Aktionstag „Riegel vor! Sicher ist sicherer“

Am 25.10.2020 findet zum achten Mal die landesweite Aktion der Polizei NRW „Riegel vor! Sicher ist sicherer“ rund um das Thema Einbruchschutz statt.

Ein Einbruch in den eigenen vier Wänden ist für viele Menschen ein großer Schock. Die Verletzung der Privatsphäre, das verlorengegangene Sicherheitsgefühl oder auch schwerwiegende psychische Folgen, die nach einem Einbruch auftreten können, sind für die Betroffenen meist schlimmer als der rein materielle Schaden. Durch richtiges Verhalten und die richtige Sicherungstechnik können jedoch viele Einbrüche verhindert werden.

Am Sonntag, 25. Oktober 2020, können sich interessierte Bürger kostenlos in der Zeit von 11-16 Uhr im Polizeipräsidium Wuppertal in der Friedrich-Engels-Allee 228 rund um das Thema Einbruchschutz beraten lassen. Eine telefonische Voranmeldung ist unter der Rufnummer 0202-284-1811 erforderlich.

Termine in Solingen, Remscheid und Wuppertal

Bis Ende November werden zusätzliche Fachberatungen in Sachen Einbruchschutz durch unsere Experten der Kriminalprävention angeboten. Termine hierfür sind: jeden Dienstag in der Polizeiinspektion Solingen, Kölner Straße 26 jeden Mittwoch in der Polizeiinspektion Remscheid, Quimperplatz 1 und jeden Donnerstag im Polizeipräsidium Wuppertal, Friedrich-Engels-Allee 228.

Das Beratungsangebot findet jeweils in der Zeit von 8-16 Uhr in den örtlichen Beratungsräumen statt. Auch hier ist eine telefonische Voranmeldung über die Rufnummer 0202-284-1811 erforderlich.

Schlüsseldienst Empfehlung

Wer statt auf die Beratung durch die Polizei lieber auf die Erfahrungen eines Schlüsseldienstes setzen möchte, dem sei der Schlüsseldienst Peter Heimchen empfohlen, dessen Ladenlokal in Lüttringhausen in der Richthofenstraße 18, gegenüber vom Eiscafé Belfi zu finden ist. Alle Infos online unter www.onlineschluesseldienst.de

Bergische Skyline auf der Bankkarte

Volksbank-Kunden zahlen mit der bergischen Skyline: Wahrzeichen der Region zieren die neue Bankkarte.

Gut 14.000 Kunden der Volksbank im Bergischen Land bekommen in diesen Tagen turnusgemäß ihre neue girocard (Debitkarte) zum Geldabheben und Bezahlen im Handel zugeschickt, und dürfen sich über ein komplett neues Design freuen: Eine bergischen Skyline mit markanten Bauwerken und Wahrzeichen der Region ziert die kleine Plastikkarte. Müngstener Brücke und Schwebebahn sind genauso vertreten wie Schloss Burg, die Historische Stadthalle Wuppertal oder das Remscheider Rathaus.

In den Filialen können die Kunden zudem eine passend gestaltete Schutzhülle bekommen, die die kontaktlos einsetzbaren Karten vor ungewollter Auslesung schützen.

Die girocard Maestro wird jedes Jahr im Herbst an alle Kunden der Volksbank ausgeliefert, deren aktuelle Karte nur noch bis zum Jahresende gültig ist. Das Skyline-Motiv wird auch in den nächsten Jahren weiterverwendet, so dass die Karte im neuen Look nach und nach bei allen Kunden im Portemonnaie steckt.

Lautstarke Nachbarn: Was man dulden muss und was nicht

Wer hätte es nicht schon erlebt: Lärm aus der Nachbarwohnung, aus anderen Bereichen eines Wohnhauses oder auch aus der Umgebung kann zermürbend sein. Vor allem dann, wenn er sich über längere Zeit hinzieht und ein Ende nicht in Sicht ist. Im Gegenzug gibt es auch überempfindliche Zeitgenossen, denen bereits jedes Alltagsgeräusch zu viel ist und die gerne immer komplette Ruhe hätten. Diese Extra-Ausgabe des Infodienstes Recht und Steuern der LBS befasst sich mit entsprechenden Urteilen deutscher Gerichte. Die Spanne reicht dabei von bolzenden Kindern bis zu Klopfgeräuschen der Heizung.

