15.12.2020: Corona in Wuppertal

Am 15. Dezember um 8:00 Uhr sind für Wuppertal folgende Zahlen gemeldet:

Bestätigte Fälle (Gesamtzahl infizierte Menschen):8035
– davon aktuell infizierte Personen:1402
– davon genesene Personen:6474
– davon verstorbene Personen159
Gesamtzahl in Quarantäne4140
– davon in häuslicher angeordneter Quarantäne3941
– davon im Krankenhaus137
– davon in freiwilliger Quarantäne62
Anzahl Neuinfektionen vom Vortag:107
Neuinfektionen der letzten 7 Tage:792
Neuinfektionen der letzten 7 Tage pro 100.000 Einwohner:223,10

Aktuelle Meldung des Robert Koch Instituts

Es gibt insgesamt 8.000 positiv getestete Wuppertalerinnen und Wuppertaler. Die 7-Tage-Inzidenz liegt momentan bei 223,9. 159 Menschen sind leider verstorben.

Fälle letzte 7 Tage795
Fälle letzte 7 Tage/100.000 EW223,9
Fälle gesamt8.000
Fälle gesamt/100.000 EW2.252,9
Todesfälle gesamt159
Einwohnerzahl355.100
BundeslandNordrhein-Westfalen
Meldung des RKI.

Corona-Impfzentrum ist startbereit

Wuppertal hat die Vorgabe des Landes eingehalten, Mitte Dezember ein funktionsfähiges Impfzentrum aufzubauen. Das heißt, sobald es eine Freigabe für einen Impfstoff in Deutschland gibt und dieser an die Städte verteilt wird, kann mit dem Impfen begonnen werden.

Gemeinsam haben Oberbürgermeister Uwe Schneidewind, Krisenstabsleiter Johannes Slawig und Gesundheitsdezernent Stefan Kühn das Impfzentrum am Campus Freudenberg besichtigt. Mit dabei waren auch der Rektor der Bergischen Universität, Lambert Koch, Andre Altermann von der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Ulrich Zander von der Feuerwehr Wuppertal und zahlreiche Vertreter der Hilfsorganisationen. 

Vertrauensvolle und gelingende Kooperation

Oberbürgermeister Schneidewind zeigte sich dankbar „für die vertrauensvolle und gelingende Kooperation zwischen der Bergischen Universität und der Stadt.“ Das Impfzentrum zeige einmal mehr, welch hervorragende Kooperationsstrukturen diese Stadt zu bieten habe. In diesen Dank schloss er alle Beteiligten mit ein. 

Großer Dank an alle Beteiligten

Vertrauensvolle Kooperation: Durch beste Zusammenarbeit steht das Corona-Impfzentrum schon einen Tag früher. Foto: Stadt Wuppertal
Vertrauensvolle Kooperation: Durch beste Zusammenarbeit steht das Corona-Impfzentrum schon einen Tag früher. Foto: Stadt Wuppertal

Johannes Slawig war sichtlich beeindruckt vom Impfzentrum: „Manchmal habe ich nicht daran geglaubt, dass wir das bis zum vorgegebenen Termin schaffen. Nun steht das Impfzentrum bereits einen Tag vorher. Damit haben wir als Stadtverwaltung gezeigt, dass wir handlungsfähig sind und rechtzeitig abliefern können. Ich möchte mich an dieser Stelle ganz herzlich bei denen bedanken, die das möglich gemacht haben.“ Auch Stefan Kühn zeigte sich beeindruckt: „Als Stadt hätten wir diese logistische Herausforderung alleine nicht leisten können und das gilt auch für den Betrieb. Hier gilt unser großer Dank der Kassenärztlichen Vereinigung und den vielen Hilfsorganisationen und nicht zuletzt der Wuppertaler Feuerwehr.  

Ganz wichtig: Nur wer einen Termin hat, kann das Impfzentrum besuchen. Einfach hingehen und versuchen, ob man geimpft wird, geht nicht!

