Kinderkrankengeld gehört in die Steuererklärung

Das eigene Kind ist krank oder bleibt aufgrund der Corona-Pandemie-Maßnahmen zu Hause? Dann erhalten Eltern Kinderkrankengeld. Welche Bedingungen dafür gelten und was das mit der Steuererklärung zu tun hat, erklärt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH).

Doppelt so viele Kinderkrankentage in 2021

Die Bundesregierung hat die Zahl der Tage, an denen Kinderkrankengeld bezogen werden kann, verdoppelt. Und zwar rückwirkend zum 5. Januar. Das bedeutet: Im Jahr 2021 gibt es pro Elternteil 20 Tage pro Kind und für Alleinerziehende 40 Tage pro Kind. Mit der Anzahl der Kinder erhöht sich die Zahl der Tage, sodass maximal 45 beziehungsweise 90 Kinderkrankentage möglich sind.

Kinderkrankengeld jetzt auch für Corona-Maßnahmen

Das Kinderkrankengeld ersetzt in der Regel 90 Prozent des Nettogehalts. Arbeitnehmer beantragen es bei ihrer Krankenkasse – nämlich im Normalfall, wenn sie ihr krankes Kind zu Hause betreuen und deshalb nicht arbeiten können. Das gilt aber nur für Kinder, die unter 12 Jahre alt und gesetzlich mitversichert sind.

In diesem Jahr wird das Kinderkrankengeld auch dann ausgezahlt, wenn das Kind oder die Kinder aufgrund der Pandemie-Maßnahmen daheim betreut werden müssen. Das ist dann der Fall, wenn Schulen oder Kitas entweder tatsächlich geschlossen sind, oder wenn die Behörden empfehlen, die Kinder zu Hause zu betreuen. Weitere Informationen bietet das Bundesfamilienministerium mit seinen „Fragen und Antworten zum Kinderkrankgeld„.

Übrigens: Anspruchsberechtigt sind auch Eltern, die im Homeoffice arbeiten.

Kinderkrankengeld ist eigentlich steuerfrei…

Erhält eine Mutter oder ein Vater Kinderkrankengeld, ist das steuerfrei. Allerdings zählt dieses Geld – genau wie das Elterngeld oder auch das Kurzarbeitergeld – zu den Lohnersatzleistungen. Und diese Leistungen unterliegen dem Progressionsvorbehalt, wodurch der persönliche Steuersatz steigt.

Das funktioniert so: Das Elterngeld, Kurzarbeitergeld oder Kinderkrankengeld wird am Ende des Jahres auf das Einkommen hinzugerechnet, um den Steuersatz zu ermitteln. Dadurch erhöht die ursprünglich steuerfreie Ersatzleistung den persönlichen Steuersatz, mit dem das restliche Einkommen versteuert wird. Obwohl die Lohnersatzleistung steuerfrei ist, können so dann doch mehr Steuern fällig werden.

… und muss in die Steuererklärung eingetragen werden

Erhalten Mütter oder Väter mehr als 410 Euro im Jahr am Lohnersatzleistungen, müssen sie eine Steuererklärung abgeben. Die Summe des Kinderkrankengelds tragen sie im Mantelbogen unter „Einkommensersatzleistungen“ ein. Zu diesem Zweck sollten Mütter und Väter automatisch von ihrer zuständigen Krankenkasse eine „Bescheinigung für das Finanzamt“ erhalten haben, worin die Höhe des Kinderkrankengelds vermerkt ist.

Übrigens: Die Daten über erhalten Lohnersatzleistungen wie Elterngeld oder Krankengeld übermitteln die Krankenkassen inzwischen elektronisch an das zuständige Finanzamt.

Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands

Die VLH ist mit einer Million Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet 1972, stellt die VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater: Von drei zertifizierten Beratern aller Lohnsteuerhilfevereine sind zwei von der VLH.

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) erstellt für seine Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt Freibeträge, ermittelt und beantragt Förderungen und Zulagen, prüft den Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.

Gut ein Viertel der Gesamtfläche deutscher Großstädte wird landwirtschaftlich genutzt

Online-Atlas bietet aktualisierte Ergebnisse zur Flächennutzung

Felder und Wiesen gehören zum Bild vieler Großstädte in Deutschland: Durchschnittlich gut ein Viertel (27,1 %) der Gesamtfläche in deutschen Städte ab 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern wurde im Jahr 2019 landwirtschaftlich genutzt. Dabei gibt es große Unterschiede zwischen den insgesamt 81 Großstädten. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, lag die Spanne der landwirtschaftlichen Fläche an der Gesamtfläche zwischen 4,0 % und 55,8 %. Erfurt (55,8 %), Hamm (52,9 %), Salzgitter (49,7 %) und Gütersloh (48,3 %) verfügten über die höchsten Flächenanteile für Landwirtschaft. Die niedrigsten Anteile wiesen Berlin (4,0 %), Herne (8,3 %), Kaiserslautern (8,4 %) und Oberhausen (8,8 %) auf. Diese und weitere Ergebnisse zeigt der aktualisierte Online-Atlas zur Flächennutzung der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder.

Unter den Großstädten zwischen 250 000 und 500 000 Einwohnerinnen und Einwohnern bildeten Münster in Westfalen (43,8 %), Mönchengladbach (37,8 %), Bielefeld (33,4 %) und Wiesbaden (29,2 %) die Top 4. Bei den Städten ab 500 000 Einwohnerinnen und Einwohnern lagen Leipzig (32,8 %), Dresden (31,0 %), Bremen (30,4 %) und Frankfurt am Main (23,9 %) vorn. Die Höhe des landwirtschaftlichen Flächenanteils einer Großstadt hängt unter anderem davon ab, inwieweit die Stadt ihre Verwaltungsgrenzen durch Eingemeindungen umliegender ländlich geprägter Ortschaften ausgedehnt und sich deren Landwirtschaftsflächen einverleibt hat. Auch geografische Faktoren wie eine beengte oder weitläufige Lage mit entsprechendem Raum zur Ausdehnung, die Fruchtbarkeit der Böden oder umliegende Wälder spielen eine Rolle. 

Gut die Hälfte der Fläche Deutschlands wird landwirtschaftlich genutzt 

Für Deutschland insgesamt betrug der Anteil der Flächen für Landwirtschaft 50,7 %. Blickt man auf die Gemeinden im Einzelnen, so lagen im Jahr 2019 von den 1 138 Gemeinden mit einem Anteil von 80 % und mehr allein 439 in Schleswig-Holstein, 163 in Mecklenburg-Vorpommern, 141 in Rheinland-Pfalz und 126 in Thüringen. 

Flächenatlas zeigt in thematischen Karten die Vielfalt der Gemeinden 

Der Flächenatlas der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zeigt die Flächennutzung auf Gemeindeebene in Kartenform. Die Nutzerinnen und Nutzer können sich für alle Gemeinden in Deutschland ausführliche Informationen über die Hauptkategorien der amtlichen Flächenstatistik (Flächenanteile der Landwirtschaft, des Waldes sowie der Siedlungs- und Verkehrsflächen) anzeigen lassen. Als zusätzlicher Indikator ist die Inanspruchnahme der Fläche pro Kopf für Siedlung und Verkehr kartografisch dargestellt. 

