Audi mit gestohlenen Kennzeichen krachte vor Ampelmast

In der Nacht (06.01.2021) fiel Polizeibeamten auf der Carnaper Straße ein schwarzer Audi auf, der mit roten Händlerkennzeichen aus Berlin unterwegs war. Als die Polizisten Anhaltezeichen gaben, wendete der Fahrer den Wagen und beschleunigte stark in Richtung Alte Carnaper Straße. Die Beamten nahmen die Verfolgung auf.

Auf der Rödiger Straße überfuhr der Audi ein Straßenschild und kollidierte mit einem Ampelmast. Der Fahrer sprang aus dem Auto und versuchte zu flüchten. Die Beamten stoppten den Unfallfahrer und fixierten in vorläufig. Bei der Unfallaufnahme stellte sich heraus, dass der 36-Jährige keinen Führerschein vorweisen konnte und vermutlich unter dem Einfluss von Alkohol stand. Die am Fahrzeug montierten Kennzeichen waren gestohlen.

Der Berliner verletzte sich bei dem Unfall schwer und musste zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Am Audi entstand ein Totalschaden. Er wurde durch die Beamten sichergestellt. Der Ampelmast wurde durch den Aufprall so stark beschädigt, dass er abgebaut werden musste. Es entstand erheblicher Sachschaden. (hm)

Seniorin nach Unfall in Wuppertal Langerfeld verstorben

Gestern, 5. Januar 2021, kam es in Wuppertal-Langerfeld gegen 08:30 Uhr zu einem Verkehrsunfall, bei dem eine Seniorin tödliche Verletzungen erlitt.

Die 80-Jährige überquerte die Langerfelder Straße unweit einer Tankstelle in Begleitung ihres 52-jährigen Sohnes. In der Fahrbahnmitte kam es zum Zusammenstoß mit dem VW eines 64-Jährigen, der auf der Langerfelder Straße in Richtung Rauental fuhr.

Die ältere Dame wurde durch den Aufprall gegen den entgegenkommenden Opel eines 76-jährigen geschleudert. Dabei erlitt sie tödliche Verletzungen. Ihr Sohn zog sich eine leichte Verletzung zu.

Während der Unfallaufnahme kam es zu Beeinträchtigungen für den Straßenverkehr. Es handelt sich um den ersten tödlichen Verkehrsunfall für den Bereich des PP Wuppertals (W/RS/SG) im Jahr 2021. (sw)

Mit Stein Scheibe eingeworfen

Bei einem Einbruch in Engelskirchen-Ründeroth haben Unbekannte in der Nacht zu Dienstag (4./5. Januar) keine Beute gemacht. Mit einem Stein warfen die Einbrecher zwischen 23.50 und 07.00 Uhr die Scheibe eines Hauswirtschaftsraumes an einem Mehrfamilienhaus in der Straße „Dorffeld“ ein. Anschließend konnten sie das Fenster öffnen und in das Haus einsteigen. Neben zwei Hauswirtschaftsräumen durchsuchten die Einbrecher noch einen Schrank im Flur des Hauses, bevor sie ohne Beute flüchteten. Hinweise nimmt die zentrale Ermittlungsgruppe Einbruch unter der Rufnummer 02261 81990 entgegen.

Hinweise

Hinweise nimmt das Kriminalkommissariat Wipperfürth unter der Telefonnummer 02261 81990 entgegen.

Briefkasten aufgebrochen

Zwischen dem 2. und dem 4. Januar haben Unbekannte in Engelskirchen-Albertsthal einen Briefkasten der Deutschen Post aufgebrochen. Ob sich zum Zeitpunkt des Aufbruchs Postsendungen in dem Briefkasten befunden haben, ist nicht bekannt.

Hinweise

Hinweise nimmt das Kriminalkommissariat Wipperfürth unter der Telefonnummer 02261 81990 entgegen.