Verbunden mit dem Impfzentrum fragen sich viele Wuppertaler: Wie kann ich mich jetzt möglichst schnell impfen lassen? Die Antwort ist eindeutig:  Das wird noch mehrere Wochen bis Monate dauern. Es macht auch keinen Sinn in der Verwaltung anzurufen und Termine zu erfragen. Sobald der genaue Ablauf der Terminvergabe bekannt ist, wird die Stadt ausführlich darüber informieren.

Fest steht bereits, dass das Impfen in drei Phasen erfolgen soll:

In Phase eins werden zunächst Hochrisikogruppen und medizinisches Personal geimpft. In dieser Phase, die etwa Ende Dezember beginnen soll, dient das Impfzentrum nur als logistische Zentrale, von der aus die Impfteams in die Einrichtungen und Altenheime fahren, um vor Ort zu impfen. 

Phase zwei startet etwa im Frühjahr. Dann werden Pflegedienstkräfte, Polizisten und andere Gruppen geimpft, die für das Allgemeinwohl eine wichtige Aufgabe erfüllen. 

In der dritten und letzten Phase beginnen die allgemeinen Impfungen. Wie diese ablaufen werden und wo man sich anmelden muss, wird rechtzeitig bekannt gegeben. 

Diesen Zeitplan haben Bund und Land grob festgelegt. Entscheidend bleibt der Faktor Impfstoff, wann kommt wieviel in Wuppertal an. 

Weihnachten und Jahreswechsel: Die Öffnungszeiten der Corona-Walk-Ins

Auch an Weihnachten und zum Jahreswechsel können sich Wuppertalerinnen und Wuppertaler kurzfristig auf Corona testen lassen. Hier ein Überblick über die Öffnungszeiten der Corona-Walk-Ins.

Das Walk-In am Schauspielhaus in Elberfeld, Bundesallee 260, öffnet an folgenden Tagen jeweils von 9 bis 15 Uhr:

  • Heiligabend (Donnerstag, 24. Dezember)
  • Weihnachtsfeiertag (Freitag, 25. Dezember)
  • Weihnachtsfeiertag (Samstag, 26. Dezember)
  • Silvester (Donnerstag, 31. Dezember)
  • Neujahr (Freitag, 1. Januar)

Das Walk-In am Barmer Rathaus, Parkplatz Wegnerstraße/Kleine Flurstraße, bleibt an diesen Tagen geschlossen. Die Feiertagsregelung ist in Abstimmung zwischen Zotz/Klimas als Betreiber der Teststationen und dem Gesundheitsamt entstanden.

Ab 2. Januar wieder die gewohnten Öffnungszeiten

Ab Samstag, 2. Januar, sowie an den Tagen zwischen den Jahren gelten an beiden Standorten die bekannten Öffnungszeiten: montags bis freitags 9 bis 17.30, samstags 8 bis 14 Uhr.

Das Labor von Zotz/Klimas ist von der Feiertagsregelung nicht betroffen – hier wird an allen Tagen durchgearbeitet.

Weitere Infos

Corona-Prävention: AWG schließt die Recyclinghöfe

Im Sinne der aktuellen Maßnahmen zur Covid-19/Corona-Prävention hat die AWG entschieden, alle AWG-Recyclinghöfe und das AWG-Autorecycling ab Mittwoch, 16. Dezember 2020, zu schließen. Die mobile Schadstoff-Sammlung wird ebenfalls eingestellt.

Ab Mittwoch, 16. Dezember 2020, wird außerdem das Müllheizkraftwerk (MHKW) auf Korzert für Privatanlieferer und gewerbliche Anlieferer ohne Kundennummer geschlossen. Der Betrieb des MHKW läuft aber normal weiter.

AWG-Geschäftsführer Martin Bickenbach: „Diese Maßnahmen haben das Ziel, die Kontakte auf ein Minimum zu beschränken und damit alle Bürgerinnen und Bürger und unsere Belegschaft vor Ansteckung zu schützen.“ 

Haushaltsnahe Müllabfuhr sichergestellt

Anfragen, beispielsweise zum AWG-Tonnenservice, lassen sich über die Kontaktformulare auf der neuen AWG-Homepage unter www.awg.wuppertal.de abwickeln.

