Ausgangssperre nur durch strikte Einhaltung alle Einschränkungen und Verbote zu verhindern

Nach heutigem Stand wurden 14 Remscheider Bürgerinnen/Bürger positiv auf Covid-19 getestet. Zusätzlich befinden sich 118 Remscheiderinnen/Remscheider in angeordneter Quarantäne. Eine Erfassung der freiwilligen Quarantäne erfolgt nicht mehr. Thomas Neuhaus, der Leiter des Remscheider Krisenstabes, warnt eindringlich davor, diese für NRW vergleichsweise geringen Zahlen, als „Entwarnung“ zu nehmen: „Die Lage ist ernst, sehr ernst. Wir müssen leider auch in Remscheid mit Toten rechnen. Auch bei uns gibt es immer mehr erkrankte Menschen, die unerkannt bleiben. Es ist davon auszugehen, dass deutlich mehr als die offiziell bestätigten 14 Personen infiziert sind. Eine Nachverfolgung der Infektionsketten ist nicht mehr vollständig möglich.“

Ausgangssperre droht

Die einzige Chance das Infektionsgeschehen zu verlangsamen, liegt nun in der absoluten Beschränkung aller sozialen Kontakte auf das zwingend erforderliche Mindestmaß. Es wurden bereits zahlreiche Einschränkungen und Verbote ausgesprochen, die uns alle massiv in unserem täglichen Leben einschränkten und vor große Herausforderungen stellen. Wenn wir jetzt nicht dazukommen, dass diese Maßnahmen ausnahmslos von Jedem und Jeder in dieser Stadt beachtet werden, wird eine komplette Ausgangssperre in Kürze unumgänglich sein. Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz appelliert daher: „Bleiben Sie soeben es geht zu Hause. Vermeiden Sie unnötige soziale Kontakte, so schwer es auch fällt. Es ist jetzt nicht die Zeit für Partys und gesellige Runden – weder drinnen noch draußen und über alle Generationen! Retten Sie dadurch Leben. Helfen Sie durch umsichtiges Verhalten, die Gesundheit derer aufrecht zu erhalten, die in dringenden Schlüsselpositionen von uns allen benötigt werden (z. B. medizinisches Personal, Lebensmitteleinzelhandel, Infrastruktursektor, Feuerwehr, Polizei und Ordnungskräfte).

Viele Menschen in unserer Stadt beherzigen dies bereits. Leider zeigen tägliche Beobachtungen, Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern und auch die Einsatzlisten des Kommunalen Ordnungsdienstes dass dies noch nicht Jede/Jeder verinnerlicht hat. Dies Stadt Remscheid versucht hier durch diverse Medienveröffentlichungen, durch Aufklärung, durch Gespräche auf zahlreichen Ebenen zu sensibilisieren. „Bitte halten Sie dringend alle ausgesprochenen Einschränkungen und Verbote ein. Sie schützen damit nicht nur Ihr eigenes Leben, sondern auch das Leben Dritter. Und Sie verhindern so eine komplette Ausgangssperre“, so Thomas Neuhaus, Leiter des Krisenstabes.

Besonders wichtig ist es jetzt auch, für Menschen da zu sein, die sich beispielsweise in Notsituationen oder in Quarantäne befinden. Auch Menschen, die zu den Risikogruppen gehören, brauchen Unterstützung.

Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz und Beig. Thomas Neuhaus heben hervor, dass es hierzu bereits zahlreiche öffentliche und auch private Hilfsangebote und Vernetzungen gibt. Gebündelt werden diese unter dem städtischen Hilfstelefon für Ältere und Vorerkrankte, Tel. 464 53 51. Allen Remscheiderinnen und Remscheider, die sich hier oder in anderweitigen Hilfsaktionen engagieren, gebührt großer Dank.

An alle anderen geht die Bitte von Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz: „Schauen Sie nach Ihren Nachbarn, nach Ihren Angehörigen, fragen Sie, ob Hilfe benötigt wird und helfen Sie!“.

Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz: „Lassen Sie uns die aktuelle Krise von bisher unbekanntem Ausmaß gemeinsam in unserer Stadt Remscheid meistern. Bleiben Sie gesund! Mein abschließender Dank geht an alle, die derzeit hier und überall in den Schlüsselfunktionen zum Funktionieren der Stadtgesellschaft beitragen und dabei für uns alle täglich ihre Gesundheit riskieren!“.