Einbruch in Schule

Bei einem Einbruch in das Schulzentrum Eckenhagen haben Unbekannte einen hohen Schaden verursacht – erbeutet haben sie nichts. Zwischen dem 30. Dezember und dem 4. Januar waren die Täter über ein eingeschlagenes Fenster in das Schulgebäude eingedrungen und hatten mehrere Türen und Schränke aufgebrochen. Dabei fanden die Einbrecher aber kein passendes Diebesgut, so dass sie ohne Beute wieder davon zogen. Der Schaden ist dagegen beträchtlich und wird auf eine Höhe von 5.000 Euro geschätzt. Hinweise zu dem Einbruch nimmt das Kriminalkommissariat Waldbröl unter der Telefonnummer 02261 81990 entgegen.

Unfallflucht auf der Wupperstraße

Nach einer Unfallflucht auf der Wupperstraße bittet die Polizei um Hinweise nach dem möglichen Verursacher. Am 28. Dezember hatte der Fahrzeughalter eines grauen BMW Mini sein Fahrzeug auf dem Parkstreifen an der Wupperstraße abgestellt. Als er am Montagnachmittag (4. Januar) zu seinem Mini zurückkehrte, bemerkte er am hinteren Kotflügel der Fahrerseite in Höhe der Rückleuchten eine deutliche Beule. Der Verusacher hatte sich aus dem Staub gemacht, ohne eine Schadensregulierung einzuleiten.

Hinweise

Hinweise nimmt das Kriminalkommissariat Wipperfürth unter der Telefonnummer 02261 81990 entgegen.

Tankbetrug mit geklauten Kennzeichen

Mit geklauten Kennzeichen hat am Dienstagabend (5. Januar) ein Unbekannter seinen schwarzen Mercedes an einer Tankstelle in Marienheide-Kalsbach vollgetankt und ist anschließend geflüchtet. Gegen 21.35 Uhr war ein durch eine dunkle Mütze und Schutzmaske nur schwer zu erkennender Mann mit einem schwarzen Mercedes auf das Tankstellengelände an der Gummersbacher Straße vorgefahren. Statt nach dem Tankvorgang zu bezahlen, stieg er in den Wagen und fuhr davon. Das auf den Videoaufnahmen erkennbare Kennzeichen SU-RM 49 stellte sich als gestohlen heraus; die Kennzeichen waren Anfang September im Bereich Much entwendet worden.

Hinweise

Hinweise nimmt das Verkehrskommissariat Gummersbach unter der Telefonnummer 02261 81990 entgegen.

Grüne fordern Klarheit und Verlässlichkeit für Schulen und Kitas

„So kann es nicht weitergehen“, sagt Jutta Velte, schulpolitische Sprecherin der Remscheider Grünen mit Blick auf die möglichen Vorgaben des Ministeriums für die Schulen. „Kinder, Eltern und Lehrkräfte brauchen Klarheit, Planbarkeit und Verlässlichkeit. Arbeitgeber müssen informiert, die Kinderbetreuung im Lockdown sichergestellt, der Unterricht geplant und wichtige Abschlussklausuren geschrieben werden. Nach den gestrigen Gesprächen zwischen Bund und Ländern ist immer noch nicht klar wie und unter welchen Bedingungen der Unterricht nach dem 11. Januar laufen soll. Die Schulen sollen „weitestgehend“ geschlossen bleiben. Letztendlich entscheiden wird das NRW-Landeskabinett erst in einer heutigen Sondersitzung. Klar ist nur, es wird irgendeine Verlängerung geben – und das seit Langem. Es wäre jetzt endlich an der Zeit, sich nicht in realitätsfernen Überlegungen zu ergehen, sondern endlich den Schulen die Möglichkeit zu geben, angepasst zu agieren. Das gilt selbstverständlich auch für die Situation in den OGSen.“