Quelle: Statistisches Bundesamt

Die Linke.Remscheid: Antrag an den Sportausschuss

Antrag an den Sportausschuss am 9. Februar 2021 und den Rat am 25. Februar 2021

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrter Herr Clever,

Die Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Remscheid bittet Sie folgenden Antrag auf den oben genannten Sitzungen auf die Tagesordnung zu nehmen und abstimmen zu lassen:

  • Der Beschluss des Rates vom 12.12.2013 zur Finanzierung des Stadions Hackenberg aus den Mitteln des DOC-Grundstücksverkaufs wird aufgehoben und der Rat beschließt stattdessen: Auf der Sportanlage Hackenberg wird der Tennenplatz so bald als möglich in einen Kunstrasenplatz (Grüne Asche) umgewandelt. Die weiteren Planungen zur Umgestaltung der Sportanlage werden zurückgestellt. Die nötigen Mittel für den Kunstrasen werden in den Doppelhaushalt 20/21 eingestellt.
  • Außerdem wird das Stadion Lennep so hergerichtet, dass es für Schulsport und Leichtathletik adäquat genutzt werden kann. Die Mittel hierfür sind ebenfalls in den Doppelhaushalt einzustellen.
  • Zudem wird die Verwaltung aufgefordert für die Sportanlage Neuenkamp eine Lösung mit allen Beteiligten zu erarbeiten, die dem Verein BV10 verlässliche Zukunftsaussichten gibt und die Sportstätte für den Schulsport weiterhin nutzbar macht.

Begründung

Da es völlig unklar ist, ob und wann das DOC jemals gebaut wird, muss eine Lösung für die Sportstätten in Remscheid gefunden werden, die – losgelöst von DOC – zeitnah umgesetzt werden kann. Eine weitere Hängepartie ist weder den Vereinen noch den Sport interessierten Remscheidern zuzumuten. Um Mitgliederschwund und Unsicherheiten für die SG Hackenberg zu vermeiden halten wir es für unabdingbar den Ascheplatz in einen Kunstrasen bzw. „Grüne Asche“ – Platz umzuwandeln und so einen adäquaten Spielbetrieb des Fußballvereins langfristig zu gewährleisten.

Der dazu nötigen Ratsbeschluss (Aufhebung des Beschlusses vom 12.12.2013) muss umgehend gefasst und dann die notwendigen Haushaltsmittel in den Haushalt 21/22 eingestellt werden.

Ebenso ist es notwendig das Stadion Lennep so zu erhalten, herzurichten und zu pflegen, dass Schulsport und Leichtathletik hier ordentlich stattfinden und ebenso Fußball gespielt werden kann.

Dies gilt ebenso für die Sportanlage Neuenkamp. Es muss endlich eine Lösung gefunden werden, die neben dem Fußballverein BV10 auch dem Schul- und Freizeitsport eine zukunftsfähige Perspektive gibt. Für den Südbezirk ist der Erhalt dieser Sportstätte unerlässlich!

gez. Brigitte Neff-Wetzel
gez. Peter Lange
gez. Axel Behrend

Sternsingeraktion: Viele Ideen und großes Engagement in Zeiten von Corona

Jedes Jahr zur Weihnachtszeit besuchen die Sternsinger die Menschen zuhause, verkünden singend die Weihnachtsbotschaft und zeichnen oder kleben ihren Segen an die Türen. Fleißig sammeln sie Spenden für Hilfsprojekte – weltweit für Kinder in Not. Und in diesem Jahr? Haushalte besuchen und Lieder vorsingen ist in Zeiten von Corona nicht möglich. Trotzdem haben die Sternsinger im Rheinisch-Bergischen Kreis viele kreative Ideen, um den Segen in die Häuser zu bringen und um Spenden einzusammeln.
In den Kirchengemeinden wurden unterschiedliche Wege beschritten, um die Sternsingeraktion coronakonform durchzuführen: Vielerorts wurden Videos gedreht – mit Segenssprüchen und Liedern. So konnten die Sternsinger online über die Webseiten der Kirchen in die Wohnungen kommen. Nicht überall waren verkleidete Könige zu sehen, so wurden auch häufig von den Kindern Bilder mit Weihnachtsbezug gemalt, die in den Kirchen aushingen, um die Sammelaktion in Erinnerung zu rufen. An manchen Orten zeigten sich verkleidete Könige nach den Messen im Kirchenraum oder an sogenannten „Segenshaltestellen“. Sie warben an diesen Orten um Spenden, die als Überweisungen eingingen. Auch in den Kirchen selbst – in Opferstöcken und in Spendentüten – wurde Geld gesammelt. Vielerorts bis in den Februar.

Die Segensaufkleber wurden von Interessierten mitgenommen oder sie wurden – natürlich kontaktlos – in die Briefkästen eingeworfen.

Geförderte Hilfsprojekte

Die geförderten Hilfsprojekte stehen – wie die Durchführung der Aktion selbst im Zeichen der Corona-Pandemie. Bei den laufenden Projekten zeigte sich, dass die Situation gegenwärtig schwieriger wird: Arbeitslosigkeit, Frust und Verzweiflung haben zugenommen.

Mehr Essenspakete, eine angepasste Hygieneaufklärung und neue Gewaltpräventionen sind aktuell immer notwendiger. Ein Schwerpunkt der Hilfe ist 2021 die Ukraine. „Kindern Halt geben! In der Ukraine und weltweit!“ lautet das Motto der Stersingeraktion in diesem Jahr.

Damit das unermüdliche Engagement der Kinder im Rheinisch-Bergischen Kreis für Politik und Öffentlichkeit auch sichtbar wird, hat Kreisdechant Norbert Hörter Landrat Stephan Santelmann eine Collage mit verkleideten Königen mitgebracht. Auf der Collage ist das Logo des Kreisdekanates und der Segensaufkleber 2021 zu finden. Wenn auch die Sternsinger dieses Mal nicht persönlich kommen konnten, so hat der Segen auf diese Weise den Weg ins Kreishaus gefunden.

Nächster Schritt hin zum Barmer Kulturteppich

Die Neugestaltung des Werth in Barmen geht in die Umsetzung: Die Verwaltung hat einen Durchführungsbeschluss für den neuen Werth in Barmen vorbereitet und legt diese dem Rat in seiner Sitzung am 1. März vor. Stimmt der Rat zu, können die Arbeiten in der zweiten Hälfte diesen Jahres beginnen.

Das Projekt wird 9,64 Millionen Euro kosten. Es wird im Rahmen des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) umgesetzt und wird innerhalb des Städtebauförderprogramms „Aktiven Stadt- und Ortsteilzentren“ zu 80 Prozent gefördert. Weil nach der aktuellen Kostenberechnung und weiteren Anpassungen – zum Beispiel durch die Berücksichtigung von Klimafolgeanpassungsmaßnahmen, weiterführende Baugrunduntersuchungen oder generellen Steigerungsraten im Bereich der Baupreise – wurden für die Nachqualifizierung der Maßnahme bei der Bezirksregierung zusätzliche Städtebaufördermittel beantragt.

Der Wunsch nach einer Aufwertung der Barmer Innenstadt ist nicht neu: Schon 2014 wurde er im Rahmen des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) Barmen-Innenstadt zum ersten Mal formuliert. 2018 fand ein europaweiter Realisierungswettbewerb mit umfangreicher Beteiligung der Bürger und der ISG Barmen Werth statt. Der Preisträger, die Bietergemeinschaft ARGE Werth, bestehend aus den Planungsbüros Greenbox Landschaftsarchitekten (Köln), dem Stadtplanungsbüro Reicher Haase Assoziierte (Aachen) und dem Lichtplanungsbüro LichtIKunstILicht (Bonn), gewannen mit dem Konzept des „Barmer Kulturteppichs“. Ihnen wurde der Auftrag zur Planung des Werth übertragen. 

