantäne mit einer abschließenden weiteren Testung (Freitestung) an.

Hintergrund der Änderungen ist zum einen die Harmonisierung des Landesrechts mit dem Bundesrecht, sodass die Testpflichten für Einreisende aus Großbritannien und Südafrika nun einheitlich geregelt sind. Zum anderen sind im Rahmen laufender Gerichtsverfahren zu Einreisen aus Risikogebieten Unklarheiten im Infektionsschutzgesetz des Bundes deutlich geworden. Konkret geht es um die Frage, ob zwingende Testungen nur von den kommunalen Behörden und dem Bund oder auch von den Ländern per Rechtsverordnung angeordnet werden können.

Auch aufgrund dieser Unklarheiten würde Nordrhein-Westfalen eine bundeseinheitliche Regelung für eine Testpflicht, wie sie gerade auf Bundesebene diskutiert wird, sehr begrüßen. Bis es eine solche bundesweite Regelung gibt, soll mit der nun erfolgten Änderung eine möglichst rechtssichere Lösung für Nordrhein-Westfalen geschaffen werden, um den dringenden Schutz vor zusätzlichen Infektionen aus anderen Ländern auch in Nordrhein-Westfalen sicherzustellen. Hierzu wurde eine rein strukturelle Änderung vorgenommen: Angeordnet wird jetzt vorrangig eine Quarantäne, die aber bereits von Beginn an durch einen negativen Test verhindert werden kann.

Hintergrund

Die Regelungen beziehen sich nur auf ausländische Risikogebiete und nicht auf innerdeutsche Regionen. Die Einstufung internationaler Risikogebiete erfolgt durch das Robert Koch-Institut unter der Adresse https://www.rki.de/covid-19-risikogebiete.
 
Die genannten rechtlichen Regelungen sind im Detail der Coronaeinreiseverordnung (CoronaEinreiseVO) des Landes Nordrhein-Westfalen in der ab dem 5. Januar 2021 gültigen Fassung zu entnehmen.

Fußgänger in Wuppertal-Vohwinkel angefahren

Heute (06.01.2021), gegen 07:25 Uhr, kam es in Wuppertal-Vohwinkel zu einem Unfall zwischen einem Fußgänger und einem Auto.

Als ein 71-jähriger Wuppertaler die Vohwinkeler Straße überquerte, kam es zum Zusammenstoß mit dem Audi eines 76-Jährigen. Dabei zog sich der Fußgänger schwere Verletzungen zu, die im Krankenhaus stationär behandelt werden.

Während der Unfallaufnahme sperrte die Polizei die Vohwinkeler Straße für den Fahrzeugverkehr. Aufgabe des Verkehrskommissariats ist es, die Ursache zu klären. (sw)

Bedrohung durch Rechtsextremisten und Reichsbürger nimmt in der Coronakrise zu

Die Bedrohung der inneren Sicherheit durch Rechtsextremist*innen und Reichsbürger*innen nimmt in der Coronakrise weiter zu. Der Verbund der Verfassungsschutzbehörden habe 2020 in beiden Szenen deutlich mehr Personen als im Jahr zuvor festgestellt, sagten Sicherheitskreise dem Tagesspiegel. Das rechtsextreme Spektrum wuchs um rund 1200 Anhänger auf insgesamt 33 300, bei den Reichsbürger*innen gab es eine Zunahme um 1000 Personen auf 20 000.

Online unter: https://www.tagesspiegel.de/politik/wachsende-gefahr-fuer-die-innere-sicherheit-bedrohung-durch-rechtsextremisten-und-reichsbuerger-nimmt-zu/26770270.html

Polizei sucht Zeugen nach tödlichem Verkehrsunfall

Gestern (05.01.2021) kam es gegen 08:30 Uhr, in Wuppertal-Langerfeld zu einem Verkehrsunfall, bei dem eine Seniorin tödliche Verletzungen erlitt (siehe Beitrag Seniorin nach Unfall in Wuppertal Langerfeld verstorben).

Das Verkehrskommissariat Wuppertal bittet Zeugen, die das Unfallgeschehen beobachtet haben, sich telefonisch unter der 0202-284-0 zu melden. (hm)

NABU: Deutschlands Wintervögel werden zum 11. Mal gezählt

Besonderes Augenmerk liegt auf der Blaumeise. Es ist Deutschlands größte wissenschaftliche Mitmachaktion und jeder kann dabei sein: vom 8. bis 10. Januar findet die „Stunde der Wintervögel“ statt, die der NABU zusammen mit seinem bayerischen Partner LBV organisiert. Bereits zum 11. Mal sind Vogelfreunde dazu aufgerufen, eine Stunde lang alle Vögel von Wohnung, Haus oder Garten aus zu erfassen und zu melden, um eine detaillierte Momentaufnahme der Vogelwelt in den Städten und Dörfern zu ermöglichen.