Sparkasse: Auch in der Krise da

Die Stadtsparkasse Remscheid hält den Betrieb auch in der Corona-Krise aufrecht. Zum Schutz der Mitarbeitenden und Kunden müssen aber bestimmte Regeln eingehalten werden.

Angesichts der um sich greifenden Infektion mit dem Corona-Virus hält die Stadtsparkasse Remscheid ihren Betrieb aufrecht, hat allerdings vorübergehend einige strukturelle Veränderungen vorgenommen. Dabei betont Vorstandsvorsitzender Michael Wellershaus nachdrücklich: „Wir stellen die kreditwirtschaftliche Versorgung im Remscheid weiterhin sicher. Alle Zahlungsverkehrssysteme, auch das Online-Banking, bleiben funktionsfähig. Die Bargeldversorgung ist vollumfänglich gesichert“. Auch die Geldautomaten an allen Standorten sind und bleiben funktionsfähig und werden wie gewohnt aufgefüllt.

Kontaktaufnahme möglichst telefonisch oder per E-Mail

Die Öffnungszeiten im Kundencenter in der Sparkassen-Hauptstelle Alleestraße sowie in den Geschäftsstellen Handweiser, Hasten, Lennep und Lüttringhausen ändern sich zunächst nicht. „Sollte es hier Einschränkungen geben müssen, um personelle Kapazitäten zu bündeln, werden wir hierüber zeitnah informieren“, sagt Unternehmenssprecherin Ann-Kristin Soppa. Aktuell können alle Serviceleistungen wie gewohnt in Anspruch genommen werden. „Wir möchten unsere Kundinnen und Kunden allerdings herzlich bitten, wenn irgend möglich den Kontakt über Telefon und E-Mail herzustellen und so die Eindämmung der Infektionskette zu unterstützen“, bittet Herbert Thelen, stellvertretendes Vorstandsmitglied. Ein wesentliches Instrument hierzu ist das KundenServiceCenter, das montags bis freitags von 8 bis 19 Uhr telefonisch unter 0 21 91/16-60 sowie per E-Mail an info@stadtsparkasseremscheid.de erreichbar ist. Dort können viele Bankgeschäfte unkompliziert und schnell erledigt werden. „Wir kümmern uns darum, alle Anfragen zügig zu bearbeiten, bitten aber um Verständnis, wenn nicht jedes Anliegen sofort beantwortet werden kann. Auch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen nach der Schließung von Schulen und Kindertagesstätten vor dem Problem, ihre Kinder zu Hause versorgen und betreuen zu müssen“, sagt Herbert Thelen.

Sollte persönliches Erscheinen in der Hauptstelle Alleestraße und den Geschäftsstellen unumgänglich sein, bittet die Stadtsparkasse um Terminvereinbarung entweder direkt bei den jeweiligen Kundenberatern bzw. -beraterinnen oder über das KundenServiceCenter. Bei unaufschiebbaren Besuchen appelliert der Sparkassen-Vorstand: „Bitte nehmen Sie Rücksicht und halten an Kassen- und Serviceschaltern den empfohlenen Mindestabstand von zwei Metern ein.“

Unbürokratische Hilfen für die Wirtschaft

Unzweifelhaft leidet die gewerbliche Wirtschaft mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern massiv unter den einschneidenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Auch hier versichert Vorstandsvorsitzender Wellershaus: „Wir stehen an der Seite aller Privat- und Firmenkunden, um die Auswirkungen der Corona-Krise so weit wie möglich abzumildern.“ Alle verfügbaren Detailinformationen über die finanziellen Hilfen der KFW-Bank werden schnellstmöglich an die Kunden weitergegeben. Die kurzfristig angekündigten Programme für die zusätzliche Liquiditäts- und Kreditversorgung sollen die von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen, Selbstständigen und andere Kreditnehmer schnell, pragmatisch und effektiv erreichen. Daran wird derzeit mit Hochdruck gearbeitet. Entsprechende Fragen beantworten die bekannten Firmenkundenberater gerne. Wir beraten unsere Unternehmen gerade auch in Krisenzeiten und ihnen stehen mit schneller Unterstützung zur Seite.