„Innenstädte […] sind auch Wohnumfeld, Erholungsraum, Spielplatz und Ort der Kultur und des sozialen Miteinander.“

Dr. Uwe Schneidewind, Oberbürgermeister der Stadt Wuppertal

Im Februar 2019 beschloss der Rat, das Projekt bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Förderung anzumelden. In diesem Beschluss war die Zustimmung zu einer Baukostenerhöhung, die im Rahmen der Kostenschätzung ermittelt werden konnte, enthalten. Die Förderung der Maßnahme zu den erhöhten Bruttobaukosten von 7,2 Millionen Euro wurde durch die Bezirksregierung im Rahmen der Anträge innerhalb der Stadterneuerungsprogramme (STEP) 2019 und 2020 bestätigt. Erste Mittel sind bereits abgerufen worden und für die Planung der Gesamtmaßnahme ausgegeben worden.

©Greenbox Landschaftsarchitekten Köln
©Greenbox Landschaftsarchitekten Köln

Bis Mitte des Jahre 2020 wurde durch die ARGE Werth eine zwischen der Stadtverwaltung, der ISG Barmen Werth und dem Innenstadtmanagement Barmen Urban abgestimmte Entwurfsplanung erarbeitet. In Teilen mussten noch einmal Anpassungen bei der Gestaltung vorgenommen werden, um eine zukunftsfähige technische Netz- und Infrastruktur zu ermöglichen und das Wettbewerbsergebnis bestmöglich umzusetzen. Auch die Berücksichtigung der Klimafolgeanpassung war ein notwendiger Baustein in der Überarbeitungsphase und zur Erfüllung der Förderbedingungen der Bezirksregierung notwendig. Daraus folgend ergab sich ein erhöhter Planungsaufwand auf Seiten der ausführenden ARGE, der sich ebenfalls in der erhöhten Kostenaufstellung wiederspiegelt. Drüber hinaus wurde eine Anpassung der Kostenpositionen an die aktuelle Baupreisentwicklung (auf Grundlage der Erkenntnisse aus aktuell durchgeführten Baumaßnahmen in den Wuppertaler Innenstädten) berücksichtigt. 

Nach Abschluss der Entwurfsplanung weist die Kostenberechnung für die Neugestaltung des Werth Bruttobaukosten (inklusive Baunebenkosten) in Höhe von 9,64 Millionen Euro aus. Dafür werden jetzt Fördermittel bei der Bezirksregierung beantragt, es erhöht sich dadurch auch der Eigenanteil der Stadt.

Zeitplan und Umsetzung

Stimmt der Rat zu, wird die ARGE mit den weiteren Leistungsphasen beauftragt und übernimmt dann die Betreuung der Ausschreibung und die Vergabe der Leistungen, sie betreut dann die Umsetzung der Maßnahmen. Der Zeitplan sieht vor, dass zunächst vom Kugelbrunnen bis Geschwister-Scholl-Platz Mitte (2021-2022) gebaut wird, dann von dort bis zum Rathaus (2022-2023) sowie vom Rathaus bis zum Alten Markt (2023-2024).

„Das Konzept des „Kulturteppich Barmen“ greift schon auf, was nicht erst seit der Corona-Krise deutlich wird: Die Innenstädte sind zwar wichtige „Martkplätze“ für den stationären Einzelhandel – aber eben nicht nur. Sie sind auch Wohnumfeld, Erholungsraum, Spielplatz und Ort der Kultur und des sozialen Miteinander. Eine Planung, die das berücksichtigt, macht eine Innenstadt fit für die Zukunft. Das gehen wir jetzt hier in Barmen an“, so Oberbürgermeister Uwe Schneidewind.

Presseschau 2. Februar 2021

Diese Themen waren am 2. Februar 2021 Gegenstand von Berichterstattung in der Presse.

Rechtsextremismus

Kommentar zur ersten eingereichten Revision im Lübcke-Prozess

Die einen forderten lebenslang wegen Mittäterschaft, die anderen neun Jahre wegen Beihilfe zum Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke. Verurteilt wurde Markus H. in der vergangenen Woche letztlich nur wegen Verstoßes gegen das Waffenrecht auf ein Jahr und sechs Monate – vergleichsweise also eine sehr geringe Strafe. Und dennoch hat er nun Revision eingelegt.

Es ist sein gutes Recht. Und eigentlich verwundert es auch nicht. Es passt zu seinem Auftritt, dem gesamten Prozess vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit süffisantem Lächeln zu folgen, auch, wenn die Familie des Toten ihm gegenüber saß. Vor allem aber sind das Lächeln des Markus H. und seine Revision ein Symbol. Dafür, dass die Strafbehörden und die Justiz offenbar nicht willens sind, sich die Neonaziszene intensiv vorzuknöpfen. Und dafür, dass das in der Szene auch angekommen ist.

Das Urteil im Lübcke-Mordfall ist insofern eine Fortschreibung des Urteils im NSU-Prozess. Zwar wurde dort Beate Zschäpe als Mitglied des Kerntrios wegen Mittäterschaft verurteilt, obwohl ihr nicht nachgewiesen werden konnte, dass sie je bei einem Mord vor Ort war. Doch die wenigen anderen Mitangeklagten erhielten milde Strafen. Keiner blieb in Haft.

Quelle: neues deutschland – www.neues-deutschland.de

Soziales

Ein Paritätsgesetz muss her!

Die „Frankfurter Rundschau“ meldet in ihrer Mittwochsausgabe (03.02.2021):

Gleichstellungsgegner:innen haben keinen Grund aufzutrumpfen. Denn die Verfassungsrichter:innen haben nicht darüber entschieden, ob ein Paritätsgesetz, das die Parteien zu quotierten Listen zwingt, mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Doch genau darum geht es. Wie wird der Gleichberechtigungsartikel des Grundgesetzes interpretiert? Muss die Politik für tatsächliche Gleichstellung sorgen? Ein Paritätsgesetz muss her, damit sich der Kampf an dieser Stelle erledigt. Politik dreht sich immer um die Verteilung von Ressourcen, von Macht und Einfluss. Jeder Versuch, in die bestehenden Herrschaftsverhältnisse einzugreifen und die Strukturen in den Parteien zu ändern, ist es wert – selbst wenn er scheitert. Auf zum nächsten!

Quelle: Frankfurter Rundschau – www.fr.de

Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zum Paritätsurteil des Bundesverfassungsgerichts

Es scheint eine Einigkeit darüber zu bestehen, dass der Gesetzgeber auch künftig nicht verpflichtet sein wird, dafür zu sorgen, dass Parteien ihre Wahllisten paritätisch besetzen. Schließlich, so die Begründung der Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, sei das Parlament eben gerade nicht das verkleinerte Abbild des Wahlvolkes.

Doch eine Pflicht und eine Möglichkeit sind zweierlei. Die Option, dies gesetzlich zu regeln, ist durch den Beschluss nicht völlig ausgeschlossen. Eine testosterongesteuerte Rechtsfindung lässt sich dem Gericht in diesem Fall übrigens nicht vorwerfen. Der Zweite Senat ist mit drei Richtern und fünf Richterinnen besetzt – und die Entscheidung erging einstimmig.

Quelle: Stuttgarter Nachrichten – www.stuttgarter-nachrichten.de

Barrierefreies Wohnen: Ministerin weist Kritik an NRW-Bauordnung zurück

Bielefeld. NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) hat die Kritik an der geplanten Änderung der Landesbauordnung zurückgewiesen. In einem Gespräch mit der Neuen Westfälischen (Mittwochausgabe) sagte Scharrenbach, die Stellungnahmen von Sozialverbänden und der Landesbehindertenbeauftragten „entbehren jeder Grundlage“. Die schwarz-gelbe Landesregierung habe „die Kriterien für den barrierefreien Wohnungsbau in meiner Verantwortung deutlich angezogen“.

Im Vergleich zu dem, was die rot-grüne Vorgängerregierung bis 2017 auf den Weg gebracht hatte, sei dies „ein riesiger Sprung für die gesellschaftliche Teilhabe von älteren und behinderten Menschen“, sagte die Ministerin vor einer Sachverständigenanhörung am Freitag im NRW-Landtag. Im Gegensatz zu den Sozialverbänden müsse Scharrenbach „am Ende abwägen zwischen freier Zugänglichkeit von Wohnungen und bezahlbaren Mietpreisen“.