Ratlosigkeit in Schule und Kita

„Die unübersichtliche Situation setzt sich in den Kitas fort“, ergänzt Ilka Brehmer, familienpolitische Sprecherin der Grünen. „Es gibt bisher weder klare Regeln noch Planbarkeit. Offenbar gibt es in den Ministerien keine Kenntnisse über die realen Situationen in den Familien. Homeoffice kann zur Belastung werden und es sind einmal mehr die Mütter, die jedwede Idee ausbaden müssen.“

Einig sind sich die beiden Ratsfrauen in der Einschätzung, dass unter der Situation insbesondere die Kinder und Familien leiden, die aus einkommensschwachen Familien stammen. Besonders die Kinder von Familien mit Fluchthintergrund sind stark betroffen. Durch den Lockdown fällt der wichtige Kontakt zu den deutschsprachigen Kindern weg und damit die Chance in der neuen Heimat Fuß zu fassen. Das ist tragisch. Besonders schlimm: keines der Ministerien hat diese Kinder auch nur im Blick.

Weihnachtsbaum-Abholtermine stehen fest

Im Bergischen Städtedreieck stehen die Termine für die Abholung der abgeschmückten Weihnachtsbäume fest. Welche Bedingungen in welcher Stadt gelten, haben wir in folgender Übersicht zusammengestellt.

Wuppertal: AWG holt ausrangierte Weihnachtsbäume ab

Abholung startet in der 2. KW im Westen, in der 3. KW im Osten. Bäume müssen für die Kompostierung frei von Schmuck sein.

Auch in diesem Jahr holt die AWG wieder ausrangierte Weihnachtsbäume ab:  

  • im Westen Wuppertals in der 2. Kalenderwoche (ab Montag, 11. Januar 2021)
  • im Osten Wuppertals in der 3. Kalenderwoche (ab Montag, 18. Januar 2021).

Zum entsprechenden Leerungstermin müssen die Bäume zur grauen Restmülltonne gestellt werden. Die entsprechenden Termine finden sich in Ihrem aktuellen Abfallkalender.

Grundsätzliche Vorgabe für die Abholung: Die ausrangierten Bäume müssen frei von Schmuck bzw. Lametta sein. Von Bäumen, die einen Ballen haben, sollte der Benutzer vor dem Herausstellen den Übertopf entfernen und die Erde so gut wie möglich abschlagen. Die AWG bringt die Wuppertaler Weihnachtsbäume zur Kompostierungsanlage der Gesellschaft für Kompostierung und Recycling (GKR) im benachbarten Velbert. Nur entschmückte Weihnachtsbäume können dort fachgerecht kompostiert werden.

Remscheid: Drei verschiedene Termine

Die Technischen Betriebe Remscheid (TBR) erteilen auch in diesem Jahr den Weihnachtsbäumen eine Abfuhr. Für die Stadtteile Lennep, Lüttringhausen und Alt-Remscheid gelten unterschiedliche Termine.

Los geht es in Lennep am Montag, 11. Januar. Am Mittwoch, 13. Januar, wird in Lüttringhausen eingesammelt. Zuletzt werden die Weihnachtsbäume in Alt-Remscheid am Samstag, 16. Januar, abgeholt.

Die TBR bitten darum, die Weihnachtsbäume am jeweiligen Abholtag bis 7 Uhr gut sichtbar auf dem Bürgersteig – also nicht am Mülltonnenstandort – abzulegen.

Weil die Bäume verwertet werden, werden nur vollständig abgeschmückte Weihnachtsbäume mitgenommen. Weihnachtsbäume über zwei Meter Länge bitte durchsägen!

Solingen: Tannenbäume werden am Freitag abgeholt

Abgeschmückt an Sammelstellen deponieren.

Ausgediente Tannenbäume werden am Freitag, 8. Januar, abgeholt. Sie müssen bis 7 Uhr morgens vor dem Grundstück abgelegt werden. Nachbarschaftliche Sammelstellen erleichtern den Mitarbeitern der Technischen Betriebe ihre Arbeit. Es werden nur komplett abgeschmückte Bäume mitgenommen.