Ein Wohnungseigentümer hatte in seinen eigenen vier Wänden renoviert und den Teppichboden durch Fliesen ersetzt. Eine wenig überraschende Konsequenz: Die unter ihm Wohnenden wurden von da an durch vermehrten Trittschall gestört. Sie forderten Maßnahmen dagegen. Der Lärmverursacher entgegnete, dass es schließlich im ganzen Hause um den Schallschutz nicht besonders gut stehe. Das Gebäude erfülle nicht die aktuellen gesetzlichen Mindestanforderungen. Doch der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen V ZR 173/19) erkannte das Argument nicht an. Der Betroffene habe durch die Wahl eines neuen Bodenbelags für einen Nachteil gegenüber den Nachbarn gesorgt und müsse diesen wieder ausgleichen. Mit der Gesamtsituation des Hauses habe das nichts zu tun.

Mietminderung bei nächtlichem Lärm

Shisha-Lounges gibt es inzwischen in vielen deutschen Städten. Oft verfügen sie über eine starke Lüftungsanlage, um den Rauch der Wasserpfeifen abzusaugen. Wenn allerdings der Lärm, der von solch einer Lüftung ausgeht, die zulässigen Grenzwerte überschreitet, kann das zum Problem werden. Das Landgericht Berlin (Aktenzeichen 63 S 223/15) sprach Mietern, die in ihrem Schlafzimmer von dem Lärm belästigt wurden, eine Minderung um zehn Prozent zu.

Dazugezogene sorgen oft für Ärger

Nicht jede Geräuschentwicklung führt allerdings zu Beseitigungs- oder Minderungsansprüchen. So befand sich über Jahrzehnte in der Innenstadt von Solingen an einer Hausfassade ein Glockenspiel, das wochentags von 9 bis 19 Uhr eine Melodie spielte. Ein neu zugezogener Nachbar empfand die Geräusche als störend und klagte auf Unterlassung. Das Amtsgericht Solingen (Aktenzeichen 13 C 278/13) stellte fest, dass es sich nur um eine geringfügige Überschreitung der zulässigen Lärmgrenzen handle und das Glockenspiel aus öffentlichem Interesse bleiben dürfe.

Wer es gerne hätte, dass ihm zuhause die Stunde schlägt, der kann sich eine Pendeluhr mit Glockenschlag anschaffen. Die Nachbarn muss er dabei – zumindest im Regelfalle – nicht fürchten. Denn das Amtsgericht Spandau (Aktenzeichen 8 C 13/03) entschied, dass der Betrieb einer Pendeluhr mit halbstündigem Schlagen zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung gehöre. Diese Uhren seien seit über 100 Jahren Bestandteil vieler Haushalte.

Kinderlärm ist grundsätzlich hinzunehmen

Niemand wird bestreiten, dass fußballspielende Kinder für eine gewisse Geräuschentwicklung sorgen. Jubelschreie, Anfeuerungsrufe und das Aufprallen des Balles sind weithin zu hören. Trotzdem gibt es keine allzu großen Chancen, das zu unterbinden bzw. eine Mietminderung dafür zu erhalten. Der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen VIII ZR 197/14) stellte in einem wegweisenden Urteil fest, Kinderlärm sei laut Gesetz hinzunehmen. Dieser höchstrichterliche Spruch schränkt die Möglichkeiten von Nachbarn, die etwas dagegen unternehmen wollen, erheblich ein.

Kinderlärm gibt es schon immer, Rasenmähroboter dagegen erst seit wenigen Jahren. Doch diese Geräte verbreiten sich immer mehr, denn sie erleichtern Grundbesitzern die Pflege ihrer Rasenflächen deutlich. Aber auch die Roboter arbeiten nicht geräuschfrei. Bleiben sie jedoch unterhalb der offiziell geltenden Lärmgrenzen, kann der Betrieb nach Ansicht des Amtsgerichts Siegburg (Aktenzeichen 118 C 97/13) nicht untersagt werden. Ruhezeiten (unter der Woche von 20 bis 7 Uhr, dazu Mittagspausen) sind allerdings aus Rücksicht auf die Nachbarn trotzdem einzuhalten.

Zu den unangenehmsten Entwicklungen dürfte es gehören, wenn die Straße vor der eigenen Wohnung nach Abschluss des Mietvertrages zum Zubringer für eine Autobahn wird. Denn in diesem Fall ist mit mehr und damit mit lauterem Straßenverkehr zu rechnen. Konkret waren es etwa 1.000 Kraftfahrzeuge pro Stunde. Der Mieter konnte deswegen eine Minderung durchsetzen. So urteilte das Amtsgericht Berlin-Köpenick (Aktenzeichen 4 C 116/10) und sprach dem lärmgeplagten Anwohner 7,5 Prozent Abzug von seiner Miete zu.