Verantwortung übernehmen

„Mit allen getroffenen Maßnahmen übernehmen wir Verantwortung für die Gesundheit unserer Kolleginnen und Kollegen und unserer Kundinnen und Kunden sowie für das für uns
alle wichtige Gesundheitssystem. Wir möchten und müssen dazu beitragen, die Infektionsketten so schnell wie es geht zu unterbrechen. Nur gemeinsam können wir diese weltumspannende Krise bewältigen. Ich wünsche uns allen, dass wir gestärkt aus diesen schwierigen Zeiten hervorgehen und unser Gemeinschaftsgefühl neu entdecken“, bekräftigt Michael Wellershaus.

Die Stadtsparkasse Remscheid informiert regelmäßig unter www.sparkasse-remscheid.de und über ihre Social-Media-Kanäle bei facebook und Instagram über eine Anpassung der bisherigen Maßnahmen während der Corona-Krise.

TBR: Abweichende Regelungen bei Zahlungen und Publikumsverkehr

Ab sofort werden keine Barzahlungen mehr bei den Technischen Betrieben Remscheid (TBR) entgegengenommen.

Das bedeutet für die folgenden Bereiche:

  • Wertstoffhof: Für zahlungspflichtige Abfälle besteht vor Ort die Möglichkeit, per EC Karte zu zahlen.
  • Sperrmüllexpress: Anträge werden nur noch gegen Vorlage eines Überweisungsbelegs anstelle der bislang üblichen Barvorauszahlung angenommen. Die Beträge können Sie hier einsehen: https://www.tbr-info.de/files/daten/entsorgung/download/Sperrgutexpress_27102015.pdf. Antrag und Zahlungsbeleg können entweder per E-Mail (abfallentsorgung@tbr-info.de) übersandt oder auch in den Hausbriefkasten Nordstraße 48 eingeworfen werden. Der Abholtermin wird dann telefonisch oder per E-Mail mitgeteilt.
  • Grundabgaben: Vereinbarte Ratenzahlungen können ebenfalls nicht mehr bar entgegengenommen werden. Die Beträge sind zu überweisen.

Publikumsverkehr: Die Dienstgebäude der TBR in der Nordstraße 48 und Lenneper Straße 63 sind bis auf weiteres für den Publikumsverkehr gesperrt. Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Abstimmung und Rückmeldung durch die Ansprechpartner der TBR möglich.

Leitstelle der Ordnungsbehörde unter (0 21 91) 16 – 9000 erreichbar

Mit der Einrichtung einer neuen Leitstelle reagiert die Remscheider Ordnungsbehörde auf Einsatzaufkommen und Nachfragen in Zusammenhang mit dem COVID-19-Infektionsgeschehen und der gestern bekanntgemachten Allgemeinverfügung zum Zwecke der Verhütung und Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2.

Ab sofort ist die Ordnungsbehörde für sämtliche ordnungsbehördlichen Sachverhalte sowie für inhaltliche Fragen zur Allgemeinverfügung montags bis freitags von 7 bis 22 Uhr sowie samstags und sonntags von 10 bis 22 Uhr unter der Telefonnummer (0 21 91) 16 – 9000 und per E-Mail unter leitstelle.ordnungsamt@remscheid.de erreichbar.
Die Leitstelle der Ordnungsbehörde beantwortet ausschließlich ordnungsbehördliche Fragen.

Übersicht Telefonangebote Stadt Remscheid

  • Allgemeine Hotline: 16-2000
  • Medizinische Hotline: 16-3555
  • Hotline Ordnungsamt: 16-9000
  • Hilfetelefon für Ältere und Vorerkrankte: 4645351

Link-Tipp

Link zur Allgemeinverfügung zum Zwecke der Verhütung und Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 vom 17. März 2020:
https://remscheid.de/rathaus-und-politik/medienpool/dokumente050/0.02-2020-Amtsblatt-Nr.5a-17Maerz-Sonderausgabe.pdf

Stadt verschärft kontaktreduzierende Maßnahmen

Corona-Virus: Stadt verschärft kontaktreduzierende Maßnahmen zur Verlangsamung des COVID-19-Infektionsgeschehens im Stadtgebiet Remscheid

Unter Berücksichtigung der dynamischen Entwicklung der Ausbreitung des Coronavirus SARS CoV 2 hat sich die Stadt Remscheid heute zu einer Verschärfung der kontaktreduzierenden Maßnahmen zur Verlangsamung des Infektionsgeschehens und zum Schutz der medizinischen und pflegerischen Infrastruktur in Remscheid entschlossen.