Quelle: Neue Westfälische (Bielefeld) – www.nw.de

Gesellschaft

nd.DerTag: Klimaaktivistin Luisa Neubauer verteidigt Teilnahme an Nato-Konferenz

Luisa Neubauer, bekanntes Gesicht der Klimastreikbewegung Fridays for Future, hat ihre Teilnahme an einer Nato-Militärkonferenz verteidigt. „Ich war dort, weil es Akteure braucht, die diese Institutionen öffentlich kritisieren und vor allem konfrontieren“, sagte die Aktivistin der in Berlin erscheinenden Tageszeitung „nd.Der Tag“ (Dienstagsausgabe). Es sei so wichtig, „ihnen von Angesicht zu Angesicht zu erzählen, dass sie ein Problem haben und auch eins sind“. Viel zu selten müsse sich etwa die Nato rechtfertigen. „Die Klimakrise ist auch eine Sicherheitsfrage und wird im Sicherheitsdiskurs praktisch ignoriert“, führte Neubauer aus. In dem Auftritt sah sie keinen Widerspruch zu den Zielen ihrer Bewegung. So könne man Protest gegen etwas organisieren, ohne zeitgleich kategorisch eine Debatte auszuschließen.

Im November hatte das Grünen-Mitglied am Nato Youth Summit teilgenommen, einer Veranstaltung, die von der Nato und der Münchner Sicherheitskonferenz organisiert wurde. Neubauer sprach dort mit dem ehemaligen niederländischen General Tom Middendorp, derzeit Chef des Internationalen Militärrates für Klima und Sicherheit (IMCCS). In sozialen Medien äußerten jüngst nach Bekanntwerden der Diskussion andere Fridays-for-Future-Aktivisten Kritik an Neubauers Auftritt.

Quelle: neues deutschland – www.neues-deutschland.de

WAZ: Wende im Fall Haub: Familie will verschollenen Tengelmann-Chef für tot erklären lassen

Wende im Fall des verschollenen Tengelmann-Chefs Karl-Erivan Haub: Am Montag haben sich auch Ehefrau Katrin und die Zwillinge Viktoria und Erivan den bereits laufenden Anträgen auf Todeserklärung angeschlossen. Das bestätigte ein Sprecher des Amtsgerichts Köln der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung, Onlineausgabe. Bis zuletzt hatte es die Familie abgelehnt, den Ehemann und Vater, der am 7. April 2018 nicht von einer Bergtour in der Schweiz zurückgekehrt war, für tot erklären zu lassen. Seine Leiche wurde nie gefunden.

Im Streit um das Erbe von Karl-Erivan Haub hatten im Oktober 2020 der alleinige Tengelmann-Chef Christian Haub, sein Bruder Georg und die Firma das Aufgebotsverfahren in Gang gesetzt. Nach Berichten über Spekulationen, Karl-Erivan Haub könne noch leben, hatte Georg Haub seinen Antrag auf Todeserklärung Ende Dezember plötzlich zurückgezogen.

Im Oktober noch hatte die Familie von Katrin Haub das Vorgehen der Verwandten und des Unternehmens scharf kritisiert. Gegenüber der WAZ hatte sie erklärt: „Den Antrag, den eigenen verschollenen Ehemann für tot erklären zu lassen, wird niemand leichten Herzens stellen. Nicht ohne Grund räumt das Gesetz für die Stellung eines Antrags auf Todeserklärung eine Frist von zehn Jahren ein. Es ist sehr befremdlich, dass sich jemand Drittes anmaßt, eine solche Entscheidung für unsere Familie treffen zu wollen.“

Nun die Wende. Auf Anfrage teilte der Kölner Amtsrichter Maurits Steinebach mit: „Die Ehefrau Katrin Haub und die beiden Kinder Viktoria und Erivan Haub sind gestern neben den bisherigen Antragstellern in das Verfahren eingetreten. Sie erhalten dadurch die rechtliche Stellung von Antragstellern nach Paragraph 17 des Verschollenheitsgesetzes.“ Zuvor hatte das Gericht der Familie eine Frist bis zum 31. Januar gesetzt, sich zu dem Verfahren zu erklären. Deren Anwälte hatten daraufhin Akteneinsicht beantragt.

Politik

Linke: Deutschland bei der Rente weit abgeschlagen

Expertenbericht: 1218 Euro Mindestsicherung in den Niederlanden

Osnabrück. Die Linken im Bundestag haben es als eine Zumutung für die Bürger kritisiert, „dass Deutschland zwar die stärkste Wirtschaft in Europa hat, aber bei der Rente weit abgeschlagen ist“. Im Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ) verwies Linksfraktionschef Dietmar Bartsch dazu auf einen neuen Länderbericht des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags zur Altersversorgung in den Niederlanden.

Bartsch betonte: „Die Alterssicherung in den Niederlanden kann offenkundig zwei entscheidende Dinge besser als die deutsche: Altersarmut verhindern und den Lebensstandard der Bürger im Alter sichern. An der niederländischen Grundrente mit derzeit 1218 Euro sehen wir, wie dürftig die Grundsicherung im Alter in Deutschland ist.“ Bartsch fügte hinzu: „In Österreich liegt die Durchschnittsrente um 800 Euro höher, und in den Niederlanden liegt die Grundsicherung um etwa 400 Euro höher als in Deutschland.“

Die Rentnerinnen und Rentner hätten in den Niederlanden deutlich mehr Geld in der Tasche als die Rentner und Rentnerinnen in Deutschland, betonte auch der Rentenexperte der Linksfraktion, Matthias W. Birkwald, gegenüber der „NOZ“. Er forderte die Einführung einer armutsfesten „solidarischen Mindestrente“ in Höhe von 1200 Euro netto in Deutschland.

Außerdem müsse das Rentenniveau in Deutschland deutlich steigen, so Birkwald weiter. „In den Niederlanden dürfen sich die Rentnerinnen und Rentner durchschnittlich über 80 Prozent ihres letzten Nettoeinkommens freuen.“ In Deutschland betrage die sogenannte „Nettoersatzrate“ dagegen nur magere 52 Prozent.

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat in seinem Bericht über „Alterssicherung in den Niederlanden“ unter anderem die beitragsfinanzierte Grundrente im Nachbarland untersucht. Anspruch auf diese Mindestsicherung im Alter hat demnach „jeder Einwohner unabhängig von der tatsächlichen Beitragszahlung und ohne Bedürftigkeitsprüfung“. Wer 50 Jahre in den Niederlanden gelebt hat, der hat nach Erreichen der Altersgrenze Anspruch auf die volle Altersrente. Für einen Alleinstehenden sind das aktuell genau 1281,19 Euro. „Für jedes nicht versicherte Jahr mindert sich der Anspruch um zwei Prozent“, zitiert die NOZ aus dem Bericht.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung – www.noz.de

Corona

Burgenlandkreis will Impftermine selber vergeben

Der Burgenlandkreis will sich von der zentralen Vergabe der Termine für eine Corona-Schutzimpfung über die bundesweite Hotline 116117 lösen. Es werde eine eigene Vergabesoftware ausschließlich für Landkreisbewohner eingeführt, berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung (Dienstagausgabe) unter Berufung auf das Landratsamt. Wie das Blatt weiter schreibt, sollen zudem ab Mitte Februar Impfteams in die Gemeinden des Burgenlandkreises geschickt werden; Termine dafür will der Kreis ebenfalls selbst vergeben.