Trompetespiel kann nicht grundsätzlich untersagt werden

Zu den Klassikern der Ruhestörung gehört – zumindest nach Ansicht mancher Menschen – das Trompetenspiel. Unter einer gewissen Lautstärke ist das Üben nur schwerlich möglich, weswegen viele Menschen Trompetenspieler in ihrer Nachbarschaft fürchten. Doch trotzdem kann einem Musiker auch in einem Reihenhaus das Üben und Unterrichten nicht komplett verboten werden. Der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen V ZR 143/17) gestattete das Trompetenspiel in einem Rahmen von zwei bis drei Stunden an Wochentagen und von ein bis zwei Stunden an Wochenenden und Feiertagen. Auf die üblichen Ruhezeiten sei Rücksicht zu nehmen.

Manchmal sind es keine Menschen, die Geräusche verursachen, sondern technische Geräte. Eine Heizung etwa gab regelmäßig ein Klopfen von sich, so dass die darüber wohnenden Mieter keine Ruhe fanden. Das Landgericht Osnabrück (Aktenzeichen 1 S 317/17) musste in der Beweisaufnahme zur Kenntnis nehmen, dass die Mieter nur noch mit Ohrstöpseln schlafen konnten. Das sei während der Heizperiode eine Minderung von 25 Prozent wert.

Wer auf dem Lande wohnt, der lernt manchmal ungewöhnliche Arten der Ruhestörung kennen. So wurde der Nachbar eines Weinberges regelmäßig von akustischen Schussanlagen aufgeschreckt, die Vögel vertreiben sollten. Das wollte der Betroffene nicht über eine ganze Saison hinweg miterleben und war damit vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Aktenzeichen 10 S 1663/11) erfolgreich. Das zuständige Landratsamt sei hier wegen der Gesundheitsgefahr für die Anwohner zum Einschreiten verpflichtet. In Frage kämen unterschiedliche Maßnahmen wie die Abschirmung der Schussanlagen hin zu den Nachbarn oder die Verringerung der Schussfrequenz.

Immer mehr Wildunfälle: ACV warnt vor erhöhtem Risiko zur Zeitumstellung

Die Zahl der Wildunfälle ist so hoch wie nie zuvor. 2019 ereigneten sich fast 300.000 solcher Zusammenstöße, das sind 27.000 mehr als im Vorjahr. Zur Zeitumstellung am 25. Oktober wird das Risiko noch einmal deutlich steigen. Trotzdem unterschätzen viele Autofahrer die Gefahr. Der ACV setzt mit einer Kampagne auf Prävention: Ziel ist es, mit einem aufrüttelnden Video speziell bei jungen Fahrern ein Gefahrenbewusstsein zu entwickeln.

Wenn im Herbst die Felder abgeerntet sind und die Zeitumstellung unseren Tagesrhythmus verändert, dann wirkt sich das auch auf Wildtiere aus: Hirsche, Rehe und Wildschweine suchen nach Deckung und sind mehr unterwegs als üblich – auch auf den Straßen, die ihren Lebensraum zerschneiden. Das hat oft dramatische Folgen: Rund 295.000 Zusammenstöße pro Jahr meldet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Statistisch gesehen bedeutet dies jeden Tag 800 Wildunfälle. Trotzdem unterschätzen viele Autofahrer die Gefahr.

Mit Zeitumstellung am 25. Oktober steigt Unfallrisiko

Hier setzt die Kampagne an mit dem Titel „Tiere kennen keine Verkehrsregeln“. Der ACV Automobil-Club Verkehr und der Deutsche Jagdverband haben sie 2019 gemeinsam ins Leben gerufen, Initiatoren sind Diana Kaiser und Mareike Schlösser. Der Schwerpunkt liegt auf Prävention. Speziell junge Fahrer und Fahrschüler sollen für die Gefahr durch Wildunfälle sensibilisiert werden. Im Mittelpunkt steht der Vergleich mit afrikanischen Wildtieren. Die Kraft von zirka fünf Tonnen wirkt auf das Fahrzeug ein, wenn es bei 60 Kilometern pro Stunde zu einem Zusammenstoß mit einem Rothirsch kommt. Diese enorme Wucht wird durch das einprägsame Motiv eines ausgewachsenen Elefanten veranschaulicht.