Wegen der Abholung der Bäume verschiebt sich die Restmüllabfuhr in der anschließenden Woche: Die für den 8. vorgesehene Abholung wird am Montag, 11. Januar, nachgeholt, danach erfolgt jede Abholung einen Tag später, bis die Freitags-Leerung am Samstag, 16. Januar, nachgeholt ist.  

Die Änderungen sind auch dem Abfallkalender der Stadt und dem Abfall-Navi zu entnehmen: www.solingen.de/tbs/inhalt/abfallnavi/

Corona-Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat gemeinsam mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die weiteren Corona-Regeln beschlossen. Diese müssen jetzt wieder in eine Coronaschutzverordnung des Landes eingefasst werden, um in geltendes Recht umgesetzt zu werden.

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:

Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 5. Januar 2021

BESCHLUSS

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:

Die Corona-Pandemie hat auch das Weihnachtsfest und den Jahreswechsel 2020/2021 geprägt. Viele Bürgerinnen und Bürger haben auf für sie gerade in dieser Zeit wichtige Begegnungen verzichtet, um sich und andere zu schützen. Dafür danken wir allen sehr.

Dennoch ist die Belastung im Gesundheitswesen hoch und weiter gestiegen. Dem unermüdlichen Einsatz der medizinischen und Pflegefachkräfte, Ärztinnen und Ärzte und aller anderen, die in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Gesundheitsämtern ihren Dienst tun, gilt unser Dank und unsere besondere Anerkennung.

Mit der Mobilisierung aller Kräfte von Wissenschaft und Forschung ist es in Rekordzeit gelungen, Impfstoffe mit guter Verträglichkeit und hoher Wirksamkeit zu entwickeln, zu testen und zum Einsatz zu bringen. Dafür gebührt allen Beteiligten Dank und Anerkennung. Bund und Länder haben seit Beginn der Pandemie darauf gesetzt, diese durch die zügige Entwicklung von Impfstoffen zu bewältigen. Mit den nunmehr verfügbaren Impfstoffen gibt es eine Perspektive für eine Normalisierung unseres Alltags und die Rückkehr zu einem Leben ohne pandemiebedingte Einschränkungen.

Bund und Länder begrüßen ausdrücklich die gemeinsame Impfstoffbestellung der Europäischen Union und das Ziel, den Impfstoff gemeinsam für alle 27 Länder der EU zu sichern. In Zeiten der weltweiten Pandemie verhindern nationale Alleingänge wirkungsvollen Gesundheitsschutz.

Die vor uns liegenden Monate Januar, Februar und März werden jedoch noch erhebliche Geduld und Disziplin aller erfordern. Die Wintermonate begünstigen durch die saisonalen Bedingungen die Ausbreitung des Virus und die Impfungen werden sich erst dann auf die Infektionsdynamik dämpfend auswirken, wenn auch ein größerer Teil der jüngeren Bevölkerung geimpft ist.

Mit Besorgnis betrachten Bund und Länder die Entwicklung von Mutationen des SARSCov2-Virus. Gemeinsames Ziel von Bund und Ländern ist es, den Eintrag und die Verbreitung von Virusvarianten mit eventuell ungünstigeren Eigenschaften möglichst weitgehend zu begrenzen.

Eine präzise Einschätzung der Entwicklung des Infektionsgeschehens ist am Beginn des neuen Jahres außerordentlich schwierig. Aufgrund der zahlreichen Feiertage kann es zu Test- und Meldeverzögerungen gekommen sein. Darüber hinaus zeigen sich die Auswirkungen des besonderen Besuchs- und Reiseverhaltens während der Feiertage erst später im Infektionsgeschehen. Es ist davon auszugehen, dass die derzeitigen Meldezahlen das tatsächliche Infektionsgeschehen tendenziell zu gering abbilden. Sicher kann jedoch gesagt werden, dass das Infektionsgeschehen deutschlandweit noch auf viel zu hohem Niveau ist.