Bei der Vergabe über die 116117 ordnen die Mitarbeiter dort den Wohnort der Impfwilligen nicht zwingend dem passenden Impfzentrum zu, sondern vergeben in einem bestimmen Kilometerradius auch Termine in anderen Zentren, selbst wenn dafür eine Kreis- oder gar eine Landesgrenze überschritten werden muss – je nachdem, wo Termine frei sind oder überhaupt genügend Vakzin vorhanden ist. In Sachsen-Anhalt führt das dazu, dass zwischen fünf Prozent (Burgenlandkreis) und 25 Prozent (Mansfeld-Südharz) der Impfwilligen derzeit aus einem anderen Kreis oder sogar einem anderen Bundesland kommen. Das ergab eine Abfrage der Zeitung bei den Landratsämtern.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung – www.mz-web.de

Mitteldeutsche Zeitung zu Corona und Impfungen

Sicher, es ist gut, dass viele Industriestaaten – darunter Deutschland – die von der WHO zusammen mit der Impfstoff-Allianz Gavi gegründete Initiative Covax unterstützen, die einen fairen Zugang zu Corona-Impfstoffen für jedes Land der Welt garantieren soll. Doch wirklich erfolgreich ist Covax auch aufgrund des Impfnationalismus bisher nicht geworden. Das muss sich dringend ändern. Man kann es nicht oft genug wiederholen: Corona kennt keine Grenzen. Die Pandemie lässt sich nur weltweit gemeinsam oder gar nicht in den Griff bekommen.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung – www.mz-web.de

Kein Freibrief

Kommentar von Ralf Heidenreich zum russischen Impfstoff Sputnik V

Was hat man sich hierzulande in sozialen Medien über den russischen Impfstoff Sputnik V lustig gemacht. Bereits im August 2020 wurde er in Russland zugelassen, nachdem er nur an einer Handvoll Menschen getestet worden war. Doch jetzt dürften viele nicht mehr lachen. Denn nun sind Zwischenergebnisse der entscheidenden Testphase III am Menschen im wichtigen Fachmagazin „The Lancet“ veröffentlicht worden. Demnach sehen die Wirksamkeits- und Nebenwirkungsdaten bislang gut aus. Besser als beim Astrazeneca-Impfstoff und annähernd so gut wie beim Biontech-Vakzin.

Natürlich kann auf den letzten Metern immer noch etwas passieren, doch nach dem jetzigen Stand ist damit zu rechnen, dass die europäische Arzneimittelagentur, sobald die nötigen Daten vorliegen, Sputnik wie auch dem Bion­tech-Impfstoff eine bedingte Zulassung erteilen wird. Und dann wird die EU bestellen, werden auch in Deutschland Menschen den Impfstoff verabreicht bekommen. Wogegen am Ende des Tages nichts spricht, denn bei einer Zulassung erfüllt das Vakzin ja entsprechende Sicherheits- und Wirksamkeitsvorgaben.

Hätte man es also wie die Russen machen und einfach zulassen sollen, um schneller impfen zu können? Ganz klar nein. Natürlich haben auch Biontech und Moderna für die bedingte Zulassung nur Minimalvorgaben etwa bei der Zahl der untersuchten Fälle erfüllen müssen. Aber sie gehen den wissenschaftlichen Weg. Klinische Studien nach strengen Richtlinien zu machen oder die Zulassung einfach von oben zu verfügen, ist und bleibt ein großer Unterschied. Es ist mit Sputnik bislang gut gegangen. Es hätte aber auch anders laufen können.

Quelle: Allgemeine Zeitung Mainz – www.allgemeine-zeitung.de

nd.DerTag kommentiert: Impfgipfel ohne Antworten

Das ging ja mal nach hinten los! Sollte der „Impfgipfel“ der Bevölkerung irgendwie signalisieren, dass nun das Impfchaos mit Nachdruck angegangen wird, dass man alles tut, mehr Impfstoff heranzuschaffen, dass man das Heft des Handelns nicht aus der Hand gegeben hat – all dies hat nicht funktioniert.

Im Gegenteil. Der magere Beschluss, nun einen „nationalen Impfplan“ aufstellen zu wollen, wirft in erster Linie die Frage auf: „Jetzt erst?“ Die offensichtliche Hilflosigkeit beim Unterfangen dafür zu sorgen, dass kurzfristig mehr Impfstoff bereitgestellt wird, unterstreicht noch einmal den Eindruck, dass wohl schon bei der Vorbereitung der Impfkampagne zu viel schief ging. Diese im Endeffekt für die Bevölkerung praktisch nutzlose Veranstaltung hätte man sich in jedem Fall sparen können.

Zumal: Dass immer öfter an die Stelle konkreter Maßnahmen und Planungen der bloße Appell an das Durchhaltevermögen der Bevölkerung, die Bitte um Geduld und Besserungsbeteuerungen treten, strapaziert mittlerweile wohl den Langmut der Bürger und Bürgerinnen im gleichen Maße wie es die Einschränkungen im Lockdown selbst tun.

Je länger die Pandemie dauert, desto offensichtlicher werden die Versäumnisse der Vergangenheit, die sich langsam aber sicher zu einem ansehnlichen Berg angehäuft haben, der zunehmend den Weg heraus aus der Pandemie zu versperren droht. Und in dessen Angesicht man der Verzweiflung näher ist, als der Hoffnung auf ein absehbares Ende der Pandemie und ihren Zumutungen. Im Prinzip müsste man nun hoffen, dass die Verantwortlichen dieses Mal etwas dazugelernt haben, dass dieses „Impfgipfel“-Debakel der entscheidende Weckruf war. Allein die Erfahrungen lassen daran mehr als zweifeln.

Quelle: neues deutschland – www.neues-deutschland.de

Wirtschaft

Kölner Versicherer DEVK zahlt 13 Millionen Euro Beiträge an Kunden zurück

Der Kölner Versicherer DEVK möchte in der Corona-Krise Beiträge in Millionenhöhe an seine Kunden zurückzahlen. Der Vorstand habe beschlossen, etwa 13 Millionen Euro an eine Million Kunden zurückzuzahlen, sagte Vorstandschef Gottfried Rüßmann dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Mittwochsausgabe). Der Aufsichtsrat muss den Plänen noch zustimmen. Nach einem deutlichen Einbruch im Frühjahr 2020, habe der Versicherer im Laufe des Jahres deutlich aufholen könne, sagte Rüßmann. „Wir hatten am Jahresende das beste Neugeschäft in der 135-jährigen Geschichte der DEVK. Unsere Umsätze sind um mehr als acht Prozent auf 3,9 Milliarden Euro gestiegen. Ich rechne damit, dass nach Steuern rund 70 Millionen Euro Gewinn rauskommen.“

Das Unternehmen plant zudem einen Neubau seiner Firmenzentrale. Direkt am Rheinufer nahe des bisherigen Sitzes soll ein neuer Büroturm entstehen mit einer Höhe von bis zu 142 Metern. Derzeit wartet das Unternehmen aber noch auf eine Baugenehmigung der Stadt Köln.

Berufliche Inklusion in Gefahr

Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen hat neuen Negativrekord erreicht.

Betrachtet man die berufliche Inklusion behinderter Menschen als zartes Pflänzchen, welches gepflegt werden muss, so droht dieses gerade von der Corona-Pandemie zerdrückt zu werden. Mit großer Sorge blickt der SoVD auf die steigende Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen. Im Januar 2021 hat sie mit 180 000 (+11,8 Prozent zum Vorjahresmonat) einen neuen negativen Höchststand erreicht. Die anhaltende Covid-19-Pandemie und die damit verbundene wirtschaftliche Schieflage haben die Situation behinderter Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt weiter verschärft. Besonders dramatisch daran ist, dass Menschen mit Behinderungen im Schnitt deutlich länger brauchen, bis sie wieder in Beschäftigung sind. „Wir dürfen nicht den Eindruck vermitteln, Menschen mit Behinderungen müssten in der Krise hintenanstehen. Stattdessen sind mutige Entscheidungen der Politik gefragt, die einen „Ruck für Teilhaben“ erzeugen. Wir brauchen das klare Signal, dass Inklusion keine Option ist, sondern ein Menschenrecht“, betont SoVD-Präsident Adolf Bauer.