Multimediales Konzept

Neben einer Webseite und Informationsmaterialien umfasst die Kampagne den Spot „Wie schwer ist ein Elefant?“. Darin wird die Geschichte eines jungen Autofahrers erzählt, der ohne jegliches Gefahrenbewusstsein in einen düsteren Wald fährt und alle Warnsignale am Straßenrand ignoriert. Plötzlich kommt es zum Zusammenstoß. Zu den Inhalten der Webseite gehören auch Tipps zur Unfallvermeidung, etwa „Gekonnt verjagen“, „Gefahrenzonen erkennen“ oder „Geschwindigkeit anpassen“. Zum Datum der Zeitumstellung am 25. Oktober wird das Unfallrisiko wieder steigen. Denn der Berufsverkehr verschiebt sich um eine Stunde und fällt so in die Dämmerung, während der die Wildtiere wie gewohnt unterwegs sind. Zu den Unterstützern der Kampagne zählen der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) und die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände. Weitere Partner sind die Filmproduktionsfirma Butterfilm und die Bergische Universität Wuppertal. Der Spot wird auf der Kampagnen-Webseite gezeigt: www.wildunfall-vermeiden.de

REO-Mitarbeiter entwickeln innovative Regelanlage für Solarkollektoren

Forschung, Entwicklung und Weiterbildung gehen bei der REO AG Hand-in-Hand. Dies beweist eindrucksvoll das aktuelle Projekt zweier REO-Techniker, die im Rahmen der Weiterbildung zum staatlich geprüften Techniker eine völlig neue Solarregelanlage konstruiert haben.

Markus Rawiel und Christian Dors haben die Chance der Weiterbildung nicht nur genutzt, sondern sie auch mit etwas Sinnvollem verbunden: die Entwicklung einer innovativen Regelanlage für Solarkollektoren. Mit einer spürbaren Portion Stolz berichten die beiden, durch das Heinrich Hertz – Berufskolleg in Düsseldorf frisch ausgezeichneten, staatlich geprüften Techniker: „Wir haben uns ganz bewusst dazu entschieden die Weiterbildung anzugehen, da sich dadurch eine breite berufliche Perspektive öffnet. Es war eine riesen Chance die einzelnen Techniken und Bereiche unserer Arbeit im Rahmen der Examensaufgabe zu einem Gesamtsystem zu verbinden.“ sagt Markus Rawiel und Christian Dors fügt an: „Wir sind dankbar, dass die REO AG uns die Chance gegeben hat unser Wissen im Bereich der Elektrotechnik vertiefen zu könnenDas ganze Projekt war ein super Beispiel für interdisziplinäres Arbeiten.“ Unterstützung bekamen die beiden von ihrem Kollegen Marvin Grüten.

Innovativer Solarladeregler aus Solingen

Ziel des Projekts war die vollständige Entwicklung eines vernetzten MPPT Solarladereglers mit grafischem Benutzerinterface. Bei diesem System fangen mehrere Solarkollektoren Sonnenenergie ein und geben sie an einen Regler weiter. Der Regler lädt einen Akkumulator, welcher im Inselbetrieb, ein Mindestladezustand vorausgesetzt, jederzeit als Energiequelle für angeschlossene Systeme genutzt werden kann.

Da bei Solarmodulen der optimale Betriebspunkt nicht konstant ist, sondern unter anderem von der Strahlungsstärke, der Temperatur am Solarmodul und schließlich vom Typ der Solarzellen abhängt, haben die Techniker ein MPPT (Maximum-Peak-Point-Tracking) verbaut. Unter MPPT versteht sich ein Verfahren, bei dem die elektrische Belastung der in Reihe geschalteten Solarmodule so adaptiert wird, dass den Solarzellen stets die größtmögliche Leistung entnommen werden kann. Die Energieausbeute steigt dabei signifikant und es können ohne Probleme verschiedenste Solarmodule kombiniert werden. In der Praxis ist dies häufig der Fall, wenn ältere Module mit neueren ergänzt werden.

Selbstprogrammierte Module

Das neuentwickelte System eignet sich sowohl für kleine Solaranlagen als auch für große Reihenschaltungen. Die zwei REO-Techniker haben hierfür ein eigenes Bussystem entwickeln müssen, welches mehrere Regler, verschiedene Sensoren und Aktoren verbindet. „Dies war eine der größten Herausforderungen“ erinnert sich ihr Kollege Marvin Grüten und führt fort: „alle Mikrocontroller des Typs ATMega mussten wir selbst programmieren. Nur so konnten wir die korrekte Ausführung der Regelungsaufgaben und die Kommunikation zwischen den Busteilnehmern garantieren.“ In solch großen Anlagen dient ein selbst entwickeltes LC-Display als Anwenderschnittstelle und Zentrale.