Bei der „Stunde der Wintervögel“ im Januar 2020 hatten sich 143.000 Vogelfreunde an der Zählung beteiligt und Daten von fast 100.000 Zählpunkten übermittelt. „Es wäre nicht überraschend, wenn diese Rekordbeteiligung während des gegenwärtigen Corona-Lockdowns noch übertroffen würde“, sagt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. „Die Erfahrungen aus dem ersten Lockdown im vergangenen Frühjahr haben gezeigt, dass die Natur vor der Haustür von vielen Menschen wieder mehr wahrgenommen und geschätzt wird, wenn es nicht möglich ist in die Ferne zu schweifen. Je mehr Menschen an der Zählung teilnehmen, desto aussagekräftiger werden die Ergebnisse.“

Die winterlichen Vogelzahlen hängen stark von der Winterung ab, das konnten die Experten des NABU anhand der bisherigen Ergebnisse nachweisen. In kalten und schneereichen Wintern kommen deutlich mehr Vögel in die Nähe der Menschen. Die lange Reihe zunehmend milder Winter führte dementsprechend zuletzt zu sinkenden Wintervogelzahlen.

Stunde der Wintervögel mit Rekordbeteiligung

Besondere Aufmerksamkeit bekommt die Blaumeise in diesem Winter geschenkt: Im vergangenen Frühjahr trat in weiten Teilen Deutschlands eine vom Bakterium Suttonella ornithocola ausgelöste Epidemie auf, der Tausende Vögel dieser Art zum Opfer fielen. „Insbesondere dort, wo viele tote Blaumeisen registriert wurden, wurden deutlich weniger Blaumeisen gezählt“, erklärt NABU-Vogelexperte Lars Lachmann. „Es ist nun spannend herauszufinden, ob dieser Effekt auch im Winter noch spürbar ist.“

Die winterlichen Gartenvögel zählen mit zu den beliebtesten Vogelarten Deutschlands. Das zeigt auch das Vorwahlergebnis bei der ersten öffentlichen Wahl zum „Vogel des Jahres“. Mit Stadttaube, Rotkehlchen, Amsel, Blaumeise und Haussperling stehen fünf Wintervögel aus den Gärten auf den ersten zehn Rängen, die zur Teilnahme an der Hauptwahl berechtigen. Die beginnt nach der „Stunde der Wintervögel“ ab dem 18. Januar 2021.

Mitmachen bei der „Stunde der Wintervögel“ ist ganz einfach: Jeder kann eine Stunde lang die Vögel am Futterplatz, vom Garten, Balkon oder Fenster aus oder im Park zählen und dem NABU melden. Von einem ruhigen Beobachtungsplatz aus wird von jeder Art die höchste Anzahl notiert, die im Laufe einer Stunde gleichzeitig zu beobachten ist. Die Beobachtungen können unter www.NABU.de/onlinemeldung bis zum 18. Januar gemeldet werden. Zudem ist für telefonische Meldungen am 9. und 10. Januar jeweils von 10 bis 18 Uhr die kostenlose Rufnummer 0800-1157-115 geschaltet. Auch über die NABU-App „Vogelwelt“ (Download unter www.NABU.de/vogelwelt) kann gemeldet werden.

Die „Schulstunde der Wintervögel“ findet vom 11. bis 15. Januar statt. Die Klassen und Gruppen können an der NABU-Vogelzählung teilnehmen und ihre Zählergebnisse bis 18. Januar einsenden oder unter www.NABU.de/onlinemeldung eingeben. Unter allen Einsendungen verlost die NAJU tolle Preise. Alle Infos, Materialien und Aktionsideen: www.NAJU.de/sdw.

Infos zur Aktion unter www.stundederwintervoegel.de

Abbiegeunfall in Elberfeld

Am frühen Morgen des 06.01.2021, um 05:25 Uhr, kam es auf der Straße Hofkamp zu einem Abbiegeunfall.

Eine 48-jährige Wuppertalerin fuhr mit ihrem schwarzen Nissan Micra die Straße Hofkamp in Richtung Neumarkt, als ein 58-jähriger Wuppertaler mit seinem silbernen Opel Astra aus der Schlieperstraße in die Straße Hofkamp einbog. Es kam zu einer Karambolage, bei der der Nissan quer über die Straße geschleudert und erst durch einen Baum gestoppt wurde.

Die 48-Jährige verletzte sich schwer und wurde zunächst rettungsdienstlich und später im Krankenhaus stationär behandelt. Der 58-Jährige blieb unverletzt. Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und der Sachschaden liegt bei circa 4.500 Euro. Während der Rettungsmaßnahmen und der Unfallaufnahme kam es aufgrund einer Vollsperrung der Straße Hofkamp zu Verkehrsbehinderungen. (jb)