„Wir brauchen das klare Signal, dass Inklusion keine Option ist, sondern ein Menschenrecht!“

Adolf Brauer, Präsident vom Sozialverband Deutschland

Mit Sorge sieht der SoVD zudem, dass aktuell 130 000 Unternehmen die gesetzliche Pflicht, mindestens fünf Prozent schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen, nicht erfüllen. 25 Prozent aller Unternehmen – Tendenz steigend – beschäftigen sogar nicht einen einzigen behinderten Menschen. „Ich erwarte von der Politik, dass Unternehmen, die in der Corona-Krise gefördert werden, auch gefordert werden. Alle Unternehmen, für die die gesetzlichen Vorgaben gelten, müssen angehalten werden diese zu erfüllen. Wenn das nicht funktioniert, müssen neue Anreize geschaffen werden. Deshalb fordern wir eine Verdoppelung der sogenannten Ausgleichsabgabe“, so Bauer. Und er ergänzt: „Zusätzlich brauchen wir die von Arbeitsminister Hubertus Heil angekündigte 4. Stufe der Ausgleichsabgabe für jene Unternehmen, die trotz Gesetzespflicht keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen.“

Um der steigenden Zahl an arbeitslosen schwerbehinderten Menschen entgegen zu wirken, fordert der SoVD gezielte Förderprogramme in Bund und Ländern, um Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung schwerbehinderter Menschen zu unterstützen sowie ihre Vermittlung und Eingliederung zu befördern. „Die Bundesagentur für Arbeit darf ihre Förderung nicht zurückfahren, sondern muss diese im Gegenteil ausweiten“, so Bauer.

COVID-19: Impfung für Geflüchtete in zahlreichen Ländern nicht eingeplant

Zahlreiche Länder weltweit klammern Geflüchtete aus ihren Impfstrategien gegen COVID-19 aus. Das geben die SOS-Kinderdörfer bekannt. „Über ein Drittel der 114 Länder, die bislang Impfpläne erstellt haben, beziehen Menschen auf der Flucht nicht mit ein“, sagt Boris Breyer, Pressesprecher der SOS-Kinderdörfer.

In einem Land wie Kolumbien würden Geflüchtete sogar explizit ausgegrenzt. Dort hat Staatschef Iván Duque erklärt, dass Menschen aus dem Nachbarstaat Venezuela, die ohne legalen Status in Kolumbien leben, nicht geimpft werden – also über die Hälfte. Boris Breyer sagt: „Geflüchtete wie sie haben ihr Heimatland aufgrund von größter Not verlassen und leben häufig in prekären Verhältnissen. Der weltweite Einbruch der Wirtschaft durch die Corona-Pandemie hat ihre Situation zusätzlich verschlechtert und viele in Hunger und Existenznot getrieben. Es kann nicht sein, dass sie jetzt auch noch in Bezug auf die Impfung wie Menschen zweiter Klasse behandelt werden.“

„Über ein Drittel der 114 Länder, die bislang Impfpläne erstellt haben, beziehen Menschen auf der Flucht nicht mit ein.“

Boris Breyer, Pressesprecher der SOS-Kinderdörfer

Eine besondere Herausforderung sei, dass 85 Prozent der weltweit 80 Millionen Menschen, die sich aktuell auf der Flucht befinden, in Ländern mit niedrigem oder mittlerem Einkommen leben. Diese Länder hätten schon massive Probleme, genügend Impfstoff für ihre eigene Bevölkerung zu beschaffen. Breyer sagt: „Wir dürfen sie nicht alleine lassen. Mehr denn je geht die Situation der Geflüchteten uns alle an. Es ist Aufgabe der weltweiten Staatengemeinschaft, sicherzustellen, dass sie genauso die Möglichkeit bekommen, sich impfen zu lassen wie jeder andere.“ Dies liege im Interesse aller. „Nur, wenn wir niemanden außen vor lassen, können wir die Corona-Pandemie wirkungsvoll bekämpfen!“, sagt Breyer.

Die SOS-Kinderdörfer weltweit unterstützen Kinder und Familien auf der Flucht in zahlreichen Ländern und setzen sich für ihre Rechte ein.

Verbraucherschutzministerium will faire Verbraucherverträge durchsetzen

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilt mit:

Die Corona-Pandemie trifft nicht nur die Wirtschaftsbranche hart, sondern auch viele Verbraucherinnen und Verbraucher: Kurzarbeit oder gar der Verlust des Jobs bedeuten finanzielle Notlagen. Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser will die Bürgerinnen und Bürger entlasten und hat deshalb unter anderem eine Bundesratsinitiative für faire Verbraucherverträge auf den Weg gebracht: „Neu abgeschlossene Verträge sollten deutlich kürzere Laufzeiten von maximal einem Jahr haben, Verträge sollten stillschweigend um maximal drei Monate verlängert werden können. Das schafft Wahlfreiheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher, stärkt das Verbrauchervertrauen und belebt den Wettbewerb.“ Ein entsprechender Änderungsantrag wurde von Nordrhein-Westfalen in den Verbraucherschutzausschuss des Bundesrates eingebracht, der Bundesrat stimmt am 12. Februar 2021 über den Antrag ab.

„Auch Verbraucherinnen und Verbraucher müssen über die Krise hinaus gestärkt werden.“

Ursula Heinen-Esser, Verbraucherschutzministerin des Landes NRW

Zunehmende Sorgen und Nöte registriert auch die Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen. Allein über die Corona-Hotline wurden seit März 2020 bislang gut 31.000 telefonische Kurzberatungen durchgeführt. Rund 5.000 Verbraucheranliegen per E-Mail wurden monatlich zudem alleine im Servicecenter bearbeitet – hinzu kommen zahlreiche Verbraucheranfragen, die laufend von den Beratungskräften in ihren jeweiligen Kommunen über digitale Wege beantwortet werden.

Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser und Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Foto: Land NRW
Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser und Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Foto: Land NRW

„Die Anfragen sind breit gefächert: Die Menschen haben Fragen rund um die Corona-Verordnungen wie geschlossene Fitness-Studios oder geplante Urlaube“, schilderte Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. „Viele wenden sich aber auch an uns, weil wegen Kurzarbeit, Arbeitsplatzverlust oder weggefallenem Minijob die Budgets auf Kante genäht sind und deshalb die finanziellen Verpflichtungen nicht mehr eingehalten werden können. Neben direkter Hilfe durch sozialpolitische Maßnahmen fordern wir daher, die Kreditraten für Verbraucherinnen und Verbraucher, die wegen Corona vorübergehende Einkommenseinbußen und Liquiditätsprobleme haben, erneut für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten ohne Mehrkosten zu stunden.“

Ministerin Heinen-Esser wies darauf hin, dass viele Verbraucherinnen und Verbraucher in der Krise Gutscheine akzeptiert oder die Lieferangebote des örtlichen Handels wahrgenommen hätten. „Viele Verbraucherinnen und Verbraucher, die finanziell dazu in der Lage waren, haben verantwortungsbewusst gehandelt. Die Unternehmen sollten nun im Gegenzug kulant sein und bei Zahlungsschwierigkeiten angemessene und vernünftige Ratenzahlungen vereinbaren“, forderte Heinen-Esser. Sie forderte auch die Energieversorgenden auf, weiterhin auf Strom- oder Gassperren bei Zahlungsrückständen zu verzichten.