Nach wie vor stellt sich die AWG darauf ein, dass es weitere Änderungen geben könnte. Derzeit sind die haushaltsnahe Müllabfuhr und der Betrieb des Müllheizkraftwerks (MHKW) auf Korzert sichergestellt.

14.12.2020: Corona in Wuppertal

Am 14. Dezember um 8:30 Uhr sind für Wuppertal folgende Zahlen gemeldet:

Bestätigte Fälle (Gesamtzahl infizierte Menschen):7928
– davon aktuell infizierte Personen:1423
– davon genesene Personen:6349
– davon verstorbene Personen156
Gesamtzahl in Quarantäne4186
– davon in häuslicher angeordneter Quarantäne3985
– davon im Krankenhaus139
– davon in freiwilliger Quarantäne62
Anzahl Neuinfektionen vom Vortag:3
Neuinfektionen der letzten 7 Tage:823
Neuinfektionen der letzten 7 Tage pro 100.000 Einwohner:231,83

Quelle: Stadt Wuppertal – Aktualisiert um 12.21 Uhr.

Aktuelle Meldung des Robert Koch Instituts

Es gibt insgesamt 7.892 positiv getestete Wuppertalerinnen und Wuppertaler. Die 7-Tage-Inzidenz liegt momentan bei 233,2. 155 Menschen sind leider verstorben.

Fälle letzte 7 Tage828
Fälle letzte 7 Tage/100.000 EW233,2
Fälle gesamt7.892
Fälle gesamt/100.000 EW2.222,5
Todesfälle gesamt155
Einwohnerzahl355.100
BundeslandNordrhein-Westfalen
Meldung des RKI.

Weitere Verschärfungen: Der Bund-Länder-Beschluss vom 13. Dezember

Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder haben am Sonntag, 13. Dezember, eine Verschärfung der Corona-Regeln beschlossen. Im Bund-Länder-Beschluss sind alle Details nachzulesen.

Folgendes haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder unter anderem beschlossen:

  • Die bestehenden Beschlüsse bleiben bis zum 10. Januar 2021 gültig.
  • Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal 5 Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.
  • Für die Weihnachtstage gilt: In Abhängigkeit von ihrem jeweiligen Infektionsgeschehen können die Länder vom 24. Dezember bis zum 26. Dezember 2020 als Ausnahme von den sonst geltenden Kontaktbeschränkungen Treffen mit 4 über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen aus dem engsten Familienkreis zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre zulassen, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder 5 Personen über 14 Jahre bedeutet.
  • Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems.
  • Der Einzelhandel wird ab dem 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 geschlossen. Ausgenommen sind der Lebensmittelhandel und der Handel mit dringend notwendigen Waren des täglichen Bedarfs.
  • Dienstleistungsbetriebe wie zum Beispiel Friseursalons werden geschlossen, weil hier körperliche Nähe nicht zu vermeiden ist. Medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapie bleiben möglich.
  • Auch an den Schulen sollen im Zeitraum vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 die Kontakte deutlich eingeschränkt werden. Kinder sollen in dieser Zeit wann immer möglich zu Hause betreut werden. Daher werden in diesem Zeitraum die Schulen grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Analog wird in Kindertagesstätten verfahren. Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung bezahlten Urlaub zu nehmen.
  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten zu prüfen, ob die Betriebsstätten entweder durch Betriebsferien oder großzügige Home-OfficeLösungen vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 geschlossen werden können.
  • Die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause durch Gastronomiebetriebe bleiben weiter möglich. Der Verzehr vor Ort wird untersagt. Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum wird vom 16. Dezember bis 10. Januar untersagt. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt. 
  • Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Das Bundesinnenministerium wird dazu Gespräche mit den Glaubensgemeinschaften führen.
  • In den Alten- und Pflegeheimen sowie für mobile Pflegedienste sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen. Für das Personal sind regelmäßige verpflichtende Tests durchzuführen.
  • Bund und Länder appellieren eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, in der Zeit bis zum 10. Januar von nicht zwingend notwendigen Reisen ins In- und Ausland abzusehen.
  • Wirtschaftsbereiche, die besonders von den Einschränkungen betroffen sind, werden weiterhin finanziell unterstützt.