Ab sofort bis auf weiteres wird für das Stadtgebiet Remscheid folgendes angeordnet:

1. Alle auf Remscheider Stadtgebiet stattfindenden

  • öffentlichen und privaten Veranstaltungen sowie
  • Personenansammlungen von mehr als zehn Personen außerhalb von privaten Wohnungen sind untersagt. Hierzu zählen auch sämtliche Zusammenkünfte
    • in Schulen und Kindertagesstätten
    • in Vereinen
    • in Sport- und Freizeiteinrichtungen
    • in Parkanlagen
    • in Kleingartenanlagen
    • in Kirchen und Gemeindehäusern
    • in Moscheen
    • anderer Glaubensgemeinschaften
    • bei Trauerfeiern und Beerdigungen.

2. Auf dem Remscheider Stadtgebiet ist allen Personen

  • die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen
  • die Wahrnehmung von Angeboten in Musikschulen
  • die Wahrnehmung von Angeboten in sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich
  • der Sportbetrieb auf und in Sporthallen, Sportplätzen und Sportanlagen
  • der Aufenthalt auf und die Nutzung von öffentlich zugänglichen Spielplätzen und Bolzplätzen
  • der Aufenthalt auf und die Nutzung von Schulhöfen außerhalb der Notbetreuung
  • die Teilnahme an Kulturveranstaltungen
  • die Teilnahme an Reisebusreisen

untersagt.

3. Folgende Einrichtungen dürfen nicht geöffnet werden

  • Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen, Cafés und ähnliche Einrichtungen
  • Theater, Museen und ähnliche Einrichtungen
  • Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich
  • Bibliotheken
  • Trauerhallen und Verabschiedungsräume
  • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
  • Messen, Ausstellungen und ähnliche Einrichtungen
  • Kinos
  • Freizeit- und Tierparks
  • Angebote von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen)
  • Spezialmärkte
  • Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
  • Sportanlagen
  • Schwimm- und Spaßbäder
  • Saunen
  • Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
  • Fahrschulen
  • Physio- und Massageeinrichtungen (s.a. 7.)
  • öffentlich zugängliche Spielplätze und Bolzplätze
  • alle Verkaufsstellen des Einzelhandels mit Ausnahme von
    • Einzelhandel für Lebensmittel
    • Wochenmärkte
    • Abhol- und Lieferdienste
    • Getränkemärkte
    • Apotheken
    • Sanitätshäuser
    • Drogerien
    • Tankstellen
    • Banken und Sparkassen
    • Poststellen
    • Frisöre
    • Reinigungen
    • Waschsalons
    • Zeitungsverkauf
    • Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und Großhandel.

Die vom Öffnungsverbot ausgenommenen Verkaufsstellen haben bei ihrer Öffnung allerdings ausdrücklich sicherzustellen, dass die Hygienebestimmungen eingehalten werden, der Zutritt im erforderlichen Maße gesteuert wird und Warteschlangen durch organisatorische Maßnahmen vermieden werden.

4. Gastronomiebetriebe

Der Betrieb aller erlaubnispflichtigen und erlaubnisfreien Gastronomiebetriebe ist untersagt, soweit Speisen oder Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht oder angeboten werden. Ausschließlich zum Verzehr außer Haus dürfen Speisegaststätten, Imbissbetriebe und Catering-Unternehmen Speisen und Getränke verabreichen, sofern ein Aufenthalt von Gästen auf die Abholung der Speisen und Getränke begrenzt ist, Hygienebestimmungen eingehalten werden, der Zutritt im erforderlichen Maße gesteuert wird und Warteschlangen durch organisatorische Maßnahmen vermieden werden.

5. Hotels

Hotels und Beherbergungsbetriebe dürfen ihre Betten ausschließlich zu notwendigen und nicht zu touristischen Zwecken anbieten und überlassen. Hotels und Beherbergungsbetriebe dürfen zudem ausschließlich ihre eigenen Übernachtungsgäste bewirten.

6. Dienstleiste rund Handwwerker

Dienstleister und Handwerker (auch Optiker und Hörgeräteakustiker) können ihren entsprechenden Tätigkeiten unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen weiterhin nachgehen.

7. Gesundheitswesen

Einrichtungen des Gesundheitswesens können unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet bleiben. Hierzu zählt auch die Durchführung von medizinisch verordneter Physiotherapie.

