15.12.2020: Aktuelle Gesundheitslage in Remscheid

Laut Gesundheitsamt gibt es aktuell 253 Remscheiderinnen und Remscheider, die an Covid-19 erkrankt sind und sich in angeordneter Quarantäne befinden. Damit gibt es insgesamt 2.478 positiv getestete Remscheiderinnen und Remscheider. 2.174 Remscheiderinnen und Remscheider gelten als genesen, 51 Menschen sind leider verstorben.

Fälle letzte 7 Tage241
Fälle letzte 7 Tage/100.000 EW216,5
Fälle gesamt2.478
Fälle gesamt/100.000 EW2.225,7
Todesfälle gesamt51
Einwohnerzahl111.338
BundeslandNordrhein-Westfalen
Meldung des RKI.

Zusätzlich gibt es mit heutigem Datum 951 Personen, die als Verdachtsfälle unter häuslicher Quarantäne stehen. Die Krankenhäuser vermelden 25 positive Fälle in stationärer Behandlung, darunter 4 intensivpflichtige Behandlungen (2 beatmet), Stand 15.12.2020 (Das sind nicht unbedingt Remscheiderinnen und Remscheider.).

Quelle: Stadt Remscheid – Aktualisiert: 19.05 Uhr

Corona in Remscheid

Alle unsere Meldungen zu Corona in Remscheid und den Inzidenzwert Remscheid findet man auch direkt und einfach unter www.corona-remscheid.de.

Hotline für Ältere und Vorerkrankte verstärkt

Um den Service für Ältere und Vorerkrankte zu verbessern, wird ab Montag, 25. Januar 2021, eine weitere Telefonnummer freigeschaltet. Die Hotline ist von Montag – Freitag jeweils von 8 bis 16 Uhr unter den Rufnummern (0 21 91) 4 64 53 51 und (0 21 91) 4 64 55 81  zu erreichen!

Solingen: Ab morgen nächtliche Ausgangsbeschränkung

An Weihnachten und Silvester Sperrstunde erst ab ein Uhr nachts.

Die Klingenstadt Solingen ordnet ab dem 16. Dezember eine nächtliche Ausgangsbeschränkung im gesamten Stadtgebiet zwischen 22 Uhr abends und fünf Uhr morgens an. Während dieses Zeitraums ist den Bürgerinnen und Bürgern der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung nur in Ausnahmefällen erlaubt.  Zu den „gewichtigen Gründen“, die die Ausnahme rechtfertigen, zählen unter anderem der ehrenamtliche Einsatz bei Hilfsorganisationen, medizinische Notwendigkeiten, die Begleitung unterstützungsbedürftiger Personen, die Teilnahme an Gottesdiensten aus besonderen Anlässen und die notwendige Versorgung von Tieren. 

Kontrolliert wird die Einhaltung der Ausgangsbeschränkung durch den Kommunalen Ordnungsdienst und die Polizei. Der zuständige Polizeipräsident in Wuppertal hat ein entsprechendes Amtshilfeersuchen der Stadt Solingen positiv beschieden. Bürgerinnen und Bürger, die von den Ordnungskräften zwischen 22 Uhr und fünf Uhr morgens auf der Straße angetroffen werden und keinen „gewichtigen Grund“ glaubhaft machen können, droht ein Bußgeld von bis zu 300 Euro. Die Ausgangsbeschränkung gilt bis zum 10. Januar 2021. Erste Kontrollen erfolgen erst am Donnerstag, 22 Uhr, um den Solingerinnen und Solingern Zeit zu geben, sich auf die neuen Regeln einzustellen.

Lockerungen an Weihnachten und Silvester

Lockerungen sind für die Weihnachtsfeiertage und für Silvester vorgesehen: Vom 24.12 bis zum 26.12.2020 und in der Nacht auf Neujahr tritt die Ausgangsbeschränkung erst um ein Uhr in der Nacht in Kraft.

Die Solinger Stadtspitze hat sich zu diesem Schritt entschieden, weil Solingen zu den Corona-Hotspots „mit extremer Infektionslage“ im Bundesgebiet gehört, in denen die vielen bereits getroffenen Maßnahmen der vergangenen Wochen nicht zu sinkenden Infektionszahlen geführt haben. Seit kurzem ist der Sieben-Tages-Inzidenz- Wert wieder auf über 280-Infektionen pro 100.000 Einwohner gestiegen. Die Situation in den Krankenhäusern der Stadt spitzt sich zu, das Infektionsgeschehen in den Alteneinrichtungen ist besorgniserregend.

Oberbürgermeister Tim Kurzbach und Ordnungsdezernent Jan Welzel bitten die Bevölkerung um Verständnis für diesen einschneidenden Schritt und um ihre Mitwirkung: „Unser Weihnachten ist in diesem Jahr anders – ohne unbeschwerten Einkaufsbummel, Geselligkeit beim Glühwein und Reisen zu Weihnachtsmärkten. Aber die Gefahr, dass die Infektionszahlen explosionsartig in die Höhe geschossen wären und die Intensivstationen überlastet hätten, war zu groß. Eine unerträgliche hohe Zahl täglicher Todesfälle wäre die Folge. Doch es sterben auch jetzt schon zu viele Menschen an und mit dem Corona-Virus. Wir müssen das Virus stoppen. Dies geht nur, wenn wir die Zahl der Kontakte zwischen den Menschen noch weiter senken, damit sich weniger Menschen anstecken als jetzt. Das Gesundheitsamt muss wieder die Chance bekommen, Infektionswege zeitnah nachverfolgen zu können, um Infektionsketten durch die gezielte Anordnung von Quarantäne zu unterbrechen. Helfen Sie mit, die Infektionskette zu brechen. Und schützen Sie die, die Ihnen am Herzen liegen, indem Sie schon vor Heiligabend auf Besuche verzichten und eine Schutzwoche einlegen, eine kleine freiwillige Quarantäne. Nächstenliebe heißt, seine Nächsten zu beschützen: Bleiben Sie zu Hause.  Umso entspannter werden Sie Weihnachten gemeinsam feiern können.“