Bierabsatz während der Corona-Krise deutlich gesunken

Im Jahr der Corona-Pandemie 2020 haben die in Deutschland ansässigen Brauereien und Bierlager insgesamt rund 8,7 Milliarden Liter Bier abgesetzt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, sank damit der Bierabsatz gegenüber dem Vorjahr um 5,5 % beziehungsweise 508,2 Millionen Liter. In den Zahlen sind alkoholfreie Biere und Malztrunk sowie das aus Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU) eingeführte Bier nicht enthalten. 

82,6 % des gesamten Bierabsatzes waren für den Inlandsverbrauch bestimmt und wurden versteuert. Der Inlandsabsatz sank im Vergleich zu 2019 um 5,5 % auf 7,2 Milliarden Liter. Steuerfrei (als Exporte und als sogenannter Haustrunk) wurden 1,5 Milliarden Liter Bier abgesetzt (-5,8 %). Davon gingen 778,2 Millionen Liter (-13,1 %) in EU-Staaten, 725,3 Millionen Liter (+3,7 %) in Nicht-EU-Staaten und 11,9 Millionen Liter (-4,5 %) unentgeltlich als Haustrunk an die Beschäftigten der Brauereien. 

Rückgang fällt bei Biermischungen weniger stark aus

Biermischungen – Bier gemischt mit Limonade, Cola, Fruchtsäften und anderen alkoholfreien Zusätzen – machten im Jahr 2020 mit 437,3 Millionen Litern 5,0 % des gesamten Bierabsatzes aus. Gegenüber dem Jahr 2019 wurden 2,9 % weniger Biermischungen abgesetzt. 

Geschlossene Bars und Restaurants, abgesagte Feste und sonstige Großveranstaltungen sorgten besonders in den Monaten April (-17,3 %) und Mai (-13,0 %) für einen starken Rückgang beim Bierabsatz gegenüber dem Vorjahreszeitraum. In den Sommermonaten kam es aufgrund der gelockerten Beschränkungen zu einer leichten Erholung beim Bierabsatz. Die wieder verschärften Corona-Auflagen ab Herbst 2020 ließen den Bierabsatz im November jedoch erneut drastisch sinken. Im Vergleich zum Vorjahresmonat wurde 14,1 % weniger Bier abgesetzt.

Bierabsatz in Deutschland sinkt seit Jahrzehnten

Der Bierabsatz in Deutschland geht seit Jahren kontinuierlich zurück. Seit 1993 – dem Jahr des Inkrafttretens der Neufassung des Biersteuergesetzes – hat sich die Menge des abgesetzten Bieres insgesamt um 2,5 Milliarden Liter oder 22,3 % verringert.

Rekordeinnahmen: 331 Millionen Euro aus Hundesteuer in den ersten drei Quartalen 2020

Homeoffice, Kontaktbeschränkungen, eingeschränkte Freizeitmöglichkeiten – Ein Haustier wie zum Beispiel ein Hund kann in diesen Zeiten für Abwechslung sorgen. Gleichzeitig verursachen die Vierbeiner auch Kosten. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, nahmen die öffentlichen Kassen in den ersten drei Quartalen 2020 rund 331 Millionen Euro aus der Hundesteuer ein. Für die Städte und Gemeinden bedeutete dies ein Plus von 2,5 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. 

Die Einnahmen aus der Hundesteuer sind in den letzten Jahren stetig gestiegen. Im Jahr 2019 verbuchten Städte und Gemeinden insgesamt 370 Millionen Euro. Das waren 3,0 % mehr als im Vorjahr und 50 % mehr als zehn Jahre zuvor: 2009 hatte die Hundesteuer den Städten und Gemeinden noch 248 Millionen Euro eingebracht.

Bei der Hundesteuer handelt es sich um eine Gemeindesteuer. Höhe und Ausgestaltung der Steuersatzung bestimmt die jeweilige Kommune. Vielerorts hängt der Betrag, den die Hundebesitzer entrichten müssen, auch von der Anzahl der Hunde im Haushalt oder von der Hunderasse ab. Insofern bedeuten höhere Steuereinnahmen nicht zwangsläufig, dass auch die Zahl der vierbeinigen Haustiere gestiegen ist. 

Preise für Hunde- und Katzenfutter seit 2015 gesunken 

Eine gute Nachricht für Hunde- und Katzenbesitzer gibt es: Gegenüber dem Jahr 2019 haben sich die Preise für Hunde- oder Katzenfutter 2020 im Jahresdurchschnitt nur moderat um 0,5 % erhöht. Das entspricht exakt der Inflationsrate: Die Verbraucherpreise in Deutschland stiegen im Jahresdurchschnitt 2020 ebenfalls um 0,5 % gegenüber 2019. Im längerfristigen Vergleich ist das Futter für die Vierbeiner sogar günstiger geworden – im Vergleich zum Jahr 2015 sanken die Preise leicht um 0,9 %. Die visualisierte Preisentwicklung für Hunde- und Katzenfutter seit dem Jahr 2015 finden Sie im Preismonitor in der Rubrik „Haushalt, Garten“.

Website zum Klimaschutz in Rade online

Informationen der Stadt für Bürger und Unternehmen

Die Stadtverwaltung will stärker über Möglichkeiten des Klimaschutzes informieren und mit einer neuen Klimaschutz-Webseite gezielt Informationen an Bürger und Unternehmen weitergeben. Niklas Lajewski als städtischer Klimaschutzmanager hat die Informationen zusammengetragen.  Klimaschutz-rade.de dient als digitaler Baustein, um Informationen zu bündeln. Ratsuchende können den richtigen Ansprechpartner finden und sich weitere Ideen holen.

Bürgermeister Johannes Mans unterstützt das Projekt, um noch stärker den  zukünftigen Herausforderungen des Klimawandels zu begegnen. „Wir ermöglichen es so auf den steigenden Bedarf an Informationsanfragen rund um das Thema Klimaschutz zu reagieren. Auch wenn dies keine direkte Maßnahme ist, um Treibhausgase einzusparen“, sagt Mans.

„Im Klimaschutz gibt es nicht den einen Hauptweg. Letztlich ist aber jeder gefordert.“

Niklas Lajewski, Klimaschutzmanager der Stadt Radevormwald

Die Informationen sollen nach und nach ergänzt werden. „Im Klimaschutz gibt es nicht den einen Hauptweg und auch kein Patentrezept, die Vielfalt an Ansätzen trägt zum wesentlichen Gelingen bei. Letztlich ist aber jeder gefordert. Informationen sind das wichtigste Mittel für den Veränderungsprozess“, sagt der Rader Klimaschutzbeauftragte.

Schwerpunkte sind Infos für die Bürger und Unternehmer, aber auch über die Mobilität. Um die Modernisierung ihres Gebäudebestandes zu fördern, können Bürger Informationen zur Initiative „Deutschland macht’s effizient“ finden. Im Hinblick auf Karthausen als das nächste größere Baugebiet steht auch die Nachhaltigkeit bei Neubauten im Fokus. Es gibt einen Verweis auf die landeseigene Initiative „Bauen mit Holz“ NRW. Des Weiteren gibt es einen Zugriff auf das Solarkataster des Landes, um das Solarpotenzial und die Wirtschaftlichkeit von Solarenergie auf dem Hausdach berechnen zu lassen.

„Das Thema Mobilität hat eine eigene Kategorie bekommen, um eine Übersicht zu geben“, sagt Niklas Lajewski. Dabei sollen neben der Initiative „Elektromobilität NRW“ auch andere Themen wie Wandern und Radfahren präsent sein. Gerade in Zeiten von Corona haben die Entdeckung der näheren Umgebung sowie das Pendeln zum Arbeitsplatz mit dem Fahrrad einen neuen Stellenwert bekommen.