8. Rückkehrer aus RKI-Krisengebieten

Personen, die sich in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet entsprechend der jeweils aktuellen Festlegung durch das Robert-Koch-Institut (RKI) (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html) aufgehalten haben, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit ihrer Rückkehr aus einem dieser Gebiete folgende Einrichtungen nicht betreten

  • Gemeinschaftseinrichtungen (Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen, „Kinderbetreuung in besonderen Fällen“
  • Schulen und Heime, in denen überwiegend minderjährige Personen betreut werden)
  • betriebserlaubte Einrichtungen nach § 45 SGB VIII (stationäre Erziehungshilfe)
  • Krankenhäuser
  • Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt
  • Dialyseeinrichtungen
  • Tageskliniken
  • Stationäre Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe
  • Berufsschulen
  • Hochschulen

9. Pflegeeinrichtungen

Vollstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe, in denen besonders schutzbedürftige Personen leben, sowie für anbieterverantwortete Wohngemeinschaften im Sinne des § 24 Abs. 3 – 5 Wohn- und Teilhabegesetz haben folgende Besuchseinschränkungen und Betriebsregelungen umzusetzen und einzuhalten:

  • Personen, die sich in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet entsprechend der jeweils aktuellen Festlegung durch das Robert-Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit ihrer Rückkehr aus einem dieser Gebiete diese Einrichtungen nicht betreten.
  • Kontaktpersonen der Kategorien 1 und 2 (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktperson/Management_Download.pdf?__blob=publicationFile) dürfen diese Einrichtungen nicht betreten.
  • Die Zugänge in die Einrichtung sind zu minimieren.
  • Gemeinschaftsaktivitäten mit Externen sind untersagt.
  • Kantinen, Cafeterien oder andere der Öffentlichkeit zugänglichen Einrichtungen für Patienten und Besucher sind zu schließen.
  • Sämtliche Veranstaltungen wie Vorträge, Lesungen, Informationsveranstaltungen etc. sind zu unterlassen.
  • Besuche sind auf das Notwendigste zu beschränken: je Bewohnerin / je Bewohner im Regelfall eine Person je Tag. Die Besuche sollen max. eine Stunde dauern. Die Bewohnerinnen und Bewohner sind von der Einrichtung über persönliche Schutzmaßnahmen zu unterweisen und haben diese einzuhalten. Ein Besuch ist ausdrücklich nur mit Schutzmaßnahmen mittels Mund-, Nasenschutz und Händewaschen sowie mit Hygieneunterweisung erlaubt.
  • Besuche haben nur noch auf dem Zimmer stattzufinden, nicht mehr in Gemeinschaftsräumen.
  • Es ist eine Besucher- und Mitarbeiterregistrierung mittels Register vorzunehmen.
  • Ausnahmen für nahestehende Personen können nur im Einzelfall (z.B. im Rahmen der Sterbebegleitung) unter Auflagen zugelassen werden.
  • Ebenfalls ausgenommen sind medizinisch erforderliche Besuche.

Die neue Allgemeinverfügung mit heutigem Datum ersetzt die Allgemeinverfügung vom 16. März.

Link-Tipp

Link zur Allgemeinverfügung zum Zwecke der Verhütung und Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 vom 17. März 2020:
https://remscheid.de/rathaus-und-politik/medienpool/dokumente050/0.02-2020-Amtsblatt-Nr.5a-17Maerz-Sonderausgabe.pdf!

Aktuelle Lage: Eine weitere Infizierte im Stadtgebiet

Aktuelle Lage: Eine weitere Infizierte im Stadtgebiet Remscheid

Bei dem bestätigten Fall handelt es sich um die Ehefrau des Mietwagen-Fahrers einer Nahost-Reisegruppe. Sie befindet sich zur stationären Versorgung im Sana-Klinikum. Ihr geht es den Umständen entsprechend gut.

Aktuell befinden sich 64 Remscheiderinnen und Remscheider in angeordneter Quarantäne. Eine Erfassung der freiwilligen Quarantäne erfolgt nicht mehr.

Achtung

Mit Fortschreiten des Infektionsgeschehens gibt es immer mehr Menschen, die an Covid-19 erkrankt sind und unerkannt bleiben. Bereits heute ist davon auszugehen, dass sich deutlich mehr Remscheiderinnen und Remscheider als die offiziell bestätigten neun Personen mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 angesteckt haben.

