RTV will „Landesleistungsstützpunkt Bergisches Land“

Der Remscheider TV bewarb sich um den Zuschlag, als ausrichtender Verein einen Landesleistungsstützpunkt (Judo) des Nordrhein-Westfälischen Judo-Verbandes (NWJV) beheimaten zu dürfen. Der Verband wird bis Ende des Jahres in Absprache mit dem Landessportbund über den Antrag entscheiden.

Philip Mähler und Cedric Pick arbeiteten in den vergangenen Monaten an einer Bewerbung, die alle vom Verband gestellten Kriterien erfüllt. Im Falle eines Zuschlages würden Cedric Pick als Stützpunktleiter und Philip Mähler als hauptverantwortlicher Stützpunkttrainer die Geschicke vor Ort leiten.

Judo mit enormem Potential

Philip Mähler: „Der Judosport im Bergischen Land hat enormes Potential. Ich bin überzeugt davon dass wir noch mehr erfolgreiche Wettkampfsportler hervorbringen können, wenn alle Vereine im Bergischen näher zusammen rücken und Synergien bündeln. Deswegen gehen wir auch bereits unabhängig von der Bewerbung in den Dialog mit den Vereinen in der Region und schauen bereits welche Möglichkeiten der Zusammenarbeit es gibt.“

Cedric Pick: „Seit 2012 arbeiten wir kontinuierlich daran, Remscheid als attraktiven Judostandort zu vermarkten. Mit dem  Remscheider TV JUDOTEAM, welches einen beeindruckenden Weg gegangen ist, haben wir nach Jahrzehnten endlich wieder einen Bundesligisten im Bergischen, welcher hochklassigen Wettkampfsport liefert. Mit der zweiten Mannschaft haben wir zudem in der Landesliga eine Anlaufstelle für unsere Breitensportler und Nachwuchstalente. Aber erst eine gezielte Kinder- und Jugendförderung würde unser ganzheitliches Konzept abrunden. Und deshalb ist ein „Landesleistungsstützpunkt Bergisches Land“ hier vor Ort von enormer Wichtigkeit“.

Verstoß gegen Meldepflicht bei Reiserückkehr aus Risikogebiet hat empfindliches Bußgeld zur Folge

Ein- und Rückreisende aus ausländischen Risikogebieten haben sich möglicherweise mit dem Coronavirus infiziert und tragen das Virus bei ihrer Einreise in unsere Städte und Kreise hinein. Deswegen müssen sie eine Meldepflicht und eine Testpflicht beachten, die Bund und Land zum Schutze der Bevölkerung einfordern. Verstöße gegen diese Pflichten bedeuten ein hohes Bußgeld.

Reiserückkehrende sind verpflichtet, unverzüglich das örtliche Gesundheitsamt schriftlich oder elektronisch zu kontaktieren und auf ihren Aufenthalt in einem Risikogebiet (siehe Internetseiten des Robert-Koch-Instituts: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html) hinzuweisen. Die Meldepflicht kann auch durch das ordnungsgemäße Ausfüllen einer Aussteigekarte – das ist ein Fragebogen, der von Unternehmen im grenzüberschreitenden Eisenbahn-, Bus-, Flug- oder Schiffsverkehr erhoben und weitergeleitet wird – erfüllt werden.

Reiserückkehrende haben außerdem nach Coronaeinreiseverordnung (CoronaEinrVO) in Verbindung mit der Bundes-Testpflichtverordnung und den Bundesanordnungen betreffend den Reiseverkehr einen Nachweis auf eine Testung auf Verlangen des zuständigen Gesundheitsamtes vorzulegen, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Corona-Infektion vorhanden sind.

In Remscheid werden die Aussteigekarten mit den gemeldeten Rückkehrenden mit Negativtests abgeglichen. Von den bisher nicht erfassten Rückkehrenden wird die Vorlage eines Coronatests verlangt. Eine Nichtvorlage des Tests stellt nach CoronaEinrVO in Verbindung mit dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Bußgeld bis zu 25.000 € bedroht. Im Einzelfall wird ein Bußgeld von 500 Euro als angemessen bewertet.

Derzeit werden im Remscheider Gesundheitsamt rund 40 Bußgeldfälle im Anhörungsverfahren bearbeitet.

Online-Formular für Reiserückkehrende vereinfacht Meldepflicht beim Remscheider Gesundheitsamt

Reiserückkehrende aus ausländischen Risikogebieten finden im Internetportal der Stadt Remscheid eine Online-Hilfe für ihre pflichtige Sofort-Meldung beim Gesundheitsamt. Auf der Starseite www.remscheid.de  ist ein Online-Formular hinterlegt, über das Ein- und Rückreisende direkt das Gesundheitsamt kontaktieren können, um ihren Aufenthalt in einem Risikogebiet und eventuelle Symptome anzuzeigen. Sofern ein Corona-Testergebnis bereits vorliegt, kann es direkt über das Formular hochgeladen werden. Ein später eintreffendes Corona-Testergebnis muss ohne gesonderte Aufforderung an das Gesundheitsamt versendet werden: Corona@remscheid.de.