DER BESCHLUSS – Stand: 13. Dezember, 12 Uhr PDF-Datei92,22 kB

Marihuana-Plantage in Elberfeld entdeckt

Nach einem Zeugenhinweis entdeckten polizeiliche Einsatzkräfte am Samstag Mittag, 12. Dezember 2020 gegen 12.20 Uhr, eine Marihuana-Plantage in einem Mehrfamilienhaus in der Friedrich-Ebert-Straße in Wuppertal.

Angesicht der erheblich aufgefundenen Drogenmenge drohen den Beschuldigten langjährige Haftstrafen. Foto: Polizei Wuppertal
Angesicht der erheblich aufgefundenen Drogenmenge drohen den Beschuldigten langjährige Haftstrafen. Foto: Polizei Wuppertal

Die Drogen-Plantage, die sich in Wohnungen über vier Stockwerke erstreckte, wurde von ihren Betreibern u.a. mit diversen Stromleitungen, Lüftungsrohren, Sicherungskästen, Lampen und weiterem Zubehör professionell angelegt. Staatsanwaltschaft und Polizei beschlagnahmten mehr als 600 -zum Großteil mannshohe und erntereife- Pflanzen, die nicht mehr ihren Weg in den Drogenverkauf finden werden.

In den Wohnungen konnten die Ermittler insgesamt sechs tatverdächtige Personen antreffen und widerstandslos festnehmen. Die Männer im Alter zwischen 24 und 32 Jahre befinden sich derzeit im Polizeigewahrsam. Über ihre Vorführung beim Haftrichter wird die Staatsanwaltschaft zeitnah entscheiden.

Angesicht der erheblich aufgefundenen Drogenmenge drohen den Beschuldigten langjährige Haftstrafen. Aus ermittlungstaktischen Gründen können derzeit keine weiteren Angaben gemacht werden.

Mehr als 600 mannshohe und erntereife Marihuana-Pflanzen wurden in dem Mehrfamilienhaus in Wuppertal entdeckt. Foto: Polizei Wuppertal
Mehr als 600 mannshohe und erntereife Marihuana-Pflanzen wurden in dem Mehrfamilienhaus in Wuppertal entdeckt. Foto: Polizei Wuppertal

13.12.2020: Corona in Wuppertal

Es gibt insgesamt 7.892 positiv getestete Wuppertalerinnen und Wuppertaler. Die 7-Tage-Inzidenz liegt momentan bei 233,5. 155 Menschen sind leider verstorben.

Fälle letzte 7 Tage829
Fälle letzte 7 Tage/100.000 EW233,5
Todesfälle letzte 7 Tage4
Fälle gesamt7.892
Fälle gesamt/100.000 EW2.222,5
Todesfälle gesamt155
Einwohnerzahl355.100
BundeslandNordrhein-Westfalen
Meldung des RKI.

Umwelt: Salz geht gar nicht

Diplom-Biologe Jörg Liesendahl von der Natur-Schule Grund empfiehlt, was bei der Eis, Glätte und auch bei Schneeräumung zu beachten ist.

Der Winter meldet sich im Bergischen Land immer mal wieder. Derzeit noch weniger mit Schnee, aber gerne mal mit Eis und Glätte. Dann müssen Gehwege, z.B. in Remscheid, auf einer Breite von 1 Meter geräumt werden, bei Bedarf auch mehrmals am Tag. Der Gehweg muss gestreut werden.