Auch die Dunkelziffer der sogenannten begründet verdächtigen Menschen nach den Richtlinien des Robert-Koch-Instituts (RKI) dürfte bereits sehr hoch sein.

Das Infektionsgeschehen ist jetzt so weit fortgeschritten, dass die Nachverfolgung der Infektionsketten nicht mehr vollständig möglich ist.

Stadt erweitert Verbote im Stadtgebiet Remscheid

Zum Zweck der Verhütung und Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS CoV 2 zeigt die Stadt Remscheid weiter Entschlossenheit. Die neue Allgemeinverfügung mit heutigem Datum ersetzt die bisherige Allgemeinverfügung vom 13. März und ergänzt sie inhaltlich um weitere kontaktreduzierenden Maßnahmen. Die Stadt Remscheid folgt damit einem gleichlautenden Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15. März.

Ab sofort bis auf weiteres wird für das Stadtgebiet Remscheid folgendes angeordnet:

Alle auf Remscheider Stadtgebiet stattfindenden Veranstaltungen sind untersagt. Dieses Verbot gilt auch für Gottesdienste und sonstige Veranstaltungen von Religionsgemeinschaften. Ausgenommen sind nur Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfürsorge und -vorsorge dienen. Dies sind beispielsweise Wochenmärkte.

Folgende Einrichtungen sind zu schließen:

  • alle Bars, Clubs, Diskotheken, Theater, Kinos und Museen unabhängig von der Trägerschaft und den Eigentumsverhältnissen
  • alle Fitness-Studios, Schwimm- und Hallenbäder, Thermalbäder und Saunen,
  • alle Angebote in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und private außerschulische Bildungseinrichtungen,
  • Zusammenkünfte in Sportvereinen und sonstigen Sport-, Kult- und Freizeiteinrichtungen,
  • Zusammenkünfte in Spielhallen, Spielbanken und Wettbüros,
  • Prostitutionsbetriebe.

Der Betrieb von Restaurants und Gaststätten sowie von Hotels für die Bewirtung von Übernachtungsgästen ist unter nachfolgenden Auflagen erlaubt

  • Besucherregistrierung mit Telefonnummer
  • Reglementierung der Besucherzahl
  • Einhaltung von Mindestabständen von 2 Metern zwischen Tischen
  • Aushänge mit Hinweisen zu Hygienemaßnahmen
  • Bereitstellung ausreichender Hygienemittel (Waschgelegenheiten, Desinfektionsmittel, Papierhandtücher)

Der Zugang zu Einrichtungshäusern und Einkaufzentren oder vergleichbaren Einrichtungen, die mehr als 15 Einzelgeschäfte umfassen, ist nur zur Deckung des dringenden oder täglichen Bedarfs zu gestatten.

(Anmerkung: Alle Geschäfte im Allee-Center Remscheid bleiben geöffnet. Das Betreten des Centers ist nur erlaubt, um Einkäufe für den täglichen und dringenden Bedarf zu tätigen. Ein Aufenthalt im Center für andere Zwecke ist nicht gestattet.)

Link-Tipp

Link zur Allgemeinverfügung zum Zwecke der Verhütung und Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2: https://remscheid.de/rathaus-und-politik/medienpool/dokumente050/Amtsblatt-5_20-16._Maerz-_Sonder.pdf.

Notbetreuung in Schulen ab Mittwoch, 18. März

Mit Erlass vom 15. März hat das Schulministerium die Schließung aller Schulen beschlossen. Gleichzeitig erging an die Schulen der Auftrag, für Kinder der Klassen 1 bis 6 eine Notbetreuung einzurichten, wenn deren Eltern in den im Folgenden aufgelisteten kritischen Infrastrukturen arbeiten:

  • Sektor Gesundheit
  • Sektor Wasser und Entsorgung
  • Sektor Ernährung und Hygiene
  • Sektor Informationstechnik und Telekommunikation
  • Sektor Finanz- und Wirtschaftswesen
  • Sektor Transport und Verkehr
  • Sektor Medien
  • Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen
  • Sektor staatliche Verwaltung (Bund, Land, Kommune)
  • Sektor Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe

Eine ausführliche Auflistung finden Sie in der Anlage unten auf dieser Seite.

Die Entscheidung, ob ein Kind zur Betreuung in der Schule aufgenommen werden kann, trifft die Schulleitung. Sie organisiert die Notbetreuung für die Schülerinnen und Schüler der eigenen Schule. Der Umfang der Betreuung entspricht dem Zeitraum des Schulbetriebs, wie er an der jeweiligen Schule stattfinden würde.

Grundlage der Entscheidung ist der vorliegende Nachweis darüber, dass beide Elternteile (soweit nicht alleinerziehend) in den beschriebenen Bereichen arbeiten und nicht in der Lage sind, die Betreuung selbst zu organisieren. Darüber hinaus muss eine schriftliche Zusicherung der Arbeitgeber beider Elternteile / des alleinerziehenden Elternteils vorliegen, dass deren Präsenz am Arbeitsplatz für das Funktionieren der jeweiligen kritischen Infrastruktur notwendig ist. Für jeden Elternteil müssen die Voraussetzungen gegeben sein und dementsprechend auch ein Vordruck bei der Schule eingereicht werden.

Das Formular für die Beantragung finden Sie ebenfalls in der Anlage.

Anlagen

Ab 17.3.: Neues Bürgertelefon im Gesundheitshaus

Neues Bürgertelefon im Gesundheitshaus beantwortet ab morgen (17.03.) medizinische Fragen.

In Ergänzung zum Bürgertelefon für allgemeine Fragen rund um das Corona-Virus im Bergischen ServiceCenter mit der Rufnummer (0 21 91) 16 – 2000 und dem Hilfetelefon für ältere oder vorerkrankte Menschen mit der Rufnummer (0 21 91) 4 64 53 51 geht am Dienstag, 17. März, ein weiteres Bürgertelefon an den Start.

Ärzt*innen beantworten medizinische Fragen

Das Besondere: Unter der Rufnummer (0 21 91) 16 – 35 55 beantwortet eine Ärztin oder ein Arzt von montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 16 Uhr konkrete medizinische Fragen. Die Hotline steht darüber hinaus auch ganztägig für allgemeine Fragen zum neuen Virus zur Verfügung, sie ist bis 17 Uhr besetzt.

Einschränkung des Publikumsverkehrs im Ämterhaus – Fachdienst Zuwanderung

Auf Grund der aktuellen Gesundheitssituation sind das Ämterhaus für den allgemeinen Publikumsverkehr nur noch sehr eingeschränkt zugänglich. Alle bereits vereinbarten Termine der Ausländerbehörde und der Abteilung Wirtschaftliche Hilfen und Betreuung für Flüchtlinge werden bis auf weiteres abgesagt. In dringenden, unaufschiebbaren Angelegenheiten können diese per E-Mail dargelegt werden. Über die Dringlichkeit wird durch die Behörde entschieden. Durch den eingeschränkten Dienstbetrieb entstehen keine Nachteile bei ausländerrechtlichen und leistungsrechtlichen Angelegenheiten.

Ausländerbehörde

Dringende, unaufschiebbare Angelegenheiten des Ausländerwesens sind schriftlich an auslaenderamt@remscheid.de zu richten. Bitte hinterlassen Sie zwecks Kontaktaufnahme Ihre Email-Adresse und Telefonnummer.

Persönliche Vorsprachen sind dann nur nach vorheriger Abstimmung und Rückmeldung durch die Behörde möglich. In welcher Form, wird schriftlich oder telefonisch mitgeteilt.

Weitere Informationen erhalten auf der Homepage der Ausländerbehörde Remscheid.

Einbürgerung

Zur Kontaktaufnahme kann die E-Mail-Adresse einbuergerung@remscheid.de genutzt werden.

Wirtschaftlichen Hilfe und Betreuung für Flüchtlinge

Aktuelle Informationen für diesen Bereich, sowie Emailadressen und Telefonnummern der Sachbearbeitungen finden Sie im Internet unter folgendem Link: https://remscheid.de/leben/integration-und-migration/hilfen-fuer-fluechtlinge/146380100000082702.php.

Um Ihnen die Kontaktaufnahme und das Vorbringen Ihres Anliegens zu erleichtern, benutzen Sie bitte das auf der Internetseite verlinkte Antragsformular, welches Sie ausgedruckt oder per Mail nach dem Ausfüllen an den Fachdienst Zuwanderung zurücksenden können.

E-Mail Adresse Leistungsgewährung: aufnahme@remscheid.de

E-Mail Adresse Unterbringung von Flüchtlingen: unterbringung@remscheid.de