Unternehmen sollen sich mit einer eigenen Rubrik angesprochen fühlen, denn für eine nachhaltige Stadtentwicklung spielen deren Interessen eine entscheidende Rolle, um in einer Kommune Klimaschutzziele zu erreichen. Netzwerkbildung ist ein  wesentlicher Bestandteil. Ebenso sollen auch die Auszubildende erste Ideen für Verbesserungen mit einbringen können, zum Beispiel durch die IHK-Initiative „Azubis als Energiescouts“.

Zu finden ist die neue Website unter: www.klimaschutz-rade.de

Wie Corona das Sterben verändert

Im ersten Jahr der Coronapandemie starben in Deutschland mehr als 50.000 Menschen durch das oder mit dem Virus. Und dieser Tod durch oder mit Corona findet häufig hinter verschlossenen Türen und in der Einsamkeit statt.

„ZDFzoom“ fragt: Wie gehen die Menschen damit um? Die Doku „Das Virus und seine Opfer – Wie Corona das Sterben verändert“ beleuchtet diese Frage am Mittwoch, 3. Februar 2021, 22.45 Uhr, im ZDF. Der Film von Nicola Albrecht und Susann von Lojewski steht ab Dienstag, 2. Februar 2021, 15.00 Uhr, in der ZDFmediathek zur Verfügung.

„Ich habe geweint und gedacht, wo bleibt die Menschlichkeit an der Stelle? Wo bleibt die Würde?“

Celine Pinkau, Intensivpflegerin aus Senftenberg

Die beiden Reporterinnen gehen der Frage nach, wie sich das Sterben durch Corona verändert. Sie haben mit Angehörigen gesprochen, wie Manu, der seine Verlobte Brittanya sehr jung durch Corona verloren hat – sie wurde gerade mal 29 Jahre alt. Noch von ihrem Krankenbett aus hatte die Rapperin über Instagram sich und ihren Fans Mut gemacht, den Kampf gegen die Krankheit gewinnen zu können. Wenige Tage später war sie tot.

Eine Intensivpflegerin auf einer COVID-19-Station im Klinikum München. Foto: ZDF / Kevin Radünz
Eine Intensivpflegerin auf einer COVID-19-Station im Klinikum München. Foto: ZDF / Kevin Radünz

Ralf Brepohl verlor seine Mutter und fragt sich seitdem, ob er es war, der sie angesteckt hat, denn das würde er sich nie verzeihen können. Oft sind Intensivpflegerinnen und -pfleger die Letzten, die an Corona erkrankte und sterbende Menschen begleiten dürfen. Und auch wenn sie es gewohnt sind, geraten sie bei COVID-19 an ihre Grenzen. Pflegerin Celine Pinkau aus Senftenberg beschreibt den Moment, als sie zum ersten Mal einen lieb gewonnenen Patienten in einem seuchensicheren Leichensack verpacken musste. „Ich habe geweint und gedacht, wo bleibt die Menschlichkeit an der Stelle? Wo bleibt die Würde?“, berichtet sie. Nicht immer können Seelsorger wie Stefan Pfeifer im Klinikum die Angehörigen trösten. Er hat Sorge, dass sie in eine große emotionale Not geraten, wenn sie sich nicht verabschieden können.

Der Film erzählt, wie Corona die Sterberituale verändert und was sich tun lässt, um auch in Zeiten von Corona das Sterben so würdevoll wie möglich zu gestalten.

Masterplan für eine Bibliothek der Zukunft

Antrag für die Sitzung des Ausschusses für Kultur und Weiterbildung am 9. März 2021 und für die Sitzung des Rates am 22. April 2021.

Masterplan für eine Bibliothek der Zukunft

Beauftragung und Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für die bestmögliche Realisierung der Bibliothek der Zukunft für Remscheid

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Humpert,

die Fraktionen von SPD, CDU, GRÜNE und FDP bitten Sie darum, folgenden Antrag in die Tagesordnung der oben genannten Gremiensitzungen aufzunehmen und zur Abstimmung zu stellen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt
    • a) in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Kultur und Weiterbildung den aktuellen Stand der Überlegungen zur Entwicklung der Bibliothek zu einem so genannten „Dritten Ort“, also einem offenen, gemeinsamen Ort der Kommunikation, vorzustellen.
    • b) unter Hinzuziehung externer Expertise zu prüfen, ob die Entwicklungsziele für die Bibliothek am derzeitigen Standort im Gebäude Scharffstraße 4-6 umgesetzt werden können oder ob dies besser an einem alternativen Standort, beispielsweise an der Alleestraße, möglich ist.
      Die Prüfung beinhaltet neben den konzeptionellen Aspekten ausdrücklich auch eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit und berücksichtigt die städtebauliche Perspektive im Sinne des Revitalisierungskonzepts für die Innenstadt und der aktuellen Überlegungen für die Zukunft der Alleestraße.
  2. Zu diesem Zwecke werden im Haushalt 2021/2022 einmalig Mittel in Höhe von 50.000 Euro zur Verfügung gestellt. Eine konsumtive Ermächtigungsübertragung in Höhe der zum Jahresabschluss ggf. nicht verbrauchten Haushaltsmittel 2021 auf das Folgejahr 2022 ist sicherzustellen.

Begründung

In Konkretisierung des einstimmig gefassten Beschlusses des Ausschusses für Kultur und Weiterbildung vom 16.06.2020 zur Drucksache 15/7200 ist es aufgrund der daraus resultierenden Anforderungen aus Sicht der Antragstellenden erforderlich, die erforderlichen Wirtschaftlichkeitsprüfungen unter Zuhilfenahme externer Expertise durchzuführen.

Unter Heranziehung von Vergleichswerten für die Beauftragung entsprechender Betrachtungen bzw. Begutachtungen halten die Antragstellenden einen einmaligen Aufwandsansatz in Höhe von 50.000 Euro für realistisch und angemessen. Dieser Aufwandsansatz wäre im Rahmen der noch ausstehenden Beschlussfassung des Doppelhaushaltes 2021/2022 entsprechend zu berücksichtigen.

Auf Basis der Genehmigung dieses Haushaltes durch die Kommunalaufsicht ist die Beauftragung der externen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, für deren Durchführung ein Zeitraum von max. sechs Monaten angemessen erscheint. Für den Fall, dass sich aus pandemiebedingten und/oder sonstigen außergewöhnlichen Ereignissen ergeben sollte, dass das Projekt nicht im Jahr 2021 zum Abschluss gebracht werden kann, ist vorsorglich eine konsumtive Ermächtigungsübertragung in das Folgejahr vorzusehen, um keinen Projektstillstand zu erzeugen.

Zwischenzeitliche Sachstandsberichte und das schlussendliche Ergebnis dieser Betrachtungen sind den fachlich zuständigen Ausschüssen durch die Verwaltung vorzulegen.

Hinsichtlich der Ausgestaltung der Beauftragung und des Umfangs der Wirtschaftlichkeitsprüfung wird u. a. auf die begründenden Ausführungen der DS 15/7200 zzgl. der in der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Kultur und Weiterbildung am 16.06.2020 hierzu festgehaltenen Ausführungen verwiesen, die hierfür insoweit maßgeblich sind.

gez. Sven Wolf, Fraktionsvorsitzender
gez. Ursula Wilberg, Sprecherin im Ausschuss für Kultur und Weiterbildung

gez. Markus Kötter, Fraktionsvorsitzender
gez. Mathias Heidtmann, Sprecher im Ausschuss für Kultur und Weiterbildung

gez. David Schichel, Fraktionsvorsitzender
gez. Beatrice Schlieper, Sprecherin im Ausschuss für Kultur und Weiterbildung

gez. Sven Chudzinski, Fraktionsvorsitzender
gez. Sven Stamm, Sprecher im Ausschuss für Kultur und Weiterbildung