Die REO AG fördert die internen Weiterbildungen ihrer Mitarbeiter. In diesem Fall stellte das Unternehmen Material zur Verfügung und ermöglichte technische Hilfestellungen durch Fachabteilungen.

Der staatlich geprüfte Techniker ist eine Weiterbildungsmaßnahme. Als Voraussetzung für die Teilnahme muss eine abgeschlossene Berufsausbildung vorliegen und zum Tag der Prüfung mindestens ein Jahr Berufserfahrung nachgewiesen werden.

Hintergrund

Die REO AG ist ein Familienunternehmen in der vierten Generation. Mit ca. 30 Millionen Euro Jahresumsatz gehört die REO AG zu den Marktführern in den Bereichen der Produktion von induktiven, resistiven und elektronischen Komponenten und Komplettlösungen und ist Innovationstreiber in der Antriebs- und Bahntechnik, in der Medizin-, Prüf- und Fördertechnik sowie in der Leistungselektronik. Mit weltweit 11 Standorten, 400 Mitarbeitern und mehr als 11.000 Produkten auf Weltstandard präsentiert sich die REO AG mit Hauptsitz in Deutschland auch auf internationalen Märkten und steht für Qualität und Effizienz.

Digitaler Workshop: Gewusst wie – Stark durch finanzielle Förderung

Viele Menschen engagieren sich in Vereinen, Initiativen, Schulen oder Gemeinden für internationale Solidarität, in der Partnerschaftsarbeit und im Fairen Handel. So wird gezeigt: Wir leben in der Einen Welt und nur gemeinsam können wir unsere globalen Herausforderungen lösen. Mit Partner*innen im Süden oder hier im Bergischen Land werden vielfältige Veranstaltungen, Aktionen und spannende Projekte umgesetzt. Doch oft fehlen die finanziellen Mittel, um viele weitere innovative Ideen umzusetzen. Folgender Workshop kann einen neuen Weg finanzieller Förderung aufzeigen.

Vereine, Initiativen und Schulen sind auf Spenden oder Fördergelder zur Umsetzung von Projekten angewiesen. Der Dschungel der Förderlandschaft scheint allerdings auf den ersten Blick sehr undurchsichtig. In diesem Workshop dienen zwei Experten als Wegweiser, um die richtigen Fördermöglichkeiten für den jeweiligen Bedarf zu finden und neue Fördertöpfe zu erschließen.

Sascha Ivan vom Eine Welt Netz NRW e.V. ist Fachpromotor für Fundraising und wird hilfreiche Einblicke in dieses Thema und Tipps für Ihr Engagement geben.

Zudem wird Andreas Hennig, Leiter der Außenstelle Düsseldorf von Engagement Global gGmbH, Fördermöglichkeiten des Landes NRW und des Bundes vorstellen.

In dem Zoom-Meeting am Mittwoch, 4. November 2020, 17–19.15 Uhr lernt man wichtige Ansprechpartner*innen und Angebote kennen und bekommt seine Fragen rund um die Förderung eigener Ideen beantwortet.

Anmeldung

Melden Sie sich jetzt oder spätestens bis zum 28. Oktober 2020 verbindlich für die Veranstaltung bei Sophia Merrem unter s.merrem@fsi-forum.de oder telefonisch unter 0163 6193827 an. Einen Link zur Einwahl sowie weitere technische Informationen gibt es mit der Anmeldebestätigung.

Download

Hier gibt es die vierseitige Einladung vom Forum für Soziale Innovation zum Download als .pdf.

Hintergrund

Durch die vielfältigen Vereine, Initiativen, Gemeinden und Schulen ist Solingen mit der ganzen Welt verbunden – von Mittelamerika, über den Nahen Osten und Afrika bis nach Südostasien. Mit verschiedenen Veranstaltungen möchten soll die Vernetzung der Engagierten in Solingen und dem Bergischen Land untereinander verstärkt werden. Informationen zu dem Forum für globale Verantwortung und Eine Welt: www.solingen.de/forum-fuer-globale-verantwortung-und-eine-welt/

Schloss Burg: Das Burgleuchten geht in die Verlängerung

Nach einem verregneten ersten Wochenende lief das Burgleuchten langsam an, wobei man sagen muss, dass gerade im Regen, durch die bunten Spiegelungen auf den nassen Steinen, tolle Fotos entstanden sind. Das zweite Wochenende zeigte sich freundlicher und vermutlich haben sich einige Besucher auch von den vielen Burgleuchten-Fotos, die derzeit durchs Netz schwirren, animieren lassen, sich das Lichtspektakel selbst einmal live anzusehen. So waren am vergangenen Wochenende rund 2000 Besucher auf Schloss Burg zu Gast. Dank der begrenzten Einlass-Zeitfenster kam es aber trotzdem nie zu Engpässen oder Gedränge. Die Sicherheitsmaßnahmen im Schutz vor Corona werden auf Schloss Burg großgeschrieben: Der Rundweg ist vorgegeben, es wird dauerhaft gelüftet und es gilt eine Maskenpflicht innerhalb geschlossener Räume.