Gegenprotest gegen Querdenkende steht

Verschwörungswahnanhängende Querdenk-Bewegung trifft sich am Sonntag, 25. Oktober 2020 ab 14 Uhr auf dem Rathausplatz (Theodor-Heuss-Platz, 42853 Remscheid) und wird dann ab 15 Uhr über die Alleestraße spazieren. Auf der Veranstaltung sind auch Rechtsextreme als Redende geladen.

In den vergangenen Tagen formierte sich ein Gegenprotest, der den Querdenkenden zeigen soll, dass sie hier in Remscheid nicht willkommen sind. Die Querdenkenden marschieren Seite an Seite mit Faschist*innen und Reichsbürger*innen, kehren feststehende Begriffe um, um Antifaschist*innen und die Regierenden als Faschist*innen bezeichnen zu können und treiben durch ihr massiv unsolidarisches Verhalten einen tiefen Keil in unsere bunte Gesellschaft. Aus diesem Grund lautet das Motto der Gegenversammlung auch:

„Keinen Millimeter nach rechts – Remscheider*innen gegen Faschismus und Antisemitismus“

Querdenkende verbreiten massiv Falschmeldungen und offene Lügen, etwa dass Kinder wegen des Mund-Nasen-Schutzes erstickt oder wenigstens an einem so ausgelösten Lungenpilz verstorben seien oder die Mär von einer geringeren Sterblichkeitsrate als die Grippe. Sie fabulieren über eine Gleichschaltung der sogenannten „Merkel-System-Medien (MSM)“ oder einer Einschränkung der Meinungsfreiheit. Sie träumen von einer „Durchseuchung“ und „Herdenimmunität“, die es nachweislich nicht geben wird. Die ganze Bewegung ist von Rechtsextremen unterwandert und gesteuert, was sich auch in der Liste der Redenden niederschlägt.

Der Gegenprotest gegen diese demokratiezersetzende Bewegung findet am Sonntag, 25. Oktober von 13-19 Uhr am Brunnen am Markt in Remscheid statt. Es gibt eine angemeldete Versammlung, die 150 Personen zulässt. Es ist notwendig, dass bei dieser Versammlung ein Mund-Nasen-Schutz getragen wird, wie es übrigens in der gesamten Remscheider Innenstadt seit Mittwoch verpflichtend ist. Zusätzlich müssen 1,5m Abstand zwischen Menschen oder Bezugsgruppen eingehalten werden. Es wird Plakate geben, die den Schwurbelnden beim „Spazieren“ entgegengehalten werden können sowie ein paar Ansprachen via Megafon.

„Wir möchten ein friedliches und sicheres Zeichen gegen diese unsolidarischen, faktenresistenten Faschismusunterstützenden setzen, aber ohne Menschen zu gefährden“, heißt es aus Kreisen des Organisationsteams. Wer zu einer Risikogruppe gehört, möge bitte ganz genau abwägen, ob ein Erscheinen vor Ort sinnvoll ist. „Der heutige Inzidenzwert liegt bei 115! Wer nicht kommen möchte, kann gerne Statements und Fotos in den Sozialen Netzwerken teilen und mit dem Hashtag #solidaritätjetzt versehen. So wissen wir Sie auch als unterstützenden Menschen, wenn Sie nicht vor Ort sind“, so die Organisierenden weiter.

Filmtipp: Ich bin Greta

Nach der Weltpremiere bei den Filmfestspielen in Venedig ist die WDR-Koproduktion „ICH BIN GRETA“ in mehr als 300 deutschen Kinos auf den Leinwänden zu sehen. Das Erste zeigt den Dokumentarfilm am 16. November im Rahmen der ARD-Themenwoche #WIE LEBEN.

Die WDR-Koproduktion "Ich bin Greta" läuft am 16. November 2020 um 23.20 Uhr im ERSTEN. Bild: WDR/B-Reel Films
Die WDR-Koproduktion „Ich bin Greta“ läuft am 16. November 2020 um 23.20 Uhr im ERSTEN. Bild: WDR/B-Reel Films

Filmemacher Nathan Grossmann erzählt die Geschichte der schwedischen Klimaaktivistin Greta Thunberg von Beginn ihres Schulstreiks vor dem schwedischen Parlament bis zur Entwicklung einer weltweiten Bewegung. Er folgt ihr auf dem Weg von Stockholm zur UNO, zum Weltwirtschaftsgipfel in Davos und in den Vatikan zu Papst Franziskus. Gedreht wurde auch beim Tagebau Hambach. Der Dokumentarfilm wurde soeben beim 16. Zurich Film Festival mit dem Science Film Award ausgezeichnet. In der Begründung der Jury heißt es, der Film sei „ein faszinierendes und aufschlussreiches Porträt, das sich eng darauf konzentriert, wie diese junge Frau mit einzigartiger Entschlossenheit vom Kind zum Katalysator einer weltweiten Bewegung wird.“

Produzenten sind Cecilia Nessen und Fredrik Heinig (B-Reel Films), Redaktion: Christiane Hinz/Jutta Krug (WDR), Simone Reuter (SWR), Rolf Bergmann (RBB). Daneben gehören auch SVT, BBC und der Streaming-Dienst HULU zu den Koproduzenten.

Sendetermin

„Ich bin Greta“ läuft am 16. November 2020 um 23.20 Uhr im ersten Programm Das Erste.

Lenneper Weihnachtsreff endgültig abgesagt

Es hat sich schon abgezeichnet, jetzt ist es definitiv: Der Lenneper Weihnachtstreff wird in diesem Jahr nicht stattfinden. Bis in den Frühherbst hatten die Aktiven vom Verein Lennep Offensiv noch etwas Hoffnung, dass es bei einem Abflauen der Corona-Pandemie eventuell eine Chance für den Weihnachtstreff geben könnte. Die neuste Entwicklung hat alle Erwartungen zunichte gemacht.

Selbst wenn eine solche Veranstaltung mit Auflagen überhaupt genehmigt werden würde, wäre es nicht die Art von Beisammensein, wie der Verein oder die Besucher es erwarten. Ein gemütliches Weihnachtsdorf mit freundschaftlicher Atmosphäre und netten Gesprächen in geselliger Runde wäre nicht zu realisieren. „Wir haben uns im Vorstand deshalb schweren Herzens entschlossen, den Weihnachtstreff abzusagen“ teilt der Vereinsvorsitzende Thomas Schmittkamp mit.

Offen bleibt natürlich, wie es im kommenden Jahr weitergehen wird. Mit Corona steht hinter allem ein großes Fragezeichen. Aber Lennep Offensiv rüstet sich auf jeden Fall, um bei einer Normalisierung der Lage auch mit seinen Festivitäten wieder voll durchstarten zu können.

Aktionstag „Riegel vor! Sicher ist sicherer“

Am 25.10.2020 findet zum achten Mal die landesweite Aktion der Polizei NRW „Riegel vor! Sicher ist sicherer“ rund um das Thema Einbruchschutz statt.

Ein Einbruch in den eigenen vier Wänden ist für viele Menschen ein großer Schock. Die Verletzung der Privatsphäre, das verlorengegangene Sicherheitsgefühl oder auch schwerwiegende psychische Folgen, die nach einem Einbruch auftreten können, sind für die Betroffenen meist schlimmer als der rein materielle Schaden. Durch richtiges Verhalten und die richtige Sicherungstechnik können jedoch viele Einbrüche verhindert werden.

Am Sonntag, 25. Oktober 2020, können sich interessierte Bürger kostenlos in der Zeit von 11-16 Uhr im Polizeipräsidium Wuppertal in der Friedrich-Engels-Allee 228 rund um das Thema Einbruchschutz beraten lassen. Eine telefonische Voranmeldung ist unter der Rufnummer 0202-284-1811 erforderlich.

Termine in Solingen, Remscheid und Wuppertal

Bis Ende November werden zusätzliche Fachberatungen in Sachen Einbruchschutz durch unsere Experten der Kriminalprävention angeboten. Termine hierfür sind: jeden Dienstag in der Polizeiinspektion Solingen, Kölner Straße 26 jeden Mittwoch in der Polizeiinspektion Remscheid, Quimperplatz 1 und jeden Donnerstag im Polizeipräsidium Wuppertal, Friedrich-Engels-Allee 228.

Das Beratungsangebot findet jeweils in der Zeit von 8-16 Uhr in den örtlichen Beratungsräumen statt. Auch hier ist eine telefonische Voranmeldung über die Rufnummer 0202-284-1811 erforderlich.

Schlüsseldienst Empfehlung

Wer statt auf die Beratung durch die Polizei lieber auf die Erfahrungen eines Schlüsseldienstes setzen möchte, dem sei der Schlüsseldienst Peter Heimchen empfohlen, dessen Ladenlokal in Lüttringhausen in der Richthofenstraße 18, gegenüber vom Eiscafé Belfi zu finden ist. Alle Infos online unter www.onlineschluesseldienst.de

Bergische Skyline auf der Bankkarte

Volksbank-Kunden zahlen mit der bergischen Skyline: Wahrzeichen der Region zieren die neue Bankkarte.

Gut 14.000 Kunden der Volksbank im Bergischen Land bekommen in diesen Tagen turnusgemäß ihre neue girocard (Debitkarte) zum Geldabheben und Bezahlen im Handel zugeschickt, und dürfen sich über ein komplett neues Design freuen: Eine bergischen Skyline mit markanten Bauwerken und Wahrzeichen der Region ziert die kleine Plastikkarte. Müngstener Brücke und Schwebebahn sind genauso vertreten wie Schloss Burg, die Historische Stadthalle Wuppertal oder das Remscheider Rathaus.

In den Filialen können die Kunden zudem eine passend gestaltete Schutzhülle bekommen, die die kontaktlos einsetzbaren Karten vor ungewollter Auslesung schützen.

Die girocard Maestro wird jedes Jahr im Herbst an alle Kunden der Volksbank ausgeliefert, deren aktuelle Karte nur noch bis zum Jahresende gültig ist. Das Skyline-Motiv wird auch in den nächsten Jahren weiterverwendet, so dass die Karte im neuen Look nach und nach bei allen Kunden im Portemonnaie steckt.

Vordereinstieg und Fahrscheinverkauf in allen Bussen wieder möglich

Anfang August hat der Verkehrsbetrieb der Stadtwerke Remscheid damit begonnen, festinstallierte Trennscheiben aus Glas im Fahrerbereich ihrer Citaro-Busse einzubauen. Diese dienen als dauerhafte Möglichkeit zum Schutz von Fahrgästen und Fahrern und sollen die Ge-fahr einer Infektion mit dem Coronavirus minimieren. Ende August waren ca. 80 % damit ausgestattet. Seit kurzem haben auch die 14 MAN-Busse die Trennscheiben. Daher können Fahrgäste wieder vorne in den Bus einsteigen und beim Fahrpersonal Tickets kaufen. Die vorderen Sitzplätze, die bislang gesperrt waren, stehen ebenfalls wieder zur Verfügung.

Tickets auch wieder im Bus

ÖPNV: Der Fahrerbereich der Busse ist nun mit einer festen Glastrennscheibe versehen. Foto: Stadtwerke Remscheid
ÖPNV: Der Fahrerbereich der Busse ist nun mit einer festen Glastrennscheibe versehen. Foto: Stadtwerke Remscheid

Aufgrund der Entwicklung der COVID-19-Pandemie war der Vordereinstieg aus Sicherheitsgründen seit Mitte März nicht mehr möglich gewesen. Provisorisch wurde der Fahrerbereich mit Folie vom Fahrgastraum abgetrennt.

Fahrgäste hatten lediglich die Möglichkeit über die SR- oder HandyTicket-App, die Vorverkaufsstellen oder über das MobilCenter die Möglichkeit Tickets vor Fahrtantritt zu kaufen. Der Verkehrsbetrieb bittet Fahrgäste weiterhin um Vor- und Rücksicht und um Einhaltung der Hygienevorschriften. Um die Infektionsgefahr so gering wie möglich zu halten, gilt verpflichtend, in Bussen und an Haltestellen, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Bei einem Verstoß wird seit dem 12. August 2020 ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro erhoben.

Lautstarke Nachbarn: Was man dulden muss und was nicht

Wer hätte es nicht schon erlebt: Lärm aus der Nachbarwohnung, aus anderen Bereichen eines Wohnhauses oder auch aus der Umgebung kann zermürbend sein. Vor allem dann, wenn er sich über längere Zeit hinzieht und ein Ende nicht in Sicht ist. Im Gegenzug gibt es auch überempfindliche Zeitgenossen, denen bereits jedes Alltagsgeräusch zu viel ist und die gerne immer komplette Ruhe hätten. Diese Extra-Ausgabe des Infodienstes Recht und Steuern der LBS befasst sich mit entsprechenden Urteilen deutscher Gerichte. Die Spanne reicht dabei von bolzenden Kindern bis zu Klopfgeräuschen der Heizung.

Ein Wohnungseigentümer hatte in seinen eigenen vier Wänden renoviert und den Teppichboden durch Fliesen ersetzt. Eine wenig überraschende Konsequenz: Die unter ihm Wohnenden wurden von da an durch vermehrten Trittschall gestört. Sie forderten Maßnahmen dagegen. Der Lärmverursacher entgegnete, dass es schließlich im ganzen Hause um den Schallschutz nicht besonders gut stehe. Das Gebäude erfülle nicht die aktuellen gesetzlichen Mindestanforderungen. Doch der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen V ZR 173/19) erkannte das Argument nicht an. Der Betroffene habe durch die Wahl eines neuen Bodenbelags für einen Nachteil gegenüber den Nachbarn gesorgt und müsse diesen wieder ausgleichen. Mit der Gesamtsituation des Hauses habe das nichts zu tun.

Mietminderung bei nächtlichem Lärm

Shisha-Lounges gibt es inzwischen in vielen deutschen Städten. Oft verfügen sie über eine starke Lüftungsanlage, um den Rauch der Wasserpfeifen abzusaugen. Wenn allerdings der Lärm, der von solch einer Lüftung ausgeht, die zulässigen Grenzwerte überschreitet, kann das zum Problem werden. Das Landgericht Berlin (Aktenzeichen 63 S 223/15) sprach Mietern, die in ihrem Schlafzimmer von dem Lärm belästigt wurden, eine Minderung um zehn Prozent zu.

Dazugezogene sorgen oft für Ärger

Nicht jede Geräuschentwicklung führt allerdings zu Beseitigungs- oder Minderungsansprüchen. So befand sich über Jahrzehnte in der Innenstadt von Solingen an einer Hausfassade ein Glockenspiel, das wochentags von 9 bis 19 Uhr eine Melodie spielte. Ein neu zugezogener Nachbar empfand die Geräusche als störend und klagte auf Unterlassung. Das Amtsgericht Solingen (Aktenzeichen 13 C 278/13) stellte fest, dass es sich nur um eine geringfügige Überschreitung der zulässigen Lärmgrenzen handle und das Glockenspiel aus öffentlichem Interesse bleiben dürfe.

Wer es gerne hätte, dass ihm zuhause die Stunde schlägt, der kann sich eine Pendeluhr mit Glockenschlag anschaffen. Die Nachbarn muss er dabei – zumindest im Regelfalle – nicht fürchten. Denn das Amtsgericht Spandau (Aktenzeichen 8 C 13/03) entschied, dass der Betrieb einer Pendeluhr mit halbstündigem Schlagen zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung gehöre. Diese Uhren seien seit über 100 Jahren Bestandteil vieler Haushalte.

Kinderlärm ist grundsätzlich hinzunehmen

Niemand wird bestreiten, dass fußballspielende Kinder für eine gewisse Geräuschentwicklung sorgen. Jubelschreie, Anfeuerungsrufe und das Aufprallen des Balles sind weithin zu hören. Trotzdem gibt es keine allzu großen Chancen, das zu unterbinden bzw. eine Mietminderung dafür zu erhalten. Der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen VIII ZR 197/14) stellte in einem wegweisenden Urteil fest, Kinderlärm sei laut Gesetz hinzunehmen. Dieser höchstrichterliche Spruch schränkt die Möglichkeiten von Nachbarn, die etwas dagegen unternehmen wollen, erheblich ein.

Kinderlärm gibt es schon immer, Rasenmähroboter dagegen erst seit wenigen Jahren. Doch diese Geräte verbreiten sich immer mehr, denn sie erleichtern Grundbesitzern die Pflege ihrer Rasenflächen deutlich. Aber auch die Roboter arbeiten nicht geräuschfrei. Bleiben sie jedoch unterhalb der offiziell geltenden Lärmgrenzen, kann der Betrieb nach Ansicht des Amtsgerichts Siegburg (Aktenzeichen 118 C 97/13) nicht untersagt werden. Ruhezeiten (unter der Woche von 20 bis 7 Uhr, dazu Mittagspausen) sind allerdings aus Rücksicht auf die Nachbarn trotzdem einzuhalten.

Zu den unangenehmsten Entwicklungen dürfte es gehören, wenn die Straße vor der eigenen Wohnung nach Abschluss des Mietvertrages zum Zubringer für eine Autobahn wird. Denn in diesem Fall ist mit mehr und damit mit lauterem Straßenverkehr zu rechnen. Konkret waren es etwa 1.000 Kraftfahrzeuge pro Stunde. Der Mieter konnte deswegen eine Minderung durchsetzen. So urteilte das Amtsgericht Berlin-Köpenick (Aktenzeichen 4 C 116/10) und sprach dem lärmgeplagten Anwohner 7,5 Prozent Abzug von seiner Miete zu.

Trompetespiel kann nicht grundsätzlich untersagt werden

Zu den Klassikern der Ruhestörung gehört – zumindest nach Ansicht mancher Menschen – das Trompetenspiel. Unter einer gewissen Lautstärke ist das Üben nur schwerlich möglich, weswegen viele Menschen Trompetenspieler in ihrer Nachbarschaft fürchten. Doch trotzdem kann einem Musiker auch in einem Reihenhaus das Üben und Unterrichten nicht komplett verboten werden. Der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen V ZR 143/17) gestattete das Trompetenspiel in einem Rahmen von zwei bis drei Stunden an Wochentagen und von ein bis zwei Stunden an Wochenenden und Feiertagen. Auf die üblichen Ruhezeiten sei Rücksicht zu nehmen.

Manchmal sind es keine Menschen, die Geräusche verursachen, sondern technische Geräte. Eine Heizung etwa gab regelmäßig ein Klopfen von sich, so dass die darüber wohnenden Mieter keine Ruhe fanden. Das Landgericht Osnabrück (Aktenzeichen 1 S 317/17) musste in der Beweisaufnahme zur Kenntnis nehmen, dass die Mieter nur noch mit Ohrstöpseln schlafen konnten. Das sei während der Heizperiode eine Minderung von 25 Prozent wert.

Wer auf dem Lande wohnt, der lernt manchmal ungewöhnliche Arten der Ruhestörung kennen. So wurde der Nachbar eines Weinberges regelmäßig von akustischen Schussanlagen aufgeschreckt, die Vögel vertreiben sollten. Das wollte der Betroffene nicht über eine ganze Saison hinweg miterleben und war damit vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Aktenzeichen 10 S 1663/11) erfolgreich. Das zuständige Landratsamt sei hier wegen der Gesundheitsgefahr für die Anwohner zum Einschreiten verpflichtet. In Frage kämen unterschiedliche Maßnahmen wie die Abschirmung der Schussanlagen hin zu den Nachbarn oder die Verringerung der Schussfrequenz.

Immer mehr Wildunfälle: ACV warnt vor erhöhtem Risiko zur Zeitumstellung

Die Zahl der Wildunfälle ist so hoch wie nie zuvor. 2019 ereigneten sich fast 300.000 solcher Zusammenstöße, das sind 27.000 mehr als im Vorjahr. Zur Zeitumstellung am 25. Oktober wird das Risiko noch einmal deutlich steigen. Trotzdem unterschätzen viele Autofahrer die Gefahr. Der ACV setzt mit einer Kampagne auf Prävention: Ziel ist es, mit einem aufrüttelnden Video speziell bei jungen Fahrern ein Gefahrenbewusstsein zu entwickeln.

Wenn im Herbst die Felder abgeerntet sind und die Zeitumstellung unseren Tagesrhythmus verändert, dann wirkt sich das auch auf Wildtiere aus: Hirsche, Rehe und Wildschweine suchen nach Deckung und sind mehr unterwegs als üblich – auch auf den Straßen, die ihren Lebensraum zerschneiden. Das hat oft dramatische Folgen: Rund 295.000 Zusammenstöße pro Jahr meldet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Statistisch gesehen bedeutet dies jeden Tag 800 Wildunfälle. Trotzdem unterschätzen viele Autofahrer die Gefahr.

Mit Zeitumstellung am 25. Oktober steigt Unfallrisiko

Hier setzt die Kampagne an mit dem Titel „Tiere kennen keine Verkehrsregeln“. Der ACV Automobil-Club Verkehr und der Deutsche Jagdverband haben sie 2019 gemeinsam ins Leben gerufen, Initiatoren sind Diana Kaiser und Mareike Schlösser. Der Schwerpunkt liegt auf Prävention. Speziell junge Fahrer und Fahrschüler sollen für die Gefahr durch Wildunfälle sensibilisiert werden. Im Mittelpunkt steht der Vergleich mit afrikanischen Wildtieren. Die Kraft von zirka fünf Tonnen wirkt auf das Fahrzeug ein, wenn es bei 60 Kilometern pro Stunde zu einem Zusammenstoß mit einem Rothirsch kommt. Diese enorme Wucht wird durch das einprägsame Motiv eines ausgewachsenen Elefanten veranschaulicht.

Multimediales Konzept

Neben einer Webseite und Informationsmaterialien umfasst die Kampagne den Spot „Wie schwer ist ein Elefant?“. Darin wird die Geschichte eines jungen Autofahrers erzählt, der ohne jegliches Gefahrenbewusstsein in einen düsteren Wald fährt und alle Warnsignale am Straßenrand ignoriert. Plötzlich kommt es zum Zusammenstoß. Zu den Inhalten der Webseite gehören auch Tipps zur Unfallvermeidung, etwa „Gekonnt verjagen“, „Gefahrenzonen erkennen“ oder „Geschwindigkeit anpassen“. Zum Datum der Zeitumstellung am 25. Oktober wird das Unfallrisiko wieder steigen. Denn der Berufsverkehr verschiebt sich um eine Stunde und fällt so in die Dämmerung, während der die Wildtiere wie gewohnt unterwegs sind. Zu den Unterstützern der Kampagne zählen der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) und die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände. Weitere Partner sind die Filmproduktionsfirma Butterfilm und die Bergische Universität Wuppertal. Der Spot wird auf der Kampagnen-Webseite gezeigt: www.wildunfall-vermeiden.de

Maskenpflicht im Innenstadtbereich bedeutet auch: Kein Rauchen vor der Kneipe!

Die mit Allgemeinverfügung vom 20. Oktober festgelegte Maskenpflicht für den öffentlichen Raum in der Remscheider Innenstadt bedeutet zugleich, dass auch vor Kneipen, Restaurants und Gaststätten im öffentlichen Raum (Straße/Plätze) das Rauchen untersagt ist. Wer sich im Regelungsbereich auf öffentlichen Flächen bewegt, muss immer einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Diese darf nur abgelegt werden, solange gegessen oder getrunken wird. Der Geltungsbereich kann der Veröffentlichung unter https://remscheid.de/rathaus-und-politik/medienpool/dokumente050/0.02-2020-Amtsblatt-Nr.31-20Oktober-Sonderausgabe.pdf entnommen werden. Der Bereich ist auch in der beigefügten Karte gekennzeichnet.

Jugendsparwochen verlängert: Fleißig sparen mit Feldmaus Freddy

Sparen unter Corona-Bedingungen: Die Stadtsparkasse Remscheid verlängert die Jugendsparwoche bis zum Jahresende.

Corona hat zwar alles ziemlich durcheinandergewirbelt, dem Wert des Sparens kann das Virus indes nichts anhaben – im Gegenteil. „Gerade in Krisenzeiten wird noch einmal deutlich, dass es wichtig sein kann, auf Rücklagen zurückgreifen zu können. Der jungen Generation einen bewussten Umgang mit Geld näher zu bringen, ist das Anliegen des Weltspartages am 30. Oktober“, erläutert Ann-Kristin Soppa, Abteilungsleiterin Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit bei der Stadtsparkasse Remscheid. Damit die Kinder und Jugendlichen auch unter Corona-Bedingungen ihre Sparschweine und -dosen zur Sparkasse bringen können, wird die bekannte und beliebte Jugendsparwoche im KundenCenter an der Alleestraße und in allen Sparkassen-Geschäftsstellen im Stadtgebiet bis zum Jahresende verlängert.

Bis zum Jahresende können die jungen Sparkassenkundinnen und -kunden ihre Schätze auf ihre Konten einzahlen und dürfen sich im Gegenzug über kleine Geschenke zum Aussuchen als Anerkennung für ihr Durchhaltevermögen freuen. Als da wäre allen voran die niedliche Plüschmaus Freddy, die die fleißigen Sparer gerne nach Hause begleiten wird. „Münzgeldeinzahlungen sind selbstverständlich weiterhin für Minderjährige kostenlos“, betont die Sparkassen-Sprecherin.

Selbstverständlich finden alle Einzahlungen unter Einhaltung aller vorgeschriebenen hygienischen Maßnahmen statt.

Hintergrund Weltspartag

Um den Gedanken des Sparens und der Sparerziehung der nachwachsenden Generation weltweit im Bewusstsein zu halten, wurde der Weltspartag auf dem 1. Internationalen Sparkassenkongress (Weltvereinigung der Sparkassen) im Oktober 1924 in Mailand von
Vertretern aus 29 Ländern beschlossen und von den europäischen Sparkassen am 31. Oktober 1925 erstmalig begangen.

REO-Mitarbeiter entwickeln innovative Regelanlage für Solarkollektoren

Forschung, Entwicklung und Weiterbildung gehen bei der REO AG Hand-in-Hand. Dies beweist eindrucksvoll das aktuelle Projekt zweier REO-Techniker, die im Rahmen der Weiterbildung zum staatlich geprüften Techniker eine völlig neue Solarregelanlage konstruiert haben.

Markus Rawiel und Christian Dors haben die Chance der Weiterbildung nicht nur genutzt, sondern sie auch mit etwas Sinnvollem verbunden: die Entwicklung einer innovativen Regelanlage für Solarkollektoren. Mit einer spürbaren Portion Stolz berichten die beiden, durch das Heinrich Hertz – Berufskolleg in Düsseldorf frisch ausgezeichneten, staatlich geprüften Techniker: „Wir haben uns ganz bewusst dazu entschieden die Weiterbildung anzugehen, da sich dadurch eine breite berufliche Perspektive öffnet. Es war eine riesen Chance die einzelnen Techniken und Bereiche unserer Arbeit im Rahmen der Examensaufgabe zu einem Gesamtsystem zu verbinden.“ sagt Markus Rawiel und Christian Dors fügt an: „Wir sind dankbar, dass die REO AG uns die Chance gegeben hat unser Wissen im Bereich der Elektrotechnik vertiefen zu könnenDas ganze Projekt war ein super Beispiel für interdisziplinäres Arbeiten.“ Unterstützung bekamen die beiden von ihrem Kollegen Marvin Grüten.

Innovativer Solarladeregler aus Solingen

Ziel des Projekts war die vollständige Entwicklung eines vernetzten MPPT Solarladereglers mit grafischem Benutzerinterface. Bei diesem System fangen mehrere Solarkollektoren Sonnenenergie ein und geben sie an einen Regler weiter. Der Regler lädt einen Akkumulator, welcher im Inselbetrieb, ein Mindestladezustand vorausgesetzt, jederzeit als Energiequelle für angeschlossene Systeme genutzt werden kann.

Da bei Solarmodulen der optimale Betriebspunkt nicht konstant ist, sondern unter anderem von der Strahlungsstärke, der Temperatur am Solarmodul und schließlich vom Typ der Solarzellen abhängt, haben die Techniker ein MPPT (Maximum-Peak-Point-Tracking) verbaut. Unter MPPT versteht sich ein Verfahren, bei dem die elektrische Belastung der in Reihe geschalteten Solarmodule so adaptiert wird, dass den Solarzellen stets die größtmögliche Leistung entnommen werden kann. Die Energieausbeute steigt dabei signifikant und es können ohne Probleme verschiedenste Solarmodule kombiniert werden. In der Praxis ist dies häufig der Fall, wenn ältere Module mit neueren ergänzt werden.

Selbstprogrammierte Module

Das neuentwickelte System eignet sich sowohl für kleine Solaranlagen als auch für große Reihenschaltungen. Die zwei REO-Techniker haben hierfür ein eigenes Bussystem entwickeln müssen, welches mehrere Regler, verschiedene Sensoren und Aktoren verbindet. „Dies war eine der größten Herausforderungen“ erinnert sich ihr Kollege Marvin Grüten und führt fort: „alle Mikrocontroller des Typs ATMega mussten wir selbst programmieren. Nur so konnten wir die korrekte Ausführung der Regelungsaufgaben und die Kommunikation zwischen den Busteilnehmern garantieren.“ In solch großen Anlagen dient ein selbst entwickeltes LC-Display als Anwenderschnittstelle und Zentrale.

Die REO AG fördert die internen Weiterbildungen ihrer Mitarbeiter. In diesem Fall stellte das Unternehmen Material zur Verfügung und ermöglichte technische Hilfestellungen durch Fachabteilungen.

Der staatlich geprüfte Techniker ist eine Weiterbildungsmaßnahme. Als Voraussetzung für die Teilnahme muss eine abgeschlossene Berufsausbildung vorliegen und zum Tag der Prüfung mindestens ein Jahr Berufserfahrung nachgewiesen werden.

Hintergrund

Die REO AG ist ein Familienunternehmen in der vierten Generation. Mit ca. 30 Millionen Euro Jahresumsatz gehört die REO AG zu den Marktführern in den Bereichen der Produktion von induktiven, resistiven und elektronischen Komponenten und Komplettlösungen und ist Innovationstreiber in der Antriebs- und Bahntechnik, in der Medizin-, Prüf- und Fördertechnik sowie in der Leistungselektronik. Mit weltweit 11 Standorten, 400 Mitarbeitern und mehr als 11.000 Produkten auf Weltstandard präsentiert sich die REO AG mit Hauptsitz in Deutschland auch auf internationalen Märkten und steht für Qualität und Effizienz.

Rassismus-Studie bei der Polizei kommt

Vize-Kanzler Olaf Scholz (SPD) kündigt an, dass die Bundesregierung nun doch Rassismus innerhalb der Polizei untersuchen wird. „Es wird eine Studie geben“, sagte Scholz exklusiv im WDR COSMOPodcast „Machiavelli“. „Wir überlegen noch, wie wir sie nennen.“ Dazu tausche Scholz sich derzeit „jeden zweiten Tag“ mit Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) aus. Bereits im Juni kündigte die Regierung an, mögliche rassistische Tendenzen in der Polizei wissenschaftlich untersuchen zu lassen. Seehofer sagte die Analyse jedoch ab. „Eine Studie hätte längst in Auftrag gegeben sein müssen“, kritisiert Scholz. „Die Lösung muss sein, dass wir das untersuchen.“ Scholz sei zuversichtlich, dass dies zeitnah passiere.

Vize-Kanzler Olaf Scholz (SPD) exklusiv im WDR COSMO-Podcast "Machiavelli". © WDR/Nils vom Lande
Vize-Kanzler Olaf Scholz (SPD) exklusiv im WDR COSMO-Podcast „Machiavelli“. © WDR/Nils vom Lande

Der WDR COSMO-Podcast „Machiavelli“ beschäftigt sich mit dem Zusammenspiel zwischen Rap und Politik. In der am Mittwoch (21.10.) erscheinenden Folge trifft Olaf Scholz auf Comedian und Rap-Fan Felix Lobrecht. Sie diskutieren mit den Journalisten Jan Kawelke und Vassili Golod über Rassismus, Chancengleichheit und Finanzen.

Link zum Podcast

Hier geht es zu COSMO Machiavelli – Der Podcast über Rap und Politik – Für Rapnerds und Politikheads, für Fans von Debatten und Disstracks: https://www1.wdr.de/radio/cosmo/podcast/machiavelli/index.html