Sand statt Salz

Dann werfen leider sehr viele Mitmenschen Salz auf den Gehweg und verstoßen so – i.d.R. ohne es zu wollen – gegen die Regeln umweltfreundlichen Winterdienstes – und gegen Gesetze. Wieso, das erklärt Jörg Liesendahl, Biologe und Pädagogischer Leiter in der Natur-Schule Grund: „Salz in der Umwelt verunreinigt vor allem in den Außenbereichen die Gewässer, den Boden, Kleidung und Füße von Lebewesen. Das ist so ziemlich allen bekannt.“

Doch was folgt daraus?

Zum Streuen dürfen zum Schutz der Umwelt grundsätzlich nur abstumpfende Stoffe wie Sand oder Splitt verwendet werden (siehe Info der Stadt Remscheid). Diese können meist in Baumärkten oder Baustoffhandlungen gekauft werden.

Nur wenn aufgrund der besonderen Gegebenheiten (z. B. nach Eisregen), in besonders steilen Gehwegabschnitten oder auf Treppen hiermit keine sichere Begehbarkeit hergestellt werden kann, ist die sparsame Anwendung von Streusalz ausnahmsweise gestattet.

„Sämtliche andere Auftaumittel sind verboten!“

Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz bestreut, salzhaltiger Schnee darf auf ihnen nicht abgelagert werden.

Auch wichtig zu beachten

Der vom Gehweg geräumte Schnee darf nicht auf die Straße geworfen werden, sondern soll am Gehwegrand oder im eigenen Vorgarten abgelagert werden. Hierbei sind Hydranten und Regeneinläufe von Eis und Schnee freizuhalten. Beim Ablagern von Schnee im eigenen Vorgarten wäre es natürlich ratsam, darin so wenig Salz wie möglich zu haben, um z.B. die eigene Rasenfläche / Wildblumenwiese dort nicht zu vergiften.

Schärfere Corona-Maßnahmen für Wuppertal

Der Inzidenzwert der wöchentlichen Corona-Infektionen je 100.000 Einwohner bleibt über 200. Daher hat der Krisenstab der Stadt mit Experten des Landes einen Katalog weiterer Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie abgestimmt, der am Donnerstag, 10. Dezember, im Hauptausschuss der Stadt verabschiedet wurde.

Folgende Maßnahmen treten voraussichtlich ab sofort in Kraft:

In der Öffentlichkeit dürfen dann bis auf Weiteres maximal zwei Personen oder ein Haushalt plus eine weitere Person gemeinsam unterwegs sein. Private Treffen sind mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen erlaubt. Ausgenommen davon sind natürlich Hausstände mit mehr als fünf Mitgliedern.  Wie viele Besucher sie bekommen dürfen, wird noch entschieden. An den Weihnachtsfeiertagen dürfen maximal zehn Personen aus dem engsten Familien- und Freundeskreis zusammen feiern, nicht mitgezählt werden jeweils Kinder unter 14 Jahren. 

Die Maskenpflicht gilt nun zusätzlich zu den Fußgängerzonen in Barmen und Elberfeld in einem Radius von 50 Metern um alle Geschäfte, im Radius von 150 Metern um Schulen und auf den Wegen zu den Schulbushaltestellen an Schultagen in der Zeit von 7 bis 18 Uhr. Außerdem müssen nun auch im Unterricht an Grundschulen und im Offenen Ganztag von den Schülern Masken getragen werden. Generell empfiehlt der Krisenstab dringend, im öffentlichen Bereich eine Maske zu tragen.

Sport und Veranstaltungen werden weiter eingeschränkt

Ausgesetzt sind musikalische Bildungsangebote, Gruppenangebote in der Kinder- und Jugendarbeit, der Schulsport, soweit er nicht prüfrelevant ist und auch Individualsport in Outdooranlagen (Tennis, Golf, Ausnahme ist das tierschutzrelevante Bewegen von Pferden). Sämtliche Indoorsportanlagen (Sporthallen, Schwimmbäder etc.) werden geschlossen. Die Nutzung von Spielplätzen wird auf die Zeit bis 16:30 Uhr begrenzt. Es gilt ein Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum. 