In gut drei Viertel der 410 Landkreise und Stadtkreise liegt die 7-Tage-Inzidenz bei über 100 (292 Landkreise/Stadtkreise). Dort hat es also in den letzten sieben Tagen mehr als 100 neue Fälle pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern gegeben. Über 70 Land- bzw. Stadtkreise weisen eine Inzidenz von über 200 auf. Deshalb ist es unter Abwägung aller gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Faktoren erforderlich, über den 10. Januar hinaus die weitgehenden Beschränkungen aufrecht zu erhalten. Gemäß der Hotspotstrategie werden in allen Regionen, die ein besonders hohes Infektionsgeschehen aufweisen, weitere beschränkende Maßnahmen umgesetzt.

Ziel von Bund und Ländern bleibt es, die 7-Tage-Inzidenz auf unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner zu senken, um die Gesundheitsämter – unterstützt von Bund und Ländern – wieder in die Lage zu versetzen, die Infektionsketten nachzuvollziehen und Quarantäne für Kontaktpersonen 1 anzuordnen. Zur Beurteilung aller Aspekte der Pandemie werden weitere Indikatoren ebenfalls intensiv betrachtet, wie die Belastung des Gesundheitssystems oder der Impffortschritt, sowie insbesondere solche Indikatoren, die zusätzliche Aussagen zur Infektionsdynamik ermöglichen, wie der r-Wert oder die Verdopplungszeit.

Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder:

  1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig. Alle bis zum 10. Januar 2021 befristeten Maßnahmen, die auf gemeinsamen Beschlüssen beruhen, werden die Länder in den entsprechenden Landesverordnungen bis zum 31. Januar 2021 verlängern. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten alle Bürgerinnen und Bürger dringend, auch in den nächsten drei Wochen alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und soweit möglich zu Hause zu bleiben.
     
  2. In Erweiterung der bisherigen Beschlüsse werden private Zusammenkünfte im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.
     
  3. Betriebskantinen werden geschlossen wo immer die Arbeitsabläufe es zulassen. Zulässig bleibt die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. Ein Verzehr vor Ort ist untersagt.
     
  4. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten großzügige Home- Office-Möglichkeiten zu schaffen, um bundesweit den Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ umsetzen zu können.
     
  5. In Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern werden die Länder weitere lokale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz ergreifen, insbesondere zur Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 km um den Wohnort, sofern kein triftiger Grund vorliegt. Tagestouristische Ausflüge stellen explizit keinen triftigen Grund dar.
     
  6. Für Alten- und Pflegeheime sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen. Hohe Inzidenzen in der älteren Bevölkerung und zahlreiche Ausbrüche in solchen Einrichtungen in den letzten Wochen trotz aller bereits getroffenen Maßnahmen wie der Umsetzung von Hygienekonzepten und der Bereitstellung von Schutzausrüstung haben dies noch einmal verdeutlicht. Mindestens bis die Impfungen mit beiden Impfdosen in den Einrichtungen abgeschlossen sind und die Personen eine entsprechende Immunität aufgebaut haben, kommt den Schnelltests beim Betreten der Einrichtungen eine besondere Bedeutung zu. Deshalb haben die Länder auf Grundlage des gemeinsamen Beschlusses vom 13. Dezember 2020 eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten und Pflegeeinrichtungen sowie für Besucherinnen und Besucher in Regionen mit erhöhter Inzidenz angeordnet. Vielfach fehlen in den Einrichtungen die personellen Kapazitäten, solche Schnelltests vor Ort durchzuführen, obwohl die Abrechnung sowohl der Anschaffung als auch der Testdurchführung über die Testverordnung des Bundes sichergestellt ist. Die Einrichtungen sind in der Verantwortung, eine umfassende Umsetzung der Testanordnung sicherzustellen. Unterstützend werden Bund und Länder aufbauend auf bestehenden Maßnahmen der Länder eine gemeinsame Initiative starten, um Freiwillige vorübergehend zur Durchführung von umfangreichen Schnelltests in die Einrichtungen zu bringen. Die Hilfsorganisationen in Deutschland haben bereits zugesagt, die entsprechenden Schulungen zu übernehmen. Die kommunalen Spitzenverbände werden dabei koordinieren, um den regionalen Bedarf zu klären und die Bundesagentur für Arbeit wird die Vermittlung unterstützen. Diese Initiative soll auch Einrichtungen der Eingliederungshilfe unterstützen.
     