Weitere Regelungen, die sich aus der aktuellen CoronaSchutzVerordnung des Landes ergeben:

  • Die Stadtbibliothek Solingen bleibt auf Grund der neuen Coronaschutzverordnung von Mittwoch, 16.12.2020 bis einschließlich Samstag 09.01.2021 geschlossen.
  • Die Stadt schließt alle Freisportanlagen. Sie sind damit auch nicht mehr für Individualsport zugänglich. Dieser ist dort nicht mehr erlaubt. Darüber hinaus bleibt der Individualsport im Freien bleibt unverändert möglich. Auch Spielplätze bleiben geöffnet.
  • Das Stadtarchiv bleibt geschlossen.
  • Ein generelles Böllerverbot für Silvester gibt es nicht, allerdings ist der Verkauf von Feuerwerkskörpern verboten. Auf den bereits in einer Allgemeinverfügung festgelegten öffentlichen Flächen gilt ein Böllerverbot. Auf dem Wohngrundstück dürfen Feuerwerkskörper gezündet werden, sofern diese vorhanden sind und keine anderen Bestimmungen verletzt werden.

Besondere Corona-Regelungen

Das Land hat die ab morgen geltende Coronaschuzverordnung für NRW veröffentlicht. Die Stadt Wuppertal möchte auf folgende Einschränkungen gesondert hinweisen:

Trauungen

Ab Mittwoch wird die Zahl der Traugäste auf maximal sechs beschränkt. Das heißt, zusätzlich zum Brautpaar und dem Standesbeamten sind maximal sechs weitere Gäste erlaubt. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 10. Januar 2021.

Sport

Gemäß der aktuellen Coronaschutzverordnung und in Absprache mit dem Krisenstabsleiter der Stadt Wuppertal müssen auch die Sportfreianlagen ab morgen, 16. Dezember, für Einzelsportler schließen. Sämtlicher Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig. Es gibt keine Ausnahmeregelung mehr für Individualsport (z.B. Joggen auf der Laufbahn) oder Reha-Sport. Sämtliche Sportstätten der Stadt Wuppertal werden daher zunächst bis zum 10. Januar 2021 für den Amateur- und Freizeitsport gesperrt.

Auswirkungen der Corona-Schutzverordnung auf die Stadtverwaltung Remscheid

Die epidemiologische Lage erfordert gegenüber den bisherigen Maßnahmen weitergehende Schritte im alltäglichen Leben. Hieraus ergeben sich auch Veränderungen für die Stadtverwaltung Remscheid, die nachfolgend erläutert werden. Die Stadtverwaltung bittet die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für die Einschränkungen, die erforderlich sind, um persönliche Kontakte möglichst zu vermeiden und damit die dynamische Entwicklung der Pandemie zu stoppen und abzuschwächen.

Alle bisher in den Verwaltungsgebäuden getroffenen Schutzmaßnahmen – das sind die gängigen AHA-L-Regeln Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmaske tragen Abstand, Lüften – gelten auch weiter. Darüber hinaus gilt ab dem 16.12.2020 bis auf Weiteres ein Regelbetrieb unter Berücksichtigung der nachfolgenden Einschränkungen.

Technische Betriebe Remscheid (TBR)

Abfallwirtschaft

Der Wertstoffhof an der Solinger Straße wird ab Mittwoch den 16.12.2020 bis auf Weiteres geschlossen.

Friedhöfe

In Anlehnung an die Regelungen der Coronaschutzverordnung ab dem 16. Dezember für Kirchen und Religionsgemeinschaften gelten in den Trauerhallen der städtischen Friedhöfe folgende Einschränkungen:

  • Die Teilnehmerzahl an den Trauerfeiern in den Trauerhallen wird zur Sicherstellung der Mindestabstände auf maximal 25 begrenzt
  • Die Kontaktdaten der Teilnehmer an den Trauerfeiern müssen erfasst werden.
  • Die Teilnehmer an der Trauerfeier sind verpflichtet, eine Alltagsmaske auch am Sitzplatz zu tragen.
  • Bei Trauerfeiern wird auf Gesang verzichtet.
  • Die bisherigen Reglungen für Beerdigungen, die an der Grabstätte gelten (Abstandsregel und Maskenpflicht), gelten weiterhin fort.

Kleingartenanlagen:

Ab Mittwoch (16.12.) werden die Vereinsheime der Kleingartenanlagen – wie schon im Frühjahr – gesperrt.

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Ämterhaus

Das Ämterhaus (Elberfelder Straße 36) bleibt weiterhin für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. Personen mit gültigem Termin haben Zutritt.

Fachdienst Bürger, Sicherheit und Ordnung

Bürgerservice (Ausweisbeantragung und Meldevorgänge)

Über den 16. Dezember hinaus werden weiter Termine für Ausweis- und Meldewesen (Bearbeitung im Großraumbüro) durch den Bürgerservice vergeben. Eine Buchung über das Internet oder das Service-Center wird nicht möglich sein. Allerdings beschränken sich diese persönlichen Vorsprachen nur auf Notfälle, die nachgewiesen und/oder der Daseinsvorsorge dienen. Bereits gebuchte Termine, die nicht Notfälle sind, muss die Meldebehörde per E-Mail leider absagen. In ihrer Absage wird sie Hinweise zum weiteren Vorgehen geben.

Abholung von Ausweisdokumenten

Die Termine für die Abholung von Ausweisdokumenten bleiben bestehen. Die Aushändigung erfolgt an der Infotheke, damit ein weiterer Weg im Haus vermieden werden kann.

Zulassungswesen

An der bisherigen Verfahrensweise, Zulassungsvorgänge nur durch Zulassungsdienste und Autohäuser durchführen zu lassen, wird festgehalten, um die Anzahl der sich im Gebäude befindlichen Personen gering zu halten.