Trauungen bleiben auf maximal 25 Personen beschränkt, Beerdigungen auf einen Kreis von fünfzig Personen. Die Genehmigungspraxis für zulässige Veranstaltungen, etwa Jahreshauptversammlungen von Vereinen, soll restriktiver gehandhabt und die Kontrolldichte insgesamt verstärkt werden. Um dies zu ermöglichen, hat das Land zugesagt, in den besonders stark betroffenen Kommunen und Kreisen die Polizeikräfte zu verstärken.

Breite Zustimmungin der Politik

Für den Bereich der Schulen will die Stadt den beiden zuständigen Landesministerien einen Vorschlag vorlegen, der für alle Schulformen einheitlich ab Jahrgangsstufe 7 vorsieht, dass in den Unterrichtsräumen der Mindestabstand von 1,50 Meter eingehalten wird. Dies würde in vielen Fällen dazu führen, dass die Schulleitungen auf alternative Unterrichtsmodelle, wie Wechselunterricht oder digitalen Unterricht zuhause umstellen könnten.

Sollte das Land kurzfristig seine Verordnung für die Pflegeeinrichtungen in Bezug auf Besuche nicht verändern, will der Krisenstab die Besuche durch eine eigene Verordnung regulieren. Es soll mit drei Besuchen pro Woche von bis zu zwei Stunden Dauer zum einen weiterhin das Bedürfnis von Bewohnern und Angehörigen nach Besuchen erfüllt werden, aber die aktuell sehr hohe Zahl der Besuche mit ihrem zwangsläufigen Infektionsrisiko soll maßvoll beschränkt werden. Wenn die Bewohner mobil sind, sollen die Besuche in den öffentlichen Bereichen der Einrichtungen stattfinden. Über Ausnahmen in Härtefällen können die Heimleitungen entscheiden. Auch dieser Vorschlag fand breite Zustimmung der Politik.

12.12.2020: Corona in Wuppertal

Es gibt insgesamt 7.810 positiv getestete Wuppertalerinnen und Wuppertaler. Die 7-Tage-Inzidenz liegt momentan bei 226,4. 155 Menschen sind leider verstorben.

Fälle letzte 7 Tage804
Fälle letzte 7 Tage/100.000 EW226,4
Fälle gesamt7.810
Fälle gesamt/100.000 EW2.199,4
Todesfälle gesamt155
Einwohnerzahl355.100
BundeslandNordrhein-Westfalen
Meldung des RKI.

Schulbetrieb coronabedingt angepasst

Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen NRW hat per E-Mail nachstehende Regelungen als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung veröffentlicht. Sie treten ab Montag, 14. Dezember 2020, in Kraft.

In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen. Sie müssen das schriftlich bei der Schule anzeigen. Sie geben dabei an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der 14. Dezember. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich.

In den Jahrgangstufen 8 bis 13 wird Unterricht grundsätzlich nur als Distanzunterricht erteilt. Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, der eine besondere Betreuung erfordert, muss diese in Absprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten sichergestellt werden.

Wichtig: Die Befreiung vom Präsenzunterricht in den Klassen 1 bis 7 und der obligatorische Distanzunterricht sind nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen. Das Lernen und Arbeiten zu Hause gilt auch für diese besondere Woche zwischen dem 14. und dem 18. Dezember.

Die Berufskollegs nutzen die Möglichkeiten des Distanzlernens unter Ausweitung der bisherigen Regelungen. Die Schulleitung entscheidet hier in eigener Verantwortung, in welchem Bildungsgang und in welchem Umfang Distanzunterricht sinnvoll umsetzbar ist.

Für anstehende Klassenarbeiten, Klausuren oder sonstige Prüfungen, die nicht entfallen oder verschoben werden können, müssen die betroffenen Schülerinnen und Schüler nach Aufforderung für den Zeitraum der Klassenarbeit bzw. der Prüfung in die Schule kommen. Abiturklausuren am Weiterbildungskolleg und andere (abschluss-)relevante Prüfungen finden in jedem Fall wie vorgesehen statt.

An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember.