Das Auswärtsspiel des IGR-Bundesligateams der Herren gegen die SG Eldagser Falcons am 24. Oktober fällt aus, das gegnerische Team hat zur Zeit kein einsatzbereites Team zur Verfügung. Das Spiel der IGR-Bundesligistinnen gegen den SC Bison Calenberg findet wie geplant in der Sporthalle der Grundschule Eldagsen statt. Anpfiff am 24. Oktober 2020 ist um 17 Uhr.
Am vergangenen Wochenende nahmen acht Schütz*innen der Bogensportabteilung an den Landesmeisterschaften in Mönchengladbach teil. Drei Silbermedaillen lautete die Ausbeute der LTG-Löwen. Bei den Compoundschützen*innen erreichten Cedric Neumann (Herren), Sabine Neumann (Master weibl.) und die Herren-Mannschaft mit Oliver Manz, Cedric Neumann und Ralf Werner jeweils den zweiten Platz und konnten eine Silbermedaille mit nach Hause nehmen.
Weitere Teilnehmende
Luis Lohoff, Recurve Schüler A, 9. Platz
Jürgen Neumann, Compound Master, 11. Platz
Jasmin Körschgen, Langbogen, 14. Platz
Klaus-Peter Prost, Blankbogen Master, 14. Platz
Die Wertungen im Detail
2. Platz
Cedric Neumann: 570 Ringe, Compound Herren
Sabine Neumann: 537 Ringe, Compound Master weibl.
Oliver Manz, Cedric Neumann, Ralf Werner: 1671 Ringe, Compound Mannschaft Herren
Die Siegerehrung: Compound Mannschaft Herren mit den LTG-Löwen auf Platz 2. Foto: Lenneper Turngemeinde
Vom 11. bis 13. Februar ist Kinowochenende im WTT Schauspiel Remscheid. Im Seniorenkino und Programmkino wird der Filmklassiker „Das Schweigen der Lämmer“ gezeigt, das Familienkino hält „Jim Knopf und die wilde 13“ bereit.
Seniorenkino
Das Schweigen der Lämmer, Krimi / Drama / Thriller
Freitag 11. Februar 2022, 15 Uhr
Programmkino
Das Schweigen der Lämmer, Krimi / Drama / Thriller
Samstag 12. Februar 2022, 19:30 Uhr
Familienkino
Jim Knopf und die wilde 13, Abenteuer / Komödie / Familienfilm
Prädikat: besonders wertvoll, empfohlen ab 7 Jahren
Samstag 12. Februar 2022, 16 Uhr und Sonntag 13. Februar 2022, 16 Uhr
Aufgrund der aktuellen Corona-Lage und der damit verbundenen Regelungen besteht weiterhin eine Testpflicht für Sportler*innen zur Teilnahme am Vereinssportbetrieb, sofern diese noch keine Booster-Impfung haben. Um zukünftig auch offizielle Testungen im Verein durchführen zu können, lädt der Sportbund ein:
Schulung zur Durchführung der Coronavirus-Antigentests im Sportverein – inklusive Zertifikat
Dank der freundlichen Unterstützung von Herrn Dr. Volker Peinke (Mannschaftsarzt der IGR Remscheid und Facharzt für Innere Medizin) können in den kommenden Wochen weitere Schulungstermine in den Räumlichkeiten des Sportbundes angeboten werden:
Die Dauer der Schulung beträgt 90 Minuten. Die Schulung ist ausschließlich für Mitgliedsvereine (und deren Mitglieder) des Remscheider Sportbundes vorgesehen.
Weitere Informationen zur Teilnahme an der Schulung
Teilnahmevoraussetzung ist 2G+ (tagesgültiger Antigentest oder Booster-Impfung)
Für die Teilnehmenden der Schulung entstehen keine Kosten
Pro Termin können maximal 10 Personen teilnehmen – daher ist eine Anmeldung Pflicht!
14 Tage lang – vom 05.02. bis zum 19.02.2022 – bietet die Buchhandlung im Flair-Weltladen Lüttringhausen neuwertige, gute Bücher zu niedrigen Aktionspreisen an. Es sind natürlich Bücher, deren gesetzliche Buchpreisbindung aufgehoben wurde. Verlage können die Preisbindung aufheben, wenn z.B. das Buch schon einige Zeit auf dem Markt war und nur noch Reste zu bekommen sind. Die sind überhaupt nicht zu verachten. Der Buchmarkt ist sehr schnelllebig. Titel sind oft nach wenigen Jahren vergriffen und werden nicht neu aufgelegt. Deshalb sind vom 05.02.22 an richtige Schätze in der Buchhandlung des Flair-Weltladen Lüttringhausen zu heben.
Wer nach neuer Lektüre für sich selbst und Kinder sucht, kann fündig werden. Eine gute Gelegenheit, das ein oder andere Geschenk jetzt schon zu besorgen und zum geeigneten Zeitpunkt zu überreichen.
Seit den 1990 Jahren bin ich im Remscheider Naturschutz aktiv, viele Jahre bis heute im Naturschutzbeirat (NB) der Stadt. Ein Ziel der Arbeit ist, freie Flächen in der für die Artenvielfalt, an den Wasserscheiden, für die Lebensmittelerzeugung sowie der Erholung der Bürger Erholung zu erhalten.
Die Bereitschaft des Investors das Outletcenter, statt aufs freie Feld, direkt an der Wasserscheide an der Blume in Lüttringhausen, auf dem Schützenplatz in Lennep zu investieren, hatte ich zunächst mit Erleichterung aufgenommen. Auf den 1.Blick zeigte sich eine freie, stark verdichtete Fläche, darunter ein verrohrter Bachlauf. Das „bisschen“ Strauch- und Baumgrün am Rand würde ausgeglichen werden.
„Der Ausgleich für die Natur wird im Verfahren festgelegt“ lautet die Regelung bei allen Bebauungsplänen, der Vorlagen, die der NB zu entscheiden hat. So auch die Aussage der Verwaltung auf meine Anfrage im Rat (Nov. 2019) zum „Interkommunalen Gewerbegebiet-Gleisdreieck“ und vielen weiteren Bebauungsplänen.
Bewertet wird nach einem Punktesystem, das den ökologischen Wert der Fläche festlegt, die ausgeglichen werden muss. Es wird dann nach geeigneten Flächen gesucht. Findet sich keine Fläche, kann der Ausgleich auch monetär erfolgen. In Ausnahmefällen kann der Ausgleich auch außerhalb der Stadt erfolgen.
In Leverkusen, Nähe Panzersperre, erfolgte eine Ausgleichspflanzung 20 Jahre nach der Genehmigung und Umsetzung des Bebauungsplans. Das zeigt, wie schwierig es schon jetzt ist, Eingriffe in in Natur und Landschaft auszugleichen, weil auch hier die Flächen fehlen.
Zurück zum DOC:
Auf den 2.Blick wäre viel Stadtgrün (Bäume, Sträucher) verloren gegangen. Auch Bäume, die durch die Baumschutzsatzung geschützt sind, hätten entfernt werden müssen. Ein Baum ist ein Lebensraum für viele Arten. Seine Fähigkeit CO2 zu reduzieren sind bekannt, wie auch die deutlich geringeren Temperaturen in seiner Nähe an Hitzetagen. Die Darstellung der Bäume sind in den Modellen des DOC geschönt. Sie hätten ihre Größe und auch ihre wohltuende Funktion erst nach Jahren erreicht.
Geeigneter Ausgleich wird im Verfahren festgelegt- so die Gesetzgebung. Umsetzung in 20 Jahren?
Anders die Verkehrsplanung: Trecknase und weitere Straßenbereiche wurden bis heute vorausschauend „ertüchtigt“. Maßstab war allein der Verkehrsfluss der Autos. CO2 Reduktion spielte hier für Stadtplanung offenbar keine Rolle? Ein zukunftsweisendes Mobilitätskonzept ist hier nicht erkennbar. Große Straßenflächen wurden für das DOC ohne Begleitgrün versiegelt. Die Möglichkeit der Klimaerwärmung entgegenzuwirken wurde vertan.
Auch die Remscheider Sportflächen wurden vorausschauend auf das Outletcenter beplant.
Die Gesetzgebung Naturschädigungen im Verfahren auszugleichen ist nicht zeitgemäß. Sie berücksichtigt zudem nicht die Notwendigkeit von Klimaschutz und CO2-Reduktuktion.
Für eine nachhaltige Stadtentwicklungsplanung fehlen richtungsweisende ganzheitliche, kreative Ideen, die Zukunft der Stadt mit ihren Bürgern zu gestalten. Die Fläche der kleinsten kreisfreien Stadt in NRW im Außenbereich ist voll. Bebauungsplanungen von innerstädtischen Brachen muss ökologisch und klimarelevanten gestaltet werden.
Die Klingenstadt Solingen bringt den Fuhrpark ihrer Freiwilligen Feuerwehr auf den neuesten Stand: Am Samstag, 29. Januar 2022, hat Oberbürgermeister Tim Kurzbach sechs moderne Löschgruppenfahrzeuge des Typs „LF 10″ an die ehrenamtlichen Brandschützerinnen und Brandschützer übergeben.
Die Ersatzbeschaffung war technisch notwendig geworden, da die Vorgängerfahrzeuge das Ende ihrer Nutzungsdauer erreicht hatten. Mit den Fahrzeugen möchten Solingens Politik und Verwaltung die Ehrenamtlichen der Freiwilligen Feuerwehr zugleich wertschätzen und motivieren. Wie bedeutend die ehrenamtlichen Einsatzkräfte für die Gefahrenabwehr sind, verdeutlichen ihre Aufgaben: So unterstützen sie die Berufsfeuerwehr bei Großeinsätzen oder besetzen deren verwaiste Wachen, um jederzeit für weitere Paralleleinsätze bereit zu stehen. Einen Aufgabenschwerpunkt bilden zudem Einsätze nach Unwetterlagen: Die Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 wäre ohne den enormen Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr nicht zu bewältigen gewesen.
Um alle Löscheinheiten optimal für ihre Einsatzaufgaben auszustatten, konzipierte ein eigens gegründeter Arbeitskreis die neuen Löschgruppenfahrzeuge. Unter Federführung der Abteilung „Technische Dienste“ wurden hierbei die ehrenamtlichen Feuerwehrleute als zukünftige Nutzer eng in die Gestaltung der Fahrzeuge eingebunden.
Bei der Menschenrettung zählt jede Sekunde
Die sechs Löschgruppenfahrzeuge bilden das technische Rückgrat der Freiwilligen Feuerwehr und werden in den Löscheinheiten 1 (Merscheid/Ohligs), 2 (Rupelrath), 3 (Mangenberg), 5 (Böckerhof), 6 (Gräfrath) und 7 (Wald) in Dienst gestellt. Erstmals in der Geschichte der Feuerwehr Solingen verfügen damit alle Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr über einen einheitlichen Fahrzeugtyp als „erstausrückendes“ Löschgruppenfahrzeug. Aus- und Fortbildung werden hierdurch ebenso erleichtert wie die Einbindung der freiwilligen Einheiten in das Einsatzgeschehen. Einzige Ausnahme bildet die Löscheinheit 8 (Burg), die in den Folgejahren ein spezielles Löschfahrzeug erhalten wird, das auf die besonderen Belange des Burger Einsatzgebietes ausgerichtet sein wird.
Mit dem neuen Gerät können die ehrenamtlichen Einsatzkräfte im Brandfall künftig nach den gleichen einsatztaktischen Standards vorgehen, wie ihre hauptberuflichen Kolleginnen und Kollegen. Wärmebildkameras, Gasmessgeräte, Überdrucklüfter und mobile Rauchvorhänge komplettieren dabei die Ausstattung der freiwilligen Löscheinheiten. Vom Heck des Fahrzeugs aus können Schlauchleitungen zum Aufbau einer längeren Löschwasserversorgung bereits während der Fahrt verlegt werden.
Da bei der Menschenrettung jede Sekunde zählt, können sich – genau wie in den Löschfahrzeugen der Berufsfeuerwehr – bereits auf der Anfahrt vier Einsatzkräfte in der Fahrzeugkabine mit Atemschutzgeräten ausrüsten und erreichen die Einsatzstelle „bereit zum Einsatz“. Ein Auszugschlitten, die so genannte Leiterentnahmehilfe, beschleunigt die Entnahme der mitgeführten Leitern, die bis zum dritten Obergeschoss reichen. Außerdem ermöglichen die Löschfahrzeuge die Mitnahme von „Sprungrettern“ (schnell aufblasbares, großes Luftpolster), über die sich Menschen in höchster Not durch einen Sprung in die Tiefe retten können.
Ebenso führen die Fahrzeuge zahlreiche Geräte mit sich, um Unwettereinsätze nach Extremwetterlagen bewältigen zu können. Hierzu zählen z. B. Motorkettensägen, Tauchpumpen, Wassersauger und Schmutzwasserpumpen. Mit den neuen Fahrzeugen ist die Freiwillige Feuerwehr der Klingenstadt Solingen solide aufgestellt, um den Anforderungen an eine Großstadtfeuerwehr auch in Zukunft gerecht werden zu können.
Insgesamt ging der Indienststellung der Fahrzeuge ein rund zweieinhalbjähriger Beschaffungszeitraum voraus. Über die Bündelung der zeitgleichen Beschaffung aller sechs Löschfahrzeuge konnten zudem wirtschaftliche und arbeitsorganisatorische Vorteile realisiert werden.
Steckbrief Löschgruppenfahrzeug LF10
Zusammenfassung der technischen Daten
Fahrgestell: Mercedes – Benz Typ: Atego 1530 AF 4×4 Aufbau: Fa. Rosenbauer Deutschland Luckenwalde Antrieb: Allradantrieb Leistung: 220 kW / 300 PS Gewicht: 16 t Erstzulassung: 12 / 2021 Besonderheiten: – Schlauch – Verlege – System – Spungpolster – Lagerung – Löschwassertank mit 1.600 l Standort: LE 1, LE 2, LE 3, LE 5, LF 6 u. LE 7 Grund der Beschaffung: Ersatzbeschaffung gem. Brandschutzbedarfsplan
Technische Daten Fahrgestell:
Fahrgestell: Mercedes Benz
Typ: Atego 1530 AF 4×4
Radstand: 3.860 mm
Allradantrieb
Motor mit Abgasnorm in Euro VI
Wandler – Vollautomatikgetriebe
220 kW
Technische Daten Aufbau:
Auf- und Ausbau Fa. Rosenbauer AT 3
Mannschaftsraum im Aufbau integriert
Vier umluftunabhängige Atemschutzgeräte im Mannschaftsraum
Wassertankinhalt 1.600 Liter
Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe 30 m
Zwei mechanische Leiterentnahmen
Eine fahrbare Schlauchhaspel am Heck
Lichtmast mit 4 LED Strahl – Strahlern
Schlauch – Verlege – System
Feuerlöschkreiselpumpe Fa. Rosenbauer N 3000 (Förderleistung 3.000 l/Min.)
Technische Daten Beladung:
Vier Atemschutzgeräte
Stromerzeuger 9,5 kVA
Elektrisches Belüftungsgerät
Ein Satz Absturzsicherung
Wärmebildkamera
C – Messgerät
Notfalltasche
Schlauchtragekorb mit Loop und aufgesetztem mobilen Rauchverschluss
Tragbarer Arbeitsstellenscheinwerfer mit Akku-Betrieb in LED
Mittelschaumpistole mit Ersatzflasche
Sechs Schaummittelkanister mit ja 20 l Class A sowie einem Spezial – Zumischer mit Feindosierung
Satz Einsatzstellenhygiene
Flüssigkeitssauger
Mehrzweckzug
Motorkettensäge, Säbelsäge und Winkelschleifer
Atemschutzüberwachungstafel und Atemschutznotfalltasche
Sonstiges:
Farbgebung RAL 3020
Gesamtgewicht: 16.000 kg
Länge: 7.200 mm ohne Haspel, 8.200 mm mit Haspel
Breite: 2.500 mm ohne Spiegel
Höhe: 3.300 mm
Sondersignalanlage als integrierte Anlage, Typ Rosenbauer sowie Elektro- und Martinhornanlage
Unfalldatenspeicher
Kosten:
Gesamtinvestitionsvolumen Fahrgestell, Auf- und Ausbau sowie Beladung inkl. MwSt. je Fahrzeug ca. 425.000,00 Euro
Die beste Versicherung gegen Totalitarismus, Faschismus, Völkerhass und Nationalsozialismus ist und bleibt die aktive Auseinandersetzung mit der Geschichte. Und die Erinnerung. Am Donnerstag jährte sich zum 77. Mal die Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz durch die Rote Armee. In Auschwitz ermordeten die Nazis eineinhalb Millionen Frauen, Männer und Kinder.
Auch in Remscheid wurde an den 27. Januar 1945 erinnert. Um 18:30 Uhr hatten Pfarrer Martin Rogalla und Superintendentin Antje Menn zu einer Gedenkstunde in die Stadtkirche eingeladen. Gut 30 Besuchende nahmen daran teil. Die vierzigminütige Veranstaltung begann und endete mit Orgelmusik, die die Kantorin Ursula Wilhelm ausgesucht hatte und spielte. Der Kantor der Lenneper Stadtkirche, Johannes Geßner, spielte und sang drei Kompositionen von Hans Eisler und Paul Dessau, jeweils unterlegt mit Texten von Bert Brecht. Schon heftiger Stoff, der seine Aktualität nicht verloren hat. „Wirklich, ich lebe in finsteren Zeiten…“
Pfarrer Martin Rogalla stellte in seiner Begrüßung auch die Frage, warum eine solche Veranstaltung nötig und wichtig sei. „Weil wir wollen, dass sich die Geschichte des Nationalsozialismus nicht wiederholt. Weil der Frieden in unserer Stadt ein sehr hohes Gut ist.“
„Dieser Tag ist ein Stolperstein in der Zeit.“
Superintendentin Antje Menn
Antje Menn ging auf die Bedeutung des 27. Januar ein. „Dieser Tag“, sagte sie, „ist ein Stolperstein in der Zeit. Der 27. Januar 1945 war der erste Tag des Endes des Nationalsozialismus. Erinnern ist der Weg in die Zukunft.“ Sie erinnerte an ein Zitat des Oberbürgermeisters, der in früher am Tag in der Gedenk- und Bildungsstätte Pferdestall stattgefundenen Veranstaltung gesagt habe: „Zukunft gestalten ohne Erinnerung ist bodenlos.“ Sodann las Menn einige Passagen aus den 126. Psalm, begleitet von sensibler Klaviermusik.
„In Remscheid“, so Pfarrer Rogalla anschließend, „liegen 180 Stolpersteine, die an Schicksalsorte erinnern. Menschen sind von dort aus in die Vernichtung deportiert worden. Die ersten dieser Steine wurden im Jahre 2004 in Remscheid verlegt. Es sind Denkmale im wahrsten Sinn. Wir möchten hier stellvertretend an vier Remscheider Familien erinnern.“
Stolpersteine der Familie Mandelbaum. Foto: Martin Rogalla
Die beiden Geistlichen nannten die Familie Mandelbaum, die in der Palmstraße gelebt hatte. Auch die Familie Artmann, aus Polen zugewandert und im Ghetto von Lodz gestorben, fand Erwähnung. Erinnerungen auch an die Familie Hugo Schiller und der am Gänsemarkt wohnenden Familie Isaak. Viele dieser Menschen wurden in die Ghettos in Minsk und Lodz deportiert, einige gelten offiziell noch immer als verschollen.
Tradition des Gedenkens
„Es ist Tradition, die in der Stadt liegenden Stolpersteine zu reinigen“, schloss Pfarrer Martin Rogalla die Veranstaltung. „Denn Messing läuft mit der Zeit dunkel an, und die Inschrift ist nicht mehr gut zu lesen. Setzen wir ein gemeinsames Zeichen für das Erinnern. Im Vorfeld haben sich bereits 20 Menschen bereit erklärt, beim Säubern zu helfen. Vielleicht finden sich spontan kleine Gruppen zusammen.“
Aufzeichnung der Gedenkandacht
Vor der Stadtkirche verteilte Marvin Christian Schneider (MyViertel) weiße Rosen für alle, denen das Erinnern wichtig ist. Es fanden sich schnell verschiedene kleinere Gruppen zusammen, die sich zu den Stolpersteinen in der Innenstadt aufmachten. Manche gingen in Richtung Alleestraße, andere verblieben in der Bismarckstraße und der direkten Umgebung der Stadtkirche. Unter ihnen Philip Roth und Katrin Volk, die vor dem Haus Bismarckstraße 16 sieben Stolpersteine vorfanden. Eine kurze Einweisung, und Roth und Volk säuberten die zehn mal zehn Zentimeter großen Stolpersteine zunächst mit einem Schwamm, bevor ein normaler Metallreiniger aufgetragen wurde. Danach wurden Kerzen aufgestellt, abschließend die weißen Rosen so ausgelegt, dass sie die Steine umrahmten.
Stolpersteine der Familie Strauss in der Martin-Luther Straße 77 in Remscheid. Foto Beatrice Schlieper
Der Tag des Gedenkens der Opfer des Nationalsozialismus ist ein bundesweiter, gesetzlich verankerter Gedenktag. Er wurde 1996 vom damaligen Bundespräsidenten Roman Herzog auf Anregung von Ignaz Bubis, damals Vorsitzender des Zentralrates der Juden in Deutschland, proklamiert. Das Bulletin vom 27. Januar 2008 der damaligen Bundesregierung sagt wörtlich aus: „Wir gedenken der Entrechteten, Gequälten und Ermordeten: der europäischen Juden, der Sinti und Roma, der Zeugen Jehovas, der Millionen verschleppter Slawen, der, Zwangsarbeiter, der Homosexuellen , der politischen Gefangenen, der Kranken und Behinderten, all derer, die die nationalsozialistische Ideologie zu Feinden erklärt und verfolgt hatte. Wir erinnern … auch an diejenigen, die mutig Widerstand leisteten oder anderen Schutz und Hilfe gewährten.“ Bleibt die Hoffnung, dass sich genug Menschen guten Willens finden, die dem aktuell erstarkten Antisemitismus die Stirn bieten und ihn mit allen demokratischen Mitteln bekämpfen.
Die BI Lennep e.V. ist erleichtert über die Bestätigung des Urteils von Münster durch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, da hierdurch die Umsetzung dieses umweltschädlichen Projektes in weite Ferne gerückt ist. Wie in der Vergangenheit wiederholt betont, hat es sich als Fehler erwiesen, die Stadtplanung in Lennep einzig auf das DOC auszurichten. Die Folge sind zwölf Jahre DOC-bedingter Stillstand der Entwicklung in Lennep und ein Schaden für die Bürger*innen und die sprichwörtlichen Steuerzahlenden, der bereits jetzt in die Millionen geht.
Die BI Lennep e.V. fordert nun den Stadtrat und die Verwaltung auf, dem DOC-Projekt eine eindeutige Absage zu erteilen. Ärger über die Klage gegen das DOC-Projekt ist absolut fehlgerichtet: Wer einen fehlerhaften Bebauungsplan aufstellt, darf sich am Ende nicht wundern, wenn dieser einer Prüfung durch die Gerichte nicht standhält. Fernab von formalen Fehlern lag aber die eigentliche Schwäche des Projekts von Anfang an in der mangelnden Mitnahme der Bürger*innen und in der kompletten Ignoranz sämtlicher umweltpolitischer Aspekte. Die BI Lennep e.V. hatte vor Jahren ausdrücklich zum neuen Standort in Lennep eine erneute Abstimmung der Bürger*innen eingefordert, was von Politik und Verwaltung zurückgewiesen wurde. Auch Kritik an den vorgelegten Gutachten wurde vom Tisch gefegt. Eine Diskussion annähernd auf Augenhöhe kam erst im Jahr 2020 zustande, als der Gerichtstermin näher rückte. Allerdings ließen Stadt und Investor jegliche Bereitschaft vermissen, das Projekt tatsächlich umwelt- und sozialverträglicher zu gestalten. Es ist jedoch unabdingbar, Bürger*innen bei großen städtischen Projekten zu beteiligen und eine nachhaltige Stadt(teil)politik nicht aus dem Blick zu verlieren. Hierzu bietet die BI Lennep e.V. ausdrücklich ihre aktive Mitarbeit an.
Die Gedenkandacht in der evangelischen Stadtkirche Remscheid beginnt heute, 27. Januar 2022 um 18.30 Uhr. Wer nicht zur Kirche kann, hat die Möglichkeit der Andacht mit Superintendentin Antje Menn und City-Pfarrer Martin Rogalla. Im Anschluss ziehen Gruppen von Menschen los, um Stolpersteine zu reinigen.
Auch in der kommenden Woche zeigt das WTT Schauspiel Remscheid noch einmal die Komödie „Frühschicht bei Tiffany“. Das WTT bittet darum, die geltenden Regeln bzgl. der Pandemie zu beachten und Karten vorzubestellen.
Frühschicht bei Tiffany
Eine Komödie von Kerry Renard, deutsche Bearbeitung von Angela Burmeister.
Chris, der seit zwei Jahren geschieden ist, lebt in einem kleinen Apartment in Lower East Side Manhattan. Sein ganzer Stolz ist der kleine Balkon, der zur Wohnung gehört. Hier sitzt der Journalist in jeder freien Minute und tippt an seinem ersten Roman. Oft ärgert sich Nachbar Bob darüber, der ein Stockwerk über Chris wohnt, da dieser Computer ablehnt und noch immer auf seiner alten Schreibmaschine tippt, während Bob die Ruhe zwischen seinen zahlreichen Balkonpflanzen genießen möchte. Turbulent wird es, als die überaus attraktive Verkäuferin bei Tiffany (Amy) in das leerstehende Apartment neben Bob einzieht…
Tickets kosten 15 Euro. Der ermäßigte Ticketpreis von 10 Euro gilt für Schüler*innen, Studierende, Auszubildende, Personen im Bundesfreiwilligendienst bis zum vollendeten 30. Lebensjahr, Personen mit Grundsicherung, Schwerbehinderte ab 80% Schwerbehinderung. Entsprechende Nachweise sind bei Kauf bzw. Abholung bitte vorzulegen.
„Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass der Bebauungsplan für das geplante Designer Outlet Center unwirksam ist! Das DOC darf also in dieser Form nicht gebaut werden!
Als DOC-Kritische Fraktion stellt sich bei uns dennoch keine wirkliche Freude ein, angesichts der Tatsache, dass in Remscheid schon wieder große Summen und etliche Ressourcen für die ergebnislose Planung und handfeste Vorarbeiten für ein Großprojekt verpulvert wurden. Wir haben seit Jahren auf die ökologischen, sozialen und infrastrukturellen Probleme und Folgen eines möglichen DOCs hingewiesen aber auch immer wieder betont, dass erst einmal Rechtssicherheit herrschen muss, bevor die Stadt Geld in Vorarbeiten investiert und dass wir dringend einen Plan B brauchen, falls das DOC nicht gebaut werden kann. Dafür wurden wir belächelt und angefeindet.
Es wurden nicht nur Millionen von Euros in den Sand gesetzt, sondern ein Stillstand der Lenneper Stadtentwicklung in Kauf genommen.
Nun müssen gute, kreative und nachhaltige Lösungen für die Weiterentwicklung Lenneps gefunden werden und auf keinen Fall sollten die Stadt und andere Parteien denselben Fehler begehen und weiter am DOC festhalten!
Lennep darf keine weiteren Jahre vertrödeln, es muss JETZT etwas geschehen!“
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat gestern (25.01.) den Bebauungsplan für das Designer Outlet Center im Stadtteil Lennep in letzter Instanz als unwirksam erklärt und damit die Hoffnung der Stadt Remscheid auf eine Fortführung des infrastrukturellen Großprojektes vorerst zunichte gemacht. Vertan ist damit zunächst auch die große Chance auf eine Stärkung Remscheids und der Region, des lokalen Arbeits- und Ausbildungsmarktes, der örtlichen Wirtschaft und des regionalen Tourismus, die mit der Realisierung des DOC einherging. Eine bittere Niederlage, wie heute der Verwaltungsvorstand in einer ersten Lageeinschätzung nach Kenntnis des gestrigen Gerichtstermins feststellte.
Bis gestern noch hatte die Hoffnung bestanden, dass das BVerwG das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) NRW in Münster vom 28.10.2020 zur Unwirksamkeit des Bebauungsplans Nr. 657 aufheben und das Verfahren zur Verhandlung der bislang überhaupt noch nicht behandelten Einwände des Klägers zurück an das OVG NRW verweisen würde. Immerhin hatte das OVG im Oktober 2020 die Revision gegen sein Urteil zugelassen und damit von sich aus den Weg für eine Überprüfung seiner Entscheidung durch das Bundesverwaltungsgericht freigemacht.
Das hatte die Stadt Remscheid als positives Signal gewertet. Wäre das Verfahren wie erhofft an das OVG zurückverwiesen worden, hätte nach einer positiven Entscheidung dort noch eine private Klage gegen die Baugenehmigung und eine weitere gegen die Einziehung der Wupperstraße vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf angestanden.
Mit der Zurückweisung der Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster ist dieser Weg nun verbaut. Die Entscheidung des höchsten Richtergremiums ist nicht mehr anfechtbar. Die Enttäuschung und das Unverständnis auf Seiten der Stadtspitze ist sehr groß. Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz: „Wir bedauern den gestern getroffenen Richterspruch sehr. Es ist für uns unverständlich, dass ein für uns und diese Region so wertvolles und chancenreiches Großprojekt an rein formaljuristischen Fragen scheitert. Wer kann schon verstehen, wenn ein DOC nicht gebaut wird, weil das Gericht die im Bebauungsplan enthaltenen Bestimmungen zur Verkaufsfläche als rechtsfehlerhaft festgestellt hat? Und das deswegen, weil sich hierzu erst nach dem Satzungsbeschluss die Rechtsprechung geändert hat! Die vom Kläger vorgetragenen und von der Bürgerinitiative Lennep e.V. unterstützten Argumente zu Verkehrsbelastung und Umweltverträglichkeit haben bei der Entscheidung der Gerichte überhaupt keine Rolle gespielt.“
Das Erstinstanzurteil: OVG NRW erklärte Bebauungsplan Nr. 657 der Stadt Remscheid für unwirksam
Das Oberverwaltungsgericht NRW hatte am 28. Oktober 2020 den Bebauungsplan Nr. 657 der Stadt Remscheid auf Grundlage einer erst im Oktober 2019 geänderten höchstrichterlichen Rechtsprechung für unwirksam erklärt. Dass diese 2019 geänderte Rechtsprechung im Bebauungsplanverfahren und zum Zeitpunkt des zugehörigen Satzungsbeschlusses des Rates im Dezember 2016, also 2 ½ Jahre vor dem jetzt zugrundegelegten Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom Oktober 2019, nicht berücksichtigt werden konnte, liegt auf der Hand.
Die Stadt Remscheid hatte hingegen alles getan und beachtet, was zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses im Dezember 2016 und zum Zeitpunkt der Bekanntmachung des Bebauungsplanes im April 2017 aus rechtlicher und städtebaulicher Sicht zu tun und zu beachten war.
Noch weniger war für die Stadt Remscheid nachvollziehbar, dass das OVG NRW entgegen der zwischenzeitlichen Rechtsprechung von Oberverwaltungsgerichten anderer Bundesländer die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 17.10.2019 noch verschärfend angewandt hatte. Eine planerhaltende Auslegung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes wäre insofern auch für den Bebauungsplan Nr. 657 der Stadt Remscheid durchaus möglich gewesen.
Rechtsdezernentin Barbara Reul-Nocke: „Das Urteil zeigt, dass eine rechtsichere Stadtentwicklungsplanung heutzutage kaum mehr möglich ist. Eine ständig wechselnde Rechtsprechung zum Bauplanungsrecht ist weder für uns als Stadt noch für potentielle Investoren vorhersehbar und kalkulierbar.“
In Kenntnis des Urteils wird sich die Stadtspitze nun in enger Abstimmung mit dem Rat der Stadt und dem Investor neu positionieren und die strategischen Zukunftsfragen systematisch abarbeiten.
Die Stadt Remscheid hat auch erneut mit ordnungsbehördlichen Allgemeinverfügungen Quarantänen angeordnet. Sie betreffen die Kinder der
gesamten Hasen-Gruppe der Kindertageseinrichtung Windvogel in 42899 Remscheid, die in der Zeit vom 20.01.2022 bis 24.01.2022 die Einrichtung besucht haben.
gesamten Elmogruppe der Kindertageseinrichtung Am Holscheidsberg in 42853 Remscheid, die in der Zeit vom 24.01.2022 bis 26.01.2022 die Einrichtung besucht haben.
gesamten Rabauken-Gruppe der Städt. Kindertageseinrichtung Eisernstein in 42899 Remscheid, die in der Zeit vom 21. bis 25.01.2022 die Einrichtung besucht haben.
gesamten Regenbogen-Gruppe der Städt. Kindertageseinrichtung Eisernstein in 42899 Remscheid, die am 21.01.2022 die Einrichtung besucht haben.
gesamten Gruppe 2 der Städt. Kindertageseinrichtung Fürberg in 42857 Remscheid, die in der Zeit vom 21. bis 24.01.2022 die Einrichtung besucht haben.
gesamten Sonnengruppe der Ev. Kindertageseinrichtung Pusteblume in 42853 Remscheid, die in der Zeit vom 21.01.2022 bis 25.01.2022 die Einrichtung besucht haben.
gesamten Mondgruppe der ev. Kita Himmelszelt in 42855 Remscheid, die in der Zeit vom 20. Januar bis 24. Januar die Einrichtung besucht haben.
gesamten Bärengruppe der Kindertageseinrichtung Hagedornweg in 42857 Remscheid, die am 21.01.2022 die Einrichtung besucht haben.
gesamten Sternengruppe der Kindertageseinrichtung Rosenhügel in 42859 Remscheid, die in der Zeit vom 17.01.2022 bis 21.01.2022 die Einrichtung besucht haben.
gesamten Käfergruppe der Kindertageseinrichtung St. Marien in 42853 Remscheid, die in der Zeit vom 19.01.2022 bis 20.01.20200 die Einrichtung besucht haben.
Kindertagespflegestelle Kremenholler Str. 93 in 42857 Remscheid, die am 21.01.2022 die Einrichtung besucht haben.
gesamten Waldorf-Kindertageseinrichtung Zaunkönig e.V. in 42897 Remscheid, die in der Zeit vom 17. bis 21.01.2022 die Einrichtung besucht haben.
gesamten Sternengruppe der ev. Kita Himmelszelt in 42855 Remscheid, die in der Zeit vom 20.01.2022 bis 24.01.2022 die Einrichtung besucht haben.
gesamten Kindertageseinrichtung Villa Kunterbunt e.V. in 42857 Remscheid, die in der Zeit vom 19.01.2022 bis 24.01.2022 die Einrichtung besucht haben.
gesamten Tigergruppe der Ev. Kindertageseinrichtung Reinshagen in 42857 Remscheid, die in der Zeit vom 17.01.2022 bis 20.01.2022 die Einrichtung besucht haben.
gesamten Mäusegruppe der Kindertageseinrichtung Ahörnchen e.V. in 42855 Remscheid, die in der Zeit vom 17. bis 19.01.2022 die Einrichtung besucht haben.
gesamten Fischgruppe der Ev. Kindertageseinrichtung Klausen (Hans-Böckler-Str.) in 42899 Remscheid, die in der Zeit vom 19. bis 21.01.2022 die Einrichtung besucht haben.
gesamten Krümelmonstergruppe der Kindertageseinrichtung Am Holscheidsberg in 42853 Remscheid, die am 21.01.2022 die Einrichtung besucht haben.
Mit ordnungsbehördlichen Allgemeinverfügungen sind außerdem Quarantänen angeordnet für die Schülerinnen und Schüler der
gesamten Klasse 9a der Heinrich-Neumann-Schule in 42853 Remscheid, die in der Zeit vom 24.01.2022 bis 25.01.2022 die Einrichtung besucht haben.
gesamten Klasse VU4 der Förderschule Hilda-Heinemann-Schule in 42897 Remscheid, die am 24.01.2022 die Einrichtung besucht haben.
Am Wochenende wurde das Spielgerät im Volksgarten demontiert und abtransportiert.
Bei einer Routine-Kontrolle der Technischen Betriebe Solingen musste der Spielplatzwart feststellen, dass die Nestschaukel vom Kinderspielplatz Klingenstraße im Volksgarten gestohlen wurde. Offenbar am vergangenen Wochenende war das große und schwere Gerät demontiert und entfernt worden. Schleifspuren deuteten auf einen Abtransport mit dem Auto hin, zumal die Durchsuchung des näheren Umfeldes ergebnislos blieb. Der Schaden beträgt rund 1000 Euro. Die Stadt Solingen erstattete bei der Polizei Anzeige gegen Unbekannt. Die TBS bitten zudem die Bevölkerung um Mithilfe, vor allem die Anwohner:innen zwischen Klingen- und Schützenstraße. Wer etwas oder jemand Verdächtiges registriert hat, möge bitte die Polizei oder den tbs@solingen.de kontaktieren.