Allerdings erfolgt die Abgabe und Entgegennahme der Unterlagen im Eingangsbereich und nicht mehr in den Hintergrund-Büros wie bisher, um auch hier weitere Wege innerhalb des Gebäudes zu vermeiden.

Führerscheinstelle

Die Fahrerlaubnisbehörde bearbeitet weiterhin dringliche Anliegen von Berufskraftfahrern und Personen, die zur Beförderung von Fahrgästen berechtigt sind. Ohne dies wäre die weitere Berufsausübung der betroffenen Personengruppen nicht sichergestellt.

Standesamt

Eheschließungen

  • Das Standesamt Remscheid wird bis auf Weiteres Eheschließungen annehmen und durchführen.
  • Das Anmeldeverfahren wird wie bisher schriftlich durchgeführt. Den Anmeldebogen finden Interessierte auf der städtischen Webseite.
  • Zum Eheschließungstermin sind neben dem Brautpaar noch zwei weitere Personen (z.B. Trauzeugen oder Kinder oder Dolmetscher) und die Standesbeamtin, also maximal 5 Personen zulässig.
  • Das Brautpaar und die maximal zwei weiteren Personen melden sich bitte 10 Minuten vor dem Eheschließungstermin beim Pförtner im Rathaus. Sie werden dann von dem/der Standesbeamtin abgeholt und zum Trauzimmer im Erdgeschoss geführt.

Geburten

  • Wie bisher werden Geburtsanzeigen soweit wie möglich nur schriftlich entgegengenommen. Die Beurkundung und Ausstellung von Geburtsurkunden erfolgt so schnell wie möglich.

Sterbefälle

  • Sterbefallanzeigen können jederzeit beim Pförtner im Eingangsbereich des Rathauses abgegeben werden. Die Beurkundung und Abholung erfolgt nach Möglichkeit noch am gleichen Tag bzw. bei Sterbefallanzeigen von Anzeigenden (Bestattern), die mehr als 10 km von Remscheid entfernt ihren Geschäftsbetrieb angemeldet haben, in der Regel innerhalb von 1 Stunde.

Notwendige Termine

  • Bis auf Weiteres werden nur dringend notwendige Termine vereinbart. Über die Dringlichkeit entscheidet der/die jeweilige Standesbeamtin.

Kontakt Führerscheinstelle: Fahrerlaubnisbehoerde@remscheid.de

Kontakt Melde- und Ausweisangelegenheiten: Meldebehoerde@remscheid.de

Kontakt Zulassungsangelegenheiten: Zulassungsbehoerde@remscheid.de

Kontakt Abholung von Dokumenten: Abholung.Ausweis@remscheid.de

Kontakt Standesamt:

Infotelefon: Für Fragen jeglicher Art ist das Standesamt unter der Telefonnummer 02191- 16 3811 von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 12 Uhr und zusätzlich Dienstagnachmittag von 14 bis 16 Uhr erreichbar oder über das

Bergische Service-Center unter 02191 – 16 00 oder über die

Email-Adresse an standesamt@remscheid.de oder an die

Postanschrift Standesamt Remscheid, Theodor-Heuss-Platz 1, 42853 Remscheid

Fachdienst Zuwanderung

Grundsätzlich bleibt die Ausländerbehörde für den Kundenverkehr geschlossen.

Alle Termine werden abgesagt. Notfalltermine und Termine bei Neuzuweisungen werden belassen/vergeben.
Termine für die Aushändigung der elektronischen Aufenthaltstitel bleiben bestehen. Die Aushändigungen finden an der Info-Theke im Foyer Ämterhaus statt.

Kontakt Ausländerbehörde / Einbürgerungsbehörde:

Ausländerbehörde: auslaenderamt@remscheid.de

Einbürgerungsbehörde: einbuergerung@remscheid.de

Kontakt Wirtschaftliche Hilfen und Betreuung für Flüchtlinge

Leistungen für Flüchtlinge: aufnahme@remscheid.de

Unterbringung von Flüchtlingen: unterbringung@remscheid.de

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Fachdienst Soziales und Wohnen

Die Dienststellen des Fachdienstes Soziales und Wohnen in der Alleestraße 66 und in der Haddenbacher Straße 38-42 bleiben für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. Alle bereits vereinbarten Termine werden zunächst bis zum 10.01.2021 abgesagt. Die allermeisten Angelegenheiten lassen sich telefonisch oder per E-Mail klären, auch wenn’s dringend sein sollte. Der Fachdienst steht montags – freitags von 8.15 bis 16 Uhr gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.

Kontakte

Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offene Ganztagsbetreuung

Telefon: 16-3017, 16-3629, 16-3603, 16-3759

E-Mail: elternbeitraege@remscheid.de

Besonderer Hinweis dazu aus aktuellem Anlass

Es wird gebeten, Anfragen zur Zahlung von Elternbeiträgen für Kinder, die aufgrund der aktuellen Corona-Situation nicht in die gewohnte Betreuung gegeben werden können, ausschließlich per E-Mail zu stellen.

Die Beantwortung erfolgt gesammelt zu einem späteren Zeitpunkt.

Grundsicherung und Sozialhilfe

Telefon: 16-3343 oder 16-3760

E-Mail: grundsicherung@remscheid.de

Hilfen zur Pflege und für behinderte Menschen

Telefon: 16-3343 oder 16-3760

E-Mail: Hilfen-in-Einrichtungen@remscheid.de

Pflegeberatung

Telefon: 16-2744 oder 16-2740
E-Mail: annette.mertens@remscheid.de oder angela.schwarz@remscheid.de

Unterhaltsvorschuss / Unterhaltsheranziehung

Telefon: 16-3285 oder 16-2750

E-Mail: sabine.girbig@remscheid.de oder werner.kamp@remscheid.de

Wohnberatung

Telefon: 16-2639

E-Mail: sabine.schneider@remscheid.de

Wohnberechtigungsscheine und Wohnbauförderung

Telefon: 16-3182 oder 16-3388

E-Mail: wohnen@remscheid.de

Wohngeld

Telefon: 16-3752 oder 16-3757

E-Mail: wohngeld@remscheid.de

Wohnungsnotfallhilfe (Obdachlosenwesen)

Telefon: 16-2894, 16-2857 oder 16-2589

E-Mail: zf.wohnungshilfen@remscheid.de

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Fachdienst Jugend

Die Dienststellen des Fachdienstes Jugend (Jugendamt) in der Alleestraße 66 und in der Haddenbacher Straße 38 sind für den allgemeinen Publikumsverkehr zunächst bis zum 10.01.2021 geschlossen.

Zur Terminvereinbarung in dringenden Fällen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis zum 23.12.2020 und ab dem 04.01.2021 unter den bekannten Telefonnummern und E-Mailadressen erreichbar (https://remscheid.de/leben/kinder-jugend-und-familie/kinder-und-jugendliche/146380100000070823.php).

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Psychologische Beratungsstelle der Stadt Remscheid

Die Psychologische Beratungsstelle ist zu den üblichen Sprechzeiten telefonisch unter den Rufnummern 02191-16-3888 oder 16-3660 zu erreichen: Mo bis Do von 8 bis 16 Uhr, Fr von 8 bis12 Uhr.

Das Beratungsteam führt telefonische Beratungen durch und in Krisenfällen auch persönliche Beratungen in der Dienststelle, Hastener Straße 15.

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Fachdienst Schule und Bildung

Persönliche Vorsprachen im Schulamt und im Schulverwaltungsamt (Schützenstraße 57) sind nur in Notfällen und nach vorheriger telefonischer Terminabsprache möglich.

Die meisten Angelegenheiten lassen sich sicherlich per Post, per E-Mail oder telefonisch erledigen.

Kontakte

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Fachdienst Sport und Freizeit

Der Fachdienst Sport und Freizeit (Kreuzbergstraße 15) ist telefonisch während der regulären Dienstzeiten erreichbar: https://remscheid.de/freizeit-und-kultur/sport-und-fitness/146380100000070901.php.

Zusätzlich steht er unter sport@remscheid.de für Rückfragen oder Terminabsprachen zur Verfügung.

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Bildungsbüro/KoKo

Das Bildungsbüro und die Kommunale Koordinierungsstelle (Theodor-Heuss-Platz 1) sind bis zum 22.12.2020 und ab dem 04.01.2021 in Präsenz unter den bekannten Nummern telefonisch und unter koko.rbb@remscheid.de zu erreichen.

Am 23.12.2020 ist die Stabstelle nur per Mail  unter koko.rbb@remscheid.de zu erreichen.

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Fachdienst Stadtentwicklung, Verkehrs- und Bauleitplanung

Der Fachdienst Stadtentwicklung, Verkehrs- und Bauleitplanung ist in der Zeit vom 16. bis 23.12.2020 und vom 04. bis 10.01.2021 zu den angegebenen Öffnungszeiten (https://remscheid.de/vv/oe/4.12.php) telefonisch oder per E-Mail (https://remscheid.de/vv/oe/4.12.php#tab-kontakt)

erreichbar. Besprechungs- und Beratungstermine können telefonisch vereinbart werden und werden grundsätzlich online per Video- oder Telefonkonferenz durchgeführt. Persönliche Termine müssen auf absolut notwendige Fälle nach vorheriger Terminvereinbarung beschränkt werden.  Das Dienstgebäude Ludwigstraße 14 ist für den allgemeinen. Besucherverkehr auch weiterhin geschlossen.

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Fachdienst Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Liegenschaften

Eine Erreichbarkeit per Telefon und E-Mail (https://remscheid.de/vv/oe/dir-10/4.13.php#tab-kontakt; https://remscheid.de/vv/oe/dir-10/4.13.1.php#tab-kontakt) ist montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr gewährleistet. Ein Austausch/Gespräch kann per E-Mail, Telefon und Videokonferenz erfolgen.

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Fachdienst Bauen, Vermessen und Kataster, Untere Denkmalbehörde

In dringenden Fällen können diese Bereiche telefonisch zentral wie folgt erreicht werden:

  • Bauaufsicht –Technik: 02191 -16 -2429
  • Bauaufsicht – Verwaltung, Bauaktenarchiv: 02191 -16- 3822
  • Untere Denkmalbehörde: 02191 -16-2302 / 3991 

Bauanträge und sonstige für diese Bereiche bestimmte Unterlagen können in die jeweiligen Einwurfs Postkästen am Dienstgebäude Ludwigstraße 14 oder am Rathaus der Stadt Remscheid (Theodor-Heuss-Platz 1, 42853 Remscheid) eingeworfen werden. Diese werden regelmäßig geleert. Darüber hinaus sind die im Dienst befindlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes über ihre dienstlichen E-Mail-Adressen erreichbar.

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Städtische Kulturbetriebe

Öffentliche Bibliothek im Kommunalen Bildungszentrum
Die Hauptstelle und die Stadtteilbibliotheken schließen ab 16. Dezember 2020.

Musik- und Kunstschule im Kommunalen Bildungszentrum

Der Unterricht wird bis zum 22. Dezember 2020 ausschließlich digital fortgeführt, danach beginnt die Weihnachtspause.

Volkshochschule (allgemeine Weiterbildung) im Kommunalen Bildungszentrum

Die Volkshochschule bleibt weiterhin geschlossen.

Volkshochschule (Schulabschlusskurse) im Kommunalen Bildungszentrum

Die Schulabschlusskurse werden unter Beachtung der AHA+AL-Regeln bis zum 17. Dezember fortgeführt, um die abschlussrelevanten Klassenarbeiten schreiben zu können. Das nordrhein-westfälische Schulministerium hat am Freitag eine entsprechende Regelung mitgeteilt.

Volkshochschule (Integrationskurse) im Kommunalen Bildungszentrum

Die Integrationskurse werden ab dem 16. Dezember bis auf Weiteres unterbrochen.

Teo Otto Theater

Auch das Teo Otto Theater weiterhin geschlossen.

Kulturmanagement

Die Kolleginnen und Kollegen des Kulturmanagements sind zu den üblichen Bürozeiten telefonisch und per Mail sowie schriftlich erreichbar.

Städtisches Archiv im Historischen Zentrum

Das Stadtarchiv ist zu den üblichen Geschäftszeiten telefonisch und per Mail erreichbar.

Deutsches Werkzeugmuseum im Historischen Zentrum

Das Museum bleibt weiterhin geschlossen.

Deutsches Röntgen-Museum

Das Museum bleibt weiterhin geschlossen.

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Allgemeine Verwaltungsschließung zwischen den Feiertagen

Wie bereits berichtet, bleiben die Dienststellen der Stadtverwaltung Remscheid aus Gründen der Kostenersparnis von Montag, 28. Dezember, bis Mittwoch, 30. Dezember, geschlossen.

Not- und Bereitschaftsdienste

  • Die Friedhofsverwaltung ist von 9 bis 12 Uhr erreichbar. Auf den Friedhöfen werden Bestattungen zu den üblichen Zeiten (9 – 14 Uhr) durchgeführt.
  • Im Standesamt steht nur zur Beurkundung von Sterbefällen jeweils von 9 bis 12 Uhr ein Notdienst zur Verfügung.
  • Die Bereitschaftsdienste der Unteren Wasserbehörde, des Allgemeinen Sozialdienstes, der Wohnungsnotfälle sowie des Ärztlichen Dienstes können im Bedarfsfall über die Leitstelle der Feuerwehr unter der Rufnummer (0 21 91) 16 – 24 00 erreicht werden.

Sana-Klinikum: Neue Dimension im Herzkatheterlabor

Bei der Diagnostik und Behandlung von Herzerkrankungen hat das Sana-Klinikum Remscheid einen weiteren Schritt in Richtung Zukunft getan. Nachdem mit dem in 2018 in Betrieb genommenen modernen Hybrid-OP insgesamt drei Herzkatheterlabore zur Verfügung stehen, wurde jetzt die technische Modernisierung des Herzkatheterlabors 1 (HKL 1) abgeschlossen. Die hochmoderne, strahlenschonende Anlage ermöglicht Eingriffe mit deutlich verbesserter Bildqualität und modernster Bildverarbeitung.

Bei der Herzkatheteruntersuchung werden krankhafte Veränderungen der Herzkranzgefäße, der Herzklappen und des Herzmuskels sichtbar gemacht. Der Herzkatheter ist ein dünner, biegsamer Kunststoffschlauch, der von der Leiste oder dem Handgelenk über eine Arterie eingeführt und unter genauer Röntgenkontrolle vom Arzt über das Gefäßsystem bis in die Herzkammer und die Abgänge der Herzkranzgefäße vorgebracht wird. Das Katheterlabor ist das Herzstück der interventionellen Kardiologie im Sana-Klinikum Remscheid mit einer großen Bandbreite innovativer Techniken, so Professor Dr. Burkhard Sievers, Chefarzt der Klinik für Kardiologie, Angiologie, Pneumologie, Nephrologie und Intensivmedizin. Als interventionell werden in der Kardiologie Eingriffe bezeichnet, die mittels minimal-invasiver Kathetertechnik über einen arteriellen oder venösen Gefäßzugang durchgeführt werden können. Diagnostik und Therapie werden hier nach Möglichkeit unmittelbar miteinander verknüpft, was in vielen Fällen dazu beiträgt, eine Operation zu vermeiden. Die Untersuchung und Behandlung im Herzkatheterlabor sind somit für die Patientinnen und Patienten Eingriffe mit einer vergleichsweise geringen Belastung.

Schonend in Diagnostik und Therapie

„Im nun technisch weiterentwickelten HKL 1 behandeln wir die kardiologischen Notfälle und führen planbare Kathetereingriffe an den Herzkranzgefäßen durch“, erklärt Dr. Martin Oels, Sektionsleiter Kardiologie und Nephrologie in der Klinik für Kardiologie, Angiologie, Pneumologie, Nephrologie und Intensivmedizin am Remscheider Sana-Klinikum. Die modernisierte Anlage bedeute sowohl für Patientinnen und Patienten, als auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine deutlich geringere Strahlenbelastung bei gleichzeitig besserer Bildqualität. „Der technische Fortschritt ist sehr eindrucksvoll. Auch die Weiterverarbeitungsmöglichkeiten der Bilder sind vielfältiger geworden“, sagt Dr. Oels. So könne die Vermessung von Herzkranzgefäßen und die Platzierung von Stents mit einer beeindruckenden Genauigkeit erfolgen. 

Weiterhin steht das Herzkatheterlabor 2 (HKL 2) zur Verfügung, das vor allem für elektrophysiologische Behandlungen bei Herzrhythmusstörungen eingesetzt wird. Hier erfolgen im Bereich des Herzens kathetergestützte Eingriffe zur Behandlung von elektrischen Kurzschlüssen des Herzens.  Außerdem bietet das Labor auch die Möglichkeit an den Herzklappen, Herzkranzgefäßen und an den Becken-/Beingefäßen minimal-invasiv zu arbeiten, so Professor Sievers.

Absolut bewährt hat sich der Bau des 2018 in Betrieb genommenen dritten Herzkatheterlabors, das als Hybrid-OP von verschiedenen Fachabteilungen interdisziplinär genutzt wird. „Hier haben wir alle Möglichkeiten der modernen Bildgebung und es können unter sterilen Bedingungen auch operative Eingriffe erfolgen“, erläutert Dr. Martin Oels weiter. Der Raum bietet zudem ausreichend Platz für die Anästhesie, sodass auch unter Vollnarkose operiert werden kann. Im Hybrid-OP führen Kardiologen, Angiologen, Gefäßchirurgen und Neuroradiologen teils gemeinsam minimal invasive Untersuchungen und Behandlungen an sämtlichen Gefäßen des Körpers durch. Das Spektrum reicht von Becken-Beingefäß-Eingriffen über Herzschrittmacher-, Defibrillatorimplantationen, Herzklappeninterventionen bis hin zu Thrombektomien, der Entfernung von Blutgerinnseln bei akuten Schlaganfällen.

CineStar: Remscheider Kino bleibt

Die seit Monaten vorangetriebene Fusion zwischen den Branchenriesen CinemaxX und CineStar ist geplatzt.

Das Bundeskartellamt hatte die Fusion der Kinoketten CinemaxX und CineStar unter der Bedingung freigegeben, dass zuvor Kinos an sechs verschiedenen Standorten an andere Betreibende veräußert werden müssen. Dazu hätte auch das Remscheider Kino gehört, das nun weiter unter dem Dach der Marke CineStar betrieben wird.

Derzeit sind aufgrund der Corona-Pandemie alle Kinos geschlossen.

Neufassung der Coronaschutzverordnung zum 16. Dezember

Angesichts der hohen Infektions- und Todeszahlen in Zusammenhang mit der Covid-19-Erkrankung wird das öffentliche Leben nach entsprechenden Beschlüssen von Bund und Ländern am vergangenen Sonntag ab morgen (16.12.) heruntergefahren. Die neue Coronaschutzverordnung ab dem 16. Dezember setzt die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz in Nordrhein-Westfalen um. Nachstehend die verschärften Regeln, die vorerst bis 10. Januar 2021 gelten (Quelle: https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/land-setzt-lockdown-beschluesse-der-ministerpraesidentenkonferenz-neuer).

Private Zusammenkünfte

Grundsätzlich bleibt es dabei: Treffen sind nur noch mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes – bis maximal fünf Personen – gestattet. Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht dazugezählt.

Daneben ist vom 24. bis zum 26. Dezember das Zusammentreffen des eigenen Hausstandes mit höchstens vier weiteren Personen aus dem engsten Familienkreis zulässig. Auch hier werden Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren bei der Berechnung der Personenzahl nicht mitgezählt.

Religiöse Feiern

Es bleibt bei der bewährten Vorgehensweise, dass die Religionsgemeinschaften ihre internen Veranstaltungsregeln an das verschärfte Infektionsgeschehen anpassen. Dabei ist vor Ort auch über die Frage zu entscheiden, ob das lokale Infektionsgeschehen Gottesdienste etc. in Präsenz überhaupt zulässt. Die örtlichen Behörden können im Einzelfall aber auch Anordnungen treffen, wenn besondere Infektionsgeschehen das erfordern.

Handel

  • Grundsätzlich wird der Einzelhandel geschlossen. Geöffnet bleiben nur Läden für Güter des täglichen Bedarfs. Das sind beispielsweise der Lebensmitteleinzelhandel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdienste sowie Getränkemärkte,
    • Wochenmärkte für Verkaufsstände mit dem Schwerpunkt Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs.
    • Zulässig bleiben auch für die geschlossenen Läden der Versandhandel und die Auslieferung bestellter Waren. Die Abholung bestellter Waren durch Kunden ist ebenfalls zulässig, wenn sie unter Beachtung von Schutzmaßnahmen vor Infektionen kontaktfrei erfolgen kann.
  • In Geschäften, die sowohl Güter des täglichen Bedarfes als auch andere Sortimente anbieten, gilt genau wie im Frühjahr Folgendes: Liegt der Schwerpunkt bei den Gütern des täglichen Bedarfs, dürfen die Geschäfte insgesamt öffnen, ihre sonstigen Sortimente aber auch nicht ausweiten. Liegt der Schwerpunkt in den anderen Sortimenten, dürfen nur die täglichen Bedarfsgüter verkauft werden, die anderen Sortimente aber nicht.
  • Die Abgabe von Lebensmitteln durch soziale Einrichtungen (zum Beispiel durch die Tafeln) bleibt gestattet.

Dienstleistungen

  • Dienstleistungen und Handwerksleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann (insbesondere Gesichtsbehandlung, Kosmetik, Nagelstudios, Maniküre, Massage, Tätowieren und Piercen, auch Friseure), sind untersagt.
  • Davon ausgenommen sind weiterhin medizinisch notwendige Leistungen von Physio-, Ergotherapeuten, Podologen, medizinischen Fußpflegern, Logopäden, Hebammen, Hörgeräteakustikern, Optikern oder orthopädischen Schuhmachern.
  • Sonstige Handwerker- und Dienstleistungen, die den Mindestabstand einhalten und nicht ausdrücklich verboten sind, bleiben zulässig. Es dürfen dabei aber auch keine anderen Waren verkauft werden als im zulässigen Einzelhandel oder mit der Handwerksleistung/Dienstleistung unmittelbar verbundenes Zubehör.
  • Grundsätzlich verboten sind bestimmte Freizeitdienstleistungen (Spielhallen, Sonnenstudios, Saunen etc.).

Pflegeheime

  • In Pflegeheimen und vergleichbaren Einrichtungen der Eingliederungshilfe/Behindertenhilfe werden die Test- und Hygieneregeln nochmal verschärft. Gäste müssen grundsätzlich FFP2-Masken tragen. Ihnen soll soweit möglich vor dem Besuch ein Schnelltest empfohlen und angeboten werden. Beschäftigte müssen alle drei Tage getestet werden und beim direkten Kontakt etwa mit Pflegebedürftigen ebenfalls FFP2-Masken tragen. Auch Bewohnerinnen und Bewohner sind regelmäßig zu testen.

Bildungseinrichtungen und Bibliotheken

  • Der Unterricht an Hochschulen, Pflegeschulen und allen anderen Bildungseinrichtungen ist mit Ausnahme wichtiger, nicht verschiebbarer Prüfungen nur noch im Fernunterricht gestattet.
  • Ausnahmen gelten für Veranstaltungen, die zur Vorbereitung zwingend zu erfolgender Prüfungen dienen. Hier sind die Hygiene- und Infektionsregeln der Coronaschutzverordnung zu beachten.
  • Bibliotheken dürfen nur noch Ausleihen zur Bearbeitung und Vorbereitung von termingebundenen Prüfungsleistungen ermöglichen.
  • Der Betrieb von Fahrschulen ist nur für berufsbezogene Ausbildungen zulässig und ansonsten untersagt.

Sport, Freizeit, Pyrotechnik und Reisen

  • Der Freizeit- und Amateursportbetrieb ist wie im Frühjahr auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen unzulässig. Das gilt auch für Individualsportarten in Sporteinrichtungen/-vereinen, wie Tennis oder Golf. Zulässig bleibt damit nur noch die sportliche Bewegung alleine oder zu zweit in der „freien Natur”.
  • Auch Angebote des Rehabilitationssports sind in der aktuellen Infektionslage nicht mehr vertretbar.
  • Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken sind untersagt. Damit bleiben nur beruflich veranlasste Übernachtungen zulässig.
  • Der Verkauf von alkoholischen Getränken zwischen 23 und 6 Uhr ist ebenso untersagt wie der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum unabhängig von der Uhrzeit.
  • Der Verkauf von Feuerwerkskörpern und anderer Pyrotechnik ist verboten.

Versammlungen und Veranstaltungen

  • Grundsätzlich sind alle Veranstaltungen bis zum 10. Januar 2021 untersagt.
  • Am 31. Dezember 2020 und am 1. Januar 2021 gilt ein Versammlungs- und Ansammlungsverbot – auch für Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz.
  • Ausnahmen gelten für Veranstaltungen, die der Grundversorgung der Bevölkerung, der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfürsorge und der Daseinsorsorge dienen und die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht auf einen Zeitraum nach dem 10. Januar 2021 verlegt werden können. Hierzu gehören zum Beispiel Aufstellungsversammlungen von Parteien zu Wahlen und Vorbereitungsversammlungen dazu sowie Blut- und Knochenmarkspendetermine.

Quelle: Stadt Remscheid

Corona in Remscheid

Alle unsere Meldungen zu Corona in Remscheid und den Inzidenzwert Remscheid findet man auch direkt und einfach unter www.corona-remscheid.de.

Hotline für Ältere und Vorerkrankte verstärkt

Um den Service für Ältere und Vorerkrankte zu verbessern, wird ab Montag, 25. Januar 2021, eine weitere Telefonnummer freigeschaltet. Die Hotline ist von Montag – Freitag jeweils von 8 bis 16 Uhr unter den Rufnummern (0 21 91) 4 64 53 51 und (0 21 91) 4 64 55 81  zu erreichen!

Einbruch am Tatort – Polizei schnappt zwei Verdächtige

Sonntagabend, 13. Dezember gegen 22.30 Uhr, gelangten zwei junge Männer in ein Mehrfamilienhaus an der Friedrich-Ebert-Straße in Wuppertal.

Bei dem Haus handelt es sich um den Tatort der Drogenplantage. Als Polizeibeamte den versiegelten Zustand des Gebäudes prüften, stellten sie die eingeschlagene Scheibe der Haustüre fest.

Im Inneren konnten in der Folge zwei Männer aus Wuppertal im Alter von 18 und 21 Jahren festgenommen werden.

Beide erwarten nun eine Strafanzeige und die Fragen der Kriminalpolizei. (sw)

15.12.2020: Corona in Wuppertal

Am 15. Dezember um 8:00 Uhr sind für Wuppertal folgende Zahlen gemeldet:

Bestätigte Fälle (Gesamtzahl infizierte Menschen):8035
– davon aktuell infizierte Personen:1402
– davon genesene Personen:6474
– davon verstorbene Personen159
Gesamtzahl in Quarantäne4140
– davon in häuslicher angeordneter Quarantäne3941
– davon im Krankenhaus137
– davon in freiwilliger Quarantäne62
Anzahl Neuinfektionen vom Vortag:107
Neuinfektionen der letzten 7 Tage:792
Neuinfektionen der letzten 7 Tage pro 100.000 Einwohner:223,10

Aktuelle Meldung des Robert Koch Instituts

Es gibt insgesamt 8.000 positiv getestete Wuppertalerinnen und Wuppertaler. Die 7-Tage-Inzidenz liegt momentan bei 223,9. 159 Menschen sind leider verstorben.

Fälle letzte 7 Tage795
Fälle letzte 7 Tage/100.000 EW223,9
Fälle gesamt8.000
Fälle gesamt/100.000 EW2.252,9
Todesfälle gesamt159
Einwohnerzahl355.100
BundeslandNordrhein-Westfalen
Meldung des RKI.

15.12.2020: Corona in Solingen

Insgesamt wurden seit Ausbruch der Pandemie in Solingen bisher 4.050 bestätigte Fälle gemeldet.

Aktuell sind 544 Personen nachgewiesen infiziert, 76 Patient*innen werden derzeit stationär behandelt, die übrigen ambulant betreut. 3.433 Menschen sind wieder genesen. 73 mit dem Virus infizierte Menschen sind bisher verstorben.

In den letzten sieben Tagen sind insgesamt 465 Corona-Neuinfektionen festgestellt worden. Damit entfallen 285,3 neue Fälle auf je 100.000 Menschen, die in der Klingenstadt leben. In Quarantäne befinden sich derzeit insgesamt 2.498 Personen. Die Quarantäne beenden konnten 16.193 Personen.

Quelle: Stadt Solingen – Stand 14.12.2020 – 17.17 Uhr

Aktuelle Meldung des Robert Koch Instituts

Fälle letzte 7 Tage413
Fälle letzte 7 Tage/100.000 EW259,3
Fälle gesamt4.049
Fälle gesamt/100.000 EW2.542,6
Todesfälle gesamt73
Einwohnerzahl159.245
BundeslandNordrhein-Westfalen
Meldung des RKI.

Corona-Hotline für Solingen

Abstand halten, Mund und Nase bedecken, Einschränkungen und Schutzmaßnahmen beachten – jede und jeder von uns kann dazu beitragen, die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern. Nur gemeinsam können wir es schaffen. Die Stadt Solingen hat eine Corona-Hotline eingerichtet: 0212 / 290-2020. Infos aus Solingen: Wir alle sind gefordert.

Corona-Impfzentrum ist startbereit

Wuppertal hat die Vorgabe des Landes eingehalten, Mitte Dezember ein funktionsfähiges Impfzentrum aufzubauen. Das heißt, sobald es eine Freigabe für einen Impfstoff in Deutschland gibt und dieser an die Städte verteilt wird, kann mit dem Impfen begonnen werden.

Gemeinsam haben Oberbürgermeister Uwe Schneidewind, Krisenstabsleiter Johannes Slawig und Gesundheitsdezernent Stefan Kühn das Impfzentrum am Campus Freudenberg besichtigt. Mit dabei waren auch der Rektor der Bergischen Universität, Lambert Koch, Andre Altermann von der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Ulrich Zander von der Feuerwehr Wuppertal und zahlreiche Vertreter der Hilfsorganisationen. 

Vertrauensvolle und gelingende Kooperation

Oberbürgermeister Schneidewind zeigte sich dankbar „für die vertrauensvolle und gelingende Kooperation zwischen der Bergischen Universität und der Stadt.“ Das Impfzentrum zeige einmal mehr, welch hervorragende Kooperationsstrukturen diese Stadt zu bieten habe. In diesen Dank schloss er alle Beteiligten mit ein. 

Großer Dank an alle Beteiligten

Vertrauensvolle Kooperation: Durch beste Zusammenarbeit steht das Corona-Impfzentrum schon einen Tag früher. Foto: Stadt Wuppertal
Vertrauensvolle Kooperation: Durch beste Zusammenarbeit steht das Corona-Impfzentrum schon einen Tag früher. Foto: Stadt Wuppertal

Johannes Slawig war sichtlich beeindruckt vom Impfzentrum: „Manchmal habe ich nicht daran geglaubt, dass wir das bis zum vorgegebenen Termin schaffen. Nun steht das Impfzentrum bereits einen Tag vorher. Damit haben wir als Stadtverwaltung gezeigt, dass wir handlungsfähig sind und rechtzeitig abliefern können. Ich möchte mich an dieser Stelle ganz herzlich bei denen bedanken, die das möglich gemacht haben.“ Auch Stefan Kühn zeigte sich beeindruckt: „Als Stadt hätten wir diese logistische Herausforderung alleine nicht leisten können und das gilt auch für den Betrieb. Hier gilt unser großer Dank der Kassenärztlichen Vereinigung und den vielen Hilfsorganisationen und nicht zuletzt der Wuppertaler Feuerwehr.  

Ganz wichtig: Nur wer einen Termin hat, kann das Impfzentrum besuchen. Einfach hingehen und versuchen, ob man geimpft wird, geht nicht!

Verbunden mit dem Impfzentrum fragen sich viele Wuppertaler: Wie kann ich mich jetzt möglichst schnell impfen lassen? Die Antwort ist eindeutig:  Das wird noch mehrere Wochen bis Monate dauern. Es macht auch keinen Sinn in der Verwaltung anzurufen und Termine zu erfragen. Sobald der genaue Ablauf der Terminvergabe bekannt ist, wird die Stadt ausführlich darüber informieren.

Fest steht bereits, dass das Impfen in drei Phasen erfolgen soll:

In Phase eins werden zunächst Hochrisikogruppen und medizinisches Personal geimpft. In dieser Phase, die etwa Ende Dezember beginnen soll, dient das Impfzentrum nur als logistische Zentrale, von der aus die Impfteams in die Einrichtungen und Altenheime fahren, um vor Ort zu impfen. 

Phase zwei startet etwa im Frühjahr. Dann werden Pflegedienstkräfte, Polizisten und andere Gruppen geimpft, die für das Allgemeinwohl eine wichtige Aufgabe erfüllen. 

In der dritten und letzten Phase beginnen die allgemeinen Impfungen. Wie diese ablaufen werden und wo man sich anmelden muss, wird rechtzeitig bekannt gegeben. 

Diesen Zeitplan haben Bund und Land grob festgelegt. Entscheidend bleibt der Faktor Impfstoff, wann kommt wieviel in Wuppertal an. 

Die Woche – KW51/2020

Die Lokalnachrichten aus Remscheid, immer montags um 18.30 Uhr auf rs1.tv und Lüttringhauser.

Diese Ausgabe der Lokalnachrichten aus Remscheid wird präsentiert von Sarah Stahlschmidt und Sabrina Ottersbach. Heute mit diesen Themen:

  • Brettspiele vorgestellt. Zwei Remscheider stellen analoge Spiele im Netz vor.
  • Weihnachtsengel tun Gutes in Remscheid.
  • Hoch hinaus auf den Kirchturm der Evangelischen Stadtkirche Lüttringhausen.
  • RS1.tv feiert Geburtstag und wir bieten eine Zeitreise durchs Archiv. Linda Lux war 2014 bei der Oldtimer-Ausfahrt „MG Y-Sommertreff“ in Lennep.

So schauen wir Die Woche im TV