Zusammen mit dem Initiator des Burgleuchtens, Peter Wendland, hat sich der Schlossbauverein entschieden, dieses einmalige Ereignis zu verlängern, vor allem auch vor dem Hintergrund, dass der beliebte Basar der Kunsthandwerker in diesem Jahr abgesagt werden musste. So gibt es nun also noch ein weiteres Wochenende, an dem die Burg in buntes Licht getaucht ist, nämlich vom 30. Oktober bis zum 1. November 2020.

Abschlussaktion für den guten Zweck

Den Abschluss des Burgleuchtens am 1. November möchte der Schlossbauverein einer besonderen Aktion widmen: der „Aktion Lichtblicke“ von Radio RSG. Lichtblicke kümmert sich seit Jahren um Kinder, Jugendliche und Familien aus dem RSG-Land, die materiell, finanziell oder seelisch in Not geraten sind. Gerade die Corona-Krise hat viele Familien vermehrt in solche Situationen gebracht. Gemeinsam mit den Besuchenden möchte der Schlossbauverein diesen Familien helfen. Hierzu werden am 1. November Wunderkerzen zum Kauf von je 2 Euro angeboten, deren Erlös komplett an die „Aktion Lichtblicke“ gespendet wird. Um ein besonderes Erlebnis zu schaffen, sollen diese Wunderkerzen dann zum Abschluss des Abends gleichzeitig entzündet werden. Das Bild, das sich daraus ergibt, wenn die Höfe in ein Wunderkerzen-Lichtermeer getaucht sind, dürfte einmalig sein.

Die Kerzen können zusammen mit dem Eintrittsticket online gebucht und dann am Abend abgeholt werden. Es gibt aber auch die Möglichkeit Wunderkerzen am 1. November im Museumsshop vor Ort zu kaufen.

Wolf: Das Bergische kommt bei den schnellen Netz-Verbindungen zu kurz

„Das Thema guter Internetzugang ist zukunftsentscheidend. Viele Geschäftsmodelle wie auch das Privatleben werden zunehmend digitaler und benötigen immer häufiger schnelle und zuverlässige Leitungen. Ich wollte von der Landeregierung wissen, wie der Status Quo im Bergischen aussieht. Wir können es uns nicht leisten, Düsseldorf und anderen schnellen Regionen in dieser Hinsicht hinterherzuhinken,“ meint der Landtagsabgeordnete Sven Wolf.

In den Antworten auf seine Kleinen Anfragen für Remscheid und den Oberbergischen Kreis verweise die Landesregierung auf den aktualisierten Gigabit-Atlas, der die Internetgeschwindigkeit in den Haushalten in NRW wiedergibt, so der Abgeordnete.

Langsameres Internet im Bergischen Land

„Und der zeigt nämlich, dass das genau der Fall ist“, so Wolf. „Laut Gigabitatlas haben in Düsseldorf 93% der Haushalte Zugang zu einer 400 Mbit/s Verbindung und 92% zu einer 1000 Mbit/s Verbindung. Dagegen haben in Remscheid nur 66% der Haushalte eine Verbindung , die 400 Mbit/s beträgt und nur 29% der Haushalte eine 1000 Mbit/s-Verbindung. Im Oberbergischen Kreis können nur 32% der Haushalte eine Verbindung mit 400 Mbit/s und nur 7% eine mit 1000 Mbit/s nutzen. Der Kreis Oberberg liegt damit noch weit hinten und ist mit dem Kreis Olpe Schlusslicht von NRW.

Auch beim Mobilfunk hat uns Minister Pinkwarts Mobilfunkpakt mit den Telekommunikationsunternehmen noch nicht wesentlich vorangebracht. Von einer flächendeckenden Versorgung mit guten Netzgeschwindigkeiten sind wir noch sehr weit entfernt. Das sind massive Unterschiede, die auch dafür sprechen, dass in anderen Regionen die Lebensqualität wegen der guten digitalen Möglichkeiten höher ist. Die Qualität der Netzzugänge ist heute ein wichtiger Standortfaktor. Wir wollen dort leben, wo wir schnell arbeiten und vielfältige digitale Unterhaltungs-Angebote privat nutzen können.“

Aktualisierte Coronaschutzverordnung mit verbindlichen Regeln für Hotspots

Das Landeskabinett hat am Freitag (16.10.) im Einklang mit den Beschlüssen des Bund-Länder-Kreises weitere Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Veränderungen betreffen insbesondere Teilnehmerzahlen bei Veranstaltungen und Festen, wenn die Schwelle von 35 beziehungsweise 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen überschritten wird. In diesen Fällen wird auch die Maskenpflicht ausgeweitet. Die neuen Regeln treten mit der aktualisierten Coronaschutzverordnung am Samstag, 17. Oktober 2020, in Kraft und gelten zunächst bis Ende Oktober.

Ab einem 7-Tage-Inzidenzwert von 35 gilt:

  • Veranstaltungen und Versammlungen sowie Kongresse mit mehr als 1.000 Personen sind unzulässig.
  • An Festen aus herausragendem Anlass außerhalb einer Wohnung dürfen höchstens 25 Personen teilnehmen (gilt ab Montag, 19. Oktober).
  • Die Maskenpflicht gilt auch am Sitz- oder Stehplatz bei Konzerten, Aufführungen, sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen sowie für Zuschauer bei Sportveranstaltungen.
  • Die Maskenpflicht gilt auch in regelmäßig stark frequentierten Außenbereichen wie Fußgängerzonen, in denen der Mindestabstand kaum einzuhalten ist. Wo genau das vor Ort ist, legen die Kommunen ausdrücklich fest.
  • Die Kommunen können in Abstimmung mit dem Landeszentrum Gesundheit, dem Gesundheitsministerium und der Bezirksregierung weitere Schutzmaßnahmen wie eine Sperrstunde für gastronomische Einrichtungen anordnen.

Ab einem 7-Tage-Inzidenzwert von 50 gilt:

  • Bei Veranstaltungen sind innen und außen maximal 100 Personen zulässig; es sei denn, die zuständige Behörde lässt Ausnahmen auf Basis eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes zu.
  • Der Betrieb gastronomischer Einrichtungen und der Verkauf alkoholischer Getränke ist von 23 Uhr bis 6 Uhr unzulässig.
  • An Festen aus herausragendem Anlass außerhalb einer Wohnung dürfen höchstens zehn Personen teilnehmen (gilt ab Montag, 19. Oktober).
  • In der Öffentlichkeit dürfen sich außerhalb von Familien und Personen zweier Hausstände nur noch Gruppen von höchstens fünf Personen treffen.

Weitere Änderungen in der ab 17. Oktober gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung betreffen Beerdigungen sowie standesamtliche Trauungen und Zusammenkünfte unmittelbar vor dem Ort der Trauung.

ver.di ruft Beschäftigte aus Solingen am 19. und 20. Oktober zum Streik auf

Am Montag (19.10) und Dienstag (20.10) ruft die Gewerkschaft ver.di Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in Solingen zum Streik auf. Am Montag und Dienstag ist insbesondere der Nahverkehr betroffen. Am Dienstag ist die Stadtverwaltung inclusive der städtischen Kitas betroffen.

Es werden am Montag Beschäftigte der Kundencenter der Verkehrsbetriebe und am Dienstag alle Beschäftigten der Verkehrsbetriebe zum Streik aufgerufen. Auch für Dienstag sind Beschäftigte der Stadtverwaltung, der Stadtwerke, der Bäder, der Altenzentren sowie der Agentur für Arbeit zu einem ganztägigen Streik aufgerufen. Aufgrund der aktuellen Corona-Situation wird es keine Streikversammlung geben. Die Streikenden bleiben alle gleich zuhause.

Die Arbeitgeber im Öffentlichen Dienst haben am Freitag schriftlich ein erstes Angebot zu Gehaltserhöhungen vorgelegt.

„Die angebotenen Lohnsteigerungen sind geradezu respektlos und die Laufzeit ist mit 36 Monaten eindeutig zu lang“, kritisiert Stephanie Peifer, Geschäftsführerin des ver.di-Bezirks Düssel-Rhein-Wupper, „das ist sehr enttäuschend und ein Ausdruck mangelnder Wertschätzung. Von einem Durchbruch sind wir weit entfernt“, kritisiert die Gewerkschafterin. Deshalb seien weitere Streiks im Vorfeld der 3. Tarifverhandlungsrunde am 22./23.10. in Potsdam erforderlich. ver.di fordere insbesondere eine Einkommenserhöhung von 4,8%, mindestens 150 Euro sowie eine Erhöhung der Ausbildungs- und Praktikumsentgelte um 100 Euro.

Burgleuchten auf Schloss Burg

Das erste Burgleuchten-Wochenende liegt hinter dem Schlossbauverein von Schloss Burg. In Anbetracht des sehr schlechten Wetters und auch der angestiegenen Coronazahlen mit der daraus resultierenden Zurückhaltung der Besucher, freut man sich über die 800 Besucher, die an den drei Tagen nach Solingen kamen.

Peter Wendland hat die Veranstaltung streckenweise bereichert mit kleinen Spontaneinlagen, wie live gespielter Gitarrenmusik in der Kapelle oder auch dem Erschrecken der Besucher im nebelgetränkten Engelbertturm. Seine Kollegen sorgen für das rechte Licht und lenken die Scheinwerfer. Uli Hoppert und seine Jungs von Siren Media schlagen sich hier ebenfalls bei Wind und Wetter die Abendstunden um die Ohren. Das Ergebnis kann sich allerdings wirklich sehen lassen.

Hinsichtlich der Coronazahlen ist der Schlossbauverein sehr bemüht den Besuchern einen sorgenfreien Aufenthalt zu ermöglichen: Der Rundweg ist vorgeschrieben, die Räume werden gelüftet, die Besucherzahlen sind begrenzt, um Menschenmengen zu vermeiden. Zudem ist die Besichtigung nur mit Mund/Nasenschutz gestattet. Eine Museumsbesichtigung mit dem Rundgang durch die Anlage und die Höfe zählt sicher zu den Unternehmungen, bei denen man sich eher weniger Sorgen machen muss.

Wolf: Der Skywalk über die Müngstener Brücke ist machbar!

Um die Idee eines Skywalks unter der Müngstener Brücke vorzustellen, lud Sven Wolf am vergangenen Freitag auf Initiative von Gerd Münnekehoff Bürgerinnen und Bürger zur Besichtigung und Begehung der Plattform unter den Zugschienen ein.

Dort stellt sich der SPD-Fraktionsvorsitzende im Stadtrat einen Skywalk vor, der von Fußgängern, Radfahrern und Touristen überquert werden könnte. Diese für manche vielleicht vage Idee wurde nun im Rahmen der Begehung konkret erlebbar. Denn für Sven Wolf ist klar: „Der Skywalk ist machbar, und das mit wenig Kosten und Aufwand. Wirklich benötigt werden insbesondere noch Sicherheitsnetze und Zubringerwege zwischen den Wanderwegen und der Brücke. Einzig ein Betreiber müsste noch gefunden werden.“

Sven Wolf hält die Idee eines Skywalks unter der Müngstener Brücke für machbar. Foto: Thomas Wunsch
Sven Wolf hält die Idee eines Skywalks unter der Müngstener Brücke für machbar. Foto: Thomas Wunsch

Gemeinsamer Antrag im Bergischen Rat

Diese ganzen Fragen bezüglich Betreiber, Finanzierung und Absturzsicherung sollten nun im Rahmen einer Machbarkeitsstudie geklärt werden. Dazu hat die Bergische SPD einen gemeinsamen Antrag in den Bergischen Rat eingebracht.

„Der Brückenpark, der 2006 im Rahmen der Regionale eröffnet wurde, soll weiterentwickelt werden.“ so Wolf. „Im ersten Konzept gab es schonmal die Idee eines Fußwegs, die damals aber leider nicht machbar war. Jetzt besteht dazu eine echte Chance“, ist sich Wolf sicher.

Gespräche mit Brüger*innen in luftiger Höhe: Sven Wolf engagiert sich für den Skywalk. Foto: Thomas Wunsch
Gespräche mit Brüger*innen in luftiger Höhe: Sven Wolf engagiert sich für den Skywalk. Foto: Thomas Wunsch

Einig waren sich die Besucherinnen und Besucher der Brückenbesichtigung jedenfalls darüber, dass das Projekt für das Bergische Land vor allem in kultureller Hinsicht sehr wünschenswert wäre. Allein die einzigartige Aussicht, die man auf der Brücke genießen kann, sei ein Stück Bergischer Kultur und sollte für jeden zugänglich sein. „Jeder, der schon einmal morgens über die Müngstener Brücke gefahren ist, weiß, wie märchenhaft der Blick ins nebelige Tal während des Sonnenaufgangs ist. Leider überquert der Zug die Brücke in wenigen Sekunden, sodass keine Zeit zum Genießen bleibt. Genau das soll der Skywalk aber seinen Gästen ermöglichen.“, beschrieb Wolf seine Eindrücke von der Aussicht.