  7. Das Robert-Koch-Institut prüft sorgfältig die Berichte über neue Mutationen mit veränderten Eigenschaften des Virus, etwa in Hinblick auf eine erhöhte Ansteckungsgefahr oder Schwere des Verlaufs in verschiedenen Altersgruppen. Gemeinsames Ziel von Bund und Ländern ist es, den Eintrag von Mutationen mit möglichen pandemieverschärfenden Eigenschaften aus dem Ausland möglichst stark einzudämmen, solche Mutationen in Deutschland durch verstärkte Sequenzierung zu entdecken und deren Ausbreitung durch priorisierte Nachverfolgung und Quarantäne möglichst weitgehend zu begrenzen. Das Bundesministerium der Gesundheit wird auf Basis des 3. Bevölkerungsschutzgesetzes zur verstärkten Sequenzierung eine Verordnung erlassen. Bei nicht vermeidbaren Einreisen aus Gebieten, in denen solche mutierten Virusvarianten vorkommen, wird die Bundespolizei die Einhaltung der besonderen Einreisebestimmungen verstärkt kontrollieren. Die Länder stellen sicher, dass die Kontrolle der Quarantäne in solchen Fällen ebenfalls verstärkt mit besonderer Priorität wahrgenommen wird, ebenso die Nachverfolgung von Fällen beim Auftreten solcher Virusvarianten in Deutschland.
     
  8. In den bisherigen Beschlüssen der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder wurde von einem Impfbeginn in 2021 ausgegangen. Nunmehr war es aufgrund einer frühen Zulassung des Impfstoffes von BioNTech / Pfizer und Bereitstellung der Infrastruktur durch die Länder möglich, bereits am 27. Dezember 2020 in allen Ländern mit dem Impfen zu beginnen. 1,3 Millionen Dosen des Impfstoffes wurden bis Jahresende an die Länder ausgeliefert, knapp 2,7 Millionen weitere Dosen folgen bis zum 1. Februar 2021, so dass bis zu diesem Datum ca. vier Millionen Impfdosen ausgeliefert werden können. Der Bund wird den Ländern auf Grundlage der Herstellermeldungen verlässliche Lieferzeiten übermitteln, um ein abgesichertes Terminmanagement vor Ort zu ermöglichen.

    Bis spätestens Mitte Februar wird allen Bewohnerinnen und Bewohnern von stationären Pflegeeinrichtungen ein Impfangebot gemacht werden können. Dies ist nicht zuletzt wegen der hohen Fallzahlen und der schweren Verläufe im Bereich dieser Einrichtungen ein wichtiges erstes Zwischenziel der Impfkampagne.

    Ziel ist es, die anfangs eingeschränkten Produktionskapazitäten in Deutschland zu erhöhen. Dazu unterstützen der Bund und das Land Hessen BioNTech nach Kräften dabei, dass noch im Februar in einem neu eingerichteten Werk in Marburg die Produktion genehmigt und begonnen werden kann. Der Bund wird auch darüber hinaus mit den Herstellern darüber sprechen, wie schnellstmöglich weitere Produktionskapazitäten für Impfstoffe aufgebaut werden können.

    Im 1. Quartal 2021 ist mit der Zulassung weiterer Impfstoffe und in der Folge mit der Auslieferung weiterer Impfdosen zu rechnen.
     
  9. Der Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen hat höchste Bedeutung für den die Bildung der Kinder und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern. Geschlossene Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen, ausgesetzte Präsenzpflicht bzw. Distanzunterricht in Schulen über einen längeren Zeitraum bleibt nicht ohne negative Folgen für die Bildungsbiographien und die soziale Teilhabe der Kinder und Jugendlichen. Dennoch müssen die von den Ländern ergriffenen Maßnahmen auch in diesem Bereich entsprechend des Beschlusses vom 13. Dezember 2020 bis Ende Januar verlängert werden.
     
  10. Angesichts der SARS-CoV2-Pandemie kann der bestehende Anspruch in manchen Fällen nicht ausreichen. Deshalb wird der Bund gesetzlich regeln, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird, weil die Schule oder der Kindergarten bzw. die Klasse oder Gruppe pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt bzw. der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde.
     
  11. Die Beschränkungsmaßnahmen wurden in allen Bereichen durch umfangreiche finanzielle Hilfsprogramme des Bundes und der Länder begleitet. Durch Abschlagszahlungen wurden bisher über eine Milliarde Euro an Novemberhilfe durch den Bund an Betroffene ausgezahlt. Die vollständige Auszahlung der beantragten Novemberhilfe über die Länder erfolgt spätestens ab dem 10. Januar 2021. Anträge für die Dezemberhilfe können seit Mitte Dezember 2020 gestellt werden, die ersten Abschlagszahlungen erfolgen seit Anfang Januar. Nunmehr kommt insbesondere der Überbrückungshilfe III des Bundes besondere Bedeutung zu. Dabei wird je nach Umsatzrückgang und Betroffenheit ein bestimmter Prozentsatz der fixen Kosten bis zu einer Höhe von maximal 500.000 Euro pro Monat erstattet. Es werden Abschlagszahlungen möglich gemacht. Erste reguläre Auszahlungen im Rahmen der bis Ende Juni 2021 laufenden Überbrückungshilfe III werden durch die Länder im ersten Quartal 2021 erfolgen. Nachdem der Bund die Voraussetzungen geschaffen hat, werden Bund und Länder die Auszahlungen so schnell wie möglich realisieren.
     
  12. Für Einreisen aus Risikogebieten nach Deutschland soll zukünftig grundsätzlich neben der bestehenden zehntägigen Quarantänepflicht, die vorzeitig beendet werden kann, sobald ein negatives Testergebnis eines frühestens am fünften Tag der Quarantäne erhobenen Coronatests vorliegt, zusätzlich eine Testpflicht bei Einreise eingeführt werden (Zwei-Test-Strategie). Der Testpflicht bei Einreise kann durch eine Testung binnen 48 Stunden vor Anreise oder durch eine Testung unmittelbar nach Einreise nachgekommen werden. Die Musterquarantäneverordnung wird entsprechend angepasst und von den Ländern in ihren entsprechenden Verordnungen zum 11. Januar 2021 umgesetzt1. Der Bund wird über die seit August 2020 bestehende Testpflicht hinaus auf der Grundlage des 3. Bevölkerungsschutzgesetzes gesonderte Regeln insbesondere zur Testpflicht vor Einreise für besondere Risikogebiete erlassen, von denen aufgrund von der Verbreitung von Mutationen des Virus oder besonders hoher Inzidenzen ein besonderes Eintragsrisiko besteht. Bund und Länder weisen noch einmal eindrücklich darauf hin, dass Reisen in Risikogebiete ohne triftigen Grund unbedingt zu vermeiden sind und dass neben der Test- und Quarantänepflicht eine Verpflichtung zur digitalen Einreiseanmeldung bei Einreisen aus Risikogebieten besteht.
     
  13. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung am 25. Januar 2021 erneut beraten und über die Maßnahmen ab 1. Februar 2021 beschließen.

1 Auf den Beschluss des Oberwaltungsgerichts für das Land NRW (Az 13 B 1770/20 NE) wird hingewiesen, mit dem die Quarantäneverpflichtung mit Freitestmöglichkeiten erst nach 5 Tagen für Personen, die aus vom RKI ausgewiesenen Risikogebieten einreisen, für NRW außer Vollzug gesetzt wurde.